VroniPlag Wiki

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Herausragende Fundstellen[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Dabei sind folgende Kapitel als vollständig bzw. nahezu vollständig plagiiert festgestellt worden:
    • vollständig:
      • [Teil 5:] Kap. 3.I.1 ([Recht auf den eigenen Tod:] Beurteilung nach dem christlichen Menschenbild, S. 85-86)
      • [Teil 5:] Kap. 3.I.2 (Wertung nach der Philosophie Kants, S. 86)
      • [Teil 5:] Kap. 4 (Anspruch auf Gabe von Natrium-Pentobarbital, S. 100-101)
      • [Teil 6:] Kap. 2.III (Zwischenergebnis, S. 122)
      • [Teil 7:] Kap. 2.I (Druck auf Schwerstkranke und Alte?, S. 151-152)
      • [Teil 7:] Kap. 7.VI (Intensive (persönliche) Kontakte zwischen der Organisation und dem Suizidwilligen, S. 186)
      • [Teil 7:] Kap. 7.VII (Abgleichung durch ein Zweitgutachten, S. 186)
      • [Teil 8:] Kap. 3.II.2 (Voraussetzungen einer Freitodbegleitung, S. 197-198)
      • [Teil 9:] Kap. 8.4a 1a ([Begriffsbestimmungen:] Gewerbebetrieb, S. 244)
      • [Teil 9:] Kap. 8.4a 1b ([Begriffsbestimmungen:] Vereinigung, S. 245)
      • [Teil 9:] Kap. 8.4a 1c ([Begriffsbestimmungen:] Gewährung und Verschaffung der Gelegenheit zur Selbsttötung, S. 245-346)
    • nahezu vollständig:
      • [Teil 5:] Kap. 3.I ([Recht auf den eigenen Tod:] Verfassungsrechtliche Grundlegung des Themas, S. 84-85)
      • [Teil 6:] Kap. 4.II.2 (Beurteilung der Sterbehilfe unter dem Aspekt der Kostenfolge von Suiziden, S. 138-139)
      • [Teil 7:] Kap. 7.IV (Dauerhaft konstanter Sterbewunsch, S. 184)
      • [Teil 7:] Kap. 7.IV.2 (Problematik des Paarsuizids, S. 185)
      • [Teil 7:] Kap. 7.V (Abklärung alternativer Optionen, S. 185).
  • Fragment 192 17: Eine wörtliche Übernahme wird nicht als solche gekennzeichnet und mit einem falschen Quellenverweis versehen.
  • Fragment 122 15: Der kurze Abschnitt "III Zwischenergebnis" in Kapitel 2 der Dissertation stammt in seiner Gesamtheit aus der Wikipedia.
  • Seite 245: Die gesamte Seite ist ohne Quellenverweis aus einer Bundesrat-Drucksache übernommen.

Herausragende Quellen[]

Andere Beobachtungen[]

  • Sonstiges 106 Zitat - ein Zitat, das in der untersuchten Arbeit stark verändert wiedergegeben wird.
  • Die zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation gültige Promotionsordnung für die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 6. Oktober 1992 (PDF) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
  • § 1 Die akademischen Grade
    "(1) [...] Die Promotion dient dem Nachweis einer eigenständigen rechtswissenschaftlichen Leistung."
  • § 5 Zulassungsantrag
    "(2) Mit dem Gesuch sind einzureichen: [...]
    2. eine Erklärung des Bewerbers, dass er die Dissertation selbständig angefertigt, außer den im Schrifttumsverzeichnis angegebenen Hilfsmitteln keine weiteren benutzt und alle Stellen die aus dem Schrifttum wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, als solche kenntlich gemacht und einzeln angeführt hat [...]"
  • § 9 Dissertation
    "Die Dissertation muss eine eigenständige wissenschaftliche Leistung des Bewerbers darstellen."
  • § 22 Ungültigerklärung von Promotionsleistungen und Entziehung des Doktordiploms
    "(3) Im Übrigen richtet sich der Entzug des Doktorgrades nach Art. 89 BayHSchG. Zuständig für die Entscheidung ist der Promotionsausschuss."

Statistik[]

  • Es sind bislang 62 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 29 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 33 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 252 Seiten im Hauptteil. Auf 50 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 19.8 % entspricht.
    Die 252 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 202
0 % - 50 % Plagiatsanteil 39
50 % - 75 % Plagiatsanteil 8
75 % - 100 % Plagiatsanteil 3
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 4 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Cmg col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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