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Untersuchte Arbeit: Seite: 20, Zeilen: 4-11, 101 |
Quelle: Bundesminister für Wirtschaft 1991 Seite(n): 12, Zeilen: 3 ff. |
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Mit dem "Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)" (DDR-Investitionsgesetz - DDR-IG)16 werden steuerliche Erleichterungen bei Verlusten aus Investitionen in der ehemaligen DDR sowie bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in Kapitalgesellschaften gewährt.
16 BGBl 1990 I, 1143. |
Das Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost), DDR-Investitionsgesetz (DDR-IG) vom 26. 6. 1990, Bundesgesetzblatt I 1990, S. 1143, hat zum Ziel, steuerliche Erleichterungen bei Verlusten aus Investitionen im Beitrittsgebiet sowie bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft im Beitrittsgebiet zu gewähren. |
Die Zielbestimmung (sowie der Publikationsnachweis) des DDR-IG wird ohne Hinweis auf die Quelle – die erst im folgenden Absatz erwähnt wird – überwiegend wörtlich übernommen. Diese Passage der Quelle wird auch auf S. 36 verwendet, siehe Fragment 036 09. Aufgrund der geringen Schöpfungshöhe unter "keine Wertung" kategorisiert. |
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