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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 136, Zeilen: 1-13
Quelle: PKS 2010
Seite(n): 8, 20, Zeilen: 8: 34ff, 20: Abb
21,6 % der aufgeklärten 152‘417 Straftaten gegen das Strafgesetzbuch sind gemäss aktuellem Wissensstand den Beschuldigten mit mehr als zehn registrierten Straftaten zuzuschreiben.

Die Verteilung der Beschuldigten nach Nationalitäten entspricht weitgehend den jeweiligen Bevölkerungsanteilen, insbesondere wenn man sich auf die Beschuldigten der ständigen Wohnbevölkerung bezieht. Bei den Beschuldigten ohne längerfristige Aufenthaltsbewilligung fallen im Bereich Strafgesetzbuch in absoluten Zahlen hauptsächlich Staatsangehörige von Frankreich (eingebürgerte Algerier, Tunesier etc.), Serbien/Montenegro/Kosovo und Rumänien auf. Je nach Gesetz und Kanton variiert die Verteilung der Nationalität der Beschuldigten jedoch beträchtlich.

Df 136

Abbildung 11: Beschuldigte nach Alter und Geschlecht, Jahr 2009, Verstösse gegen das Strafgesetz

21,6 % der aufgeklärten 152’417 Straftaten gegen das Strafgesetzbuch sind gemäss aktuellem Wissensstand den Beschuldigten mit mehr als zehn polizeilich registrierten Straftaten zuzuschreiben.

Die Verteilung der Beschuldigten nach Nationalitäten entspricht weitgehend den jeweiligen Bevölkerungsanteilen, insbesondere wenn man sich auf die Beschuldigten der ständigen Wohnbevölkerung bezieht. Bei den Beschuldigten ohne längerfristige Aufenthaltsregelungen fallen im Bereich des Strafgesetzbuches in absoluten Zahlen hauptsächlich Staatsangehörige von Frankreich, Serbien/Montenegro/Kosovo und Rumänien auf. Je nach Gesetz und Kanton variiert die Verteilung der Nationalität der Beschuldigten jedoch beträchtlich.

Df 136 Quelle

Abbildung 6: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter und Geschlecht

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt hier. Auf die Quelle wird auf Seite 131 unten verwiesen: "Die nachstehenden Darstellungen stammen aus den Statistiken des BfS – Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2009." Dann folgen in der Tat zwei Seiten (132 und 133) 1-zu-1 übernommene Tabellen und Ausführungen, die der Leser aber durch einen anderen Schrifttyp wohl als "rüberkopiert" identifizieren kann.

Ab Seite 134 wird allerdings wieder der normale Schrifttyp der Arbeit verwendet, so dass die Übernahme hier auf Seite 136 nicht für den Leser als solche erkennbar ist. Außerdem stammt der erste Teil der Seite 134 (auf der auch eine Tabelle zu finden ist) nicht aus der Quelle.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman