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Untersuchte Arbeit: Seite: 161, Zeilen: 15-21 |
Quelle: Schütterle 1992 Seite(n): 17, Zeilen: online |
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Mit ihrer Entscheidung hat die Kommission in bezug auf die Unternehmensprivatisierungen durch die Treuhandanstalt die Kontrolle einzelner Verkäufe auf eine relativ geringe Anzahl von Fällen beschränkt und damit ermöglicht, daß die große Masse der Privatisierungsvorgänge ohne administrative Hemmnisse vor sich gehen kann. | Durch diese Beschränkung der Kontrolle einzelner Verkäufe auf eine vermutlich relativ geringe Anzahl von Fällen wird sichergestellt, daß die große Masse der Privatisierungsvorgänge ohne lähmende administrative Belastung abgewickelt werden kann. |
Die Quelle ist nicht genannt. |
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