VroniPlag Wiki

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Kapitelübersicht[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: 20. Juli 2015) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
  • 2 LITERATURÜBERSICHT
  • 2.1 Definitionen nicht kariöser Zahnhartsubstanzdefekte (S. 2-4): Seiten 2, 3, 4
  • 2.2 Erosive Zahnhartsubstanzveränderungen
  • 2.2.1 Strukturelle und morphologische Aspekte des gesunden Zahnschmelzes (S. 5-6): Seiten 5, 6 – [vollständig (wörtlich)]
  • 2.3 Pathologie säureinduzierter, erosiver Zahnhartsubstanzdefekte
  • 2.3.1 Veränderungen im Schmelz (S. 10-12): Seiten 10, 11, 12 – [vollständig (wörtlich)]
  • 2.4 Epidemiologische Daten zum Auftreten von Zahnerosionen (S. 13-14): Seiten 13, 14 – [vollständig]
  • 2.5 Ätiologie von Zahnerosionen [Anf.] (S. 15): Seite 15 – [vollständig]
  • 2.5.1 Intrinsische Faktoren (S. 15-16): Seiten 15, 16
  • 2.5.2 Extrinsische Faldoren (S. 16-18): Seiten 16, 17, 18
  • 2.5.3 Einfluß von biologischen Faktoren auf Zahnerosionen (S. 18): Seite 18 – [vollständig]
  • 2.5.4 Einfluß von Speichel auf Zahnerosionen (S. 18-20): Seiten 18, 19, 20 – [nahezu vollständig (exkl. ersten Satz)]
  • 2.5.5 Einflußfaktoren auf die Bürstabrasion von Zahnhartsubstanzen (S. 20-22): Seiten 20, 21, 22 – [nahezu vollständig]
  • 2.6 Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Erosionen (S. 22-25): Seiten 22, 23, 24, 25
  • 2.7 Reaktions- und Wirkungsmechanismus von Fluorid
  • 2.7.1 Wirkungsmechanismus auf gesunden und demineralisierten Zahnschmelz (S. 25-28): Seiten 25, 26, 27, 28 – [vollständig]
  • 4 MATERIAL UND METHODEN
  • 4.2 Lösungen
  • 4.2.2 Erosive Lösung, Zahnpasta-Slurry, künstlicher Speichel (S. 34-35): Seite 35
  • 4.3 De- und Remineralisation der Proben (S. 35-36): Seiten 35, 36 – [nahezu vollständig]
  • 4.4 Bürstabrasion (S. 37-38): Seite 37 – [vollständig (Text, exkl. Abb. 4-1)]
  • 4.5 Analyse der Proben
  • 4.5.1 Profilometrische Analyse (S. 39-40): Seite 39
  • 4.6 Statistische Auswertung der Daten (S. 41): Seite 41 – [vollständig]
  • 4.7 Rasterelektronenmikroskopische Beurteilung ausgewählter Proben (S. 41): Seite 41 – [vollständig]
  • 5 ERGEBNISSE
  • 5.1 Profilometrische Ergebnisse (S. 42-46): Seite 44
  • 5.2 Auswertung der Bürstabrasionen
  • 5.2.1 Schmelz [Anf.] (S. 46-47): Seiten 46, 47 – [vollständig]
  • 5.2.1.1 Rasterelektronenmikroskopische Darstellung der Schmelzproben (S. 47-51): Seiten 48, 49, 50
  • 6 DISKUSSION
  • 6.1 Versuchsbedingungen und Analysemethoden
  • 6.1.1 Zyklische De- und Remineralisationen (S. 57-58): Seiten 57, 58 – [vollständig]
  • 6.1.2 Bürstabrasion (S. 58-59): Seiten 58, 59 – [vollständig]
  • 6.1.3 Schmelzproben (S. 60-61): Seiten 60, 61 – [vollständig (wörtlich)]
  • 6.1.5 Profilometrie (S. 62): Seite 62 – [vollständig]
  • 6.2 Ergebnisse
  • 6.2.2 Einfluß von Fluoridspüllösungen auf die Bürstabrasion von erosiven Schmelzdemineralisationen (S. 63-64): Seiten 63, 64 – [vollständig (wörtlich)]
  • 6.2.5 Rasterelektronenmikroskopische Darstellungen (S. 66): Seite 66 – [vollständig (wörtlich)]
  • 6.2.5.1 Schmelz (S. 66-67): Seiten 66, 67 – [vollständig (wörtlich)]
  • 6.3 Schlußfolgerungen (S. 68): Seite 68.

Die Quelle[]

  • Die Habilitationsschrift des Doktorvaters Attin (1996) ist die Quelle sehr umfangreicher Übernahmen, die allesamt ungekennzeichnet bleiben. Dazu sei angemerkt:
  • Die Habilitationsschrift wird im Literaturverzeichnis aufgeführt, aber sonst nirgends in der Dissertation erwähnt.
  • Dem Doktorvater wird wie folgt gedankt (S. 93):
    "An dieser Stelle möchte ich mich bei meinem Doktorvater und Freund PD Dr. Thomas Attin für die Überlassung des interessanten Themas, sowie für die fachliche und private Betreuung in allen Lebenslagen, bedanken."
  • In der Habilitationsschrift wird der Autor der hier dokumentierten Dissertation nirgends erwähnt.

Herausragende Fundstellen[]

  • Fragment 059 01: Eine gesamte Seite im Diskussionsteil der Arbeit wurde wörtlich und ohne Quellenangabe übernommen. Auch der Rest des Diskussionsteils stammt zu einem erheblichen Teil aus Attin (1996), siehe z.B. die Seiten 58, 61 und 64.
  • Fragment 046 03: identische Versuchsergebnisse.
  • Fragment 047 00: identische Abbildung.

Andere Beobachtungen[]

  • Einige Ergebnisse der Dissertation (siehe S. 52) wurden in englischer Sprache publiziert: Attin et al. (1998). Diese Publikation wird im Literaturverzeichnis der Dissertation aufgeführt (mit dem Vermerk: "zur Publikation angenommen") und auch im Text auf den Seiten 61 und 63 erwähnt.
  • Der Doktorvater und erste Gutachter der Dissertation, Prof. Dr. Thomas Attin, ist auch der Autor der Habilitationsschrift Attin (1996), aus der sehr umfangreich übernommen wurde (und die dem Verfasser auch in elektronischer Form zugänglich gewesen zu sein scheint, siehe Hinweis auf eine copy-paste-Übernahme identischer Tippfehler in Fragment 016 01). Dem Doktorvater hätten die Parallelen also durchaus auffallen können.
  • Die zum Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation gültige Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 (PDF der Ordnung in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 30. November 2011) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
  • § 1 Verleihung des Doktorgrades
    "(1) Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit."
  • § 7 Die Dissertation
    "(1) Die Dissertation muß in Form und Inhalt wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern."
  • § 8 Meldung und Zulassung zur Doktorprüfung
    "(1) Die Dissertation ist dem Promotionsausschuß in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Beizufügen sind: [...]
    3. eine eidesstattliche Versicherung gemäß der Anlage zu dieser Promotionsordnung;"
  • § 17 Führung und Aberkennung des Doktorgrades
    "(3) Der Doktorgrad kann durch den Promotionsausschuß wieder entzogen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, daß er durch Täuschung erlangt worden ist. Im übrigen wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen."
  • Anlage (zu 8 Absatz 1 Nr. 3)
    "Die eidesstattliche Versicherung ist in der Regel schriftlich abzugeben. Die Möglichkeit einer Aufnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Niederschrift bleibt unberührt. Die schriftliche Erklärung hat folgenden Wortlaut:
    'Eidesstattliche Versicherung gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 3 der Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät
    1. Bei der eingereichten Dissertation zu dem Thema
    _________________________________________________________
    handelt es sich um meine eigenständig erbrachte Leistung.
    2. Ich habe nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und mich keiner unzulässigen Hilfe Dritter bedient. Insbesondere habe ich wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommene Inhalte als solche kenntlich gemacht. Niemand hat von mir unmittelbar oder mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen.
    3. [...]
    4. Die Richtigkeit der vorstehenden Erklärungen bestätige ich.
    5. Die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung sind mir bekannt.
    Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit erklärt und nichts verschwiegen habe. [...]'"

Statistik[]

  • Es sind bislang 54 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 69 Seiten im Hauptteil. Auf 46 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 66.7 % entspricht.
    Die 69 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 23
0 % - 50 % Plagiatsanteil 10
50 % - 75 % Plagiatsanteil 4
75 % - 100 % Plagiatsanteil 32
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 42 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


  • Die manuelle Auszählung ergibt, dass 890 von insg. 1406 Textzeilen als plagiiert dokumentiert sind, was einem Anteil von 63,3 % im Hauptteil der Arbeit entspricht. Ferner sind 8 von 30 Abbildungen und eine von zwei Tabellen übernommen.

Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

Cz col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.


Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom 20. Juli 2015.