VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 61, Zeilen: 20-23
Quelle: Sinz 1992
Seite(n): 428, Zeilen: online
b) Die einzelnen Begriffsmerkmale der Beihilfe

Als ein für die Praxis handhabbarer Ansatz bietet sich eine Bestimmung der Beihilfe an, welche die Begriffsmerkmale definitorisch klar trennt140.


140 Hoischen, S. 31 bis 39; Bleckmann, Subventionsrecht, S. 13 ff.; vgl. auch Sinz, VIZ 1992, 426 (428).

a) Rahmenbegriff der Beihilfe.

Als für die Praxis handhabbarer Grundkonsens bietet sich ein Rahmenbegriff der Beihilfe an, der die tragenden Begriffsmerkmale definitorisch klar trennt48.


48 Hoischen, Die Beihilferegelung in Art. EWGV Artikel 92 EWGV, 1989, S. 31 bis 39.

Anmerkungen

Die Quelle ist in Fn. 428 als dritte unter "vgl. auch" genannt. Ganz anders die Formulierung bei Hoischen S. 31, auf die sich sowohl Sinz als auch Csc berufen:
"Eine strenge Abgrenzung muß erfolgen zwischen dem Beihilfebegriff als solchem und den übrigen Tatbestandsmerkmalen des Art. 92 Abs. I EWGV."

Sichter
(SleepyHollow02), PlagProf:-)