VroniPlag Wiki

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Befunde[]

  • Nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Textübernahmen erfolgten in den Kapiteln:
  • Teil I: Zum Begriff der "Informationsgesellschaft"
  • I.1. Von der wissenschaftlichen Begründung der "Informationsgesellschaft" (S. 9-19): Seite 16
  • I.1.2 Das Schlagwort "Informationsgesellschaft" in der Öffentlichkeit (S. 29-37): Seite 30
  • I.2. Gesellschaftliche Umwälzung durch technische Revolutionierung – ein Fehlschluß (S. 37-40): Seite 37
  • I.2.1 Universelle Rechenautomaten (S. 40-45): Seiten 40, 41, 42, 43, 44, 45
  • I.2.2 ... und ihr gesellschaftlicher Gebrauch (S. 45-53): Seiten 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52
  • I.2.4 Gesellschaftlicher Zweck und technisches Mittel – Fallbeispiele für das Quidproquo von Informationstechnik und Gesellschaft (S. 55-61): Seite 59
  • Teil II: Die "Informationsgesellschaft" zwischen politischer Programmatik und Theoriebildung in der Informatik
  • II.1. Politische Sichtweisen der "Informationsgesellschaft" (S. 77-82):
  • Zielkonflikte der Programme zur "Informationsgesellschaft" (S. 80-82): Seite 81
  • II.2. Sichtweisen der Informatik – der Auftrag zur Verantwortung einer gesellschaftlich nachgefragten Disziplin (S. 105-113): Seite 109
  • II.2.2 Informatik als Wissenschaft: Informationstechnologie und Denken (S. 115-133)
  • KI als Informationstechnik (S. 117-122): Seiten 119, 120, 121, 122
  • Zur Herkunft des KI-Programms (S. 122-123): Seite 122
  • KI als Denktheorie (S. 123-131): Seiten 124, 127, 128, 129
  • II.3. TA der IKT als praktizierte Politikberatung: Fallbeispiel KI (S. 146-152): Seite 148
  • Die Rolle der TA der KI (S. 150-152): Seite 151
  • Teil III: Politische Steuerung eines globalen Wachstumsmarkts: IKT als Mittel der Standortkonkurrenz
  • III.1. Technische Revolutionierung und staatliche Interessen – zum Verhältnis von staatlichem Forschungsauftrag und Freiheit der Forschung (S. 153-162): Seite 156
  • III.2.3 Spezifika der Vermarktung der Telekom-Aktien (S. 192-195): Seiten 193, 194, 195.

Herausragende Fundstellen[]

  • Der Inhalt der beiden Unterkapitel I.2.1 (Universelle Rechenautomaten, S. 40-45) und I.2.2 (... und ihr gesellschaftlicher Gebrauch, S. 45-53) wurde im wesentlichen aus den Quellen MSZ (1985) sowie MSZ (1989) kompiliert.

Herausragende Quellen[]

  • Zahl- und teilweise sehr umfangreiche Übernahmen (insgesamt 50 Plagiatsfragmente) erfolgten aus sechs Publikationen der "Marxistischen Gruppe" (MG), die alle jeweils keine Verfasserangaben enthalten:
  • Die vorstehend aufgeführten Quellen sind weder in den Fußnoten noch im Literaturverzeichnis der Dissertation genannt.

Andere Beobachtungen[]

  • Die bei der DNB hinterlegte digitale Version der Dissertation enthält sehr zahlreiche Korrekturen, zur Dokumentation wurde deshalb die gedruckte Version herangezogen, die diese Korrekturen nicht enthält.
  • Die Erstgutachterin der Dissertation war Redaktionsmitglied der Zeitschrift GegenStandpunkt (ab 1992 Nachfolgepublikation der bis 1991 erschienenen Marxistischen Streit- und Zeitschrift (MSZ), s.o.).
  • Es ist ungewöhnlich, dass beide Gutachter der Dissertation Professoren der Universität Bremen im Fachbereich 8 (Sozialwissenschaften) bzw. Fachbereich 3 (Mathematik-Informatik) waren, da der Dr.-Grad durch die Universität Tübingen verliehen wurde. So bestimmt z. B. die aktuelle Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen in § 8 Abs. 2:
    "1)Gutachter können die der Fakultät angehörenden hauptberuflichen Hochschullehrer (§ 44 Abs. 1 Nr. 1), die emeritierten und im Ruhestand befindlichen Professoren, Privatdozenten, Honorarprofessoren und Gastprofessoren der Fakultät sein. 2)Einer der Gutachter hat Professor im Promotionsfach und als solcher an der Fakultät hauptberuflich tätig zu sein (§ 9 Abs. 1 Satz 3 LHG), in der Regel einer der Betreuer."
    Dies ist eine Regelung, die typischerweise in Promotionsordnungen zu finden ist und teilweise durch Hochschulgesetze der Länder vorgeschrieben ist.

Statistik[]

  • Es sind bislang 49 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 194 Seiten im Hauptteil. Auf 33 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 17 % entspricht.
    Die 194 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 161
0 % - 50 % Plagiatsanteil 17
50 % - 75 % Plagiatsanteil 6
75 % - 100 % Plagiatsanteil 10
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 7 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Chk col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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