VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 139, Zeilen: 1-6
Quelle: PKS 2010
Seite(n): 10,, Zeilen: 53; 10: 3ff
Df 139 1

Tabelle 11: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatsangehörigkeit, Jahr 2009, Verstoss gegen Betäubungsmittelkonsum

Df 139 2

Tabelle 12: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit; Jahr 2009, Verstoss gegen das Gesetz - Betäubungsmittelhandel

Ausländergesetz

Erstmals liegen nun auch die Zahlen zu den polizeilichen Registrierungen von Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz vor. Erwartungsgemäss betrifft ein Grossteil die illegale Einreise oder den unrechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz (69 %, 18‘543 Straftaten) – Widerhandlungen, die sich gemäss rechtlichen Rahmenbedingungen auf [spezifische Nationalitäten beschränken.]

[Seite 53]

Df 139 1 Quelle

Tabelle 23: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit

Df 139 2 Quelle

Tabelle 24: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit

[Seite 10]

Ausländergesetz

Erstmals liegen nun auch Zahlen zu den polizeilichen Registrierungen von Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz vor. Erwartungsgemäss betrifft ein Grossteil die illegale Einreise oder den unrechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz (69%, 18’543 Straftaten) – Widerhandlungen, die sich gemäss rechtlichen Rahmenbedingungen, auf spezifische Nationalitäten beschränken.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt hier. Auf die Quelle wird auf Seite 131 unten verwiesen: "Die nachstehenden Darstellungen stammen aus den Statistiken des BfS – Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2009." Dann folgen in der Tat zwei Seiten (132 und 133) 1-zu-1 übernommene Tabellen und Ausführungen, die der Leser aber durch einen anderen Schrifttyp wohl als "rüberkopiert" identifizieren kann.

Ab Seite 134 wird allerdings wieder der normale Schrifttyp der Arbeit verwendet, so dass die Übernahme hier auf Seite 139 nicht für den Leser als solche erkennbar ist. Außerdem stammt der erste Teil der Seite 134 (auf der auch eine Tabelle zu finden ist) nicht aus der Quelle.

Der Leser wird allerdings nicht annehmen, dass die Verfasserin die präsentierten Daten selbst erhoben hat. Dadurch dass keine Quelle angegeben ist (und beim Kopieren der Abbildungen auch die Copyrightzeile abgeschnitten wurde) muss der Leser aber davon ausgehen, dass zumindest die Zusammenstellung und Formattierung der Daten von der Autorin stammen.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman