VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren

86 gesichtete, geschützte Fragmente: Plagiat

[1.] Tn/Fragment 006 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. November 2012, 11:39 WiseWoman
Erstellt: 28. November 2012, 00:27 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 6, Zeilen: 01-22
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 8, Zeilen: 2-23
[Für einen Einzelnen ist eine Katastrophe, einen ge]liebten Angehörigen zu verlieren. Für manche bedeutet bereits schon der Verlust seines Arbeitsplatzes eine Katastrophe.7 Jeden Tag sterben jedoch Tausende, und Tausende verlieren ihren Arbeitsplatz, ohne dass wir dies als eine soziale Katastrophe empfinden. Der Grund liegt darin, dass die einzelnen Geschehnisse nicht als miteinander verbunden betrachtet werden. Wenn 200 Menschen bei einem Flugzeugunglück sterben, dann wird dies in den Medien als eine Katastrophe deklariert.8 Wenn jedoch die gleiche Anzahl von Menschen pro Woche bei verschiedenen Autounfällen ums Leben kommen, wird dies als gegebene Tatsache hingenommen und nicht als Katastrophe empfunden.9 Offenbar werden räumlich konzentrierte Verluste an Menschen und Sachwerten intensiver wahrgenommen als räumlich gestreute Verluste.10

Nicht nur der kausale Zusammenhang, sondern auch die zeitliche Perspektive spielt eine Rolle, ob Ereignisse als Katastrophen wahrgenommen werden oder nicht. So werden die Todesfälle, die aufgrund der Ausbreitung des AIDS-Virus entstehen, nicht als Katastrophe betrachtet, wohl aber Todesfälle, die durch einen möglichen terroristischen Anschlag mit Milzbrand-Bakterien entstehen könnten. Der Grund liegt darin, dass einzelne Ereignisse eher dann als miteinander verbunden angesehen werden, wenn sie in einem engen zeitlichen Rahmen auftreten. Katastrophen sind folglich sozial konstruierte Ereignisse11 Ereignisse werden dann zu Katastrophen,

• wenn viele Menschen gleichzeitig betroffen werden und

• wenn ein gemeinsamer Auslöser wahrgenommen wird.

Katastrophen als soziale Ereignisse treten zwar relativ selten auf. Jedoch haben sie sehr hohe Schäden zur Folge.


7 Vgl. Zeckhauser, R. (1996), S. 114.

8 Die Massenmedien spielen eine wichtige Rolle, welche Schadenereignisse als Katastrophe empfunden werden. Vgl. Lahnstein, C. (2005), S. 34.

9 Katastrophen werden somit nicht über die Anzahl der Todesopfer bzw. die Todesursache definiert. Vgl. Zeckhauser, R. (1996), S. 114.

10 Eine Diskussion über die unterschiedliche Wahrnehmung bezüglich Katastrophenrisiken findet man bei Fischhoff, B. et al. (1981).

11 Vgl. Zeckhauser, R. (1996), S. 114 sowie Lahnstein, C. (2005), S. 5 f.

Für einen Einzelnen ist eine Katastrophe, einen Angehörigen zu verlieren. Für manche gleicht sogar schon der Verlust seines Arbeitsplatzes einer Katastrophe. Jeden Tag sterben jedoch Tausende und Tausende verlieren ihren Arbeitsplatz, ohne dass wir dies als eine soziale Katastrophe empfinden. Der Grund liegt darin, dass die einzelnen Geschehnisse nicht als miteinander verbunden betrachtet werden. Wenn 150 Menschen bei einem Flugzeugunglück sterben, dann wird dies als eine Katastrophe angesehen; wenn 150 Menschen pro Woche bei Autounfällen ums Leben kommen, nicht. Räumlich konzentrierte Verluste werden also anders wahrgenommen als räumlich gestreute Verluste. Auch die zeitliche Perspektive spielt eine Rolle, ob Ereignisse als Katastrophen wahrgenommen werden oder nicht. So werden die Todesfälle, die aufgrund der Ausbreitung des AIDS-Virus entstehen, nicht als Katastrophe betrachtet, wohl aber Todesfälle, die durch einen möglichen terroristischen Anschlag mit Milzbrand-Bakterien entstehen könnten. Der Grund liegt darin, dass einzelne Ereignisse eher dann als miteinander verbunden angesehen werden, wenn sie in einem engen zeitlichen Rahmen auftreten.

Katastrophen sind folglich sozial konstruierte Ereignisse.6 Ereignisse werden dann zu Katastrophen,

- wenn viele Menschen betroffen werden und

- wenn ein gemeinsamer Auslöser wahrgenommen wird.

Katastrophen als soziale Ereignisse treten relativ selten auf und wenn, dann haben sie sehr hohe Schäden zur Folge.


6 Vgl. Zeckhauser, R.; The Economics of Catastrophes, in: Journal of Risk and Uncertainty, Vol. 12, S. 114, 1996.

Anmerkungen

Ohne jeden Hinweis auf eine Textübernahme.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[2.] Tn/Fragment 008 01 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:37 Sotho Tal Ker
Erstellt: 28. November 2012, 11:48 (WiseWoman)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 8, Zeilen: 1-16
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 8-9, Zeilen: 23-29;1-2,12-32
[Naturkatastrophen werden vor allem] durch Überschwemmung, Sturm, Erdbeben (inkl. Tsunami), Dürre und Buschbrand, Kälte und Frost, Hagel und ähnliche Naturereignisse verursacht.14

Als Man-made- oder technische Katastrophen werden Großereignisse bezeichnet, die im Zusammenhang mit menschlichen Aktivitäten stehen. Betroffen ist meist ein großes Objekt auf eng umgrenztem Raum, das von wenigen Versicherungsverträgen gedeckt ist. Kriege, Bürgerkriege und kriegsähnliche Ereignisse sind ausgeschlossen.15 Die Man-made-Katastrophen werden in folgende Kategorien unterteilt: Großbrände und Explosionen, Luft- und Raumfahrtkatastrophen, Schifffahrtkatastrophen, Bahnkatastrophen (inkl. Seilbahnen), Gruben- und Minenunglücke, Einsturzkatastrophen, diverse Großschäden (inkl. Terrorismus).16

[Bild]

Dabei stellen die Terrorismusrisiken eine besondere Form von Katastrophenrisiken dar. Obgleich sie ebenfalls wie Natur- oder Man-made-Katastrophen zu hohen Schäden führen können, werden sie nicht wie bei Naturkatastrophen eher zufällig ausgelöst und resultieren ebenfalls nicht wie bei Man-made-Katastrophen eher aus technischem oder menschlichem Versagen her. Auslöser ist hier vorsätzliches menschliches Handeln. Anders als bei Natur- oder Man-made-Katastrophen kann deshalb die Eintrittswahr[scheinlichkeit solcher Schäden und damit die Gefahr aus Terrorrisiken (noch) nicht anhand empirischer Daten und Verfahren modelliert werden.]


14 Vgl. Berge, K. (2005), S. 1.

15 Diese Ereignisse werden in der Versicherungswirtschaft als nicht versicherbar betrachtet, so dass sie bei den meisten Versicherungsverträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Unter Naturkatastrophen versteht man solche Ereignisse, die durch Naturgewalten ausgelöst werden, wie zum Beispiel

- Überschwemmung

- Sturm

- Erdbeben

- Dürre, Buschbrand

[S. 9]

- Kälte, Frost

- Hagel und Lawinen.

[...]

Als man-made- oder technische Katastrophen werden hingegen Katastrophen bezeichnet, die wesentlich durch menschliche Aktivitäten bedingt sind. Selbstverständlich spielen aber auch hier Gesetzmäßigkeiten der Natur eine Rolle, so dass als Auslöser ebenfalls ein Zusammenwirken von Naturgewalten und menschlichem Verhalten angesehen werden kann. Im Gegensatz zu Naturkatastrophen umfassen sie zumeist einen eng umgrenzten Raum, wie zum Beispiel einen Gebäudekomplex. Zu diesen Katastrophen zählen beispielsweise

- Großbrände, Explosionen

- Luft- und Raumfahrtkatastrophen

- Schifffahrtskatastrophen

- Festland-Verkehrskatastrophen

- Grubenunglücke

- Einsturzkatastrophen

Davon zu unterscheiden sind die Katastrophenrisiken aus Terrorismus. Obgleich sie ebenfalls wie Natur- oder man-made-Katastrophen zu hohen Schäden führen können, werden sie nicht, wie bei Naturkatastrophen, eher zufällig ausgelöst und rühren ebenfalls nicht, wie bei man-made-Katastrophen, eher aus technischem oder menschlichem Versagen her. Auslöser ist hier vorsätzliches menschliches Handeln. Anders als bei Natur- oder man-made-Katastrophen kann deshalb die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Schäden und damit die Gefahr aus Terrorrisiken (noch) nicht anhand empirischer Daten und Verfahren modelliert werden.

Anmerkungen

Teils umgeschrieben, aber sehr nahe an die Quelle, die nicht genannt ist.

Sichter
(WiseWoman) KayH


[3.] Tn/Fragment 009 01 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:38 Sotho Tal Ker
Erstellt: 29. November 2012, 07:45 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 9, Zeilen: 1-8
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 9, 4, Zeilen: 30-32, 5-8
[Anders als bei Natur- oder Man-made-Katastrophen kann deshalb die Eintrittswahr]scheinlichkeit solcher Schäden und damit die Gefahr aus Terrorrisiken (noch) nicht anhand empirischer Daten und Verfahren modelliert werden.

Gleichzeitig mit höherer Anzahl der Katastrophenereignisse stiegen aufgrund zunehmender Bevölkerungsdichte und steigenden Vermögenswerten auch die personellen und materiellen Schäden pro Katastrophe an. [...] Für Versicherungen erhöhten sich die Schadensummen nochmals dadurch, dass der Anteil der versicherten Werte an den gesamten Vermögenswerten zugenommen hat.

[S. 9]

Anders als bei Natur- oder man-made-Katastrophen kann deshalb die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Schäden und damit die Gefahr aus Terrorrisiken (noch) nicht anhand empirischer Daten und Verfahren modelliert werden.

[S. 4]

Gleichzeitig stiegen mit zunehmender Bevölkerungsdichte und steigenden Vermögenswerten auch die Schäden pro Katastrophe an. Für Versicherungen erhöhten sich die Schadensummen nochmals dadurch, dass der Anteil der versicherten Werte an den gesamten Vermögenswerten zugenommen hat.

Anmerkungen

Fortsetzung des vorigen Fragments.

Sichter
(Sotho Tal Ker), WiseWoman


[4.] Tn/Fragment 012 14 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 21:32 Hindemith
Erstellt: 29. November 2012, 07:54 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 12, Zeilen: 14-18
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 4, Zeilen: 13-16
Deshalb werfen Katastrophenereignisse mit den milliardenschweren Versicherungsschäden in zunehmenden Maße die Frage auf, ob die Versicherungswirtschaft weiterhin in der Lage ist, potentielle Mega-Katastrophen aufzufangen und damit den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Folgen dieser Ereignisse abzusichern. Katastrophenereignisse werfen deshalb in zunehmenden Maße die Frage auf, ob die Versicherungswirtschaft in der Lage ist, potenzielle Mega-Katastrophen aufzufangen und damit den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Folgen dieser Ereignisse abzusichern.
Anmerkungen

Übernahme mit leichter Anpassung.

Sichter
Agrippina1


[5.] Tn/Fragment 013 14 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 08:13 WiseWoman
Erstellt: 29. November 2012, 08:04 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 13, Zeilen: 14-19
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 4, Zeilen: 16-22
Grundsätzlich sind mit Versicherungen wohlfahrtssteigernde Wirkungen verbunden: Da mit Versicherungsverträgen Risikolasten stärker zwischen den potentiell Betroffenen verteilt werden können, sind mehr Menschen zu „riskanten“ aber gleichwohl produktiven ökonomischen Aktivitäten bereit, als dies ohne Versicherungen der Fall wäre.35 Versicherungen ermöglichen somit eine produktivere Verwendung von Ressourcen, indem sie die Risiken abmildern können.36

35 Vgl. Sinn, H.-W. (1986), S. 558 f.

36 Zur Bedeutung des Risikos als Produktionsfaktor und zur wohlfahrtssteigernden Wirkung von Versicherungsschutz vgl. Sinn, H.-W. (1986, 1988).

Grundsätzlich sind mit Versicherungen nämlich wohlfahrtssteigernde Wirkungen verbunden: Da mit Versicherungsverträgen Risikolasten stärker zwischen den potenziell Betroffenen verteilt werden können, sind mehr Menschen zu „riskanten“ aber gleichwohl produktiven ökonomischen Aktivitäten bereit als dies ohne Versicherungen der Fall wäre. Versicherungen ermöglichen also eine produktivere Verwendung von Ressourcen, indem Sie die Risiken abmildern können. [...]4

4 Zur Bedeutung des Risikos als Produktionsfaktor und zur wohlfahrtssteigernden Wirkung von Versicherungsverträgen vgl. z.B. Sinn, H.W.; Risiko als Produktionsfaktor. Jahrbuch für Nationalökonomie und Statistik, Bd. 201, S. 557 – 571.

Anmerkungen

Nahezu wortgleiche Übernahme. Die Fußnote wird ebenfalls übernommen, die Ausführungen der Quelle vorher jedoch ausgelassen.

Sichter
(Sotho Tal Ker), WiseWoman


[6.] Tn/Fragment 014 08 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 17:51 KayH
Erstellt: 29. November 2012, 08:11 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 8-16
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 1-9
Wenn Versicherungen zur Effizienz in der Volkswirtschaft beitragen, dann kann nach den individuellen Gründen für die Versicherungsnachfrage gefragt werden. Warum ist es für Menschen vorteilhaft, Versicherungsverträge abzuschließen? Menschen besitzen Sicherheitsbedürfnisse, sie sind in der Regel risikoscheu. Für einen risikoaversen Akteur erscheint es vorteilhaft, einen Versicherungsvertrag nachzufragen, wenn mit diesem Vertrag ein großer Nutzenverlust bei Eintritt eines Schadens verhindert werden kann und die Vermeidung dieses potentiellen Nutzenverlustes höher bewertet wird als der tatsächliche Nutzenverlust, der durch die Prämienzahlungen an die Versicherung entsteht. Wenn Versicherungen zur Effizienz beitragen, dann kann nach den individuellen Gründen für Versicherungsgeschäfte gefragt werden. Warum ist es für Menschen vorteilhaft, Versicherungsverträge abzuschließen? Menschen besitzen Sicherheitsbedürfnisse, sie sind risikoavers. Für einen risikoaversen Akteur erscheint es vorteilhaft einen Versicherungsvertrag nachzufragen, wenn mit diesem Vertrag ein großer Nutzenverlust bei Eintritt eines Schadens verhindert werden kann und die Vermeidung dieses potenziellen Nutzenverlustes höher bewertet wird als der tatsächliche Nutzenverlust, der durch die Prämienzahlungen an die Versicherung entsteht.
Anmerkungen

Bis auf leichte Anpassungen wörtliche Übernahme.

Sichter
Agrippina1


[7.] Tn/Fragment 015 09 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 21:32 Hindemith
Erstellt: 29. November 2012, 08:22 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 15, Zeilen: 9-11
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 9-10
Ein risikoscheues Individuum ist somit bereit, einen Risikozuschlag in Höhe von Z = (v3 – v4) zu zahlen, um eine riskante Situation zu vermeiden und sie durch eine sichere Alternative zu ersetzen.45

45 Vgl. Endres, A. und R. Schwarze (1992 a), S.61.

Ein risikoaverser Akteur ist also bereit, einen Preis zu zahlen, um eine riskante Situation zu vermeiden und durch eine sichere Alternative zu ersetzen.
Anmerkungen

Zwar kurz, aber der Satz der Quelle ist der letzte Satz eines Absatzes, der fast wortidentisch in Tn/Fragment_014_08 übernommen wurde.

Sichter
(Sotho Tal Ker), Singulus


[8.] Tn/Fragment 022 01 - Diskussion
Bearbeitet: 9. December 2012, 23:29 WiseWoman
Erstellt: 9. December 2012, 18:39 (Hindemith)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 22, Zeilen: 1-25
Quelle: Schulenburg_2005
Seite(n): 270, 271, 272, Zeilen: 270: 8-14, 18-21, 29; 271: 6-16; 272: 1-3
Die Steigung der Versicherungsgeraden, auch Grenzrate der Transformation genannt, gibt an, in welchem Verhältnis das Vermögen im Schadensfall (v2) durch Abschluss eines Versicherungsvertrags bei gleichzeitiger Verminderung des Vermögens im Nichtschadensfall (v1) erhöht werden kann.

Entspricht der Zuschlagsfaktor π genau der Schadenwahrscheinlichkeit p (= faire Prämie), so folgt aus (1.10) für die Steigung der Versicherungsgeraden:

(1.11)

Ob und in welchem Umfang Versicherung nachgefragt wird, hängt insbesondere von den Präferenzen des Individuums ab. Nach dem Erwartungsnutzentheorem wird sich ein Individuum unter Unsicherheit so entscheiden, dass sein Erwartungsnutzen maximiert wird, d.h.

(1.12) max. E(U(v)) = (1 – p) U(v1) + p U(v2)

Die Präferenzordnung eines Individuums lässt sich durch eine Schar von Indifferenzkurven darstellen. Indifferenzkurve ist der geometrische Ort aller v1-v2-Kombinationen gleichen Erwartungsnutzens. Durch totales Differenzieren der Erwartungsnutzenfunktion (1.12) erhält man:

(1.13) dE(U(v)) = (1 – p) U´(v1) dv1 + p U(v2) dv2.

Entlang der Indifferenzkurve ändert sich der Erwartungsnutzen nicht, so dass dE(U(v)) = 0. Damit folgt aus (1.13):

(1 – p) U´(v1) dv1 + p U´(v2) dv2 = 0 bzw.

(1.14)

wird auch als Grenzrate der Transformation56 bezeichnet. Die Grenzrate der Transformation gibt an, wie hoch der Vermögensbetrag für ein Individuum sein muss, den es im Schadensfall als Kompensation für den Verzicht einer Vermögenseinheit für die Zahlung der Prämie bekommt. Graphisch entspricht die Grenzrate der Substitution [der Steigung der Indifferenzkurve.]


56 Vgl. Zweifel, P. und R. Eisen (2003), S. 86 sowie Schulenburg, J.-M. (2005), S. 270.

Die Steigung der Versicherungsgeraden, auch Grenzrate der Transformation genannt, gibt an, in welchem Verhältnis das Vermögen im Schadensfall (w2) durch Abschluss eines Versicherungsvertrags bei gleichzeitiger Verminderung des Vermögens im Nichtschadensfall (w1) erhöht werden kann. Entspricht der Zuschlagsfaktor genau der Schadenwahrscheinlichkeit, d. h. haben wir den Fall einer so genannten „fairen Prämie" (z=p), dann ist die Steigung der Versicherungsgerade genau

[...]

Ob und in welchem Umfang Versicherung nachgefragt wird, hängt insbesondere von den Präferenzen des Individuums ab. Nach dem Erwartungsnutzentheorem wird sich ein Individuum unter Unsicherheit so entscheiden, dass sein Erwartungsnutzen maximiert wird. [...]

max E(U(w)) = p * U(w2) + (1 - p) * U(w1)

[Seite 271]

[...]

Die Nutzenfunktion eines Individuums lässt sich als Indifferenzkurve darstellen. Diese lässt sich aus dem totalen Differential der Erwartungsnutzenfunktion herleiten:

dE (U(w)) = [...] = p* U'(w2)dw2 + (1-p)*U'(w1)dw1

Da sich entlang einer Indifferenzkurve der Nutzen nicht verändert, gilt auf ihr:

p* U'(w2)dw2 + (1-p)*U'(w1)dw1=0

Durch Umformung erhält man:

Dies wird auch als Grenzrate der Substitution bezeichnet.

[...]

Die Steigung der Indifferenzkurve ist durch die Grenzrate der Substitution definiert, d. h. durch die Bereitschaft im Nichtschadensfall auf eine Vermögenseinheit zu verzichten, um im Schadensfall Versicherungsschutz zu erlangen. Wie hoch der Vermögensbetrag

[Seite 272]

für ein Individuum sein muss, den es im Schadensfall als Kompensation für den Verzicht einer Vermögenseinheit für die Zahlung der Prämie bekommt, hängt entscheidend von seinen Vorstellungen über die Schadenwahrscheinlichkeit ab.

Anmerkungen

Auch auf der Vorseite gibt es einen Verweis auf Schulenburg 2005. Trotzdem wird der Umfang der Übernahme sowie ihr z.T. wörtlicher Charakter dem Leser keineswegs klar. Abbildung IV.6 in Schulenburg erscheint als Abbildung 1.10 bei Tn.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[9.] Tn/Fragment 028 01 - Diskussion
Bearbeitet: 9. December 2012, 23:18 WiseWoman
Erstellt: 9. December 2012, 20:44 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 28, Zeilen: 1-9
Quelle: Schulenburg_2005
Seite(n): 275, Zeilen: 34ff
Somit kann festgehalten werden: Entweder ist der fixe Zuschlag so hoch, dass lieber kein Versicherungsschutz gekauft wird (α = 0). Der Zuschlag wird von den Versicherungsnehmern als Einstiegsbarriere empfunden. Es handelt sich hier um eine Randlösung. Oder aber der fixe Zuschlag ist so gering, dass sich das Individuum entscheidet, Versicherungsschutz zu kaufen. In diesem Fall muss der Zuschlag in voller Höhe bezahlt werden, egal wie viel Versicherungsschutz gekauft wird. Der Zuschlag stellt aus der Sicht des Versicherungsnehmers sog. „Sunk Costs“ dar, die bei der Nutzenoptimierung keine Rolle spielen, da der Zuschlag für alle Deckungsgrade α > 0 (innere Lösung) immer anfällt. Entweder ist der Zuschlag so hoch, dass lieber kein Versicherungsschutz gekauft wird; der Zuschlag wird vom Kunden als Einstiegsbarriere empfunden. Oder aber der fixe Zuschlag ist so gering, dass sich das Individuum entscheidet, Versicherungsschutz zu kaufen. In diesem Fall muss der Zuschlag in voller Höhe bezahlt werden, egal wie viel Versicherungsschutz gekauft wird. Der Zuschlag stellt aus der Sicht des Nachfragers so genannte „Sunk Costs" dar, die für die Optimierung keine Rolle [spielen.]
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[10.] Tn/Fragment 029 11 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 17:53 KayH
Erstellt: 29. November 2012, 08:38 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 29, Zeilen: 11-19
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 12-21
Der Grund liegt darin, dass bei Abschluss vieler Versicherungsverträge mit gleichartigen Risiken die entsprechenden Risiken pro Periode in der Regel nur bei einer kleinen Anzahl der Versicherten tatsächlich eintreten werden und mit einer zunehmenden Anzahl von Verträgen sich der gesamte Schaden pro Versicherten immer zuverlässiger einschätzen lässt. Dadurch verringert sich das Risiko.65

Für ein einzelnes, risikoaverses Individuum ist es relativ unsicher, ob in einer Periode ein Schaden entsteht; aber wenn ein Schaden eintritt, ist dieser im Vergleich zu seinem Vermögen relativ hoch. Für ein Kollektiv mit gleichartigen Risiken kann der Schaden pro Periode hingegen mit einer relativ großen Sicherheit berechnet werden.66


65 Schulenburg spricht in diesem Zusammenhang von einem „Risikopoolungseffekt“. Vgl. Schulenburg, J.-M. (2005), S. 276.

66 Auf die Technik der mathematischen Risikomodellierung sowie der Grenzen bei Großschadenereignissen wird später im Anhang ausführlich eingegangen.

Der Grund liegt darin, dass sich bei Abschluss vieler Versicherungsverträge mit gleichartigen Risiken die entsprechenden Risiken pro Periode in der Regel nur bei einer kleinen Anzahl der Versicherten tatsächlich realisieren werden und mit einer zunehmenden Anzahl von Verträgen sich der gesamte Schaden pro Versicherten immer zuverlässiger einschätzen lässt. Damit wandelt sich das Risiko: Für ein einzelnes, risikoaverses Individuum ist es unsicher, ob in einer Periode ein Schaden entsteht; aber wenn ein Schaden eintritt, ist dieser im Vergleich zu seinem Vermögen relativ hoch. Für ein Kollektiv mit gleichartigen Risiken kann der Schaden pro Periode hingegen mit einer relativ großen Sicherheit berechnet werden.
Anmerkungen

Übernahme mit leichten Anpassungen.

Sichter
Agrippina1


[11.] Tn/Fragment 030 01 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 17:54 KayH
Erstellt: 29. November 2012, 08:53 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 1-7
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 5, Zeilen: 21-27
Nach diesem Gesetz der großen Zahlen kann sich das Kollektiv der Versichertengemeinschaft relativ indifferent gegenüber dem pro Periode entstehenden Schaden einerseits und den pro Periode erhaltenen sicheren Prämieneinnahmen andererseits verhalten.69 Die Risiken können in einem Kollektiv folglich nach dem Erwartungswert eines Schadens (= Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenpotenzial) kalkuliert werden. Eine Versichertengemeinschaft kann sich deshalb im Gegensatz zu einem Individuum risikoneutral verhalten.70

69 Mit Hilfe des Gesetzes der Großen Zahlen gelingt es dem Versicherer, die Schadenentwicklung innerhalb eines engen Bereichs vorherzusagen. Vgl. Vaughan, E. J. und Vaughan, T. (2003), S. 34 f.

70 Vgl. Endres, A. und R. Schwarze (1992 a), S. 62.

Nach diesem Gesetz der großen Zahl kann sich eine Versichertengemeinschaft deshalb indifferent gegenüber dem pro Periode entstehenden Schaden einerseits und den pro Periode erhaltenen sicheren

Prämieneinnahmen andererseits verhalten. Die Risiken können in einem Kollektiv folglich nach dem Erwartungswert eines Schadens ( = Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenpotenzial) kalkuliert werden. Eine Versichertengemeinschaft kann sich deshalb im Gegensatz zu einem Individuum risikoneutral verhalten.

Anmerkungen

Fast wortidentische Übernahme ohne Kennzeichnung.

Sichter
Agrippina1


[12.] Tn/Fragment 030 08 - Diskussion
Bearbeitet: 11. December 2012, 15:22 WiseWoman
Erstellt: 9. December 2012, 20:50 (Hindemith)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 8-23
Quelle: Schulenburg_2005
Seite(n): 276, 277, Zeilen: 276: 23ff;
Die Darstellung der Angebotsseite des Versicherungsmarkts erfolgt im Prinzip analog zu der der Nachfrageseite. Versicherungsunternehmen haben eine finanzielle Eigenausstattung (Anfangsausstattung) und sind je nach ihrer Risikoneigung im unterschiedlichen Maße bereit, Risiken zu übernehmen. Die Bedeutung als Versicherer ergibt sich v. a. aus dem Risikoausgleich im Kollektiv, der beim Zusammenschluss mehrerer Einzelrisiken zu einer Verringerung des Gesamtrisikos führt. Da auch Versicherungsunternehmen risikoscheu sind, sind sie nur dann bereit, Risiken zu übernehmen, wenn ihnen eine Risikoprämie vom Markt angeboten wird, welche die Realisation eines Gewinns erwarten lässt.

Es wird angenommen, dass die Ausgangssituation eines repräsentativen Versicherungsnehmers durch den Punkt A und das abgebildete Indifferenzkurvensystem in Abbildung 1.15 beschrieben wird. Für das Versicherungsunternehmen können wir eine ähnliche Graphik wie Abbildung 1.15 zeichnen. Es hat in der Ausgangssituation A ein bestimmtes Risikoprofil. Aus der Annahme, dass das Versicherungsunternehmen selbst auch risikoscheu ist, folgt, dass die Indifferenzkurven des Versicherungsanbieters auch einen konvexen Kurvenverlauf haben.71


71 Vgl. Schulenburg, J.-M. (2005), S. 278.

Die Darstellung der Angebotsseite des Versicherungsmarkts könnte im Prinzip analog zu der der Nachfrageseite erfolgen. Versicherungsunternehmen haben eine finanzielle Eigenausstattung - auch Eigenmittel genannt - und sind je nach ihrer Risikoneigung (mehr oder weniger) bereit, Risiken zu übernehmen.

[...] Seine Bedeutung als Versicherer, d. h. als Anbieter von Versicherungsschutz, ergibt sich vor allem aus dem Risikopoolungseffekt, der beim Zusammenschluss mehrerer Einzelrisi-

[Seite 277]

ken zu einer Verringerung des Gesamtrisikos führt. Der Versicherer übernimmt vom Nachfrager also ein geringeres Risiko, als dieser abgibt.[...] Da auch Versicherungsunternehmen risikoavers sind, ist davon auszugehen, dass sie nur dann bereit sind, Risiken zu übernehmen, wenn ihnen eine Risikoprämie vom Markt angeboten wird, d. h. wenn die Übernahme des Risikos die Realisation eines Gewinns erwarten lässt.

[...] Es wird angenommen, dass die Ausgangssituation und die Präferenzen eines repräsentativen Versicherungsnachfragers durch den Ausgangspunkt A und das abgebildete Indifferenzkurvensystem beschrieben sind.

[...]

Für das Versicherungsunternehmen können wir ein ähnliches Diagramm zeichnen. Es hat in der Ausgangssituation kein Risiko. Seine Ausgangssituation ist ebenfalls mit dem Punkt A gekennzeichnet. [...] Bei Risikoaversion sind es ebenfalls konvexe Kurven.

Anmerkungen

Der vorhandene Quellenverweis macht den Umfang z.T. wörtlichen Übernahmen nicht deutlich. Abbildung 1.15 auf Tn/S. 31 ist identisch zu Abbildung IV.8, Schulenburg/S. 277

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[13.] Tn/Fragment 031 01 - Diskussion
Bearbeitet: 11. December 2012, 15:54 WiseWoman
Erstellt: 9. December 2012, 21:54 (Hindemith)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 1-6
Quelle: Schulenburg_2005
Seite(n): 278, Zeilen: 1-7
Dreht man nach der Methode von Edgeworth die Graphik des Versicherungsunternehmens um 180° und setzt sie auf die des Versicherungsnehmers auf, so entsteht die sog. Edgeworth-Box, deren Seitenlänge die Summe der Vermögen beider Marktteilnehmer in der Ausgangslage ist (vgl. Abbildung 1.16).72 Optimal ist ein Versicherungsvertrag, der zu einem Pareto-Optimum führt, d.h. keine Partei kann sich verbessern, ohne dass die andere Seite Nutzenverluste erleiden muss.

72 Die Breite der Edgeworth-Box entspricht dann der Summe der Vermögen beider Marktteilnehmer in der Ausgangslage abzüglich des möglichen Schadens.

Dreht man nach der Methode von Edgeworth die Graphik des Versicherungsunternehmens um 180° und setzt sie auf die des Versicherungsnachfragers auf, so entsteht eine so genannte Edgeworth-Box, deren Seitenlänge die Summe der Vermögen beider Marktparteien in der Ausgangslage ist. Optimal ist zwischen den Parteien ein Versicherungsvertrag, bei dem ein Tausch stattfindet, an dessen Ende ein Pareto-Optimum existiert, d. h. keine Partei sich verbessern kann, ohne dass die andere Seite eine Nutzenminderung hinnehmen muss.
Anmerkungen

Es gibt einen Quellenverweis auf die Seite 278 von Schulenburg (2005) am Ende der Vorseite (daher Einstufung als Bauernopfer). Aus diesem Quellenverweis kann man allerdings nicht ableiten, dass auch diese Passage aus der Quelle stammt, zudem z.T. wörtlich. Interesannterweise ist die nächste Formel bei Tn das Negative von der Formel, was bei Schulenburg 2005 steht.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[14.] Tn/Fragment 032 05 - Diskussion
Bearbeitet: 9. December 2012, 23:34 WiseWoman
Erstellt: 9. December 2012, 22:00 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 32, Zeilen: 5-9
Quelle: Schulenburg_2005
Seite(n): 278, 279, Zeilen: 278: 16-17; 279: 1-4
Diese Form der Darstellung zeigt, dass die Abgabe und die Übernahme von Risiken zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Auch für einen risikoaversen Entscheidungsträger

kann es durchaus rational sein, zusätzliche Risiken freiwillig zu übernehmen, da der Markt die Übernahme des Risikos über die Prämie belohnt. Der Versicherer erhält für die Risikoübernahme eine Prämie, die höher ist als der erwartete Schaden.

Diese Form der Darstellung zeigt, dass die Abgabe und die Übernahme von Risiken zwei Seiten der gleichen Medaille darstellen: [...]

[Seite 279]

Auch für einen risikoaversen Entscheidungsträger kann es durchaus rational sein, zusätzliche Risiken freiwillig zu übernehmen. Die Begründung liegt darin, dass der Markt die Übernahme des Risikos über die Prämie belohnt. Der Versicherer erhält für die Risikoübernahme eine Prämie, die höher ist als der Erwartungsschaden.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt

Sichter
(Hindemith)


[15.] Tn/Fragment 034 07 - Diskussion
Bearbeitet: 11. December 2012, 15:32 WiseWoman
Erstellt: 9. December 2012, 22:18 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schulenburg 2005, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 34, Zeilen: 7-23
Quelle: Schulenburg_2005
Seite(n): 283, 284, Zeilen: 283: 17ff; 284: 2ff
Der Tatsache, dass die Schadenwahrscheinlichkeit p bzw. die Schadenhöhe L nicht mehr exogen gegeben, sondern durch das Individuum beeinflussbar sind, wird im analytischen Rahmen durch die Einführung von Schadenverhütungsmaßnahmen e und Schadenverhütungsgütern g Rechnung getragen.
  • Schadenverhütungsmaßnahmen umfassen alle Aktivitäten, welche die Schadenwahrscheinlichkeit oder die Schadenhöhe reduzierten.
  • Schadenverhütungsgüter sind Güter, die eigens dafür bereitgestellt werden, die

Schadenwahrscheinlichkeit oder die Schadenhöhe zu senken.

Schadenverhütungsmaßnahmen e können sowohl die Schadenwahrscheinlichkeit p als auch die Schadenhöhe L beeinflussen. Im folgenden gehen wir davon aus, dass p und L von e abhängig sind, d.h.

p = p(e) mit p´(e) < 0 und p´´(e) > 0 bzw.

L = L(e) mit L´(e) < 0 und L´´(e) > 0.

Eine Verhaltensänderung des Versicherungsnehmers, die die Schadenwahrscheinlichkeit p(e) beeinflusst, wird als risikoerhöhendes Moral Hazard und eine Verhaltensänderung, die die Schadenhöhe L(e) beeinflusst, wird als mengenerhöhendes Moral Hazard bezeichnet.

Der Tatsache, dass die Schadenwahrscheinlichkeit p bzw. die Schadenhöhe L nicht mehr exogen gegeben, sondern durch das Individuum beeinflussbar sind, wird im analytischen Rahmen durch die Einführung von so genannten Schadenverhütungsmaßnahmen e und Schadenverhütungsgütern g Rechnung getragen. Der Begriff Schadenverhütungsmaßnahmen soll weit gefasst werden und sämtliche Aktivitäten umfassen, welche die Schadenwahrscheinlichkeit oder die potenzielle Schadenhöhe reduzieren. [...]. Schadenverhütungsgüter sind Güter, die eigens dafür bereitgestellt werden, die Schadenwahrscheinlichkeit oder die Schadenhöhe zu senken.

[Seite 284]

[...]

Es wird davon ausgegangen, dass die Schadenwahrscheinlichkeit p nicht mehr exogen gegeben, sondern von den Schadenverhütungsmaßnahmen e abhängig ist:

p = p(e), mit p' < 0, p´ > 0 und p'(0) = - ∞

[...]

L = L(e), mit L' < 0, L´´ > 0 und L'(0) = - ∞

Eine Verhaltensänderung des Versicherungsnehmers, die die Schadenwahrscheinlichkeit p(e) beeinflusst, wird als risikoerhöhendes Moral Hazard und eine Verhaltensänderung, die die Schadenhöhe L(e) beeinflusst, wird als mengenerhöhendes Moral Hazard bezeichnet.

Anmerkungen

Auf der folgenden Seite findet sich ein Verweis auf Seite 285 von Schulenburg (2005). Auf der vorherigen Seite findet sich ein Verweis auf Seite 282 derselben Quelle. Beide Quellenverweise beziehen sich nicht auf den hier dokumentierten Abschnitt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[16.] Tn/Fragment 069 21 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 21:32 Hindemith
Erstellt: 29. November 2012, 08:58 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 21-24
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 6, Zeilen: 18-21
Denn ohne Versicherungsschutz wird den Wirtschaftssubjekten ein Instrument entzogen, wie sie ihre Unsicherheit bezüglich zukünftiger Erfahrungen mindern können. Folglich wird eine produktivere Nutzung von Ressourcen verhindert. Den Wirtschaftssubjekten wird damit ein Instrument entzogen, wie sie ihre Unsicherheit bezüglich zukünftiger Erfahrungen mindern können. Dadurch wird eine produktivere Nutzung von Ressourcen verhindert.
Anmerkungen

Übernahme von 2 Sätzen mit leichten Anpassungen.

Sichter
Agrippina1


[17.] Tn/Fragment 107 108 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 11:54 KayH
Erstellt: 1. December 2012, 10:07 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Nell 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 107, Zeilen: 108-117
Quelle: Nell 2001
Seite(n): 3; 4, Zeilen: 17-29; 1
276 In Frankreich werden Elementarrisiken wie Erdbeben und Überschwemmungen wie folgt gedeckt. Auf die Prämie jedes in Frankreich abgeschlossenen Sachversicherungsvertrages wird zwangsweise ein Zuschlag von momentan 9% erhoben. Dafür sind im Gegenzug Schäden aus Naturkatastrophen gedeckt. Durch dieses System wird zwar erreicht, dass jedes Individuum Deckung gegen Naturkatastrophen hat. Jedoch werden dadurch die falschen Anreize gesetzt, indem auf eine risikogerechte Tarifierung verzichtet wird. So wird bei der Prämie für das Überschwemmungsrisiko nicht danach differenziert, ob das zu versichernde Gebäude überhaupt an einem Gewässer liegt und wie stark es hochwassergefährdet ist. Folglich findet bei Entscheidungen, in welchen Gebieten Gebäude errichtet werden, das Hochwasserrisiko keine oder nur unzureichende Berücksichtigung. Dies führt dazu, dass die Bebauung in stark hochwassergefährdeten Gebieten intensi-[ver ist, als es ökonomisch sinnvoll wäre, da die Kosten des Hochwasserrisikos bei den Gebäudeeigentümern nicht internalisiert werden. Vgl. Michel-Kerjan, E. (2001).] [Seite 3]

In Frankreich werden Elementarrisiken wie z.B. Erdbeben und Überschwemmungen wie folgt gedeckt4: Auf die Prämie jedes in Frankreich abgeschlossenen Sachversicherungsvertrages wird zwangsweise ein Zuschlag von momentan 9% erhoben. Dafür sind im Gegenzug Schäden aus Naturkatastrophen gedeckt. Die französischen Erstversicherer können dieses Risiko bei einem staatlichen Rückversicherer absichern, der wiederum mit einer unbegrenzten Staatsgarantie ausgestattet ist. Durch dieses System wird zwar erreicht, dass jedes Individuum Deckung gegen Naturkatastrophen hat, es setzt aber die falschen Anreize, indem auf eine risikogerechte Tarifierung verzichtet wird. So wird bei der Prämie für das Überschwemmungsrisiko nicht danach differenziert, ob das zu versichernde Gebäude überhaupt an einem Gewässer liegt und wenn ja, ob und wie stark es hochwassergefährdet ist. Dann findet aber bei Entscheidungen, in welchen Gebieten Gebäude errichtet werden, das Hochwasserrisiko keine oder nur unzureichende Berücksichtigung.

[Seite 4]

Dies bewirkt insbesondere, dass die Bebauung in stark hochwassergefährdeten Gebieten intensiver ist, als es ökonomisch sinnvoll wäre, da die Kosten des Hochwasserrisikos bei den Gebäudeeigentümern nicht internalisiert werden.


[Seite 3]

4 Vgl. hierzu Michel-Kerjan (2001).

Anmerkungen

Eine erklärende Fußnote, die in fast gleicher Formulierung im Haupttext der Quelle zu finden ist, wobei der Literaturverweis der Quelle gleich mitübernommen wird.

Sichter
Agrippina1


[18.] Tn/Fragment 108 09 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 09:52 WiseWoman
Erstellt: 29. November 2012, 09:46 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 9-11
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 11, Zeilen: 27-29
Um eine für das Risiko angemessene Prämie berechnen zu können, muss die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und das Ausmaß des Schadens für den Versicherer quantifizierbar sein.278

278 Vgl. Berge, T. (2005), S. 23.

2. Um eine für das Risiko angemessene Prämie berechnen zu können, muss die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und das Ausmaß des Schadens für den Versicherer quantifizierbar sein.
Anmerkungen

Kurze wörtliche Übernahme.

Sichter
(Sotho Tal Ker), WiseWoman


[19.] Tn/Fragment 108 101 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 11:55 KayH
Erstellt: 1. December 2012, 10:12 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Nell 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 101-102
Quelle: Nell 2001
Seite(n): 4, Zeilen: 1-3
[276 [...] Dies führt dazu, dass die Bebauung in stark hochwassergefährdeten Gebieten intensi-]ver ist, als es ökonomisch sinnvoll wäre, da die Kosten des Hochwasserrisikos bei den Gebäudeeigentümern nicht internalisiert werden. Vgl. Michel-Kerjan, E. (2001). Dies bewirkt insbesondere, dass die Bebauung in stark hochwassergefährdeten Gebieten intensiver ist, als es ökonomisch sinnvoll wäre, da die Kosten des Hochwasserrisikos bei den Gebäudeeigentümern nicht internalisiert werden.
Anmerkungen

Die Fortsetzung der Fußnote aus Tn/Fragment_107_108

Sichter
Agrippina1


[20.] Tn/Fragment 111 09 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 21:32 Hindemith
Erstellt: 29. November 2012, 11:36 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 111, Zeilen: 9-14
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 11, Zeilen: 22-26
Eine große Anzahl von Menschen, die einer bestimmten Gefahr ausgesetzt ist, muss eine Gefahrengemeinschaft bilden, in der das Risiko verteilt und diversifiziert wird und der Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit funktioniert. Unter dieser Bedingung kommt ein privates Angebot an Versicherungen dann zustande, wenn die Versicherer in der Lage sind, eine für das Risiko angemessene Prämie erheben zu können.292

292 Vgl. Treischmann, J. S., Hoyt, R. E. und Sommer, D. W. (2005), S. 97.

1. Eine große Anzahl von Menschen, die einer bestimmten Gefahr ausgesetzt ist, muss eine Gefahrengemeinschaft bilden, in der das Risiko verteilt und diversifiziert wird. Unter dieser Bedingung kommt ein privates Angebot an Versicherungen dann zustande, wenn die Versicherer in der Lage sind, eine für das Risiko angemessene Prämie erheben zu können.
Anmerkungen

Identische Übernahme, garniert mit einem kleinen Einschub.

Sichter
Agrippina1


[21.] Tn/Fragment 147 10 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 21:32 Hindemith
Erstellt: 29. November 2012, 11:46 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 147, Zeilen: 10-13
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 33, Zeilen: 25-29
Rückversicherer (Zessionäre) fungieren dabei als „Versicherer der Versicherer“,360 d.h. sie haben aufgrund ihrer in der Regel weltweiten Aktivitäten und ihres hohen Kapitalbestandes größere Möglichkeiten, Risiken zu diversifizieren als dies bei einem regional tätigen Versicherer mit einem relativ beschränkten Kapitalbestand der Fall ist.361

360 Vgl. Liebwein, P. (1998), S. 49.

361 Vgl. Geratewohl, K. et al. (1976), S.52 ff. sowie Pfeifer, C. (1999), S. 811 ff.

Rückversicherer (Zessionäre) fungieren als „Versicherer der Versicherer“, d.h. sie haben aufgrund ihrer weltweiten Aktivitäten und ihres hohen Kapitalbestandes größere Möglichkeiten, Risiken zu diversifizieren als dies bei einem regional tätigen Versicherer mit einem relativ beschränkten Kapitalbestand der Fall ist.
Anmerkungen

Mit leichten Anpassungen übernommen.

Sichter
(Sotho Tal Ker), Singulus


[22.] Tn/Fragment 148 03 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 21:32 Hindemith
Erstellt: 29. November 2012, 11:51 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 148, Zeilen: 3-6
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 33, Zeilen: 29-30
Rückversicherer können sich ihrerseits bei einem anderen Rückversicherer rückversichern (Retrozession). Die beiden an der Retrozession beteiligten Rückversicherer werden Retrozedent bzw. Retrozessionär genannt. Durch die Retrozession können Risiken weiter diversifiziert werden. Rückversicherer können sich ihrerseits bei einem anderen Rückversicherer rückversichern (Retrozession). Damit können Risiken weiter diversifiziert werden.
Anmerkungen

Die beiden Sätze der Quelle schliessen sich dort direkt an den für Tn/Fragment_147_10 entnommenen Text an.

Sichter
(Sotho Tal Ker), Singulus


[23.] Tn/Fragment 153 18 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 17:55 KayH
Erstellt: 29. November 2012, 12:15 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 153, Zeilen: 18-23
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 34, Zeilen: 6-11
Die sog. obligatorische Rückversicherung erfasst alle Risiken, die der Erstversicherer (Zedent) auch nach Abschluss des Rückversicherungsvertrages übernimmt. Damit ist das Ausmaß des Risikotransfers auf den Rückversicherer vor Abschluss des Rückversicherungsvertrags unbestimmt, da die Höhe des Risikotransfers wiederum von der Zeichnungspolitik des Erstversicherers vor und während der Laufzeit des Rückversicherungsvertrages abhängt. 2. Die sog. obligatorische Rückversicherung erfasst hingegen alle Risiken, die der Erstversicherer (Zedent) auch nach Abschluss des Rückversicherungsvertrages übernimmt. Damit ist das Ausmaß des Risikotransfers auf den Rückversicherer vor Abschluss des Rückversicherungsvertrags unbestimmt, da die Höhe des Risikotransfers wiederum von der Zeichnungspolitik des Erstversicherers vor und während der Laufzeit des Rückversicherungsvertrages abhängt.
Anmerkungen

1 Wort ausgelassen, alles andere wörtliche Übernahme.

Sichter
Agrippina1


[24.] Tn/Fragment 154 10 - Diskussion
Bearbeitet: 15. December 2013, 21:23 Schumann
Erstellt: 29. November 2012, 12:20 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 154, Zeilen: 10-13
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 34, Zeilen: 2-5
Bei der sog. fakultativen Rückversicherung kann ein Rückversicherer vor Abschluss des Rückversicherungsvertrages (Zession) die einzelnen zur Übernahme anstehenden Risiken prüfen, d.h. ein Rückversicherer kann über die Annahme oder Ablehnung jedes einzelnen Risikos selbst entscheiden. 1. Bei der sog. fakultativen Rückversicherung kann ein Rückversicherer vor Abschluss des Rückversicherungsvertrages (Zession) die einzelnen zur Übernahme anstehenden Risiken prüfen, d.h. ein Rückversicherer kann über die Annahme oder Ablehnung jedes einzelnen Risikos selbst entscheiden.
Anmerkungen

Wörtliche Übereinstimmung ohne Kennzeichnung.

Sichter
Agrippina1


[25.] Tn/Fragment 155 13 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:39 Sotho Tal Ker
Erstellt: 29. November 2012, 12:33 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 155, Zeilen: 13-28
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 34, Zeilen: 12-28
Wie bei allen Versicherungsverträgen ergeben sich auch bei einem Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer Moral-Hazard-Probleme. Ein ex-post Moral-Hazard-Problem besteht darin, dass der Erstversicherer die Möglichkeit hat, die Prüfung und Abwicklung von Versicherungsschäden (Abwicklungspolitik) zu beeinflussen.391 Zusätzlich entsteht bei einer obligatorischen Rückversicherung ein ex ante Moral-Hazard-Problem, da der Erstversicherer durch die Auswahl der Risiken (Zeichnungspolitik) Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens für den Rückversicherer nehmen kann.392

Probleme von Adverse Selection können insofern auftreten, wenn der Rückversicherer gegenüber dem Erstversicherer auf die exakte Offenlegung der Zeichnungs- und Abwicklungsbedingungen für Erstversicherungsverträge verzichtet und somit eine asymmetrische Informationslage zwischen den Marktpartnern entsteht. Ein Angebot von einem Rückversicherer, welches in diesem Fall auf die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Katastrophenereignisses basiert, wird dann eher von solchen Erstversicherern angenommen, die überdurchschnittliche Risiken unter Vertrag genommen haben, nicht aber von solchen Erstversicherern, die in der Vergangenheit eine vorsich[tige Zeichnungs- und Abwicklungspolitik ausgeübt haben.]


391 Die Schadensabwicklung wird in der Praxis in der Regel vom Erstversicherer durchgeführt, da Letzterer aufgrund seiner Nähe zum Versicherungsnehmer auch über die notwendigen Informationen verfügt. Vgl. Schradin, H. R. (1998), S. 32.

392 In der Praxis wird das ex ante Moral-Hazard-Problem dadurch gemindert, dass der Erstversicherer eine bestimmte Selbstbehaltquote nicht unterschreiten darf.

Wie bei allen Versicherungsverträgen ergeben sich auch bei einem Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer moral-hazard-Probleme. Ein ex-post-moral-hazard-Problem besteht darin, dass der Erstversicherer die Möglichkeit hat, die Prüfung und Abwicklung von Versicherungsschäden (Abwicklungspolitik) zu beeinflussen. Zusätzlich entsteht bei einer obligatorischen Rückversicherung ein ex-ante moralhazard-problem, da der Erstversicherer durch die Auswahl der Risiken (Zeichnungspolitik) Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens für den Rückversicherer nehmen kann.

Adverse-selection Probleme können insofern auftreten, wenn der Rückversicherer gegenüber dem Erstversicherer auf die exakte Offenlegung der Zeichnungs- und Abwicklungsbedingungen für Erstversicherungsverträge verzichtet und somit eine asymmetrische Informationslage zwischen den Marktpartnern entsteht. Ein Angebot von einem Rückversicherer, welches in diesem Fall auf die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Katastrophenereignisses basiert, wird dann eher von solchen Erstversicherern angenommen, die überdurchschnittliche Risiken unter Vertrag genommen haben, nicht aber von solchen Erstversicherern, die in der Vergangenheit eine vorsichtige Zeichnungs- und Abwicklungspolitik ausgeübt haben.

Anmerkungen

Wörtliche Übernahme ohne jede Eigenleistung (abgesehen von zwei ergänzenden Fußnoten) oder Kennzeichnung.

Sichter
Agrippina1


[26.] Tn/Fragment 156 01 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:39 Sotho Tal Ker
Erstellt: 29. November 2012, 12:52 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 1-3
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 34, Zeilen: 23-30
[Ein Angebot von einem Rückversicherer, welches in diesem Fall auf die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Katastrophenereignisses basiert, wird dann eher von solchen Erstversicherern angenommen, die überdurchschnittliche Risiken unter Vertrag genommen haben, nicht aber von solchen Erstversicherern, die in der Vergangenheit eine vorsich]tige Zeichnungs- und Abwicklungspolitik ausgeübt haben. Regelmäßig wiederkehrende Geschäftsbeziehungen zwischen Erst- und Rückversicherern können jedoch helfen, diese Adverse-Selection-Probleme zu vermindern.393

393 In diesem Zusammenhang wird deutlich, warum die Rückversicherungsunternehmen langfristige Geschäftsbeziehungen zu den Erstversicherer unterhalten. Zum einen hilft dies, der Adverse Selection entgegenzuwirken. Zum anderen gewährleistet die langfristige Kundenbindung den Risikoausgleich in der Zeit.

Ein Angebot von einem Rückversicherer, welches in diesem Fall auf die durchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit eines Katastrophenereignisses basiert, wird dann eher von solchen Erstversicherern angenommen, die überdurchschnittliche Risiken unter Vertrag genommen haben, nicht aber von solchen Erstversicherern, die in der Vergangenheit eine vorsichtige Zeichnungs- und Abwicklungspolitik ausgeübt haben. Regelmäßig wiederkehrende Geschäftsbeziehungen zwischen Erst- und Rückversicherern können jedoch helfen, diese adverse-selection-Probleme zu vermindern.
Anmerkungen

Fortsetzung von Tn/Fragment_155_13

Sichter
Agrippina1


[27.] Tn/Fragment 237 15 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 21:32 Hindemith
Erstellt: 29. November 2012, 15:46 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 237, Zeilen: 15-17
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 36, Zeilen: 22-25
So kann einerseits eine Katastrophenanleihe so ausgestaltet sein, dass im Falle einer Katastrophe der Nominalbetrag dieser Anleihe zurückgezahlt wird, die Verzinsung auf diese Anleihe aber entfällt [bzw. vermindert wird (Coupon-at-risk-bonds).] So kann einerseits eine Katastrophenanleihe so ausgestaltet sein, dass im Falle einer Katastrophe der Nominalbetrag dieser Anleihe zurückgezahlt wird, die Verzinsung auf diese Anleihe aber entfällt oder vermindert wird (Coupon-at-risk-bonds).
Anmerkungen

Beginn der Übernahme, die sich in Tn/Fragment_238_01 fortsetzt.

Sichter
Agrippina1


[28.] Tn/Fragment 238 01 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 17:10 Sotho Tal Ker
Erstellt: 29. November 2012, 15:54 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 238, Zeilen: 1-6
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 36, Zeilen: 24-30
[So kann einerseits eine Katastrophenanleihe so ausgestaltet sein, dass im Falle einer Katastrophe der Nominalbetrag dieser Anleihe zurückgezahlt wird, die Verzinsung auf diese Anleihe aber entfällt] bzw. vermindert wird (Coupon-at-risk-bonds). Andererseits kann eine Katastrophenanleihe auch so konstruiert werden, dass im Falle einer Katastrophe die Rückzahlung des Nominalbetrags vermindert oder zeitlich verzögert wird oder gar ganz entfällt (principal-at-risk-bonds). In beiden Fällen erhalten die Kapitalgeber im Gegenzug dazu Verzinsungen, die erheblich über der Verzinsung einer risikofreien Kapitalanlage - z.B. LIBOR604 - liegen.

604 LIBOR = London Interbank Offered Rate (Zinssatz für Tagesgeld im Interbanken-Handel) am Finanzplatz London.

So kann einerseits eine Katastrophenanleihe so ausgestaltet sein, dass im Falle einer Katastrophe der Nominalbetrag dieser Anleihe zurückgezahlt wird, die Verzinsung auf diese Anleihe aber entfällt oder vermindert wird (Coupon-at-risk-bonds). Andererseits kann eine Katastrophenanleihe auch so konstruiert werden, daß im Falle einer Katastrophe die Rückzahlung des Nominalbetrags vermindert oder zeitlich verzögert wird oder gar ganz entfällt (principal-at-risk-bonds). In beiden Fällen erhalten die Kapitalgeber im Gegenzug dazu Verzinsungen, die erheblich über der Verzinsung einer risikofreien Kapitalanlage - z.B. LIBOR27 - liegen.

27 LIBOR = London Interbank Offered Rate (Zinssatz für Tagesgeld im Interbanken-Handel) am Finanzplatz London.

Anmerkungen

Wortgleiche Übereinstimmung inklusive Fußnote.

Sichter
Agrippina1


[29.] Tn/Fragment 272 13 - Diskussion
Bearbeitet: 28. November 2012, 09:08 Graf Isolan
Erstellt: 27. November 2012, 23:37 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 272, Zeilen: 13-25
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 133, Zeilen: 15-29
a) Cat Bonds mit bedingter Zinszahlung

Betrachtet man zunächst nur Cat Bonds mit einer katastrophenabhängigen Verzinsung, welche in der Literatur unter Coupon-at-Risk-Bonds geführt werden, so entsprechen diese nach König der Legaldefinition von Inhaberschuldverschreibungen.713 Die sog. Legaldefinition von Inhaberschuldverschreibungen findet sich in § 793 Abs. 1 BGB und lautet: „Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Leistung nicht berechtigt ist.“ Diese Einordnung der Coupon-at-Risk-Bonds liegt darin begründet, dass auch sie eine Verpflichtung des Emittenten darstellen. Die Verpflichtung besteht bei dieser Gestaltungsform von Cat Bonds darin, dass ex ante festgelegte Zinszahlungen an den Inhaber der Urkunde zu erbringen sind. Die Tatsache, dass die Leistungen in Abhängigkeit von einem vertraglich festgehalte[nen Versicherungsereignis erfolgen, ändert dabei nichts an der grundsätzlichen Leistungsverpflichtung.]


713 Vgl. König, M. (1997), S. 1042 ff.

(2) Bedingte Zinszahlung

Zunächst einmal ist zu prüfen, ob Insurance-linked-Bonds im Sinne des deutschen Rechtes überhaupt Schuldverschreibungen resp. Inhaberschuldverschreibungen darstellen. Die Legaldefinition539 findet sich in § 793 (1) BGB: „Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, daß er zur Verfügung über die Leistung nicht berechtigt ist.“ Insurance-linked-Bonds fallen in diese Legaldefinition, denn auch sie stellen eine Verpflichtung des Emittenten dar, eine bestimmte Leistung - die Zinszahlung - an den Inhaber der Urkunde zu erbringen. Die vereinbarte Bedingung, eine Leistung in Abhängigkeit des Eintretens bestimmter definierter Ereignisse zu erbringen, ändert nichts an der grundsätzlichen Leistungsverpflichtung, die rechtlich unter einer auflösenden Bedingung steht. Nach König entsprechen demnach Insurance-linked-Bonds mit einer katastrophenabhängigen Verzinsung der Legaldefinition und stellen Inhaberschuldverschreibungen dar.540


539 Vgl. zu einer Definition von Schuldverschreibungen auch Dichtl, E., Issing, O., 1994, S. 1865.

540 Vgl. König, M., 1997, S. 6.

Anmerkungen

Inhaltlich herrscht Übereinstimmung.

Sichter
(Graf Isolan), fiesh


[30.] Tn/Fragment 291 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. December 2012, 21:07 WiseWoman
Erstellt: 10. December 2012, 01:28 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 291, Zeilen: 1-16, 19-26
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 183, 184, 185, Zeilen: 183: 1ff; 184: 10ff; 185: 2-3
Bei der negativen Binomialverteilung handelt es sich um eine zusammengesetzte Poissonverteilung. Im Gegensatz zur Poissonverteilung besitzt die negative Binomialverteilung eine Varianz, die den Erwartungswert übersteigt. Sie findet häufig dann Verwendung, wenn die Poissonverteilung die Schwankung um den Erwartungswert unzureichend quantifiziert.

Die Intensität λ wurde bisher als eine feste Größe angenommen. Um jedoch die Schwankung im Zeitablauf widerzuspiegeln, kann die Intensität auch als eine Zufallsvariable definiert werden, welche die Verteilungsfunktion U(λ) habe. Häufig wird diese Verteilung U(λ) durch eine Gamma-Verteilung dargestellt.753 Hieraus resultiert wieder eine Schadenzahlverteilung in der Form der negativen Binomialverteilung.754

4.3.2.2 Schadenhöheverteilungen

Die vorgestellten Schadenanzahlverteilungen sind diskrete Verteilungen und können in einem Intervall nur endlich viele Realisationen annehmen. Um jedoch die Schadenhöhen abbilden zu wollen, sollen die Verteilungen innerhalb eines Intervalls beliebige und unendlich viele Werte annehmen können. Deswegen spielen stetige Verteilungen bei der Modellierung der Schadensumme eine große Rolle.

[...] Die Wahrscheinlichkeit für einen Großschaden strebt bei der Normalverteilung zu schnell gegen Null. Deswegen werden für die Beschreibung von Schäden in der Versicherungsmathematik in erster Linie sog. schiefe Verteilungen verwendet, wie z.B. die Lognormalverteilung, die Gammaverteilung oder die Paretoverteilung.

Die Lognormalverteilung wird in der Unfall-, Kranken, Feuer- und Haftpflichtversicherung erfolgreich eingesetzt.756 Sie besitzt einen realistischeren Verlauf als die Normalverteilung, da bei ihr sehr große Schäden zwar eine geringe, jedoch eine positive und höhere Wahrscheinlichkeit als bei der Normalverteilung aufweisen (vgl. Abbil-[dung 4.13).]


753 Vgl. Mack, T. (1997), S. 80.

754 Vgl. Panjer, H. H. und Willmot, G. E. (1992), S. 206. Bei Modellen mit Wahrscheinlichkeitsansteckung (d.h., dass das Eintreten eines Ereignisses das Eintreten eines anderen beeinflusst) kann unter der Annahme einer linearen Abhängigkeit der Schadenfälle bewiesen werden, dass die Schadenzahlverteilung einer negativen Binomialverteilung folgt.

755 Vgl. Burnecki, K., Misiorek, A. und Weron, R. (2005), S. 292.

756 Vgl. Helten, E. (1987), S. 37.

Die negative Binomialverteilung weist im Gegensatz zur Poissonverteilung eine Varianz

auf, welche den Erwartungswert übersteigt, so daß diese Verteilung häufig dann Verwendung findet, wenn die Poissonverteilung die Schwankung um den Erwartungswert unzureichend quantifiziert. [...]

Bislang wurde die Intensität λ als eine feste Größe angenommen, sie kann jedoch auch als eine Zufallsvariable definiert werden und die Schwankung im Zeitablauf widerspiegeln resp. die Unsicherheit bzgl. der tatsächlichen Ausprägung von λ.756 ln diesem Fall betrachtet man die Intensität X selbst als eine Zufallsvariable mit einer Verteilungsfunktion U(λ). Bei der Betrachtung von Versicherungsportfolios wird diese als Strukturfunktion bezeichnete Verteilung U(λ) häufig durch eine Gamma-Verteilung dargestellt. Hieraus resultiert wieder eine Schadenzahlverteilung in der Form einer negativen Binomialverteilung.757

(2) Schadensummenverteilungen

Die bislang angesprochenen Schadenanzahlverteilungen sind sog. diskrete Verteilungen, die in einem Intervall nur endlich viele mögliche Realisationen annahmen können. 758 [...] Stetige Verteilungen können hingegen innerhalb eines Intervalls beliebige und unendlich viele Werte annehmen und werden daher bei Versicherungen häufig zur Beschreibung der Schadenhöhe eingesetzt.759 Die bekannteste stetige Verteilung ist die Normalverteilung, [...]

[Seite 184]

Für die Beschreibung von Schäden werden in erster Linie sog. schiefe Verteilungen angewendet, wie bspw. die Lognormalverteilung, die Gammaverteilung und die Paretoverteilung.

Durch ihren realistischen Verlauf, bei dem niedrige Schäden eine geringe Wahrscheinlichkeit haben, mittlere Schäden die größte Häufigkeit haben und sehr große Schäden zwar eine geringe, aber dennoch eine positive und höhere Wahrscheinlichkeit als bei der Normalverteilung aufweisen, findet die Lognormalverteilung in der Versicherungsmathematik häufig Anwendung.766 Im Vergleich zur Normalverteilung nähern sich hier mit zunehmender Schadengröße die Wahrscheinlichkeiten nicht so schnell dem Werte Null an.

[Seite 185]

Die Lognormalverteilung wurde in der Unfall-, Kranken-, Feuer- und Haftpflichtversicherung erfolgreich eingesetzt.767


756 Vgl. hierzu Helten, E., 1973, S. 71f.

757 Vgl. Panjer, H.H., Willmot, G.E., 1992, S. 206, Mehl, R., 1985, S. 99. Sog. Modelle mit Wahrscheinlichkeitsansteckung (d.h., daß das Auftreten eines Ereignisses das Auftreten anderer Ereignisse beeinflußt), modellieren ebenfalls eine Intensitätsfunktion. Unter der Annahme einer linearen Abhängigkeit der Schadenfälle kann nachgewiesen werden, daß die Wahrscheinlichkeit einer negativen Binomialverteilung folgt. Siehe hierzu und zu den weiteren Annahmen Helten, E., 1973, S. 85. Vgl. auch Flemming, K., 1988, S. 100.

758 Vgl. Elpelt, B„ Hartung, J., 1992, S. 40.

759 ln der Schadenversicherung geht man vou der Annahme aus, daß die Schadenhöhe zufallsabhängig ist und damit im Gegensatz zu der Lebensversicherung nicht im voraus vertraglich festgelegt ist. Vgl. Helten, E., 1973, S. 96. Häufig werden Vereinbarungen getroffen, bei der eine Entschädigungsleistung des Versicherers durch eine Versicherungssumme V nach oben begrenzt wird. Dies fuhrt dazu, daß die Wahrscheinlichkeitsverteilung au f die Versicherungssumme gestutzt wird. Die Werte oberhalb der Versicherungssumme, d.h. die Wahrscheinlichkeiismaße, müssen dem Punkt V zugeschlagen werden. Siehe hierzu ausführlicher Helten, E., 1973, S. 96ff.

766 Vgl. Straub, E., 1980, S. 20. Vgl. allgemein zur Lognormalverteilung Johnson, N.I., Kotz, S., 1970, S. 112ff.

767 Vgl. Hellen, E., 1987, S. 37. Sie ist bei Rückversicherungsprogrammen gut dazu geeignet, die Gesamlschadenverteilung eines großen Portfolios (im Rahmen einer Jahiesilberschaden- Rückversichening) oder Feuer-Einzelrisiken (bei Schadenexzedenten-Rückversicherungen) zu modellieren. Vgl. Schmutz, M., Doerr, R.R., 1998, S. 23.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), HgR


[31.] Tn/Fragment 320 02 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:40 Sotho Tal Ker
Erstellt: 28. November 2012, 17:57 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 320, Zeilen: 2-29
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 37, Zeilen: 1-26
Gegenüber den Instrumenten der Selbstfinanzierung und Rückversicherung hat der Risikotransfer via Katastrophenanleihen den entscheidenden Vorteil, dass der Erstversicherer kein Kreditrisiko tragen muss. Während ein Rückversicherungsvertrag zum Beispiel lediglich ein Versprechen ist, den Versicherer im Fall eines Katastropheneintritts mit zusätzlichem Kapital zu versorgen, ist das Kapital, das in eine Katastrophenanleihe investiert wurde, völlig frei von anderen Forderungen und kann lediglich dazu verwendet werden, dem Versicherer im Falle einer Katastrophe neues Kapital zuzuführen.819

Genau dieser Umstand führt jedoch dazu, dass im Gegenzug einer Emission von Katastrophenanleihen ein mehr oder weniger hoher Kapitalbetrag völlig liquide angelegt werden muss – und zwar vollkommen unabhängig davon, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Katastrophe eintritt. Für Principal-at-Risk-Bonds gilt dies noch mehr als für Coupon-at-Risk-Bonds, da in der letztgenannten Form von Katastrophenanleihen nur der Kapitalzuwachs zur Kompensation von Katastrophenschäden verwendet werden kann. Die Notwendigkeit einer liquiden Kapitalanlage führt zu entsprechend hohen Opportunitätskosten in Form von Renditeverzichten gegenüber weniger liquiden Anlagen und führt letztlich dazu, dass Katastrophenanleihen relativ teure Instrumente des Risikotransfers sind.

In der Praxis werden Katastrophenanleihen meist nicht von Versicherungsunternehmen selbst, sondern von deren selbständigen Ausgründungen – so genannten „Special Purpose Reinsurer“ (SPR) oder „Special Purpose Vehicle“ (SPV) – vorgenommen. Das von Investoren eingezahlte Nominalkapital aus der Emission von Cat Bonds wird dabei in risikolose Staatsanleihen investiert. Die Einkünfte aus diesen Anlagen werden zusammen mit der vereinnahmten Rückversicherungsprämie an die Investoren ausbezahlt, sofern das ex ante definierte Katastrophenereignis während der Risk Period nicht eintritt.

Die SPR/SPV sind meist als Offshore-Gesellschaften unter steuerbegünstigten Bedingungen tätig.820 Damit können die Opportunitätskosten der hohen Liquidität des Kapi[tals zunächst etwas verringert werden.]


819 Vgl. Richter, A. (2004), S. 10.

820 Vgl. Nell, M. und Richter, A. (2005), S. 326

Gegenüber den Instrumenten der Selbstfinanzierung und Rückversicherung haben Katastrophenanleihen dabei den Vorteil, dass ein Versicherer kein Kredit-Risiko tragen muss. Während ein Rückversicherungsvertrag zum Beispiel lediglich ein Versprechen ist, den Versicherer im Fall eines Katastropheneintritts mit zusätzlichem Kapital zu versorgen, ist das Kapital, das in eine Katastrophenanleihe investiert wurde, völlig frei von anderen Forderungen und kann lediglich dazu verwendet werden, den [sic] Versicherer im Falle einer Katastrophe neues Kapital zuzuführen.28 Genau dieser Umstand führt jedoch dazu, dass im Gegenzug einer Emission von Katastrophenanleihen ein mehr oder weniger hoher Kapitalbetrag völlig liquide angelegt werden muss – und zwar vollkommen unabhängig davon, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Katastrophe eintritt. Für Principal-at-risk-bonds gilt dies noch mehr als für coupon-at-risk-bonds, da in der letztgenannten Form von Katastrophenanleihen nur der Kapitalzuwachs zur Kompensation von Katastrophenschäden verwendet werden kann. Die Notwendigkeit einer liquiden Kapitalanlage führt zu entsprechend hohen Opportunitätskosten in Form von Renditeverzichten gegenüber weniger liquiden Anlagen und führt letztlich dazu, dass Katastrophenanleihen relativ teure Instrumente des Risikotransfers sind.

In der Praxis werden Katastrophenanleihen meist nicht von Versicherungsunternehmen selbst, sondern von deren selbständigen Ausgründungen – so genannten „Special Purpose Reinsurer“ SPR oder „Special Purpose Vehicle“ SPV – vorgenommen. Das von Investoren einbezahlte Nominalkapital aus der Emission von Cat-Bonds wird dabei in praktisch risikolose Anleihen investiert. Die Einkünfte aus diesen Anlagen werden an die Investoren ausbezahlt – sofern kein Katastrophenereignis eintritt. Die SPR/SPV sind meist als Offshore-Gesellschaften unter steuerbegünstigten Bedingungen tätig. Damit können die Opportunitätskosten der hohen Liquidität des Kapitals zunächst etwas verringert werden.


28 Vgl. Richter, A.; Moderne Finanzinstrumente im Rahmen des Katastrophen-Risk-Managements – Basisrisiko versus Ausfallrisiko. Schriftenreihe des Instituts für Versicherungsbetriebslehre an der Universität Hamburg Nr. 3 /2001, S. 10.

Anmerkungen

Großflächige, teilweise wortwörtliche Übernahme ohne Quellennachweis.

Sichter
(Sotho Tal Ker), WiseWoman


[32.] Tn/Fragment 321 01 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 02:18 Hindemith
Erstellt: 28. November 2012, 18:55 (WiseWoman)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 321, Zeilen: 1-33
Quelle: Pfister_2004
Seite(n): 37; 38, Zeilen: 26-32; 8-37
Hinzu kommen jedoch – im Gegensatz zu Rückversicherungsverträgen – noch fixe Transaktionskosten in Form von Kosten für die Emission von Cat Bonds, Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des SPR/SPV, Kosten für das Rating der emittierten Wertpapiere usw. hinzu. Je größer das Transaktionsvolumen und je länger die Laufzeit der Anleihen, desto attraktiver wird folglich die Verbriefung von Katastrophenrisiken in Anleihen.

Die Bezugsgröße (bzw. der Trigger), die aus der Sicht der Investoren in Katastrophenanleihen einen Verlust auslöst, kann grundsätzlich unternehmensspezifisch oder marktorientiert definiert werden. Ein unternehmensspezifischer Trigger könnte sich zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber der Versicherung bemessen. Ein branchenorientierter Trigger würde sich hingegen zum Beispiel auf die Gesamtsumme der Schäden durch ein Katastrophenereignis, der Gesamtsumme der versicherten Schäden oder Ähnliches beziehen. Alternativ wäre auch ein technischer Parameter, der das Ausmaß einer Katastrophe beschreibt, als Trigger denkbar (sog. parametrischer Trigger). So könnte man beispielsweise bei einem Erdbeben als Katastrophenereignis die Ausprägungen auf der Richter-Skala als Richtgröße dafür verwenden, wie hoch die Auszahlungen des SPR/SPV zu bemessen sind.

Aus Sicht eines Versicherungsunternehmens wären sicherlich unternehmensspezifische Bezugsgrößen vorteilhafter, da dadurch eher eine vollständige Absicherung von Katastrophenrisiken erreichbar wäre. Das Basisrisiko kann in diesem Fall ausgeschlossen werden. Allerdings hätten die Investoren bei der Wahl von unternehmensspezifischen Bezugsgrößen mit Moral-Hazard- und Adverse Selection-Problemen zu kämpfen: Erstens kann die Ausprägung unternehmensspezifischer Bezugsgrößen von den Versicherungsunternehmen selbst beeinflusst werden und zweitens könnten bei der Konstruktion von Katastrophenanleihen etwaige Informationsvorsprünge des Versicherers gegenüber möglichen Investoren in Katastrophenanleihen ausgenutzt werden. Aufgrund der dadurch notwendigen Kosten der Vertragsüberwachung entstehen bei Cat Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen zusätzliche Kosten. Anders sieht es hingegen bei branchenorientierten Bezugsgrößen oder parametrischen Parametern aus. Ein Versicherungsunternehmen hat hier keine oder nur eine geringe Möglichkeit, die Bezugsgröße für die Auszahlungen des SPR/SPV zu beeinflussen.

Das Basisrisiko der Versicherer wird dabei unmittelbar davon bestimmt, wie die Bezugsgröße, die bei Eintritt einer Katastrophe eine Zahlung an den Versicherer auslösen [soll, mit der Höhe ihrer eigenen Auszahlungsverpflichtungen korreliert.]

Hinzu kommen jedoch – im Gegensatz zu Rückversicherungsverträgen – noch fixe Transaktionskosten in Form von Kosten für die Emission von Cat-Bonds, Kosten für die Errichtung und Unterhaltung des SPR/SPV, Kosten für das Rating der emittierten Wertpapiere usw. hinzu. Je größer das Transaktionsvolumen und je länger die Laufzeit der Anleihen, desto attraktiver wird folglich die Verbriefung von Katastrophenrisiken in Anleihen. [...]

[S. 38]

Die Bezugsgröße, die aus der Sicht der Investoren in Katastrophenanleihen einen Verlust auslöst (loss trigger), kann grundsätzlich unternehmensspezifisch oder marktorientiert definiert werden. Ein unternehmensspezifischer loss trigger könnte sich zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber der Versicherung bemessen. Ein marktorientierter loss trigger würde sich hingegen zum Beispiel auf die Gesamtsumme der Schäden durch ein Katastrophenereignis, der Gesamtsumme der versicherten Schäden oder Ähnliches beziehen. Alternativ wäre auch ein technischer Parameter, der das Ausmaß einer Katastrophe beschreibt, als loss trigger denkbar ( sog. parametrischer Trigger). So könnte man beispielsweise bei einem Erdbeben als Katastrophenereignis die Ausprägungen auf der Richter-Skala als Richtgröße dafür verwenden, wie hoch die Auszahlungen des SPV/SPV [sic!] zu bemessen sind.

Aus Sicht eines Versicherungsunternehmens wären sicherlich unternehmensspezifische Bezugsgrößen vorteilhafter, da dadurch eher eine vollständige Absicherung von Katastrophenrisiken erreichbar wäre. Allerdings hätten Kapitalanleger mit der Wahl von unternehmensspezifischen Bezugsgrößen mit moral-hazard- und adverse-selection Problemen zu kämpfen: Erstens kann die Ausprägung unternehmensspezifischer Bezugsgrößen von den Versicherungsunternehmen selbst beeinflusst werden und zweitens könnten bei der Konstruktion von Katastrophenanleihen etwaige Informationsvorsprünge des Versicherers gegenüber möglichen Investoren in Katastrophenanleihen ausgenutzt werden. Aufgrund der dadurch notwendigen Kosten der Vertragsüberwachung entstehen bei Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen dadurch zusätzliche Kosten des Risikotransfers. Anders sieht es hingegen bei marktorientierten Bezugsgrößen oder technischen Parametern aus. Ein Versicherungsunternehmen hat hier keine oder nur eine geringe Möglichkeit die Bezugsgröße für die Auszahlungen des SPR/SPV zu beeinflussen.

Das Basisrisiko der Versicherer wird dabei unmittelbar davon bestimmt, wie die Bezugsgröße, die bei Eintritt einer Katastrophe eine Zahlung an den Versicherer auslösen soll, mit der Höhe ihrer eigenen Auszahlungsverpflichtungen korreliert.

Anmerkungen

Mit Auslassungen und minimaler Änderungen komplett übernommen, ohne Quellenangabe.

Sichter
(WiseWoman), Hindemith


[33.] Tn/Fragment 322 01 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 21:33 Hindemith
Erstellt: 28. November 2012, 20:51 (WiseWoman)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 322, Zeilen: 1-31
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 38;39;40, Zeilen: 37-38; 1-12,17-26; 11-22
Die Übertragung eines Risikos ist deshalb umso weniger möglich, je mehr sich die Struktur eines unternehmensspezifischen Risikoportfolios von der Struktur des Risikos entfernt, wie es durch eine marktorientierte Bezugsgröße oder einen parametrischen Parameter festgelegt wird. Die Vermeidung von Problemen aus Moral Hazard- und Adverse-Selection-Verhalten steht damit in einem umgekehrten Verhältnis zum Basisrisiko eines Versicherers. Und je höher das verbleibende Basisrisiko für den Versicherer ist, desto größer wird die Notwendigkeit, mögliche Schäden zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Das Basisrisiko des Versicherers im Zusammenhang mit Katastrophenbonds, die branchenorientierte Bezugsgrößen oder parametrische Parameter als Trigger verwenden, kann jedoch ohne Inkaufnahme von Moral-Hazard-Problemen reduziert werden, wenn parametrische Indizes als Trigger vereinbart werden.

Aus Investorensicht besteht ein Vorteil von Katastrophenbonds mit einer branchenorientierten Bezugsgröße oder einem parametrischen Parameter darin, dass sie gegenüber Katastrophenbonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen Standardisierungsvorteile bieten. Bei Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen müssen Investoren die Risiken dieser Bonds jeweils getrennt nach den unterschiedlichen Bezugsgrößen analysieren. Bei Cat Bonds mit marktorientierten Bezugsgrößen oder technischen Parametern müssen sie hingegen nur das Risiko verstehen, welches mit einem aggregierten Index verbunden ist. Marktorientierte Bezugsgrößen von Katastrophenbonds schaffen also hier den Vorteil, dass die Transaktionskosten des Risikotransfers geringer bleiben.

Gegen eine hohe Nachfrage nach Katastrophenanleihen könnte sprechen, dass es derzeit im Gegensatz zu entsprechenden Produkten im Finanzbereich noch keine eindeutige Bewertungsformel gibt. Die vorhandenen kapitalmarktheoretischen Bewertungsmodelle setzen meist eine Normalverteilung der Auszahlungswahrscheinlichkeiten von Finanzprodukten voraus. Die Anwendung eines solchen Modells scheidet jedoch im Falle von low frequency/high severity-Risiken aus.821 Folglich sind Investitionen in Cat Bonds mit einem höheren Maß an Ungewissheit verbunden als Investitionen in konventionelle Produkte aus dem Finanzbereich. Unter der Annahme, dass Portfolio-Manager selbst risikoavers sind, werden Cat Bond-Risiken aufgrund ihrer höheren [Ungewissheit deshalb nur dann übernommen, wenn mit ihnen im Vergleich zu konventionellen Produkten eine ungleich höhere Verzinsung in Aussicht gestellt wird.]


821 Vgl. Berge, T. (2005), S. 164 f.

Die Übertragung eines Risikos ist deshalb umso weniger möglich, je mehr sich die

[S. 39]

Struktur eines unternehmensspezifischen Risikoportfolios von der Struktur des Risikos entfernt, wie es durch eine marktorientierte Bezugsgröße oder einen technischen Parameter festgelegt wird. Die Vermeidung von Problemen aus moralhazard- und adverse-selection-Verhalten steht damit in einem umgekehrten Verhältnis zum Basisrisiko eines Versicherers. Und je höher das verbleibende Basisrisiko, desto größer wird die Notwendigkeit, Risiken selbst zu versichern oder finanzieren zu können.

Das Basisrisiko des Versicherers im Zusammenhang mit Katastrophenbonds, die marktorientierte Bezugsgrößen oder technische Parameter als loss trigger verwenden, kann jedoch ohne Inkaufnahme von moral-hazard-Problemen reduziert werden, wenn Versicherer verschiedene Katastrophenbonds mit unterschiedlich konstruierten loss triggern für die Erweiterung ihrer Deckungskapazität nutzen. [...]

Aus Investorensicht besteht ein weiterer Vorteil von Katastrophenbonds mit einer marktorientierten Bezugsgröße oder einem technischen Parameter darin, dass sie gegenüber Katastrophenbonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen Standardisierungsvorteile bieten. Bei Bonds mit unternehmensspezifischen Bezugsgrößen müssen Investoren die Risiken dieser Bonds jeweils getrennt nach den unterschiedlichen Bezugsgrößen analysieren. Bei Bonds mit marktorientierten Bezugsgrößen oder technischen Parametern müssen sie hingegen nur das Risiko verstehen, welches mit einem aggregierten Index verbunden ist. Marktorientierte Bezugsgrößen von Katastrophenbonds schaffen also hier den Vorteil, dass die Transaktionskosten des Risikotransfers geringer sind.31 [...]

[S. 40]

Gegen eine hohe Nachfrage nach Katastrophenanleihen könnte sprechen, dass es derzeit im Gegensatz zu entsprechenden Produkten im Finanzbereich noch keine eindeutige Bewertungslogik gibt. Kapitalmarktheoretische Modelle, welche Portfolio-Manager zur Beurteilung von Angeboten verwenden, setzen dabei jedoch eine Normalverteilung der Auszahlungswahrscheinlichkeiten von Finanzprodukten voraus. Die Anwendung eines solchen Modells scheitert jedoch im Falle von low-frequency-hig-severity-Risiken [sic] und deshalb sind Investitionen in Cat-Bonds mit einem höheren Maß an Ungewissheit verbunden als Investitionen in konventionelle Produkte aus dem Finanzbereich. Unter der Annahme, dass Portfolio-Manager selbst risikoavers sind, werden Cat-Risiken aufgrund ihrer höheren Ungewissheit deshalb nur dann übernommen, wenn mit ihnen im Vergleich zu konventionellen Produkten eine ungleich höhere Verzinsung in Aussicht gestellt wird.


31 Vgl. Richter , A.; Moderne Finanzinstrumente im Rahmen des Katastrophen-Risk-Managements – Basisrisiko versus Ausfallrisiko. Schriftenreihe des Instituts für Versicherungsbetriebslehre an der Universität Hamburg, Nr. 3 /2001, S. 8.

Anmerkungen

Großflächige Übernahme mit leichten Änderungen, ohne Quellenangabe.

Sichter
(WiseWoman) Agrippina1


[34.] Tn/Fragment 323 01 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 15:23 Plagin Hood
Erstellt: 30. November 2012, 11:22 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 323, Zeilen: 1-4
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 40, Zeilen: 19-24
[Unter der Annahme, dass Portfolio-Manager selbst risikoavers sind, werden Cat Bond-Risiken aufgrund ihrer höheren] Ungewissheit deshalb nur dann übernommen, wenn mit ihnen im Vergleich zu konventionellen Produkten eine ungleich höhere Verzinsung in Aussicht gestellt wird. Mit diesem „Sicherheitszuschlag“ kann ein Ausgleich zu den besser einschätzbaren Risiken auf die Produkte aus dem Finanzbereich geschaffen werden. Unter der Annahme, dass Portfolio-Manager selbst risikoavers sind, werden Cat-Risiken aufgrund ihrer höheren Ungewissheit deshalb nur dann übernommen, wenn mit ihnen im Vergleich zu konventionellen Produkten eine ungleich höhere Verzinsung in Aussicht gestellt wird. Mit diesem „Sicherheitszuschlag“ kann ein Ausgleich zu den besser einschätzbaren Risiken auf die Produkte aus dem Finanzbereich geschaffen werden.
Anmerkungen

Forsetzung von Tn/Fragment_322_01

Sichter
Agrippina1


[35.] Tn/Fragment 325 04 - Diskussion
Bearbeitet: 29. November 2012, 23:52 Hindemith
Erstellt: 29. November 2012, 19:52 (Agrippina1)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Agrippina1
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 325, Zeilen: 4-17
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 41, Zeilen: 4-18
Allgemein stellen Optionsgeschäfte Verträge dar, die das Recht verbriefen, bestimmte Mengen von vertretbaren Sachen oder synthetischen Werten (Basisobjekte) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis, Ausübungspreis) zu erwerben oder zu verkaufen.823 Für dieses Recht zahlt der Käufer eine Optionsprämie. Kaufoptionen beinhalten das Recht, ein Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Sie werden Calls genannt. Verkaufsoptionen beinhalten das Recht, ein Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Sie heißen Puts. Optionen können dabei entweder zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit ausgeübt werden (amerikanische Optionen) oder nur am Ende einer Laufzeit (europäische Optionen).824

Versicherungsoptionen sind Optionen, deren Basisobjekte Katastrophen sind.825 Im Gegensatz zu Optionen auf Aktien und Anleihen sind Geschäfte mit diesen Basisobjekten aber lediglich fiktiv: Erdbeben, Überschwemmungen, Flugzeugabstürze oder andere Katastrophen können nicht wie Aktien oder Anleihen physikalisch über den Markt gehandelt werden.


823 Vgl. Hull, C. (2003), S. 6.

824 Der Name „amerikanische“ bzw. „europäische“ Optionen bezieht sich nicht auf den Börsenplatz, wo diese Optionen gehandelt werden. Vgl. Hull, C. (2003), S. 6.

825 Vgl. Hull, C. (2003), S. 682 f

Allgemein stellen Optionsgeschäfte Verträge dar, die das Recht verbriefen, bestimmte Mengen von vertretbaren Sachen oder synthetischen Werten (Basisobjekte) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis, Ausübungspreis) zu erwerben oder zu verkaufen. Für dieses Recht zahlt der Käufer eine Optionsprämie.

Kaufoptionen beinhalten das Recht, ein Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Sie werden Calls genannt. Verkaufsoptionen beinhalten das Recht, ein Basisobjekt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Sie heißen Puts. Optionen können dabei entweder zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit ausgeübt werden (amerikanische Optionen) oder nur am Ende einer Laufzeit (europäische Optionen).

Katastrophenoptionen sind Optionen, deren Basisobjekte Katastrophen sind. Im Gegensatz zu Optionen auf Aktien und Anleihen sind Geschäfte mit diesen Basisobjekten aber lediglich fiktiv: Erdbeben, Überschwemmungen, Flugzeugabstürze oder andere Katastrophen können nicht wie Aktien oder Anleihen physikalisch über den Markt gehandelt werden.

Anmerkungen

Identisch mit Ausnahme eines Wortes ("Versicherungsoptionen" statt "Katastrophenoptionen") und der Fußnoten.

Sichter
(Aggrippina1), Singulus


[36.] Tn/Fragment 326 01 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:44 Sotho Tal Ker
Erstellt: 29. November 2012, 20:20 (Agrippina1)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Agrippina1
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 326, Zeilen: 1-23
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 41, 42, Zeilen: 18-28, 1-17
Glattstellungen827 von Katastrophenoptionen sind folglich nicht durch Erfüllung des Basisgeschäftes, sondern nur durch entsprechende Gegengeschäfte möglich.828 Eine Abrechnung am Ende der Laufzeit einer Option kann folglich nur als Barausgleich (cash settlement) stattfinden.829

Ein Call auf ein Katastrophenereignis berechtigt den Käufer dieser Option, einen Betrag zu verlangen, der dem Verlust durch den Eintritt eines Katastrophenereignisses - oder einem Anteil dessen - entspricht.830 Somit können Katastrophenschäden durch eine bedingte Zahlung von Fremdkapital an den Käufer von Optionen vollständig oder anteilig finanziert werden. Der Verkäufer dieser Option trägt daher das Risiko einer Katastrophe. Damit entspricht diese Konstruktion des Risikotransfers einer Finanzierung von Katastrophenschäden durch Cat Bonds, bei denen die Rückzahlung des Nominalbetrags bei Eintritt einer Katastrophe entfällt. Anders als bei solchen principal-at-risk Cat Bonds wird ein Investor für die Übernahme des Risikos jedoch nicht über eine überdurchschnittliche Verzinsung auf das eingesetzte Kapital entschädigt, sondern über den Erlös, den dieser beim Verkauf dieser Option erzielt. Letztlich spiegelt der Erlös aus dem Verkauf der Option dann das Risiko des Investors über die (Rest-) Laufzeit der Option wider.831

Ebenfalls lassen sich mit Call-Optionen Rückversicherungsverträge nachbilden.832 Der Verkäufer einer solchen Option setzt sich dabei in die Rolle eines Rückversicherers, der bei Eintritt einer Katastrophe den Erstversicherer, den Käufer dieser Option, zu kompensieren hat. Neben großen Fondsgesellschaften, die Möglichkeiten zur Diversifikation ihrer Portfoliorisiken suchen,833 können Verkäufer von Call-Optionen beispielsweise Baugesellschaften sein, für die mit dem Eintritt eines Katastrophenereig[nisses neue Aufträge verbunden sind und ein Ausbleiben von Katastrophen eher ein Nachteil bedeutet.834]


827 Glattstellen einer Position (Schließung einer Position, closing out a position): Eine offene Position wird dadurch geschlossen (glattgestellt), dass man ein kongruentes Gegengeschäft eingeht.

828 Vgl. Strube, M. (2001), S. 27.

829 Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb beziehungsweise Verkauf des Basisobjekts statt. Stattdessen wird einfach der Differenzbetrag zwischen dem fixierten Preis (= Basispreis) und dem aktuellen Marktwert ermittelt.

830 Vgl. Strube, M. (2001), S. 27.

831 Vgl. White, R. R. (2001), S. 324

832 Zu den verschiedenen Hedging-Strategien mit Versicherungsoptionen, vgl. O’Brien, T. (1997), S. 153 ff.

833 Die Risiken aus Versicherungsderivaten sind in der Regel nicht mit anderen Risiken im Portfolio korreliert. Dies ermöglicht eine Diversifikation im Portfolio. Vgl. White, R. R. (2001), S. 324.

[834 Eine neue und ziemlich erfolgreiche Art von Versicherungsderivaten stellen die Wetterderivate dar, mit denen der Optionsinhaber sich vor für sein Geschäft ungünstigen Wettereinflüssen schützen kann (z.B. Energieversorger vor zu warmen Wintern oder Betreiber von Ski-Ressorts vor zu wenig Schnee usw.). Vgl. Brockett, P. L., Wang, M. und Yang, C. (2005), S. 128 f.]

[Seite 41]

Glattstellungen33 von Katastrophenoptionen sind folglich nicht durch Erfüllung des Basisgeschäftes, sondern nur durch entsprechende Gegengeschäfte möglich. Eine Abrechnung am Ende der Laufzeit einer Option kann folglich nur als Barausgleich (cash settlement) stattfinden.34

Ein Call auf ein Katastrophenereignis berechtigt folglich dem [sic] Käufer dieser Option einen Betrag zu verlangen, der dem Verlust durch den Eintritt eines Katastrophenereignisses - oder einem Anteil dessen - entspricht. Dadurch können Katastrophenschäden durch eine bedingte Zahlung von Fremdkapital an den Käufer von Optionen vollständig oder anteilig finanziert werden. Anders als beim Instrument der Selbstfinanzierung dient jedoch der volle Nominalwert dieser

[Seite 42]

Zahlung zur Finanzierung von Katastrophenschäden. Der Verkäufer dieser Option trägt daher vollständig das Risiko einer Katastrophe. Damit entspricht diese Konstruktion eines Risikotransfers einer Finanzierung von Katastrophenschäden durch Cat-Bonds, bei denen die Rückzahlung des Nominalbetrags bei Eintritt einer Katastrophe entfällt. Anders als bei solchen principal-at-risk-Cat-Bonds wird ein Investor für die Übernahme des Risikos jedoch nicht über eine überdurchschnittliche Verzinsung auf das eingesetzte Kapital entschädigt, sondern über den Erlös, den dieser beim Verkauf dieser Option erzielt. Letztlich spiegelt der Erlös aus dem Verkauf der Option dann das Risiko des Investors über die (Rest-) Laufzeit der Option wider.

Ebenfalls lassen sich mit Call-Optionen Rückversicherungsverträge nachbilden. Der Verkäufer einer solchen Option setzt sich dabei in die Rolle eines Rückversicherers, der bei Eintritt einer Katastrophe den Erstversicherer, den Käufer dieser Option, zu kompensieren hat. Neben großen Fondsgesellschaften, die Möglichkeiten zur Diversifikation ihrer Portfolio-Risiken suchen, können Verkäufer von Call-Optionen beispielsweise Baugesellschaften sein, für die mit dem Eintritt eines Katastrophenereignisses neue Aufträge verbunden sind und ein Ausbleiben von Katastrophen eher ein Nachteil bedeutet.


33 Glattstellen einer Position (Schließung einer Position, closing out a position): Eine offene Position wird dadurch geschlossen (glattgestellt), dass man ein kongruentes Gegengeschäft eingeht.

34 Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung kein Erwerb beziehungsweise Verkauf des Basisobjekts statt. Stattdessen wird einfach der Differenzbetrag zwischen dem fixierten Preis ( = Basispreis) und dem aktuellen Marktwert ermittelt.

Anmerkungen

Fortsetzung der fast vollständigen ungekennzeichneten Übernahme von der Vorseite.

Sichter
(Aggrippina1), Singulus


[37.] Tn/Fragment 327 01 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:46 Sotho Tal Ker
Erstellt: 30. November 2012, 12:06 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 327, Zeilen: 1-9
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 42,43, Zeilen: 17-22, 29; 1-3
[Neben großen Fondsgesellschaften, die Möglichkeiten zur Diversifikation ihrer Portfoliorisiken suchen,833 können Verkäufer von Call-Optionen beispielsweise Baugesellschaften sein, für die mit dem Eintritt eines Katastrophenereig]nisses neue Aufträge verbunden sind und ein Ausbleiben von Katastrophen eher ein Nachteil bedeutet.834 Darüber hinaus können Versicherer Call-Optionen anbieten, wenn deren Deckungskapazität nicht ausgeschöpft ist.835

Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung von Katastrophenschäden sind Puts. Bei diesem Instrument wird bei Eintritt eines Katastrophenereignisses die Möglichkeit genutzt, Eigenkapitalanteile zu einem vorher festgelegten Basispreis zu verkaufen. Die Übernahme des Risikos, dass der vor einem möglichen Katastrophenereignis festgelegte Basispreis den Wert der Eigenkapitalanteile nach Eintritt dieses Ereignisses übersteigt, wird durch den Erlös aus dem Verkauf der Put-Option vergütet.


[833 Die Risiken aus Versicherungsderivaten sind in der Regel nicht mit anderen Risiken im Portfolio korreliert. Dies ermöglicht eine Diversifikation im Portfolio. Vgl. White, R. R. (2001), S. 324.]

834 Eine neue und ziemlich erfolgreiche Art von Versicherungsderivaten stellen die Wetterderivate dar, mit denen der Optionsinhaber sich vor für sein Geschäft ungünstigen Wettereinflüssen schützen kann (z.B. Energieversorger vor zu warmen Wintern oder Betreiber von Ski-Ressorts vor zu wenig Schnee usw.). Vgl. Brockett, P. L., Wang, M. und Yang, C. (2005), S. 128 f.

835 Weitere Anwendungsbeispiele, vgl. Strube, M. (2001) sowie Wagner, F. (1997).

[Seite 42]

Neben großen Fondsgesellschaften, die Möglichkeiten zur Diversifikation ihrer Portfolio-Risiken suchen, können Verkäufer von Call-Optionen beispielsweise Baugesellschaften sein, für die mit dem Eintritt eines Katastrophenereignisses neue Aufträge verbunden sind und ein Ausbleiben von Katastrophen eher ein Nachteil bedeutet. Darüber hinaus können Versicherer Call-Optionen anbieten, wenn deren Deckungskapazität nicht ausgeschöpft ist.35

Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung von Katastrophenschäden sind Puts. Bei diesem Instrument wird bei Eintritt eines Katastrophenereignisses die Möglichkeit genutzt, Eigenkapitalanteile zu einem vorher festgelegten Basispreis zu verkaufen. [...] Die Übernahme des Risikos, dass der vor

[Seite 43]

einem möglichen Katastrophenereignis festgelegte Basispreis den Wert der Eigenkapitalanteile nach Eintritt dieses Ereignisses übersteigt, wird letztlich ebenfalls durch den Erlös aus dem Verkauf dieser Option widergespiegelt.


35 Theoretische Aufarbeitungen mit vielen Anwendungsbeispielen finden sich bei Becker, H.A., Bracht, A.; Katastrophen- und Wetterderivate. Finanzinnovationen auf der Basis von Naturkatastrophen und Wettererscheinungen. Wien 1999. Strube, M.; Alternativer Risikotransfer von Katastrophenrisiken. Die Rückversicherung mit Anleihen und börsengehandelten Optionen im Vergleich. Wiesbaden 2001. Wagner, F.; Risk Securitization als alternatives Mittel des Risikotransfers von Versicherungsunternehmen, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, Heft 86, S. 511 –552, 1997. Hommel, U.; Katastrophenoptionen. Ein neues Instrument für das Management von Versicherungsrisiken. Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Heft 4, S. 211- 214, 1998.

Anmerkungen

Fortsetzung von Tn/Fragment_326_01

Sichter
Agrippina1


[38.] Tn/Fragment 327 11 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:47 Sotho Tal Ker
Erstellt: 30. November 2012, 12:13 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 327, Zeilen: 11-26
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 43, Zeilen: 4-18
Genauso wie bei Katastrophenanleihen und Rückversicherungsverträgen stellt sich auch bei Optionen auf Katastrophenereignisse die Frage nach der jeweiligen Bezugsgröße (Trigger), d.h. danach, wie der Eintritt einer Katastrophe definiert wird. Wenn Bezugsgrößen, die einen Put oder einen Call auslösen, unternehmensspezifisch gewählt werden – zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber einem Versicherungsunternehmen – dann könnte dies ähnlich wie bei Cat Bonds ein Moral-Hazard-Verhalten bewirken, weil die Versicherungsunternehmen selbst als Inhaber von Puts und Calls Einfluss auf die Höhe dieser Forderungen nehmen könnten.

Wird umgekehrt eine unternehmensunabhängige Bezugsgröße gewählt, so verbleibt für das risikotransferierende Unternehmen ein Basisrisiko, sofern die unternehmensspezifische Struktur des Risikos von der Struktur des Risikos abweicht, welches durch die Bezugsgröße der Optionen festgelegt ist. Darüber hinaus beinhalten Optionen auf Katastrophenereignisse - im Gegensatz zu Katastrophenanleihen - genauso wie die traditionelle Rückversicherungskontrakte ein Kreditrisiko (bzw. Ausfallrisiko): Es kann nämlich vorkommen, dass gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kapital zur Scha[densabwicklung benötigt wird, der Kapitalgeber insolvent wird.836]


[836 Zu dem Themenkomplex Basisrisiko und Ausfallrisiko vgl. die Ausführungen im Abschnitt 4.4.1.]

Genauso wie bei Katastrophenanleihen und Rückversicherungsverträgen stellt sich auch bei Optionen auf Katastrophenereignisse die Frage nach der jeweiligen Bezugsgröße, d.h. danach, wie der Eintritt einer Katastrophe definiert wird. Wenn Bezugsgrößen, die ein Put oder Call auslösen, unternehmensspezifisch gewählt werden – zum Beispiel nach der Höhe der Forderungen der Geschädigten gegenüber einer Versicherung – dann könnte dies ein moral-hazard-Verhalten bewirken, weil die Versicherungen selbst als Inhaber von Puts und Calls Einfluß auf die Höhe dieser Forderungen nehmen können. Wird umgekehrt eine unternehmensunabhängige Bezugsgröße gewählt, so verbleibt insofern ein Basisrisiko, wie die unternehmensspezifische Struktur des Risikos von der Struktur des Risikos entfernt ist, welches durch die Bezugsgröße der Optionen festgelegt ist. Darüber hinaus beinhalten Optionen auf Katastrophenereignisse - im Gegensatz zu Katastrophenanleihen - genauso wie traditionelle Rückversicherungskontrakte ein Kreditrisiko: Gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kapital benötigt wird, kann der Kapitalgeber insolvent sein.
Anmerkungen

Großteils wörtliche Übereinstimmung

Sichter
Agrippina1


[39.] Tn/Fragment 328 01 - Diskussion
Bearbeitet: 1. December 2012, 18:48 Sotho Tal Ker
Erstellt: 30. November 2012, 14:38 (Agrippina1)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Agrippina1
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 328, Zeilen: 1-23
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 43, Zeilen: 17-38
[Es kann nämlich vorkommen, dass gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kapital zur Scha]densabwicklung benötigt wird, der Kapitalgeber insolvent wird.836 Bei börsengehandelten Versicherungsderivaten ist dieses Kreditrisiko jedoch aus zwei Gründen weitaus geringer.
  • Zum einen kann die erforderliche Deckungskapazität zur Finanzierung von Katastrophenschäden in sehr kleine Teile gestückelt werden, und die daraus entstehende Vielzahl von Optionen kann mit entsprechend vielen Marktpartnern gehandelt werden. Dadurch lässt sich das Kreditrisiko der Versicherungsoptionen diversifizieren und atomisieren.
  • Zum anderen steht die Börsenorganisation als ein Intermediär zwischen den Marktpartnern, welche für die sichere Ausführung der Optionsgeschäfte bürgen kann.

Als Voraussetzung für einen Börsenhandel bedarf es jedoch einer Standardisierung dieser Geschäfte.837 Damit wird es den potentiellen Nachfragern dieser Optionen ermöglicht, ihre Informationskosten über das Risiko dieser Optionen zu senken. Beides zusammen - verringertes Kreditrisiko und geringe Informationskosten – machen börsengehandelte Optionen für einen Handel erst attraktiv und können damit zu einem starken Zustrom von Deckungskapazitäten führen.838

An den einschlägigen Börsenplätzen werden zum Beispiel nur solche Katastrophenoptionen gehandelt, deren Bezugsgrößen sich an einem bestimmten aggregierten Maßstab orientieren. So sind alle Katastrophenoptionen, die an der Chicago Board of Trade (CBOT) gehandelt werden, an bestimmte normierte Schadenindizes gebunden, welche – regional differenziert – versicherte Katastrophenschäden in den USA erfassen.839 Diese Schadenindizes werden von der Firma Property Claims Service840 (PCS) [erstellt].


836 Zu dem Themenkomplex Basisrisiko und Ausfallrisiko vgl. die Ausführungen im Abschnitt 4.4.1.

837 Vgl. CBOT (1995), S. 1.

838 Manche Autoren sind der Meinung, dass der bisher ausbleibende Erfolg der Versicherungsderivate darauf zurückzuführen ist, dass diese nicht genug standardisiert sind. Vgl. White, R. R. (2001), S. 325.

839 Vgl. Durrer, A. (1996), S. 9 ff.

840 PCS ist eine Tochtergesellschaft der American Insurance Service Group, Inc., die als eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht der Versicherungswirtschaft statistische Daten zur Verfügung stellt. Seit 1949 schätzt PCS die durch Katastrophenereignisse verursachten Schäden. Jedes als Katastrophe definierte Ereignis erhält zur einfachen Identifikation eine Seriennummer. Vgl. CBOT (1995), S. 11. sowie Canter, M. S. et al. (1996), S. 91 f.

Gerade zu dem Zeitpunkt, an dem Kapital benötigt wird, kann der Kapitalgeber insolvent sein.

Bei börsengehandelten Optionen ist dieses Kreditrisiko jedoch aus zwei Gründen weitaus geringer. Erstens kann die erforderliche Deckungskapazität zur Finanzierung von Katastrophenschäden in sehr kleine Teile gestückelt werden und die daraus entstehende Vielzahl von Optionen kann mit entsprechend vielen Marktpartnern gehandelt werden. Dadurch lässt sich das Kreditrisiko für die Ausführung der Optionen diversifizieren. Zum Zweiten steht die Börsenorganisation als ein Intermediär zwischen den Marktpartnern, welche für die Ausführung der Optionsgeschäfte bürgen kann.

Als Voraussetzung für einen Börsenhandel bedarf es jedoch einer Standardisierung dieser Geschäfte. Damit wird es den potenziellen Nachfragern dieser Optionen ermöglicht, ihre Informationskosten über das Risiko dieser Optionen zu senken. Beides zusammen - verringertes Kreditrisiko und geringe Informationskosten – machen börsengehandelte Optionen für einen Handel erst attraktiv und können damit zu einem starken Zustrom von Deckungskapazitäten führen. Diesbezügliche Börsen handeln zum Beispiel nur solche Katastrophenoptionen, deren Bezugsgrößen sich an einem bestimmten aggregierten Maßstab orientieren. So sind alle Katastrophenoptionen, die an der Chicago Board of Trade (CBOT) gehandelt werden, an bestimmte normierte Schadenindizes gebunden, welche - regional differenziert - versicherte Katastrophenschäden in den USA erfassen. Diese Schadenindizes werden von der Firma PCS (Property Claims Service) erstellt.

Anmerkungen

Wie zuvor wird die Seite größtenteils wörtlich aus der Quelle übernommen, ohne Kennzeichnung.

Sichter
Sotho Tal Ker


[40.] Tn/Fragment 329 01 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 19:27 Klicken
Erstellt: 30. November 2012, 12:54 (Agrippina1)
Fragment, Gesichtet, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Agrippina1
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 329, Zeilen: 1-26
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 44, Zeilen: 1-23
Daraus leitet sich der Name der an dieser Börse gehandelten Optionen ab: PCS-Optionen.

An einer anderen Börse, der Bermuda Commodities Exchange, werden Optionen gehandelt, deren ebenfalls regional differenzierte Bezugsgrößen sich an dem Guy Carpenter Catastrophe Index (GCCI) orientieren. Entsprechend werden dort GCCI-Optionen gehandelt.

Mit der Standardisierung der Optionsgeschäfte sind verschiedene Folgen verbunden. Zunächst orientiert sich die Bezugsgröße an einem aggregierten Index, ist also nicht unternehmensspezifisch ausgelegt. Dies mag einerseits ein Moral-Hazard-Verhalten des risikotransferierenden Versicherungsunternehmens minimieren, andererseits bleibt dadurch ein Basisrisiko bestehen. Dieses Basisrisiko wird umso größer sein, je stärker das Risikoportfolio eines Versicherers von jenem Risikoportfolio abweicht, welches der jeweilige Index zu seiner Berechnung zugrunde legt. Differenzierungen in den Schadenindizes (z.B. nach Regionen oder bestimmten Naturgefahren) können daher das Basisrisiko des Optionskäufers vermindern. Allerdings steigen mit differenzierteren Schadenindizes wieder die Informationskosten der Investoren an, da sie erst lernen müssen, die unterschiedlichen Definitionsgrundlagen der Optionsgeschäfte zu verstehen.

Eine Standardisierung der Optionsgeschäfte hat folglich ambivalente Wirkungen auf die Fähigkeiten, Katastrophenrisiken zu diversifizieren und damit Deckungskapazitäten für Katastrophenrisiken zu schaffen. Grundsätzlich könnten solche Optionsgeschäfte umso mehr auf eine Standardisierung verzichten, je kostengünstiger es für Investoren ist, sich Informationen über das zugrunde liegende Optionsgeschäft zu beschaffen. Damit käme der Informationsbereitstellung über die Risiken von Katastrophenereignissen eine entscheidende Rolle für die Versicherungsfähigkeit von Katastrophenereignissen zu.

Daraus leitet sich der Name der an dieser Börse gehandelten Optionen ab: PCS-Optionen. An einer anderen Börse, der Bermuda Commodities Exchange, werden Optionen gehandelt, deren ebenfalls regional differenzierte Bezugsgrößen sich an dem Guy Carpenter Catastrophe Index (GCCI) orientiert [sic]. Entsprechend werden dort

GCCI-Optionen gehandelt.

Mit der Standardisierung der Optionsgeschäfte sind verschiedene Folgen verbunden. Zunächst orientiert sich die Bezugsgröße an einem aggregierten Index, ist also nicht unternehmensspezifisch ausgelegt. Dies mag einerseits ein moral-hazard-Verhalten eines Marktpartners verhindern, andererseits bleibt ein Basisrisiko bestehen. Dieses Basisrisiko wird umso größer sein, je stärker das Risikoportfolio eines Versicherers von jenem Risikoportfolio abweicht, welches der jeweilige Index zu seiner Berechnung zugrundelegt. Differenzierungen in den Schadenindizes können daher das Basisrisiko vermindern. Allerdings steigen mit differenzierteren Schadenindizes die Informationskosten der Investoren an, da sie erst lernen müssen, die unterschiedlichen Definitionsgrundlagen der Optionsgeschäfte zu verstehen.

Eine Standardisierung der Optionsgeschäfte hat folglich ambivalente Wirkungen auf die Fähigkeiten, Katastrophenrisiken zu diversifizieren und damit Deckungskapazitäten für Katastrophenrisiken zu schaffen. Grundsätzlich könnten solche Optionsgeschäfte umso mehr auf eine Standardisierung verzichten, je kostengünstiger es für Investoren ist, sich Informationen über das zugrundeliegende Optionsgeschäft zu beschaffen. Damit käme der Informationsbereitstellung über die Risiken von Katastrophenereignissen eine entscheidende Rolle für die Versicherungsfähigkeit von Katastrophenereignissen zu.

Anmerkungen

Fast wörtlich aus der Quelle übernommen (wobei ein Grammatikfehler korrigiert wurde), ohne Hinweis darauf.

Sichter
Sotho Tal Ker


[41.] Tn/Fragment 332 01 - Diskussion
Bearbeitet: 8. December 2012, 23:36 WiseWoman
Erstellt: 8. December 2012, 22:18 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 332, Zeilen: 1-4, 8-28
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 154, 155, Zeilen: 154: 15ff; 155: 1ff
[Um die Indizes zu erstellen, werden Marktteilnehmer in den entsprechenden Regionen befragt, die gemessen an den vereinnahmten Versicherungsprämien gemeinsam min-]destens 70% Marktanteil besitzen.849 Sie berichten über Anzahl und Höhe ihrer bereits gemeldeten Versicherungsschäden und geben Schätzungen über die zu erwartenden Verpflichtungen ab. PCS führt dann unter Berücksichtigung der Marktanteile eine Hochrechung auf die gesamten entstandenen Versicherungsschäden durch.850 [...]

Darüber hinaus stützt sich PCS auch auf das so genannte National Insurance Risk Profile (NIRP), eine von PCS entwickelte Datenbank, die Informationen über die versicherten Gebäude und Fahrzeuge in den über 3.100 Bezirken der USA beinhaltet. Bei Eintritt einer Katastrophe untersucht PCS vor Ort stichprobenartig, welcher Anteil der Gebäude beschädigt ist. Dieser Anteil wird dann mit Hilfe der NIRP-Datenbank auf die von der Katastrophe betroffene Region hochgerechnet. Die gewonnenen Informationen können dann mit den Umfrageergebnissen bei den Versicherern verglichen und entsprechend korrigiert werden.

Stellt PCS einen Versicherungsschaden von mehr als 250 Mio. USD fest, so werden die Befragungen der Versicherungsunternehmen und die darauf aufbauenden Schadenschätzungen innerhalb von 60 Tagen wiederholt. Dies gilt auch für typische Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Hurrikans, auch wenn die ersten Untersuchungen einen Versicherungsschaden von weniger als 250 Mio. USD ergeben haben. Erneute Untersuchungen werden dann alle 60 Tage durchgeführt, bis PCS zur Überzeugung gelangt, dass alle wesentlichen Versicherungsschäden erfasst worden sind.851

Die PCS-Indizes für die verschiedenen Regionen werden erstellt, indem die ermittelten Katastrophenschäden durch den Betrag 100 Mio. USD dividiert und auf eine Dezimalstelle gerundet werden.852 Wenn also die geschätzten Versicherungsschäden aus einem Hurrikan in Florida beispielsweise 5,238 Mrd. USD betragen, so würde der Florida-PCS-Index 52,38 (gerundet 52,4) betragen. Im Handel auf PCS-Indizes an der CBOT entspricht jeder Index-Punkt einem Wert von 200 USD.


849 Vgl. CBOT (1995), S. 11.

850 Vgl. Froot, K. A. (1999), S. 33.

851 Vgl. CBOT (1995), S. 12.

852 Dies bedeutet, dass jeder Punkt im PCS-Index einem Versicherungsschaden in Höhe von 100 Mio. USD entspricht. Vgl. O’Brien, T. (1997), S. 154.

Hierfür werden Marktteilnehmer befragt, die gemessen an den vereinnahmten Versicherungsprämien gemeinsam mindestens 70% Marktanteil aufweisen.639 Sie geben Auskunft über die Anzahl und Höhe der bereits gemeldeten Versicherungsschäden sowie Schätzungen über die zu erwartenden Verpflichtungen. Auf Basis der Marktanteile wird dann von PCS eine Hochrechnung auf die gesamten entstandenen Versicherungsschäden durchgeführt.640

Zum anderen bezieht PCS in seine Untersuchung das sog. National Insurance Risk Profile (NIRP) zur Bewertung der versicherten Sachschäden mit ein.641 Das NIRP ist eine von der PCS entwickelte Datenbank, die Informationen über die versicherten Gebäude und Fahrzeuge in den über 3.100 Bezirken der USA beinhaltet. Im Falle einer Katastrophe führt PCS stichprobenartig Untersuchungen vor Ort durch, um festzustellen, welcher Anteil der Gebäude beschädigt ist.642 Diesen Anteil rechnet PCS dann mit Hilfe der NIRP-Datenbank auf die von der Katastrophe betroffene Region hoch und kann diese Informationen mit den Umfrageergebnissen bei den Versicherern vergleichen und entsprechend korrigieren. Sobald PCS einen Versicherungsschaden von mehr als 250 Mio. USD festgestellt hat, wird es seine Schätzungen innerhalb von 60 Tagen wiederholen. Gleiches gilt für typische Naturkatastrophen wie etwa Erdbeben, auch wenn die erste Untersuchung einen Versicherungsschaden von weniger als 250 Mio. USD erge-

[Seite 155]

ben hat. PCS wird dann erneute Untersuchungen alle 60 Tage durchfuhren, bis es zu der Überzeugung gelangt, daß die wesentlichen Versicherungsschäden ermittelt worden sind.643

Die ermittelten Katastrophenschäden fiir die verschiedenen Regionen werden dann durch den Betrag 100 Mio. USD dividiert und auf eine Dezimalstelle gerundet. Wenn die geschätzten Versicherungsschäden aus einem Erdbeben in Kalifornien bspw. 4.634.000.000 Mrd. USD betragen, so würde der California-PCS-Index 46,34 bzw. gerundet 46,3 betragen. Im Rahmen des Handels auf PCS-Indizes an der CBOT bedeutet jeder Index-Punkt einen Wert von 200 USD.


639 Vgl. Chicago Board of Trade, 1995, S. 11. Hierin ist auch ein Vorteil gegenüber dem ISO-Index zu sehen, der für seine Erhebung lediglich 23% des Versicherungsmarktes abdeckte.

640 Vgl. Chicago Board of Trade, 1995, S. 11.

641 Vgl. hierzu Vgl. Chicago Board of Trade, 1995, S. 11f., Geman, H., 1999b, S. 102.

642 Vgl. Chicago Board of Trade, 1995, S. 11.

643 Vgl. Chicago Board of Trade, 1995, S. 12.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[42.] Tn/Fragment 349 01 - Diskussion
Bearbeitet: 13. December 2012, 21:06 WiseWoman
Erstellt: 3. December 2012, 10:21 (Plagin Hood)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 349, Zeilen: 1ff
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 210, 211, Zeilen: 210: 3-6; 211: Abb. 38
[Er stellt die Korrekturen der durch den Schadenprozess be-] stimmten kumulierten Schäden dar und berücksichtigt Anpassungen nach oben und unten:

Formel Tn

Tn Abb 5 7

[Seite 210]

Er stellt damit die Korrekturen der durch den Schadenprozeß generierten kumulierten Schäden dar und kann daher Anpassungen „nach oben und unten“ umfassen:

Formel Kellerm

[Seite 211]

Kellermann Abb 38

Anmerkungen

Die Bilder sind zwar nicht identisch, wirken jedoch angelehnt.

Sichter
(Hood), HgR


[43.] Tn/Fragment 352 12 - Diskussion
Bearbeitet: 6. December 2012, 20:35 WiseWoman
Erstellt: 6. December 2012, 16:33 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 352, Zeilen: 12-23
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 213, Zeilen: 10ff
5.3.2.2 Das Sprung-Modell von Cox & Ross

Die Brownsche Bewegung wird auch als Diffusionsprozess bezeichnet und ist nur eine von zwei generellen Klassen zeitkontinuierlicher stochastischer Prozesse.917 Der zweite stochastische Prozess ist der so genannte Jump-Prozess. Dieser Prozess lässt im Gegensatz zu dem Diffusionsprozess auch extreme Wertveränderungen des Underlyings zu, unabhängig davon wie klein das betrachtete Zeitintervall ist.918 Die Kursveränderungen eines Underlyings U können unter der Annahme eines einfachen Jump-Prozesses durch die folgende Gleichung beschrieben werden:

Tn 352 Hab 1

Dabei gilt:

μ: erwartete Kursänderung des Underlyings

N: Poisson-Prozess mit der Intensität λ.


917 Vgl. Cox, J. C. und Ross, S.A. (1976), S. 147.

918 Vgl. Merton, R.C. (1976), S. 127.

b.) Das Sprung-Modell von Cox & Ross

Die Brown'sche Bewegung, die auch als Diffusionsprozeß bezeichnet wird, ist nur eine von zwei generellen Klassen zeitkontinuierlicher stochastischer Prozesse.859 Der zweite stochastische Prozeß ist der sog. Jump Prozeß.860 Ein solcher Prozeß läßt im Gegensatz zu dem Diffusionsprozeß auch extreme Wertveränderungen des Underlyings, unabhängig davon wie klein das betrachtete Zeitintervall ist, zu.861 Die Kursveränderungen eines Underlyings U können unter der Annahme eines einfachen Jump Prozesses über die Gleichung:

Tn 352 Q 1

beschrieben werden. Dabei stellt μ die erwartete Kursänderung des Underlyings und N einen Poisson-Prozeß mit der Intensität λ dar.


859 Vgl. Cox, J.C., Ross, S.A., 1976, S. 147.

860 Vgl. Cox, J.C., Ross, S.A., 1976, S, 147, Terstege, U., 1995, S. 58f.

861 Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 127.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[44.] Tn/Fragment 353 01 - Diskussion
Bearbeitet: 8. December 2012, 23:26 WiseWoman
Erstellt: 6. December 2012, 15:54 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 353, Zeilen: 1-18
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 213, 214, Zeilen: 213: 20ff; 214: 1ff
Der Parameter λ steht für die Ankunftsrate von relativen Kurssprüngen in Höhe der zufälligen Komponente J. Durch die Gleichung (5.9) wird die prozentuale Veränderung des Kurses des Underlyings im Zeitraum von t bis t+dt beschrieben. Diese prozentuale Veränderung besteht aus dem Driftterm μdt sowie dem Term dN, der mit Wahrscheinlichkeit λdt zu einem prozentualen „Jump“ des Underlyings von (J-1) und mit Wahrscheinlichkeit (1-λdt) zu keiner Veränderung des Underlyings führt.919 Grundlegende Annahme hierbei ist, dass der Kurs des Underlyings einer Binomialverteilung folgt.

Im Jump-Modell von Cox und Ross wird die Kursbewegung des Underlyings als so genannter „Pure jump process“ beschrieben.920 Die Aufwärtsentwicklung wird durch u > 1 dargestellt, die mit Wahrscheinlichkeit λdt eintritt und eine Abwärtsentwicklung des Underlyings wird durch e-ξdt mit der Wahrscheinlichkeit (1-λdt) dargestellt. Die Veränderung des Underlyings im Zeitraum dt ergibt sich somit zu:

Tn 353 Hab 1

Cox und Ross leiten für den Fall der deterministischen Auf- und Abwärtsentwicklung eine geschlossene Optionsbewertungsformel für eine europäische Kaufoption her:921

Tn 353 Hab 2 Tn 353 Hab 3


919 Vgl. Cox, J. C. und Ross, S. A. (1976), S. 147.

920 Vgl. Cox, J. C. und Rubinstein, M. (1983), S. 19.

921 Vgl. Cox, J. C. und Rubinstein, M. (1985), S. 365 f.

Der Parameter λ spiegelt die Ankunftsrate von relativen Kurssprüngen in Höhe der zufälligen Komponente J wider. Die Gleichung stellt die prozentuale Veränderung des Kurses des Underlyings im Zeitraum von t nach t+dt dar. Diese prozentuale Veränderung setzt sich aus dem Driftterm μdt und dem Term dN, der mit Wahrscheinlichkeit λdt zu einem prozentualen Jump des Underlyings von (J-1) und mit der korrespondierenden Wahrscheinlichkeit (1-λdt) zu keiner Verän-

[Seite 214]

derung fuhrt, zusammen.862 Grundannahme ist hierbei, daß der Kurs des Underlyings einer Binomialverteilung folgt.

Im Rahmen des Jump-Modells von Cox und Ross wird nun die Kursbewegung des Underlyings als sog. „Pure jump process“ wie folgt beschrieben.863 Die Aufwärtsentwicklung wird durch u>1 beschrieben, die mit der Wahrscheinlichkeit λdt eintritt und eine Abwärtsentwicklung des Underlyings wird durch e-ξdt mit der Wahrscheinlichkeit (1- λdt) beschrieben. Somit ergibt sich die Veränderung des Underlyings im Zeitraum dt durch:864

Tn 353 Q 1

Für den Fall der deterministischen Auf- und Abwärtsentwicklungen leiten Cox und Ross eine geschlossene Optionsbewertungsformel für eine europäische Kaufoption her:865

Tn 353 Q 2 Tn 353 Q 3


862 Vgl. Cox, J.C., Ross, S.A., 1976, S. 147.

863 Vgl. Cox, J.C., Rubinstein, M., 1983, S. 19.

864 Vgl. Cox, J.C., Rubinstein, M., 1983, S. 19.

865 Vgl. Cox, J.C., Rubinstein, M., 1985, S. 365f, Hull, J.C., 1997, S. 515f.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[45.] Tn/Fragment 354 01 - Diskussion
Bearbeitet: 3. December 2012, 23:13 WiseWoman
Erstellt: 3. December 2012, 09:21 (Plagin Hood)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 354, Zeilen: 1-29
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 215, Zeilen: 1-27
Bewertung:

Übertragt man dieses Modell auf die Bewertung von PCS-Optionen, so kann die Aufwärtsbewegung u, die mit einer (geringen) Wahrscheinlichkeit λdt eintritt, als Schadenprozess und die Abwärtsbewegung als Korrekturprozess interpretiert werden. Durch die Abbildung der beiden Bewegungen als deterministische Größen sind Richtung und Höhe des Sprungs und der Korrekturentwicklung festgelegt. Damit ist bei der Anwendung des Modells auf die Bewertung von PCS-Optionen die Darstellung einer stochastischen Entwicklung der Schadenhöhe nicht möglich, da diese im Modell als konstant in Höhe von u festgelegt ist.922

Die Höhe der Korrekturentwicklung wird durch den konstanten Parameter ξ bestimmt. Das bedeutet, dass die Korrekturentwicklung im betrachteten Modell immer gleichgerichtet ist. Für ξ>0 erfolgt im Zeitablauf keine Korrektur, für ξ=0 werden die Schäden immer nach unten korrigiert und für ξ<0 ergeben sich Korrekturen nach oben. Dies widerspricht jedoch den Korrekturen in der Praxis, die den Schadenindex sowohl nach oben, als auch unten korrigieren können.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass sich das Jump-Modell grundsätzlich für die Bewertung von PCS-Optionen eignet, wenn die eingehenden Parameter u und ξ als Zufallsvariablen definiert werden können.923 Die Annahme seltener aber extremer Kurssprünge bei sonst relativ stabilem Niveau des Underlyings könnte mit dem Verlauf des Schadenindexes verglichen werden. Allerdings stellt hierbei die Herleitung einer geschlossenen Optionspreisformel ein Problem dar und die Implikation stets gleichgerichteter Bewegungen des Korrekturprozesses ist eher als unrealistisch anzusehen.

5.3.2.3 Das Sprung-Diffusionsmodell von Merton

Das dritte Modell, das für die Bewertung von PCS-Optionen in Betracht gezogen werden kann, ist das Sprung-Diffusionsmodell von Merton, welches eine Kombination des Black & Scholes Bewertungsmodells und des Jump-Modells von Cox & Ross darstellt. 924 Merton entwickelte sein Modell genauso wie Black & Scholes und Cox & Ross für die Bewertung von europäischen Aktienoptionen. Er trifft die Annahme, dass [die totale Veränderung eines betrachteten Underlyings durch zwei Prozesse bestimmt wird.925]


922 Vgl. Flasse, O., Hartung, T. und Liebwein, P. (1999), S. 246.

923 Vgl. Flasse, O., Hartung, T. und Liebwein, P. (1999), S. 246 f.

924 Vgl. Terstege, U. (1995), S. 60.

925 Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 127.

Übertragen auf die Bewertung von PCS-Optionen kann die Aufwärtsbewegung u, die mit einer (geringen) Wahrscheinlichkeit λdt eintritt, als Schadenprozeß verstanden werden, wohingegen die Abwärtsbewegung als Korrekturprozeß interpretiert werden kann.867 Beide Bewegungen werden in dem Modell als deterministische Größen vorgegeben, so daß die Sprunghöhe und ebenso die Korrekturentwicklung hinsichtlich Richtung und Höhe bestimmt sind. Bei der Anwendung dieses Modells auf die Bepreisung von PCS-Optionen ist damit die Darstellung einer stochastischen Entwicklung der Schadenhöhe nicht möglich, da diese als konstant in Höhe von u festgesetzt ist.868 Die Korrekturentwicklung, deren Höhe durch den konstanten Parameter ξ, vorgegeben wird, ist im Rahmen dieses Modells gleichgerichtet. Für ξ=0 erfolgt im Zeitablauf keine Korrektur, für ξ>0 werden die Schäden immer nach unten korrigiert. Wird ξ zu Beginn des Prozesse <0 gesetzt, kehrt sich die Abwärtsbewegung in eine Aufwärtsbewegung, so daß hieraus Korrekturen nach oben resultieren.869

Insgesamt kommen Flasse, Hartwig und Liebwein zu dem Ergebnis, daß sich das Jump- Modell grundsätzlich für die Bepreisung von PCS-Optionen eignen könnte, wenn die eingehenden Parameter bspw. als Zufallsvariablen definiert werden. Die Annahme seltener aber extremer Kurssprünge bei sonst relativ stabilem Niveau des Underlyings könnte mit dem Verlauf des Schadenindexes verglichen werden.870 Nachteilig ist nur die unrealistische Implikation stets gleichgerichteter Bewegungen des Korrekturprozesses.

c.) Das Sprung-Diffusionsmodell von Merton

Als ein weiteres Modell, das für die Bepreisung von PCS-Optionen in Betracht gezogen werden könnte, ist das Sprung-Diffusionsmodell von Merton zu nennen, welches eine Kombination des Black & Scholes-Bepreisungsmodells und des Jump-Modells von Cox & Ross darstellt.871 Merton trifft die Annahme, daß die totale Veränderung eines betrachteten Underlyings (er entwickelte sein Bewertungsmodell genauso wie Black & Scholes und Cox & Ross für die Bepreisung von europäischen Aktienoptionen) durch zwei Prozesse bestimmt wird.872


867 Vgl. Flasse, O., 1999, S. 245.

868 Vgl. Flasse, O., 1999, S. 246.

869 Vgl. Flasse, O., 1999, S. 246.

870 Allerdings lassen sich hierfür keine geschlossenen Optionsbewertungsmodelle mehr herleiten.

871 Vgl. Terstege, U , 1995, S. 60.

872 Vgl. Merton, R.C.,

Anmerkungen

Zwar stark bearbeitet, aber die ganze Seite in der Abfolge folge Kellermann.

Sichter
(Hood), WiseWoman


[46.] Tn/Fragment 355 01 - Diskussion
Bearbeitet: 3. December 2012, 14:17 WiseWoman
Erstellt: 2. December 2012, 19:39 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 355, Zeilen: 1-25, 101-106, (S. 356: 101-102)
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 215, 216, Zeilen: 215: 24ff; 216: 1ff, 101-107
[Merton entwickelte sein Modell genauso wie Black & Scholes und Cox & Ross für die Bewertung von europäischen Aktienoptionen. Er trifft die Annahme, dass] die totale Veränderung eines betrachteten Underlyings durch zwei Prozesse bestimmt wird.925

Der erste Prozess beschreibt die normalen Schwankungen des Preises, die durch Ungleichgewichte in dem Angebot und in der Nachfrage nach dem Underlying, durch Veränderungen der Zinsstruktur, durch Veränderung der Wirtschaftsentwicklung etc. hervorgerufen werden. Dieser Prozess führt in einem kleinen Zeitintervall nur zu marginalen Veränderungen und wird als standardisierte geometrische Brownsche Bewegung definiert.926

Der zweite Prozess spiegelt die abnormalen Bewegungen des Underlyings wider, die zu extremen Wertveränderungen („Jumps“) auch in einem sehr kurzen Zeitintervall führen können und damit nicht mehr mit den Annahmen der Brownschen Bewegung vereinbar sind. Dieser Prozess wird über einen Jump Prozess modelliert.927 Merton erklärt dieses Verhalten mit dem Auftreten neuer Informationen, die ausschließlich die Entwicklung des Underlyings betreffen und formuliert die Annahme, dass das Auftreten dieser Informationen durch eine Poissonverteilung bestimmt wird.928 Tritt das „Poissonereignis“ auf, so wird der Einfluss dieser neuen Information auf das Underlying durch eine Zufallsvariable Y bestimmt, die die prozentuale Veränderung angibt.929 Die durchschnittliche Anzahl solcher Ereignisse pro Zeiteinheit wird durch den Parameter λ zum Ausdruck gebracht.

Der stochastische Prozess des Underlyings, der durch die beiden genannten Prozesse bestimmt wird, lässt sich durch folgende Gleichung beschreiben:930

Der Parameter μ stellt die erwartete Wachstumsrate des Underlyings und K die erwartete prozentuale Sprunghöhe des Underlyings dar: K = E(J-1) . Der Ausdruck (μ - K*λ) beschreibt damit die erwartete Wachstumsrate des Underlyings gemäß der [geometrischen Brownschen Bewegung.931]


925 Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 127.

926 Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 128.

927 Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 127.

928 Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 127.

929 Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 128.

930 Hull, J. C. (2003), S. 222 ff. sowie Merton, R. C. (1976), S. 128 f.

931 Die Wachstumsrate μ einer betrachteten Zeitreihe wird durch die Jumps in ihrer Höhe beeinflusst. Über den Term K*λ wird dieser Effekt eliminiert.

Merton trifft die Annahme, daß die totale Veränderung eines betrachteten Underlyings (er entwickelte sein Bewertungsmodell genauso wie Black & Scholes und Cox & Ross für die Bepreisung von europäischen Aktienoptionen) durch zwei Prozesse bestimmt wird.872

Der erste Prozeß betrifft die normalen „Vibrationen“ des Preises, die durch Ungleichgewichte in dem Angebot und der Nachfrage nach dem Underlying, durch Veränderung der Zinsstruktur, durch Veränderung der Wirtschaftsentwicklung etc. verursacht

[Seite 216]

werden. Dieser Prozeß fuhrt in einem kleinen Zeitintervall nur zu marginalen Veränderungen und wird als standardisierte geometrische Brown'sche Bewegung definiert.873

Der zweite Prozeß reflektiert die abnormalen Bewegungen des Underlyings, die zu extremen Wertveränderungen („Jumps“) auch in einem sehr kurzen Zeitintervall führen können und damit nicht mehr mit den Annahmen der Brown'schen Bewegung vereinbar sind. Dieser Prozeß wird über einen Jump Prozeß modelliert.874 Merton erklärt dieses Verhalten mit dem Auftreten neuer Informationen, die ausschließlich die Entwicklung des Underlyings betreffen und formuliert die Annahme, daß das Auftreten dieser Informationen durch eine Poissonverteilung bestimmt wird.875 Tritt das „Poissonereignis“ auf, so wird der Einfluß dieser neuen Information auf das Underlying durch eine Zufallsvariable Y bestimmt, die die prozentuale Veränderung angibt.876 Die durchschnittliche Anzahl solcher Ereignisse pro Zeiteinheit wird durch den Parameter λ zum Ausdruck gebracht.

Der stochastische Prozeß des Underlyings, der durch die beiden beschriebenen Prozesse bestimmt wird, läßt sich durch die folgende Gleichung beschreiben:877

Der Parameter μ stellt die erwartete Wachstumsrate des Underlyings, K stellt die erwartete prozentuale Sprunghöhe des Underlyings dar: K = E(J-1). Der Ausdruck (μ-K*λ) beschreibt damit die erwartete Wachstumsrate des Underlyings gemäß der geometrischen Brown'schen Bewegung.878


872 Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 127.

873 Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 128.

874 Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 127.

875 Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 127.

876 Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 128. Siehe hierzu auch Cox, J.C., Rubinstein, M., 1983, S. 24.

877 Vgl. Hull, J.C., 1997, S. 498, Merton, R.C., 1976, S. 128f.

878 Die Wachstumsrate μ einer betrachteten Zeitreihe wird durch die Jumps in ihrer Höhe beeinflußt. Über den Term k*λ. wird dieser Effekt eliminiert.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Hood


[47.] Tn/Fragment 356 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 21:34 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 19:59 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 356, Zeilen: 1-22
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 216, 217, Zeilen: 216: 20ff; 217: 1ff
σ ist die Standardabweichung der Wachstumsrate unter der Bedingung, dass keine Sprünge auftreten.932 N stellt den Poisson-Prozess der Underlyingsprünge mit der erwarteten Sprunganzahl pro Zeiteinheit bzw. Intensität λ dar.

Merton leitet nun für diesen angenommenen stochastischen Prozess des Underlyings eine Bewertungsformel für eine europäische Kaufoption her:933

Tn 356 Hab 1

Die Formel ist in dieser Form analytisch nicht lösbar, d.h. es müssen Näherungs- bzw. Simulationsverfahren eingesetzt werden. Eine Vereinfachung der Formel wird jedoch durch die Annahme der Zufallsvariable J als lognormalverteilt bewirkt.935


932 D.h. zur Ermittlung der bedingten Standardabweichung σ aus einer Zeitreihe, müssen die Jumps eliminiert werden, um die Eigenschaften der „normalen“ Underlying-Bewegung zu bestimmen.

933 Zu einer ausführlichen Herleitung und Erläuterung der Optionspreisformel, vgl. Merton, R. C. (1976), S. 129 ff.

934 Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 134.

935 Auf eine Darstellung der mathematischen Herleitung soll hier verzichtet werden. Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 135.

σ ist die Standardabweichung der Wachstumsrate unter der Bedingung, daß keine Sprünge auftreten.879 N stellt den Poisson Prozeß der Underlyingsprünge mit der erwarteten Sprunganzahl pro Zeiteinheit resp. Intensität λ dar.

Für diesen unterstellten stochastischen Prozeß des Underlyings leitet Merton dann eine Bewertungsformel für eine europäische Kaufoption her:880

[Seite 217]

Tn 356 Q 1

Die Formel ermöglicht in dieser Form keine analytische Lösung, so daß Näherungs- resp. Simulationsverfahren zum Einsatz kommen müßten. Eine Vereinfachung der Formel kann jedoch insoweit dargestellt werden, als daß die Zufallsvariable J als lognormalverteilt angenommen wird.882


879 D.h. zur Ermittlung des bedingten σ aus einer Zeitreihe, müssen die Jumps eliminiert werden, um die Eigenschaften der „normalen“ Underlying-Bewegung zu bestimmen.

880 Siehe zu einer ausführlichen Herleiiung und Erläuterung der Optionspreisfoimel Merton, R.C., 1976, S. 129-135. Vgl. weiterhin Cox, J.C., Rubinstein, M., 1985, S. 370.

881 Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 134.

882 Vgl. Merton, 1976, S. 135, Flasse, 0 . et al., 1999, S. 247. Auf eine Darstellung soll hier verzichtet werden.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Formel (selbst mit identisch bezeichneten Variablen) samt Legende mag ja noch Standard sein, die Beschreibungen davor und danach aber nicht.

Sichter
(Hindemith), Hood


[48.] Tn/Fragment 357 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 21:34 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 20:41 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 357, Zeilen: 1-25
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 217, 218, Zeilen: 217: 14ff; 218: 1ff
Tn 357 Hab 1

wobei K als Mittelwert der prozentualen Sprunghöhe, sowie σM2 als Varianz des stetigen bzw. δM2 als Varianz des nichtstetigen Kursprozesses definiert sind. cn ist der Wert einer Option, der von der Anzahl von n Poisson-Sprüngen während der Restlaufzeit abhängt.936

Bewertung:

Die Annahmen über die Kursentwicklung des Underlyings im Sprung-Diffusionsmodell von Merton erscheinen für die Abbildung der Kursbewegung des PCS-Indexes geeignet. Die kontinuierliche durch eine Brownsche Bewegung beschriebene Entwicklung des Underlyings kann den Korrekturprozess A(t) abbilden. Hierbei ist im Gegensatz zu dem Sprungmodell von Cox & Ross sowohl eine positive als auch eine negative Wertveränderung möglich. Dies würde die möglichen Korrekturen des PCS-Index, die nach oben und nach unten gerichtet sein können, widerspiegeln. Der Schadenprozess S(t) ließe sich im Modell von Merton durch die diskreten Sprünge mit stochastischer Anzahl und Höhe modellieren.936

5.3.2.4 Kritische Würdigung der klassischen Methoden zur Optionsbewertung

Es sind jedoch zwei wesentliche Kritikpunkte zu nennen, die eine Anwendbarkeit der verschiedenen klassischen Optionspreisformeln in Frage stellen. Im Rahmen der vorgestellten klassischen Optionsbewertungsmodelle wird die Entwicklung des Underlyings grundsätzlich über Verteilungsannahmen hinsichtlich der relativen Wertentwicklung modelliert.

Es stellt sich dabei die Frage, ob die Abbildung des Schadenprozesses S(t) und des Korrekturprozesses A(t) über Annahmen der relativen Wertentwicklung überhaupt [sinnvoll und darstellbar ist.938]


936 Vgl. Merton, R. C. (1976), S. 135.

937 Vgl. Flasse, O., Hartung, T. und Liebwein, P. (1999), S. 248.

938 Vgl. Flasse, O., Hartung, T., Liebwein, P. (1999), S. 248.

Tn 357 Q 1

wobei σM2 als Varianz des stetigen und δM2 als Varianz des nichtstetigen Kursprozesses definiert werden.883 cn ist der Wert einer Option, der von der Anzahl von n Poisson-Sprüngen während der Restlaufzeit der Option abhängt.884

Die Annahmen über die Kursentwicklung des Underlyings des Sprung-Diffusionsmodells von Merton scheinen zunächst für die Modellierung der Kursstochastizität des PCS-Indexes geeignet. Die kontinuierliche durch eine Brown'sche Bewegung beschriebene Entwicklung des Underlyings kann, übertragen auf den PCS-Index, den stochastischen Prozeß der Kurskorrektur A(t) abbilden, der im Zeitablauf dann zu kleinen Wertveränderungen des Underlyings führt. Dabei ist im Gegensatz zu dem Sprungmodell von Cox & Ross eine positive wie negative Wertveränderung möglich,

[Seite 217]

was somit die möglichen positiven und negativen Korrekturen des PCS-Indexes widerspiegeln würde. Der Schadenprozeß S(t) würde sich in dem Modell von Merton in den diskreten Sprüngen mit stochastischer Anzahl und Höhe modellieren lassen.885

Insgesamt lassen sich jedoch zwei wesentliche Kritikpunkte anbringen, die eine Anwendbarkeit der verschiedenen Optionspreisformeln in Frage stellen.

Grundsätzlich wird im Rahmen der vorgestellten Optionspreismodelle die Entwicklung des Underlyings über Verteilungsannahmen hinsichtlich der relativen Wertenwicklung modelliert. Dabei scheint es fraglich, ob die Abbildung des Schadenprozesses S(t) und des Korrekturprozesses A(t) über Annahmen der relativen Wertentwicklung überhaupt sinnvoll und darstellbar ist.886


883 Vgl. Flasse, 0 . et al., 1999, S. 247, Merton, R.C., 1976, S. 135.

884 Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 135.

885 Vgl. Flasse, O. et al, 1999, S. 248.

886 Vgl. Flasse, O. et al., 1999, S. 248.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Hood


[49.] Tn/Fragment 358 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 21:34 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 20:56 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 358, Zeilen: 1-25
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 218, 219, Zeilen: 218: 10ff; 219: 1ff
Denn der PCS-Index besitzt die Besonderheit, dass er - im Gegensatz zu dem bei den Optionsbewertungsmodellen betrachteten Underlying Aktie - zu Beginn der Schadenperiode den Indexwert Null aufweist. Ohne zusätzliche Annahmen ist somit eine Entwicklung des Indexes vom Laufzeitbeginn t0 aus betrachtet auf Basis von relativen Wertentwicklungen nicht möglich.939 Damit eignen sich die angesprochenen Optionsbewertungsmodelle nur für die Wertentwicklung der PCS-Optionen während der Laufzeit, wenn der Indexstand einen Wert von größer als Null aufweist.

Der zweite Kritikpunkt ist die Tatsache, dass Grundlage der vorgestellten klassischen Optionsbewertungsmodelle die Annahme ist, dass es sich bei dem betrachteten Underlying um ein gehandeltes Asset handelt. Black & Scholes leiten ihre Bewertungsgleichung für eine europäische Call-Option über die Konstruktion eines aus dem gehandelten Underlying und einer Short-Optionsposition bestehenden risikolosen Hedgeportfolios her.940 Ein solches risikoloses Portfolio muss sich, resultierend aus der vorausgesetzten Bedingung der Arbitragefreiheit, zu der Rendite einer risikolosen Geldanlage verzinsen.941 Der Wert der Option kann dann aus dem bekannten Preis des Portfolios und der Arbitragefreiheit abgeleitet werden. Auf Basis dieses Hedgeprinzips werden auch das Sprungmodell von Cox & Ross und das Sprung-Diffusionsmodell von Merton hergeleitet.942 Für den PCS-Index als Underlying kann die Annahme eines gehandelten Assets jedoch nicht getroffen werden, und damit ist auch die Konstruktion eines Hedgeportfolios nicht möglich.

Diese beiden Kritikpunkte, die sich bei der Übertragung und Modifikation von Optionsbewertungsmodellen für die Anwendung auf PCS-Optionen ergeben, sollen Anlass dazu geben, im Folgenden der Frage nach der Bewertung der PCS-Optionen zu Beginn der Schadenperiode (Laufzeitbeginn) nachzugehen.


939 Z.B. wäre es möglich, den Indexstand zum Zeitpunkt t0 als Durchschnitt der historischen Indexwerte, die sich aufgrund des ersten Jumps ergeben, zu definieren und auf dieser Basis eine relative Wertentwicklung zu modellieren.

940 Vgl. Black, F. und Scholes, M. (1973), S. 641.

941 Vgl. Black, F. und Scholes, M. (1973), S. 642.

942 Merton (1976) gelingt die Herleitung auf Basis eines Hedgeportfolios jedoch nur unter der Annahme, dass die Jumps unsystematisches Risiko darstellen und damit weiterhin die Vorgabe aufrechterhalten werden kann, dass sich das Hedgeportfolio zur risikolosen Rendite verzinst. Vgl. Merton, R.C. (1976), S. 132 f.

Denn letztlich weist der PCS-Index L(t) im Gegensatz zu dem im Rahmen der Optionspreismodelle betrachteten Underlying Aktie die Besonderheit auf, daß er zu Beginn einer Schadenperiode den Indexwert Null aufweist. Eine Entwicklung dieses Indexes vom Betrachtungszeitpunkt t0 auf Basis von relativen Wertentwicklungen ist damit ohne zusätzliche Annahmen nicht möglich.887 [...] Damit eignen sich die Optionspreismodelle nur für die Wertentwicklung der PCS-Optionen während der Laufzeit, nachdem der Indexstand einen Wert größer Null aufweist.

Des weiteren steht hinter den vorgestellten Optionspreismodellen die Annahme, daß das Underlying ein gehandeltes Asset darstellt. Über die Konstruktion eines risikolosen Hedgeportfolios, welches aus dem gehandelten Underlying und einer Short-Optionsposition besteht, leiten Black & Scholes ihre Bewertungsgleichung für eine europäische Call-Option her.889 Aus der gestellten Bedingung der Arbitragefreiheit resultiert, daß ein solches risikoloses Portfolio sich zu der Rendite einer risikolosen Geldanlage verzinsen muß.890 Aus dem bekannten Preis dieses Portfolios und der Arbitragefreiheit kann dann

[Seite 219]

der Wert der Option abgeleitet werden.891 [...] Auch das Sprungmodell und das Sprung-Diffusionsmodell werden auf der Basis des Hedgeprinzips hergeleitet.893

Für das Underlying PCS-Index kann die Annahme eines gehandelten Assets jedoch nicht aufrechterhalten werden, so daß die Konstruktion eines Hedgeportfolios nicht möglich ist.894 [...] Aufgrund dieser beiden Kritikpunkte, die sich bei der Übertragung und Modifikation von Optionspreismodellen für die Anwendung auf PCS-Optionen stellen, soll im weiteren der Frage nachgegangen werden, wie PCS-Optionen zu Beginn der Schadenperiode bewertet werden können.


887 Bspw. könnte man den Indexstand zum Zeitpunkt t0 als Durchschnitt der historischen Indexwerte, die sich aufgrund des ersten Jumps ergeben, definieren und auf dieser Basis eine relative Wertändening des Indexes modellieren.

889 Vgl. Black, F., Scholes, M., 1973, S. 641. Vgl. hierzu auch bspw. Rendleman, R.)., Bartter, B.J., 1979, S. 1093f.

890 Vgl. Black, F., Scholes, M., 1973, S. 642.

891 Vgl. Kirmße.S., 1996, S. 85f.

893 Merton gelingt die Verleitung auf Basis eines Hedgeportfolios jedoch nur unter der Annahme, daß die Jumps unsystematisches Risiko darstellen und damit weiterhin die Prämisse aufrechterhalten werden kann, daß sich das Hedgeportfolio zur risikolosen Rendite verzinst. Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 132f.

894 Vgl. auch Albrecht, P., 1991, S. 519ff, der die Übertragung der Optionspreistheorie auf die Bepreisung von Rückversicherungskontrakten analysiert.

Anmerkungen

Leicht gekürzt übernommen; Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Hood


[50.] Tn/Fragment 359 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 21:50 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 21:18 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 359, Zeilen: 1-24
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 219, 220, Zeilen: 219: 18ff; 220: 1ff
5.3.3 Versicherungsmathematisches Modell zur Preisermittlung von PCS-Optionen

In diesem Abschnitt wird ein versicherungsmathematisches Modell vorgestellt, das den Schadenindexprozess L(t) abzubilden versucht und auf diese Weise den fairen Wert einer PCS-Option ermittelt.

5.3.3.1 Grundsätzliche Überlegungen

Im risikoneutralen Raum entspricht der heutige Wert eines Finanztitels dem mit dem risikolosen Zins diskontierten erwarteten zukünftigen Wert. Der Wert einer PCS-Option berechnet sich zum Zeitpunkt der Fälligkeit T durch die Differenz aus dem dann aktuellen Indexwert L(T) und dem vereinbarten Basispreis k. Für eine PCS-Call-Option ergibt sich der Wert zum Zeitpunkt T damit folgendermaßen:

Tn 359 Hab 1

Berücksichtigt man auch den Cap γ einer Option, der für Small-Cap-Optionen bei 200 und für Large-Cap-Optionen bei 500 Indexpunkten liegt, ergibt sich c(T) zu:943

Tn 359 Hab 2

Jeder Indexpunkt entspricht einem Betrag von 200 USD. Bei positivem Wert der Option zum Fälligkeitszeitpunkt T berechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation des ermittelten Wertes mit 200 USD. Zur Bestimmung des heutigen Wertes einer Option ist damit die Kenntnis des zukünftigen Erwartungswertes der PCS-Option erforderlich. Findet man nun die Verteilung von L(T) heraus, so kann daraus die Verteilung V der möglichen Payoffs der Option zum Zeitpunkt T abgeleitet werden.944 Der Erwartungswert dieser Verteilung V stellt dann den Wert der Option im Zeitpunkt T dar. Der Wert der Option im Zeitpunkt t0 = 0 c(0) ergibt sich zu:945

(5.16) Tn 359 Hab 3

943 Zur Bestimmung des Ausgleichsbetrages ist der nach (5.15) ermittelte Wert mit 200 zu multiplizieren, vgl. Schradin, H. R. (1998), S. 417.

944 Vgl. Chriss, N. A. (1997), S. 307.

945 Vgl. Terstege, U. (1995), S. 42 f.

3. Ein versicherungsmathematisches Modell zur Preisermittlung von PCS-Optionen

Im folgenden soll Flasse, Hartung und Liebwein folgend, die klassische Versicherungstechnik angewendet werden, um den Indexprozeß L(t) zu modellieren und auf dieser Basis den Wert einer PCS-Option zu ermitteln.

a.) Der Wert einer Option

Unter der Annahme einer risikoneutralen Welt entspricht der heutige Wert eines Finanztitels dem mit dem risikolosen Zins diskontierten erwarteten zukünftigen Wert. Der Wert einer PCS-Option wird im Zeitpunkt der Fälligkeit T durch die Differenz zwischen

[Seite 220]

dem dann gültigen Indexwert L(T) und ihrem Basispreis k bestimmt. Für eine PCS-Call-Option ergibt sich der Wert zum Zeitpunkt T damit als:

Tn 359 Q 1

Unter Berücksichtigung des Cap γ einer Option, der für Small Cap-Optionen bei 200 und für Large Cap-Optionen bei 500 Indexpunkten liegt, ergibt sich c(T) zu:

Tn 359 Q 2

Zur Bestimmung des Ausgleichsbetrages bei einem positiven Wert der Option im Zeitpunkt T, ist der ermittelte Wert entsprechend mit 200 zu multiplizieren, so daß jeder Indexpunkt einem Wert von 200 USD entspricht.

Die Ermittlung des heutigen Wertes einer Option erfordert damit die Kenntnis des zukünftigen Erwartungswertes der PCS-Option. Gelingt es also, die Verteilung von L(T) zu generieren, so könnte auf dieser Basis die Verteilung V der möglichen Pay-offs der Option zum Zeitpunkt T abgeleitet werden, deren Erwartungswert damit den Wert der Option im Zeitpunkt T darstellt.897 Der Wert der Option im Zeitpunkt 0 c(0) ergäbe sich dann zu:898

Tn 359 Q 3


897 Vgl. Chriss, N.A., 1997, S. 307.

898 Terstege bezeichnet Modelle, die diese Vorgehensweise zur Ermittlung eines Optionspreises zugntndelegen, als präferenzabhängige Modelle. Die Präferenzabhängigkeit resultiert dabei aus der explizit zu treffenden Annahme über den zu wählenden Diskontierungsfaktor, der durch die Anlegerpräferenzen bestimmt wird. Vgl. Terstege, U., 1995, S. 42f.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Hood


[51.] Tn/Fragment 360 01 - Diskussion
Bearbeitet: 16. December 2012, 02:16 Hindemith
Erstellt: 15. December 2012, 15:17 (Hansgert Ruppert)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
HgR, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 360, Zeilen: 1-19
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 220; 221, Zeilen: 16-22; 1-12
5.3.3.2 Modellierung des Indexprozesses

Der Gesamtschaden einer Periode kann durch die Zusammensetzung der beiden Zufallsvariablen Schadenanzahl N und Schadenhöhe der Einzelschäden Xn ausgedrückt werden.946 Dadurch ergibt sich für den Gesamtschaden

(5.17)

Die Schadenanzahl N wird in der Versicherungsmathematik häufig durch die Poissonverteilung beschrieben. Die Schadenhöhe Xn pro Schadenfall lässt sich durch verschiedene Verteilungen beschreiben, wie die Normal-, Lognormal- oder Gammaverteilung.947 Für einen stochastischen Prozess ergibt sich dann der folgende Gesamtschaden:

(5.18)

Der Schadenzuwachs in dt kann folgendermaßen ausgedrückt werden:

wobei

N: Poisson-Prozess der Schadenanzahl,
X: Stochastische Sprunghöhe,
λ: Erwartete Schadenanzahl bzw. Intensität des Poisson-Prozesses.

Besondere Kennzeichen eines Poisson-Prozesses sind u. a. die Unabhängigkeit der Ereignisse und dass zu einem Zeitpunkt nur ein Ereignis eintreten kann.948 Zuwächse in einem Intervall [t, t+dt] sind also in diesem Intervall unabhängig und haben den Er-[wartungswert λdt.]


946 Zur mathematischen Schadenmodellierung, vgl. Anhang A.

947 Eine detaillierte Darstellungen der gängigen Wahrscheinlichheitsverteilungen von Schadenzahl und Schadenhöhe findet man im Anhang A.

948 Vgl. Tapiero, C. S. (1998), S. 59 sowie Mack, T. (1997), 76.

[S. 220]

b.) Modellierung des Indexprozesses

Der Gesamtschaden einer Periode kann durch die beiden Zufallsvariablen Schadenanzahl N und Schadenhöhe der Einzelschäden Xn ausgedrückt werden. Damit ergibt sich für den Gesamtschaden899

[85]

Die Schadenanzahl N wird dabei in der Versicherungsmathematik häufig durch die Poissonverteilung beschrieben.900 Die Schadenhöhe Xn pro Schadenfall kann durch ver-

[S. 221]

schiedene Verteilungen beschrieben werden wie die Normal-, Lognormal- oder Gammaverteilung.901 Für einen stochastischen Prozeß ergibt sich dann der Gesamtschaden:

[86]

Das stochastische Differential, das den Schadenzuwachs in dt darstellt, ergibt sich zu:

[87]

N stellt dabei einen Poissonprozeß der Schadenanzahl mit Intensität resp. erwarteter Schadenanzahl von λ, X stellt die stochastische Sprunghöhe dar.

Ein Poissonprozeß ist u.a. dadurch gekennzeichnet, daß Ereignisse unabhängig sind und zu einem Zeitpunkt nur ein Ereignis eintritt.902 Betrachtet man ein Zeitintervall [t, t+dt], so sind die Zuwächse in diesem Intervall unabhängig mit dem Erwartungswert λdt. Die Wahrscheinlichkeit, daß kein Ereignis in dem Intervall eintritt, beträgt (l-λ)dt, daß genau ein Ereignis eintritt, beläuft sich auf λdt.903


[Fußnoten S. 220]

897 Vgl. Chriss, N.A., 1997, S. 307.

898 Terstege bezeichnet Modelle, die diese Vorgehensweise zur Ermittlung eines Optionspreises zugrundelegen, als präferenzabhängige Modelle. Die Präferenzabhängigkeit resultiert dabei aus der explizit zu treffenden Annahme über den zu wählenden Diskontierungsfaktor, der durch die Anlegerpräferenzen bestimmt wird. Vgl. Terstege, U., 1995, S. 42f.

899 Vgl. zu der Ermittlung von Gesamtschadenverteilungen die Ausführungen S. 191ff.

900 Vgl. zu den Eigenschaften der Poissonverteilung S. 180ff.

[Fußnoten S. 221]

901 Vgl. die Ausführungen zu den Schadensummenverteilungen S. 183ff.

902 Vgl. Tapiero, C.S., 1998, S. 59.

903 Vgl. Tapiero, C.S., 1998, S. 59, Helten, 1994, S. 30. Exakter beschreibt sich der Poisson-Prozeß wie folgt: [...]

Anmerkungen

Weite Teile vollständig übernommen.

Sichter
(HgR), (Graf_Isolan), WiseWoman


[52.] Tn/Fragment 361 01 - Diskussion
Bearbeitet: 18. December 2012, 13:40 Hindemith
Erstellt: 15. December 2012, 23:16 (WiseWoman)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 361, Zeilen: 1-22
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 221; 222, Zeilen: 9-21; 1-8
[Zuwächse in einem Intervall [t, t+dt] sind also in diesem Intervall unabhängig und haben den Er-]wartungswert λdt. Die Wahrscheinlichkeit, dass kein Ereignis in dem Intervall eintritt, beträgt 1-λdt, dass genau ein Ereignis eintritt, beträgt λdt.949

Die Unabhängigkeit der einzelnen Ereignisse gilt auch für die Schadenhöhe X, das bedeutet, die Schadenhöhe des (n+1)-ten Ereignisses ist unabhängig von der Schadenhöhe des n-ten Ereignisses. Gleichzeitig sind die Schadenhöhen X der verschiedenen Ereignisse aber identisch verteilt. Hier ist der wesentliche Unterschied zum Sprung-Diffusionsmodell von Merton zu erkennen. Dort wird die relative erwartete Sprunghöhe verwendet, während hier die Sprunghöhe selbst als ein stochastischer Prozess mit absoluten Sprunghöhen definiert wird.

Der Korrekturprozess kann mit Hilfe einer geometrischen Brownschen Bewegung abgebildet werden. In der Literatur zu diesem Thema hat sich diese Art der Modellierung durchgesetzt 950 Die Korrektur des Indexstandes L in Höhe von dA kann damit folgendermaßen ausgedrückt werden:951

(5.19) dA = μL dt + σL dz

mit

μ: relativer Erwartungswert,
σ: relative Standardabweichung,
z: Brownscher Prozess.

Für den Fall, dass noch kein Schaden eingetreten ist (d.h. L = 0), gibt es auch noch keine Korrekturen und es gilt somit dA = 0.952 Insgesamt kann nun der aus dem Schadenprozess und dem Korrekturprozess bestehende stochastische Prozess des PCS-Index wie folgt dargestellt werden:


949 Exakter lässt sich der Poisson-Prozess wie folgt beschreiben:
P("Kein Ereignis tritt in dem Zeitintervall (t, t+h) ein") = 1 - λh + O(h)
P("Ein Ereignis tritt in dem Zeitintervall (t, t+h) ein") = λh + O(h)
P("Mehr als ein Ereignis tritt in dem Zeitintervall (t, t+h) ein") = O(h),
O(h) stellt dabei die sog. asymptotische Ordnung dar, es gilt 0(h)=Ψ(h) falls lim h → 0[Ψ(h)/h]=0.

Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 128. Durch O(h) wird sichergestellt, daß zu einem Zeitpunkt nur ein Ereignis auftreten kann.

950 Vgl. z.B. Cummins, J.D. und Geman, H. (1999), S. 33.

951 Vgl. Flasse, O., Hartung, T., Liebwein, P. (1999), S. 249.

952 Vgl. Flasse, O., Hartung, T. und Liebwein, P. (1999), S. 249.

Betrachtet man ein Zeitintervall [t, t+dt], so sind die Zuwächse in diesem Intervall unabhängig mit dem Erwartungswert λdt. Die Wahrscheinlichkeit, daß kein Ereignis in dem Intervall eintritt, beträgt (1-λ)dt, daß genau ein Ereignis eintritt, beläuft sich auf λdt.903 Für die Schadenhöhe X gilt ebenfalls, daß die einzelnen Ereignisse unabhängig voneinander sind, d.h., die Schadenhöhe des Ereignisses n+1 ist unabhängig von der Schadenhöhe des Ereignisses n, die Schadenhöhen X der verschiedenen Ereignisse sind aber identisch verteilt.904 Hierin ist der wesentliche Unterschied zu dem Sprung-Diffusionsmodell von Merton zu sehen. Dort wird die relative erwartete Sprunghöhe implementiert. Hier wird die Sprunghöhe selbst als ein stochastischer Prozeß mit absoluten Sprunghöhen definiert.

Der Korrekturprozeß kann, wie bereits angemerkt, als eine geometrische Brown'sche Bewegung definiert werden. Diese Modellierung wird auch in den meisten Veröffentlichungen zur Bewertungsproblematik von Derivaten auf Versicherungsindizes vorge-

[S. 222]

schlagen.905 Für den Korrekturprozeß ergibt sich damit für die Anpassung des Indexstandes L in Höhe von dA folgender Ausdruck:906


[88] dA = μL dt + σL dz

mit relativem Erwartungswert μ und relativer Standardabweichung σ für die Korrektur. Für den Fall, daß noch kein Schaden eingetreten ist, kann auch keine Korrektur vorgenommen werden, so daß dA = 0 gilt.907

Insgesamt läßt sich der stochastische Prozeß des PCS-Indexes bestehend aus dem Schadenprozeß und dem Korrekturprozeß nun wie folgt modellieren:908


903 Vgl. Tapiero, C.S., 1998, S. 59, Helten, 1994, S. 30. Exakter beschreibt sich der Poisson-Prozeß wie folgt:

P(kein Ereignis tritt in dem Zeitintervall (t, t+h) ein) = 1 - λh + O(h)
P(ein Ereignis tritt in dem Zeitintervall (t, t+h) ein) = λh + O(h)
P(mehr als ein Ereignis tritt in dem Zeitintervall (t, t+h) ein) = O(h)
O(h) stellt dabei die sog. asymptotische Ordnung dar, es gilt 0(h)=Ψ(h) falls lim h → 0[Ψ(h)/h]=0. Vgl. Merton, R.C., 1976, S. 128. Durch O(h) wird gewährleistet, daß zu einem Zeitpunkt nur ein Ereignis auftreten kann. Vgl. Panjer, H.H., Willmot, O.E., 1992, S. 64.

904 Vgl. Kremer, E , 1988, S. 672.

905 Vgl. Cummins, J.D., Geman, H., 1999, S. 33, Geman, H., Yor, M., 1999, S. 51.

906 Vgl. Flasse, O. et al., 1999, S. 249.

907 Vgl. Flasse, O. et al., 1999, S. 249.

908 Vgl. Flasse, O. et al., 1999, S. 250.

Anmerkungen

Mit einigen wenigen Umformulierungen komplett aus der Quelle übernommen

Sichter
(WiseWoman), Hindemith


[53.] Tn/Fragment 364 01 - Diskussion
Bearbeitet: 8. December 2012, 23:49 WiseWoman
Erstellt: 8. December 2012, 22:49 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 364, Zeilen: 1-26
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 224, 225, Zeilen: 224: 11f; 225: 1-3
Über die Beziehung F(y) = x bzw. F-1(x) = y können die entsprechenden Zufallsausprägungen gewonnen werden.964 Somit ist die Monte-Carlo-Simulation nicht an die Annahme einer normalverteilten Zufallsvariable gebunden.

Die Qualität einer Monte-Carlo-Simulation hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend ist zum einen der verwendete Zufallszahlen-Generator und zum anderen ist auf eine realistische Modellierung des stochastischen Prozesses zu achten. Zusätzlich ist auch die Anzahl der durchgeführten Simulationen für die Güte der Monte-Carlo-Simulation verantwortlich.965

Bei der Modellierung des PCS-Prozesses L(t) muss in der Schadenperiode sowohl der Schadenprozess S(t) also auch der Korrekturprozess A(t) über eine Monte-Carlo-Simulation simuliert werden. In der Berichtsperiode ist dann nur noch der Korrekturprozess zu berücksichtigen. Über die Monte-Carlo-Simulation kann abgebildet werden, ob es während der Schadenperiode in einem Zeitintervall dt zu einem Katastrophenereignis kommt oder nicht.

Beim Poisson-Prozess ist die Ankunftszeit, d.h. die Zeitdauer bis ein Poissonereignis eintritt, exponentialverteilt.966 Sei W die Zeit für das erste Poissonereignis. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zeit W kleiner ist als eine betrachtete Zeit t, berechnet sich somit folgendermaßen:

(5.23)

Durch Monte-Carlo-Simulation kann analog zu oben vorgestellter Vorgehensweise für jedes betrachtete Zeitintervall Δt eine Ankunftszeit az simuliert werden. Es muss eine Zufallszahl im Intervall [0,1] (für die Wahrscheinlichkeit) generiert werden und über den Zusammenhang kann für eine gegebene Wahrscheinlichkeit P ermittelt werden, für welches t die Ankunftszeit W kleiner als t ist und somit ein Poissonereignis eintritt. Ist , so kommt es zu einem Sprung, dessen Höhe nun selbst simuliert werden muss.


964 Voraussetzung hierfür ist die Existenz der Inversen der Verteilungsfunktion, vgl. Jorion, P. (1997), S. 236.

965 Vgl. hierzu Dowd, K. (1998), S. 112 ff.

966 Vgl. Panjer, H. H. und Willmot, G. E. (1992), S. 67.

Über die Beziehung F(y) = x bzw. F-1(x) = y können die entsprechenden Zufallsausprägungen einer Verteilung generiert werden.920 Damit ist die Monte-Carlo-Simulation nicht an die Annahme einer normalverteilten Zufallsvariable gebunden.921

Bezogen auf den PCS-Prozeß L(T) muß über eine Monte-Carlo-Simulation sowohl der Schadenprozeß S(t) als auch der Korreklurprozeß A(t) für die Schadenperiode simuliert werden. In der Berichtsperiode gilt es dann, nur noch den Korrekturprozeß zu berücksichtigen. Ob es während der Schadenperiode in einem Zeitintervall dt zu einem Katastrophenereignis kommt oder nicht, kann über die Monte-Carlo-Simulation abgebildet werden.

Charakteristisch für einen Poisson-Prozeß ist die Tatsache, daß die Ankunftszeit, d.h. die Zeitdauer bis ein Poisson-Event eintritt, exponentialverteilt ist.922 Betrachtet man die Zeit W für das erste Poisson-Ereignis, so bestimmt sich die Wahrscheinlichkeit, daß W kleiner ist als eine betrachtete Zeit von t, nach:

[92]

[Seite 225]

Diesen Zusammenhang kann man nun für die Monte-Carlo-Simulation nutzen, indem man für jedes betrachtete Zeitintervall Δt eine Ankunftszeit az simuliert.923 Ist kommt es zu einem Sprung, dessen Höhe nun selbst simuliert werden muß.


920 Voraussetzung hierfür ist, daß die Inverse einer Verteilungsfunktion existiert. Vgl. Jorion, P., 1997, S. 236.

921 Die Qualität einer Monte-Carlo-Simulation wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Zum einen ist der verwendete Zufallszahlen-Generator ausschlaggebend, zum anderen ist eine realistische Modellierung des stochastischen Prozesses erforderlich. Des weiteren ist die Anzahl der durchgeführten Simulationen zur Abbildung einer Verteilung für die Güte der Monte-Carlo-Simulation relevant. Vgl. hierzu ausführlicher Dowd, K., 1998, S.112ff.

922 Vgl. Panjer, H.H., Willmot, G.E., 1992, S. 67.

923 Hier kann man analog zu der Vorgehensweise weiter oben Vorgehen. Es kann eine Zufallszahl in dem Intervall [0; 1] generiert werden. Über den Zusammenhang

kann man für eine gegebene Wahrscheinlichkeit P ermitteln, für welches t die Ankunftszeit W kleiner als t ist und es somit zu einem Poisson-Ereignis kommt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[54.] Tn/Fragment 367 12 - Diskussion
Bearbeitet: 28. November 2012, 08:49 WiseWoman
Erstellt: 27. November 2012, 23:05 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 367, Zeilen: 12-28
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 228, Zeilen: 1-16
Für die Akzeptanz von Versicherungsoptionen ist es entscheidend, dass die Bepreisung dieser Instrumente für die Marktteilnehmer logisch nachvollziehbar ist.971 Dies gilt vor allem für Marktteilnehmer außerhalb der Versicherungsbranche, die mit den Preismechanismen von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen nicht vertraut sind. Ein entscheidender Faktor für den durchschlagenden Erfolg von Aktienoptionen war die Entwicklung der Black & Scholes-Optionspreisformel.972 Sie eröffnet den Marktteilnehmern die Möglichkeit, die am Markt zu beobachtenden Preise von Optionen mit relativ geringem Aufwand zu überprüfen. Solche analytische Verfahren besitzen durch die Nachvollziehbarkeit ihrer Herleitung häufig eine höhere Akzeptanz als andere Verfahren.

Eine solche geschlossene analytische Lösung ist bei dem beschriebenen Verfahren, über die Simulation von Schadenprozessen einen Preis für die PCS-Optionen zu bestimmen, nicht möglich. Das Underlying PCS-Schadenindex unterscheidet sich zu stark vom Underlying Aktienkurs, so dass eine Übertragung von bereits etablierten klassischen Optionsbewertungsmodellen nicht gerechtfertigt ist. Somit existiert für Optionen mit einem Schadenindex als Underlying keine entsprechende geschlossene Optionspreisformel.


971 Vgl. Jaffee, D. M. und Russell, T. (1997), S. 217 sowie O’Brien, T. (1997), S. 159.

972 Vgl. Brockett, P. L., Wang, M. und Yang, C. (2005), S. 135.

Für die Akzeptanz von Versicherungsoptionen ist es entscheidend, daß die Bepreisung

dieser Instrumente für die Marktteilnehmer nachvollziehbar ist.930 Insbesondere für Marktteilnehmer außerhalb der Versicherungsbranche, die mit den Preismechanismen von Versicherungs- und Rückversicherungskontrakten nicht vertraut sind, ist ein akzeptierter Bepreisungsmechanismus relevant.

Jaffee und Dwight argumentieren, daß für den Erfolg von Aktien- und Zinsoptionen die Entwicklung der Black & Scholes-Optionspreisformel entscheidend war.931 Diese ermöglicht es den Marktteilnehmern in analytischer Form, den Preis für gehandelte Optionen mit relativ wenigen Parametern zu ermitteln und damit die am Markt gestellten Preise zu überprüfen. Durch die Nachvollziehbarkeit der Herleitung besitzen solche analytischen Verfahren häufig höhere Akzeptanz.932 Durch den vorgestellten Ansatz, über die Simulation von Schadenprozessen einen Preis für die PCS-Optionen zu generieren, ist eine geschlossene Lösung nicht möglich. Bislang existieren für Optionen, die als Underlying einen Schadenindex aufweisen, noch keine adäquaten, geschlossenen Optionspreisformeln.933 Wie erläutert, weist der PCS-Schadenindex eine andere Dynamik als Aktienkurse auf.


930 Vgl. Jaffee, D.M., Russell, T., 1996, S. 12.

931 Vgl. Jaffee, D.M., Russell, T., 1996, S. 12.

932 Vgl. Flasse, O. et al., 1999, S. 259.

933 Vgl. Cummins, J.D., Geman, H., 1995, S. 46ff., Flasse, O. et al., 1999, S. 259, Geman, H , Yor, M., 1999, S. 49ff.

Anmerkungen

Ein Hinweis auf die wörtliche Übernahme von Passagen fehlt. Inhaltlich herrscht Übereinstimmung.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[55.] Tn/Fragment 370 02 - Diskussion
Bearbeitet: 28. November 2012, 18:06 WiseWoman
Erstellt: 27. November 2012, 23:52 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 370, Zeilen: 2-25
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 284; 285; 286, Zeilen: 22-24; 9-23; 1-3, 8-10
Eine liquiditätsmäßige Absicherung (regelmäßige Abrechnung) der periodischen Schäden wie dies bei der klassischen Rückversicherung üblich ist, kann mit den Optionen nicht in jedem Falle erreicht werden. Zwar ist es möglich, mit den Versicherungsoptionen unter bestimmten Voraussetzungen eine Hedgeposition aufzubauen, die inhaltlich eine Absicherung wie ein Rückversicherungsvertrag erzielen kann. Eine Stabilisierung von Versicherungsaufwendungen, wie sie im Jahresabschluss abgebildet werden, kann unter den gegebenen Bilanzierungsvorschriften im Gegensatz zu der klassischen Rückversicherung jedoch nicht erzielt werden.

Es liegt deshalb die Vermutung nahe, dass Versicherungsoptionen nicht wie ein klassischer Rückversicherungsvertrag behandelt werden können. Damit könnten sie jedoch von aufsichtsrechtlicher Seite nicht als ein Versicherungsgeschäft im Sinne einer synthetischen passiven Rückversicherung verstanden werden. Fraglich ist nun allerdings, ob die Optionen überhaupt noch als ein Versicherungsgeschäft interpretiert werden können.

Betrachtet man also die Optionen nicht als Versicherungsgeschäft, sondern als Termingeschäft und damit als Kapitalanlage, so sind nach § 7 Abs. 2 VAG Finanzderivate nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Versicherungsoptionen können jedoch weder, wie in der Vorschrift gefordert, einen Vermögensgegenstand absichern, noch eignen sie sich dazu, Währungsschwankungen zu kompensieren, so dass sie als Absicherungsgeschäft im Sinne des § 7 Abs. 2 VAG nicht zugelassen sind. Dies führt zu dem nahe liegenden Schluss, dass nach aktuellem Stand des Aufsichtsrechts Versicherungsoptionen für Versicherer versicherungsfremdes Geschäft darstellen und somit nicht zulässig sind.

[Seite 284]

Eine liquiditätsmäßige Absicherung der periodischen Versicherungsschäden wie dies durch die klassische Rückversicherung realisiert werden kann, ist damit mit PCS-Optionen nicht in jedem Falle gegeben.

[Seite 285]

Zwar kann man mit PCS-Optionen unter bestimmten Voraussetzungen eine Hedgeposition aufbauen, die inhaltlich eine Absicherung wie ein Rückversicherungsvertrag erzielen kann. Eine Stabilisierung von Versicherungsaufwendungen wie sie im Jahresabschluß Abbildung finden, kann unter den gegebenen Bilanzierungsvorschriften im Gegensatz zu der klassischen Rückversicherung nicht erzielt werden.

Diese Ausführungen legen die Vermutung nahe, daß PCS-Optionen nicht wie ein klassischer Rückversicherungsvertrag behandelt werden können. Damit könnten Long-Call-Positionen von aufsichtsrechtlicher Seite nicht als ein Versicherungsgeschäft im Sinne einer synthetischen passiven Rückversicherung verstanden werden. Fraglich ist dann allerdings, ob PCS-Optionen überhaupt noch als ein Versicherungsgeschäft interpretiert werden können.

Betrachtet man Optionen nicht als Versicherungsgeschäft, sondern als Termingeschäft und damit als Kapitalanlage, so regelt § 7 (2) VAG eindeutig, daß Finanzderivate nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

[Seite 286]

Versicherungsoptionen können jedoch weder einen Vermögensgegenstand absichern, noch eignen sie sich dazu Währungsschwankungen zu kompensieren, so daß sie als Absicherungsgeschäft im Sinne des § 7 (2) VAG nicht zugelassen sind. [...]

Dies legt den Schluß nahe, daß nach dem heutigen Stand des Aufsichtsrechts Versicherungsoptionen für Erstversicherer versicherungsfremdes Geschäft darstellen und damit nach § 7 (2) VAG nicht zulässig sind.

Anmerkungen

Ein Zusammenschnitt des Originals. Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[56.] Tn/Fragment 372 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:36 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 17:00 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 372, Zeilen: 1-27
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 257, Zeilen: 2ff
Ein Versicherer hat nun die Möglichkeit, seinen Versicherungsbestand in der betrachteten Region unter bestimmten Voraussetzungen gegen die in den Index eingehenden Katastrophenschäden zu schützen. Dies gelingt ihm durch den Aufbau einer Hedgeposition am PCS-Optionsmarkt und ist vergleichbar mit dem Abschluss einer (nichtproportionalen) Katastrophenschadenexzedenten-Rückversicherung.984 Diese Art von Rückversicherung garantiert dem Zedenten (Rückversicherungsnehmer) die Deckung von Versicherungsschäden aus einem bestimmten Versicherungsbestand (z.B. private Gebäudeversicherung), die durch ein genau definiertes Versicherungsereignis, z.B. Hagel, ausgelöst werden und die vereinbarte Priorität übersteigen. Zusätzlich wird eine Haftungsstrecke als Maximalhaftung pro Ereignis festgelegt und eine jährliche Maximalhaftung für den Fall des mehrfachen Auftretens des Versicherungsereignisses vereinbart. Auf diese Weise kann die Rückversicherung auf die individuellen Wünsche des Versicherers zugeschnitten werden.

Mit Hilfe von PCS-Optionen ist eine derart individuelle Absicherung gegen einzelne Risiken (z.B. nur Sturmrisiken) oder von bestimmten Versicherungskollektiven (z.B. Gebäudeversicherung) aufgrund der speziellen Charakteristik des Underlyings nicht möglich. Im PCS-Schadenindex werden die Versicherungsschäden sämtlicher Branchen, die durch verschiedene Versicherungsereignisse ausgelöst werden, aggregiert betrachtet. Im folgenden Abschnitt soll untersucht werden, inwieweit eine Absicherung von Versicherungsportfolios durch PCS-Optionen möglich ist.985

5.4.3 Grundlegende Absicherungswirkung von PCS-Call-Optionen

PCS-Call-Optionen können zur Absicherung von Versicherungsportfolios eingesetzt werden. Der Wert einer Small-Cap PCS-Call-Option mit Indexstand L, Abrechnungszeitpunkt T und Basispreis k berechnet sich nach Gleichung (5.1):986

Tn 372 Hab 1

Unter Berücksichtigung der zum Kaufzeitpunkt t entrichteten Optionsprämie c(t) ergibt sich dann die Vermögensposition GV des Käufers einer PCS-Call-Option zu:


984 Vgl. dazu die detaillierte Beschreibung der Rückversicherungsformen im Kapitel 3.

985 Es ist anzumerken, dass die spezifische Bedeutung der Versicherungsderivate nicht nur in ihrer Fähigkeit als Substitut für klassische Rückversicherungslösungen liegt. Vielmehr werden durch Versicherungsderivate andere Kapitalquellen außerhalb der Versicherungsbranche erschlossen. Vgl. Himick, M. (1995), S. 49 sowie Himick, M. (1996), S. 19 f.

986 Vgl. Schradin, H. R. (1998), S. 417 f.

Will ein Versicherer durch PCS-Optionen eine Hedgeposition autbauen, so kann er seinen Versicherungsbestand in der betrachteten Region unter bestimmten Voraussetzungen gegen die in den Index eingehenden Katastrophenschäden schützen. Der Aufbau von Hedge-Positionen ist damit vergleichbar mit dem Abschluß einer (nicht-proportionalen) Kumul- resp. Katastrophenschadenexzedenten-Rückversicherung. Bei dieser Rückversicherungsform gewährt ein Rückversicherer Deckung für Versicherungsschäden aus einem bestimmten Versicherungsbestand (z.B. private Gebäudeversicherung), die durch ein genau definiertes Versicherungsereignis, z.B. Sturm, ausgelöst werden und die vereinbarte Priorität übersteigen. Dabei wird eine Haftungsstrecke als Maximalhaftung pro Ereignis vereinbart. Des weiteren wird für den Fall des mehrmaligen Auftretens des Versicherungsereignisses eine jährliche Maximalhaflung vereinbart. Die Rückversicherung kann so auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherers zugeschnitten werden.

Eine dermaßen differenzierte Absicherung gegen einzelne Risiken, z.B. nur Erdbebenrisiken, oder nur bestimmte Versicherungskollektive, z.B. Gebäudeversicherung, ist aufgrund der Spezifika des Underlyings mit Hilfe von PCS-Optionen nicht möglich. Hier werden die Versicherungsschäden sämtlicher Branchen, die durch verschiedene Versicherungsereignisse ausgelöst werden, aggregiert betrachtet. Inwieweit eine Absicherung von Versicherungsportfolios durch PCS-Optionen bei Versicherern und Rückversicherern dennoch möglich ist, soll im nächsten Abschnitt untersucht werden.

2. Anwendung von PCS-Optionen zur Steuerung von Versicherungsbeständen

a.) Grundlegende Absicherungswirkungen von PCS-Call-Optionen

(1) Kauf von Call-Optionen

Zur Absicherung von Versicherungsportfolios können PCS-Call-Optionen herangezogen werden. Sei L der Indexstand zum Abrechnungszeitpunkt T und k der Basispreis, so ergibt sich der Wert einer Small-Cap PCS-Call-Option nach Gleichung [48] zu:

Tn 372 Q 1

Unter Berücksichtigung der zum Kaufzeitpunkt t entrichteten Optionsprämie c(t) ergibt sich dann die Vemiögensposition GV des Käufers einer PCS-Call-Option zu:

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Eigenleistung beschränkt sich im Westentlichen auf Wortersetzuungen, z. B. "Sturm" durch "Hagel", "vereinbart" durch "festgelegt", "Erdbebenrisiken" durch "Sturmrisiken", etc. und einige Satzumstellungen. Auch die Fußnote 985 ist wohl eine Eigenleistung.

Sichter
(Hindemith), Hood


[57.] Tn/Fragment 373 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:14 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 16:43 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 373, Zeilen: 1-26
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 257, 258, 259, Zeilen: 257: letzte Zeile; 258: 1ff, 259: 1-2
Tn 373 Hab 1

Entsprechend ergibt sich folgendes Gewinn- und Verlustprofil:987

Tn 373 Hab 2

Der maximale Verlust entspricht damit genau der Höhe der gezahlten Optionsprämie zum Zeitpunkt t. Der maximale Gewinn für den betrachteten Small-Cap beträgt (200 - k) * 200 USD abzüglich der Optionsprämie c(t). Der Inhaber der PCS-Call- Option profitiert somit von Versicherungsschäden aus Katastrophenereignissen, die eingehend in den PCS-Index zu einem über den Basispreis k hinausgehenden Indexwert führen. Diese Position erscheint also grundsätzlich geeignet, Schäden im eigenen Versicherungsbestand auszugleichen. Durch Einnahme einer Long-Call-Position besteht die Möglichkeit, Versicherungsschäden durch die Gewinne in der Optionsposition auszugleichen.

Anhand eines Beispiels soll erläutert werden, wie diese Absicherung aussehen könnte. Man betrachte einen Versicherer, dessen Geschäft sich auf die sog. Southeastern Region der USA beschränke. Der Versicherer sei bereit, Katastrophenschäden in seinem Portfolio bis zu einer Höhe von 10 Mio. USD selbst zu tragen. Für die darüber hinausgehenden Schäden suche der Versicherer Deckung. Er möchte eine aggregierte Deckung sämtlicher Schäden, die in seinem Versicherungsbestand durch Katastrophen verursacht werden, für einen Zeitraum von drei Monaten absichern.

In der Southeastern Region habe der betrachtete Versicherer einen Marktanteil von 0,5% (gemessen an den vereinnahmten Versicherungsprämien). Der Versicherer zeichne gemessen am Gesamtmarkt ein repräsentatives Versicherungsgeschäft. Deshalb hat die Katastrophen-Schadenentwicklung im Portfolio des Versicherers in der Vergangenheit genau der Schadenentwicklung des Southeastern PCS-Indexes entsprochen. Entsprechend seines Marktanteils von 0,5% hat er auch einen Schadenanteil (sa) von 0,5% der Katastrophenschäden des Gesamtmarktes in seinem Portfolio getragen.


987 Korrekterweise müssten zum Zeitpunkt T auch die unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte der Cashflows berücksichtigt werden. So wird die Optionsprämie c(t) bereits beim Abschluss des Optionskontraktes entrichtet, so dass sie auf den Zeitpunkt T aufgezinst werden müsste. Aus Vereinfachungsgründen soll dieser Zinseffekt vernachlässigt und damit einer statischen Betrachtungsweise gefolgt werden.

Tn 373 Q 1

[Seite 258]

In Abhängigkeit der möglichen Indexstände L zum Zeitpunkt T resultiert folgendes Gewinn- und Verlustprofil:998

Tn 373 Q 2

Der maximale Verlust ergibt sich genau in Höhe der entrichteten Optionsprämie zum Zeitpunkt t. Der maximale Gewinn entspricht für den betrachteten Small-Cap dem inneren Wert (L(T)-k) resp. dem Wert (200-k) abzgl. der gezahlten Optionsprämie c(t). Der Inhaber der PCS-Call-Option profitiert damit von Versicherungsschäden aus Katastrophenereignissen, die verdichtet im PCS-Indexwert über den Basispreis k der eingenommenen Position hinausgehen. Damit erscheint diese Position grundsätzlich geeignet, Schäden im eigenen Versicherungsbestand durch die Einnahme einer Long-Call-Position abzusichern und damit durch die Gewinne in der Optionsposition Versicherungsschäden auszugleichen.

Betrachtet sei ein Versicherer, dessen Geschäft sich auf die sog. Eastern Region der USA erstrecke. Der Versicherer ist bereit, Katastrophenschäden in seinem Portfolio bis zu einer Höhe von 10 Mio. USD selber zu tragen. Für die darüber hinaus gehenden Schäden sucht der Versicherer Deckung. [...] Der Versicherer möge aber eine aggregierte Deckung sämtlicher Schäden, die in seinem gesamten Versicherungsbestand durch Katastrophen verursacht werden, für einen Zeitraum von drei Monaten absichern. Er habe in der Eastem Region einen Marktanteil von 0,5% (gemessen an den vereinnahmten Versicherungsprämien). Da der Versicherer gemessen am Gesamtmarkt repräsentatives Versicherungsgeschäft zeichnet, hat die Katastrophen-Schadenentwicklung im Portfolio des Versicherers in der Vergangenheit genau der Schadenentwicklung des Eastern PCS-Indexes entsprochen. Entsprechend seines Marktanteils von 0,5% hat er auch einen Schadenanteil sa von 0,5% der Katastrophenschäden des Gesamtmarktes in seinem Portfolio getragen.


998 Betrachtet man das Gewinn- und Verlustprofil zum Zeitpunkt T, so müßten korrekterweise auch die unterschiedlichen Zahlungszeitpunkte der Cash Flows berücksichtigt werden. So wird die Optionsprämie c(t) bereits zum Abschluß der Option entrichtet, so daß sie auf den Zeitpunkt T durch Aufzinsung transferiert werden müßte. Aus Vereinfachungsgründen soll - wie auch in der Literatur üblich - einer statischen Betrachtungsweise gefolgt und dieser Zinseffekt vernachlässigt werden. Vgl. Sharpe, W.F., 1995, S. 677f.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Eigenleistung des Verfassers beschränkt sich auf den Einschub des Satzes: "Anhand eines Beispiels soll erläutert werden, wie diese Absicherung aussehen könnte." sowie auf die Umwidmung des Beispiels von der "Eastern Region" auf die "Southeastern Region"

Sichter
(Hindemith), Hood


[58.] Tn/Fragment 374 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:14 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 16:12 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 374, Zeilen: 1-27, 103
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 259, Zeilen: 1ff
Der Versicherer möge sich daher entschließen, Call-Optionen auf den Southeastern PCS-Index zu erwerben.

Zunächst muss dazu die gewünschte Priorität von 10 Mio. USD in einen entsprechenden Marktschaden bzw. Indexstand umgerechnet werden. Der gesuchte Basispreis k für die Call-Option bestimmt sich also folgendermaßen:988

Tn 374 Hab 1

Die Priorität von 10 Mio. USD wird erreicht bei einem Marktschaden in der Southeastern Region von 2.000 Mio. USD (= 2 Mrd. USD), was – ausgedrückt in Indexpunkten (ein Indexpunkt entspricht 100 Mio. USD) – einem Stand von 20 entspricht. Der Versicherer muss nun den gewünschten Absicherungszeitraum wählen. Aufgrund von möglichen Hurrikans im Sommer schließt er einen September-Kontrakt ab, dessen Risk Period Katastrophenschäden im Zeitraum von Juli bis September berücksichtigt.989 Er entscheidet sich für eine Berichtsperiode von zwölf Monaten, so dass der Abrechnungszeitpunkt am 30. September des folgenden Jahres liegt.

Die Anzahl der zu erwerbenden Kontrakte hängt von dem Absicherungsvolumen ab, das der Versicherer anstrebt. Er hat hier keine explizite Haftungsstrecke angegeben, d.h. die Obergrenze entspricht dem Small-Cap von 200 Indexpunkten, was einem Marktschaden in der Southeastern Region in Höhe von 20.000 Mio. USD (= 20 Mrd. USD) entspricht. Der Basispreis k = 20 Indexpunkte liegt damit im Bereich der Small- Cap Kontrakte. Die erforderliche Kontraktanzahl bzw. Hedge-Ratio h ergibt sich nun als Verhältnis von Priorität zu dem Wertäquivalent des Basispreises. Da angenommen wurde, dass die Schadenentwicklung des Portfolios des Versicherers und die des betrachteten Gesamtmarktes identisch sind, wird über die Ratio gemäß Gleichung (5.28) bestimmt, wie viele Kontrakte benötigt werden, um die Schadenentwicklung des Versicherungsportfolios ausgleichen zu können.990

Tn 374 Hab 2


988 Vgl. Canter, M. S., Cole, J. B. und Sandor, R. L. (1996), S. 92.

989 Vgl. Abschnitt 5.2.1.2.

990 Vgl. Schradin, H. R. und Möller, M. (1996), S. 27.

Der Versicherer möge sich daher entschließen, Call-Optionen auf den Eastem PCS-Index zu erwerben.

Hierzu muß zunächst die gewünschte Priorität in einen entsprechenden Marktschaden resp. Indexstand umgerechnet werden, um die notwendige Ausgestaltung der Call- Option zu bestimmen. Als Basispreis k für die Option ergibt sich:1000

Tn 374 Q 1

Seine Priorität von 10 Mio. USD korrespondiert mit einem Marktschaden in der Eastem Region von 2.000 Mio. USD, was ausgedrückt in Indexpunkten (ein Indexpunkt entspricht 100 Mio. USD) einem Indexstand von 20 entspricht.

Der Versicherer müßte damit PCS-Call-Optionen auf die Eastem Region für den gewünschten Absicherungszeitraum erwerben. Aufgrund möglicher Hurrikans im Sommer schließt der Versicherer einen September-Kontrakt ab, dessen Risk Period sich von Juli bis September erstreckt.1001 Als Berichtsperiode entscheidet sich der Versicherer für eine Laufzeit von zwölf Monaten, so daß der Abrechnungszeitpunkt im folgenden Jahr am 30. September liegt.

Die Anzahl der zu erwerbenden Kontrakte hängt von dem Absicherungsvolumen ab, das der Versicherer anstrebt. Hier hat er keine explizite Haftungsstrecke angegeben. Der Basispreis k = 20 Indexpunkte liegt im Bereich der Small-Cap Kontrakte. Die erforderliche Kontraktanzahl resp. Hedge-Ratio h ergibt sich nun als Verhältnis von Priorität zu dem Wertäquivalent des Basispreises (Basispreis * 200 USD):1002

Tn 374 Q 2


1000 Vgl. Canter, M.S. et al., 1999, S. 110, CBOT, 1995, S. 33.

1001 Vgl. CBOT, 1995, S. 33.

1002 Vgl. Schradin, H.R., Möller, M., 1996, S. 27. Da hier angenommen wurde, daß ein vollständiger Gleichlauf zwischen der Schadenentwicklung des Portfolios des Versicherers und des betrachteten Gesamtmarktes besteht, wird über diese Ratio bestimmt, wieviele Kontrakte die Schadenentwicklung des Versicherungsportfolios ausgleichen können.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Hood


[59.] Tn/Fragment 375 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:14 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 15:42 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 375, Zeilen: 1-18, 101-108, 20-27
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 259, 260, Zeilen: 259: 22ff; 260: 1ff, 101-109
Steigt der Indexwert bis zum Schlussabrechnungszeitpunkt über den Basispreis von 20 hinaus an, z.B. auf einen Indexstand von 25, so gleicht der Gewinn aus der Optionsposition unter den gegebenen Annahmen die Schadenentwicklung im Versicherungsportfolio aus. Ein Indexstand von 25 Punkten entspricht einem Katastrophen-Versicherungsschaden im Gesamtmarkt in Höhe von 2,5 Mrd. USD. Wie vorher angenommen würde der Versicherer 0,5% der Schäden in seinem Portfolio tragen, so dass er eine Schadenbelastung in Höhe von 12,5 Mio. USD aus den Katastrophen erfahren würde. Aus der Hedgeposition von 2.500 Kontrakten ergäbe sich eine Zahlung von:991

(5.29) c(t) = (25 - 20) * 200 USD * 2.500 Kontrakte = 2,5 Mio. USD.

Dadurch könnte der Versicherer seine Überschäden in Höhe von 2,5 Mio. USD durch den Ertrag aus der Hedgeposition abdecken. Im Falle eines Anstiegs des Southeastern Index über einen Stand von 200 Punkten ist jedoch eine vollständige Abdeckung der Überschadenbelastung des Versicherers aus seiner konstruierten Hedgeposition nicht möglich. Der Kontrakt ist durch den Small-Cap nach oben begrenzt und deshalb müsste der Versicherer Katastrophenschäden in seinem Portfolio, die über 100 Mio. USD hinausgehen, selber tragen.992 Analog zu einem Rückversicherungsvertrag zahlt der Versicherer eine „Rückversicherungsprämie“ in Höhe der Call-Optionsprämie für die 2.500 Kontrakte.993

[...] Durch den gleichzeitigen Kauf und Verkauf von Call-Optionen kann ein Versicherer individuell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Haftungsstrecken oder Layers erzeugen. Diese so genannten Call-Option-Spreads ähneln daher hinsichtlich ihrer Struktur den Small- Cap- und Large-Cap-Optionen, können jedoch unterschiedliche Caps berücksichtigen. 994

Der Käufer eines Call-Option-Spreads kauft eine Call-Option mit einem Basispreis und einem bestimmten Fälligkeitszeitpunkt und verkauft gleichzeitig eine Call-Option [mit derselben Fälligkeit aber einem höheren Basispreis.]


991 In der Abrechnung von Optionspositionen entspricht ein Indexpunkt einem Betrag von 200 USD.

992 Diese Sicherungsgrenze errechnet sich aus: 2.500 Kontrakten * 200 Indexpunkte * 200 USD = 100 Mio. USD. Die Differenz zwischen der Sicherungshöchstgrenze 100 Mio. USD und der Priorität von 10 Mio. USD entspricht dem Rückversicherungslayer.

993 Zu den Möglichkeiten der Preisbestimmung von PCS-Optionen siehe Kapitel 5.3.

994 Small und Large Cap-Optionen entsprechen letztlich auch einer kombinierten Optionsstrategie, da sie die Wertentwicklung im Voraus durch den Cap begrenzen.

Steigt der Indexwert bis zum Schlußabrechnungszeitpunkt über den Basispreis von 20 hinaus, z.B. auf einen Indexstand von 25, so gleicht der Gewinn aus der Optionsposition unter den gegebenen Annahmen die Schadenentwicklung im Versicherungsportfolio aus. Ein Indexstand von 25 korrespondiert mit einem Katastrophen-

[Seite 260]

Versicherungsschaden im Gesamtmarkt in Höhe von 2,5 Mrd. USD.1003 Annahmegemäß würde der Versicherer 0,5% der Schäden in seinem Portfolio tragen, so daß er eine Schadenbelastung in Höhe von 12,5 Mio. USD aus den Katastrophen hätte. Aus der Hedgeposition von 2.500 Kontrakten würde eine Zahlung von:1004

[110] c(t) = (25 - 20) * 200 USD * 2.500 Kontrakte = 2,5 Mio. USD

resultieren, so daß der Versicherer seine Überschäden in Höhe von 2,5 Mio. USD durch den Ertrag aus der Hedgeposition abdecken könnte.

Steigt der Eastem Index jedoch über einen Stand von 200 Punkten (dem Small Cap), so kann der Versicherer aus der aufgebauten Hedgeposition keine vollständige Abdeckung seiner Überschadenbelastung erreichen, da der Small-Cap-Kontrakt nur eine Wertentwicklung bis 200 Indexpunkten widerspiegelt. Katastrophenschäden in seinem Portfolio, die über 100 Mio. USD hinausgehen, müßte er selber tragen.1005

Analog zu einem Rückversicherungsvertrag zahlt der Versicherer eine „Rückversicherungsprämie“ in Höhe der Call-Optionsprämie für die 2.500 Kontrakte.1006

(2) Call-Option-Spreads

Durch den gleichzeitigen Kauf und Verkauf von Call-Optionen kann ein Versicherer individuell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Haftungsstrecken oder Layers erzeugen. Sie sind daher strukturell den Small-Cap- und Large-Cap-Optionen ähnlich, können jedoch unterschiedliche Caps berücksichtigen.1007 Der Käufer eines Call-Option-Spreads kauft eine Call-Option mit einem Basispreis und einer bestimmten Fälligkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt und verkauft gleichzeitig eine Call-Option mit derselben Fälligkeit aber einem höheren Basispreis.1008


1003 Ein Indexpunkt entspricht einem Versicherungsschaden 100 Mio. USD. Vgl. CBOT, 1995, S. 6.

1004 In der Abrechnung von Optionspositionen entspricht ein Indexpunkt einem Betrag von 200 USD.

1005 Dabei errechnet sich diese Sicherungsgrenze aus 2.500 Indexkontrakten * 200 Indexpunkte * 200 USD = 100 Mio. USD.

1006 Zu Möglichkeiten der Preisbestimmung von PCS-Optionen siehe Zweiter Teil C. II., S. 208ff.

1007 Small und Large Cap-Optionen entsprechen letztlich auch einer kombinierten Optionsstrategie, da sie die Wertentwicklung ex ante durch den Cap begrenzen.

1008 Vgl. zu Optionsstrategien Steiner, M., Bruns, C., 1996, S, 442ff. Call-Option-Spreads werden auch als Bull-Price-Spread bezeichnet. Vgl. zu Call-Spreads auch Briys, E. et al., 1998, S. 21.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Bis auf einen eingeschobenen Satz, und die Umwidmung des Beispieles vom "Eastern Index" auf den "Southeastern Index" stammt die ganze Seite aus der Quelle.

Sichter
(Hindemith), Hood


[60.] Tn/Fragment 376 01 - Diskussion
Bearbeitet: 8. December 2012, 23:57 WiseWoman
Erstellt: 8. December 2012, 23:32 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 376, Zeilen: 1-14
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 260, 261, Zeilen: 260: 22ff; 261: 1ff
Call-Option-Spreads wurden an der Chicago Board of Trade auch als standardisierte Produkte angeboten. Es konnten dabei alle möglichen Intervalle abgebildet werden, die ein Vielfaches von fünf Indexpunkten darstellen. Die Platzierung einer solchen standardisierten Kombination hat den Vorteil, dass kein Ausführungsrisiko besteht, d.h. es ist ausgeschlossen, dass eventuell nur ein Teil der Order platziert werden kann. Das Gewinn- und Verlustprofil einer solchen Strategie zeigt Abbildung 5.8.

Tn 376 Hab 1

Abbildung 5.8: Gewinn- und Verlustprofil eines Call-Option-Spreads

Man betrachte nun wieder den Versicherer, der die Priorität von 10 Mio. USD beibehalten möchte. Er sucht aber nur Absicherung in Höhe einer Haftungsstrecke von 5 Mio. USD. Der untere Basispreis k beträgt also wiederum 20 Indexpunkte, während der sich Basispreis k* der Short-Call-Position wie folgt berechnet:

(5.30) Tn 376 Hab 2

Die Hedge-Ratio h für den Call-Option-Spread berechnet sich aus dem Verhältnis von Haftungsstrecke und maximaler Auszahlung aus dem 20/30 Call-Spread:995


995 Vgl. CBOT (1995), S. 34 sowie Schradin, H. R. (1998), S. 424.

Call-Option-Spreads werden an der Chicago Board of Trade auch als standardisierte Produkte angeboten,1009 und weisen daher den Vorteil auf, daß durch die Plazierung der standardisierten Kombination kein Ausfüh-

[Seite 261]

rungsrisiko entsteht.1010 Dabei können sämtliche Intervalle abgebildet werden, die ein Vielfaches von fünf Indexpunkten darstellen.1011

Das Gewinn- und Verlustprofil einer solchen Strategie zeigt Abb. 45:

Tn 376 Q 1

Abb. 45: Gewinn- und Verlustprofil eines Call-Option-Spreads

Betrachtet sei wieder der Versicherer, der die Prioriät von 10 Mio. USD aufrecht erhalten will. Er sucht aber nur Absicherung in Höhe einer Haftungsstrecke von 5 Mio. USD. D.h. in „Rückversicherungsterminologie“ sucht er 5 Mio. USD xs. 10 Mio. USD. Für den unteren Basispreis k gilt wiederum der Wert von 20 Indexpunkten. Der Basispreis k* der Short-Call-Position ergibt sich aus der Summe von erwünschter Priorität und Haftungsstrecke:

[111] Tn 376 Q 2

Die Hedge-Ratio h für den Call-Option-Spread bestimmt sich aus dem Verhältnis von Haftungsstrecke und maximaler Auszahlung aus dem 20/30 Call-Spread:1012


1009 Vgl. CBOT, 1995, S. 4.

1010 Durch die Standardisierung besteht nicht die Gefahr, daß nur ein Teil der Order plaziert werden kann. Vgl. Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 439.

1011 Vgl. CBOT, 1995, S. 25.

1012 Vgl. CBOT, 1995, S. 34.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[61.] Tn/Fragment 377 01 - Diskussion
Bearbeitet: 9. December 2012, 23:14 WiseWoman
Erstellt: 9. December 2012, 00:06 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 377, Zeilen: 1-11
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 261, 262, 263, Zeilen: 261: 1-2, 13; 262: 1ff, 263: Abb
Tn 377 Hab 1

Ein Versicherer kann mit Hilfe eines Call-Option-Spreads gezielt Haftungsabschnitte konstruieren.996 Durch die Einnahme der Optionsprämie aus der Short-Position reduzieren sich gleichzeitig seine Absicherungskosten.

Durch die Kombination von Call- und Put-Optionen ist der Aufbau einer synthetischen Future-Position möglich. Future-Positionen auf den PCS-Index wurden an der Chicago Board of Trade nicht gehandelt.997

Tn 377 Hab 2

Abbildung 5.9: Synthetische Long-Future-Position auf den PCS-Index

Im Unterschied zu Optionen haben sie ein symmetrisches Chancen- und Risikoprofil, d.h. aus der Hedgeposition kann nicht nur von steigenden Indexständen profitiert werden. Befindet sich der Index am Abrechnungstag unterhalb der Priorität bzw. des Basispreises k, ist die Long-Future-Position im negativen Bereich.


996 Dabei können sämtliche Absicherungsintervall [sic] abgebildet werden, die ein Vielfaches von fünf Indexpunkten darstellen.

997 Future-Positionen wurden bis 1995 an der Chicago Board of Trade auf den ISO-Index gehandelt, wegen mangelnder Nachfrage jedoch durch die PCS-Optionen ersetzt.

Dabei können sämtliche Intervalle abgebildet werden, die ein Vielfaches von fünf Indexpunkten darstellen.1011

[...]

Tn 377 Q 1

[Seite 262]

Durch einen Call-Option-Spread kann ein Versicherer gezielt Haftungsabschnitte konstruieren. Gleichzeitig reduzieren sich seine Absicherungskosten, da er durch die Short-Position eine Optionsprämie vereinnahmt.

(3) Aufbau einer synthetischen Future-Position durch Kombination von Call-Optionen mit Put-Optionen

Futurepositionen auf den PCS-Index werden an der Chicago Board of Trade nicht gehandelt.1013 Im Gegensatz zu Optionen weisen sie ein symmetrisches Chancen- und Risikoprofil auf, so daß aus der Hedgeposition nicht nur von steigenden Indexständen profitiert werden kann.1014 Verbleibt der Index unterhalb der Priorität resp. Basispreis k, so führt die Future-Position zu Auszahlungen, [...]

[Seite 263]

Tn 377 Q 2

Abb. 46: Synthetische Future-Position auf den PCS-Index


1011 Vgl. CBOT, 1995, S. 25.

1013 Futurepositionen wurden bis 1995 an der Chicago Board of Trade auf den ISO-Index gehandelt, wegen mangelnder Nachfrage jedoch durch die PCS-Optionen ersetzt.

1014 Zu einem Vergleich von Optionen und Futures siehe Haugen, R.A., 1993, S. 544, Sharpe, W. F. et al., 1995, S. 757ff.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[62.] Tn/Fragment 378 01 - Diskussion
Bearbeitet: 9. December 2012, 00:46 WiseWoman
Erstellt: 9. December 2012, 00:32 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 378, Zeilen: 1-30
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 262, 263, 264, Zeilen: 262: 9ff; 263: 1ff; 264: 1ff.
Mit dieser Vorgehensweise kann der Versicherer seine Schadenbelastung unabhängig von der Marktentwicklung fixieren.

Futures werden zwar nicht gehandelt, können aber aus den verfügbaren Optionspositionen synthetisch konstruiert werden.998 Als Beispiel sei wieder der Versicherer genannt, der nun eine Fixierung der Katastrophenschäden seines Bestandes auf einen Wert von 10 Mio. USD anstrebt. Durch den Kauf einer Call-Option mit dem Basispreis k = 20 und dem gleichzeitigen Verkauf einer Put-Option mit demselben Basispreis k = 20 kann er eine Long-Future-Position konstruieren. Die Entwicklung des Futures ist genau entgegengesetzt zu seiner eigenen Schadenentwicklung (vgl. Abbildung 5.9). Vorteil einer synthetischen Future-Position sind die geringeren Absicherungskosten, die sich um die vereinnahmte Put-Prämie reduzieren.999

5.4.4 Konstruktion einer Jahresüberschaden-Rückversicherung

Durch den Einsatz von PCS-Call-Optionen könnte auch der Gesamtschaden eines Bestandes gehedgt werden, falls zwischen der Gesamtschadenentwicklung eines Versicherungsportfolios und dem PCS-Schadenverlauf ein signifikanter Zusammenhang besteht. Die Wirkung von Hedge-Positionen ist in diesem Falle nicht mit einer Katastrophenschadenexzedenten-Rückversicherung, sondern vielmehr mit einer Jahresüberschaden-Rückversicherung zu vergleichen.

Für Rückversicherer, die sich repräsentativ durch entsprechende Rückversicherungsverträge in dem Katastrophenrisiko, das in den PCS-Index eingeht, engagieren, wird ein solcher Zusammenhang zwischen der Schadenentwicklung des PCS-Indexes und der individuellen Schadenentwicklung des Rückversicherers vermutlich gegeben sein. Sie würden dann gerade das Geschäft zeichnen, welches im Index berücksichtigt wird. Fraglich ist, ob ein solcher Zusammenhang auch für Erstversicherer angenommen werden kann. Annahmegemäß soll ein Versicherer repräsentatives Geschäft in einer Region zeichnen. In diesem Fall wird er auch die im PCS-Index enthaltenen Katastrophenschäden in seinem Portfolio gemäß seinem Marktanteil tragen.

Es lässt sich jedoch nicht im Voraus feststellen, welcher Zusammenhang zwischen seiner individuellen Gesamtschadenentwicklung und der PCS-Indexentwicklung bestehen wird.


998 Vgl. Steiner, M. und Bruns, C. (2002), S. 528 f.

999 Vgl. Steiner, M. und Bruns, C. (2002), S. 528 f.

Verbleibt der Index unterhalb der Priorität resp. Basispreis k, so führt die Future-Position zu Auszahlungen, wodurch der Versicherer unabhängig von der Marktentwicklung seine Schadenbelastung auf die Priorität fixieren könnte.

Auch wenn Futures nicht gehandelt werden, so können sie aus den verfügbaren Optionspositionen synthetisch konstruiert werden.1015 Bspw. möge ein Versicherer in seinem Versicherungsbestand eine Fixierung der Katastrophenschäden wiederum auf einen Wert von 10 Mio. USD anstreben. Durch den Kauf einer Call-Option mit dem Basispreis k = 201016 und dem gleichzeitigen Verkauf einer Put-Option mit dem Basispreis k = 20 kann er einen Long-Future konstruieren der genau die entgegengesetzte Entwicklung zu seiner Schadenentwicklung nehmen kann, vgl. Abb. 46.

Als Vorteil einer synthetischen Future-Position können die geringeren Absicherungskosten genannt werden, die sich um die vereinnahmte Put-Prämie reduzieren.1017

[Seite 263]

b.) Konstruktion einer synthetischen Jahresüberschaden-Rilckversicherung

(1) Voraussetzungen

Gelingt es, einen Zusammenhang zwischen der Gesamtschadenentwicklung eines Versicherungsportfolios und dem PCS-Schadenverlauf zu identifizieren, so könnte mit den PCS-Call-Optionen auch der Gesamtschaden eines Bestandes gehedgt werden, ln diesem Falle wirken Hedge-Positionen dann nicht wie eine Katastrophenschadenexzedenten-Rückversicherung sondern vielmehr wie eine Jahresüberschaden-Rückversicherung.

[...]

[Seite 264]

Vermutlich wird für Rückversicherer, die sich in dem in den Index eingehenden Katastrophenrisiko durch entsprechende Rückversicherungsverträge repräsentativ engagieren, ein solcher Zusammenhang zwischen der Schadenentwicklung des PCS-Indexes und der individuellen Schadenentwicklung des Rückversicherers herznstellen sein. In diesem Fall würden sie gerade das Geschäft zeichnen, welches in dem Index Berücksichtigung findet. Ob ein solcher Zusammenhang auch für Erstversicherer angenommen werden kann, ist fraglich. Annahmegemäß soll ein Versicherer repräsentatives Geschäft in einer Region zeichnen. In diesem Fall wird er gemäß seines Marktanteils auch in seinem Portfolio die im PCS-Index enthaltenen Katastrophen tragen. Es läßt sich jedoch nicht ex ante feststellen, welcher Zusammenhang zwischen seiner individuellen Gesamtschadenentwicklung und der PCS-Indexentwicklung bestehen wird.


1015 Vgl. Sharpe, W.F. et al., 1995, S. 760f. Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 439f.

1016 Vgl. zu einer Ermittlung des Basispreises Dritter Teil B. I. 2. a.) (1), S. 257f.

1017 Vgl. Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 439f.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[63.] Tn/Fragment 379 06 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:15 Hindemith
Erstellt: 1. December 2012, 23:01 (WiseWoman)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 379, Zeilen: 6-27
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 264; 265, Zeilen: 32-35; 1-17
Zur Erläuterung, inwieweit PCS-Call-Optionen zur Konstruktion einer Jahresüberschaden-Rückversicherung eingesetzt werden können, sei deshalb nun ein Rückversicherer betrachtet, der in der Southeastern Region repräsentatives Katastrophengeschäft zeichnet. Sein Schadenanteil an den Katastrophenschäden betrug in der Vergangenheit immer sa. Der Rückversicherer möchte seinen Schaden im Versicherungsportfolio bis zu einer Priorität PR tragen. Den über die Priorität PR hinausgehenden Schaden möchte er in Höhe eines Layers l für den Zeitraum [0,T'] hedgen. Er plant zum Zeitpunkt 0 PCS-Call-Optionen für die Southeastern Region zu erwerben, die eine Risk Period von [0,T'] sowie eine Berichtsperiode von [T',T] und damit insgesamt eine Laufzeit von [0,T] haben. Schlussabrechungszeitpunkt der Option ist T. Zunächst ist zu bestimmen, welcher Basispreis den Optionen zugrunde gelegt werden muss und welche Kontraktanzahl zu erwerben ist, um eine entsprechende Absicherung zu erzielen. Allgemein berechnet sich der Basispreis k in Indexpunkten wieder nach Gleichung (5.27):

Die erforderliche Kontraktanzahl h bestimmt sich nach Gleichung (5.28) aus dem Verhältnis von Selbstbehalt und dem Dollaräquivalent des Basispreises (gewichtet mit 200):

Betrachtet man die Ergebnissituation des Rückversicherers für sein Portfolio in der Southeastern Region während der Laufzeit [0,T], so stellt es sich theoretisch zum Schlussabrechnungszeitpunkt T und vor Erwerb der Call-Option dar als:

(5.32)

(2) Einsatz von Call-Optionen

Ein Rückversicherer zeichnet in der Eastern Region repräsentatives Katastrophengeschäft. Sein Anteil an den Katastrophenschäden betrug in der Vergangenheit immer sa. Der Rückversicherer möchte seinen Schaden im Versicherungsportfolio bis zu einer

[S. 265]

Priorität PR tragen. Den über die Priorität PR hinausgehenden Schaden möchte er in Höhe eines Layers l für den Zeitraum [0,T'] hedgen. Er plant zum Zeitpunkt 0 Call-Optionen für die Eastern Region zu erwerben, die eine Risk Period von [0,T'] sowie eine Berichtsperiode [T',T] haben und damit insgesamt eine Laufzeit von [0,T] haben. Schlußabrechnungszeitpunkt der Optionen ist T. Zunächst ist zu bestimmen, welcher Basispreis den Optionen zugrundegelegt werden muß und welche Kontraktanzahl zu erwerben ist, um eine entsprechende Absicherung zu erzielen. Allgemein bestimmt sich der Basispreis k in Indexpunkten wieder nach Gleichung [108]:

Die erforderliche Kontraktanzahl h bestimmt sich nach Gleichung [109] aus dem Verhältnis von Selbstbehalt und dem Dollaräquivalent des Basispreises (gewichtet mit 200):

Betrachtet man die Ergebnissituation des Rückversicherers für sein Portfolio in der Eastern Region während der Laufzeit [0; T], so stellt es sich theoretisch zum Schlußabrechnungszeitpunkt T und vor Erwerb der Call-Optionen dar als:

[113]

Anmerkungen

Übernahme mit minimalen Änderungen. Eine Quelle ist nicht angegeben.

Sichter
(WiseWoman), Hood


[64.] Tn/Fragment 380 04 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:29 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 00:49 (WiseWoman)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 380, Zeilen: 4-22; 101-108
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 265;266, Zeilen: 18-25;1-11; 101-105; 103-105
Annahmegemäß vereinnahmt der Rückversicherer die Prämien 􀀀 [sic] für die Risikoübernahme im Zeitraum [0,T'] zum Zeitpunkt 0. Die Entschädigungsleistungen S des Rückversicherers für die in der Periode [0,T'] entstandenen Versicherungsschäden sollen vereinfachend erst zum Zeitpunkt T geleistet werden müssen.1000 Bei der Darstellung des versicherungstechnischen Ergebnisses kann man wiederum die Annahme treffen, dass im Versicherungsgeschäft der in jedem Fall zu erzielende risikolose Zins auf die Prämieneinnahmen intern verrechnet wird. Im Folgenden soll dieser Zinseffekt aus Vereinfachungsgründen in der Darstellung nicht berücksichtigt werden. Der Rückversicherer möge nun Small-Cap-Call-Optionen mit dem Basispreis k erwerben, die eine Begrenzung des Schadens auf die Priorität PR ermöglichen. Hierfür bezahlt er im Zeitpunkt 0 eine Prämie pro Kontrakt von c(0). Damit ergibt sich für das technische Nettoergebnis nach Absicherung zum Analysezeitpunkt T folgende Struktur:1001

(5.33) Tn 380 Hab 1

Für die im Zeitpunkt 0 erworbenen Kontrakte entrichtet der Käufer eine Prämie von c(0).1002 In Abhängigkeit verschiedener Indexstände L ergibt sich dann folgendes technisches Nettoergebnis:

(5.34) Tn 380 Hab 2

Mit h = PR /(200 * k) ergibt sich das technische Nettoergebnis zu:


1000 Diese Annahme ist allerdings aufgrund der langen Berichtsperioden als unrealistisch zu betrachten. Entwickeln sich jedoch Index und Schadenleistungen des Versicherers analog, so werden sich Schadenleistung und Wertentwicklung der eingegangenen Optionsposition unter den notwendigen Voraussetzungen (hoher funktionaler Zusammenhang der Schadenentwicklung) ausgleichen.

1001 Vgl. hierzu Schradin, H. R. und Möller, M. (1996), S. 28.

1002 Um die verschiedenen Zahlungszeitpunkte zu berücksichtigen, könnte die Optionsprämie c(0) auf den Zeitpunkt T aufgezinst werden.

Annahmegemäß vereinnahmt der Rückversicherer die Prämien für die Risikoübernahme im Zeitraum [0;T'] zum Zeitpunkt 0. Die Entschädigungsleistungen S des Rückversicherers für die in der Periode [0;T'] entstandenen Versicherungsschäden sollen vereinfachend erst zum Zeitpunkt T geleistet werden müssen.1021 Im Rahmen der Darstellung des versicherungstechnischen Ergebnisses kann man wiederum die Annahme treffen, daß dem Versicherungsgeschäft der in jedem Fall zu erzielende risikolose Zins auf die Prämieneinnahmen intern verrechnet wird.1022 Im folgenden soll dieser Zinseffekt aus Vereinfachungsgründen in der Darstellung nicht berücksichtigt werden.

[S. 266]

Der Rückversicherer möge nun Small-Cap-Call-Optionen mit dem Basispreis k erwerben, die eine Begrenzung des Schadens auf die Priorität PR ermöglichen. Hierfür zahlt er im Zeitpunkt 0 eine Prämie pro Kontrakt von c(0). Damit ergibt sich für das technische Nettoergebnis nach Absicherung zum Analysezeitpunkt T folgende Struktur:1023

[114] Tn 380 Q 1

Für die im Zeitpunkt 0 erworbenen Kontrakte entrichtet der Käufer eine Prämie von c(O).1024 ln Abhängigkeit verschiedener Indexstände L ergibt sich dann folgendes technisches Nettoergebnis:

[115] Tn 380 Q 2

Mit h = PR /(200 * k) ergibt sich das technische Nettoergebnis zu:


1021 Allerdings ist diese Annahme aufgrund der langen Berichtsperioden als unrealistisch einzustufen. Entwickeln sich jedoch Index und Schadenleistungen des Versicherers analog, so wird sich Schadenleistung und Wertentwicklung der eingegangenen Optionsposition unter den notwendigen Voraussetzungen (hoher funktionaler Zusammenhang der Schadenentwicklung) ausgleichen.

1022 Vgl. hierzu auch Famy, D., 1992, S. 91f. Von anfallenden Betriebskosten sei hier vereinfachend abstrahiert. Im Gegensatz hierzu wird in der externen Periodenrechnung das versicherungstechnische Ergebnis der Schaden- und Unfallversicherer weitestgehend ohne die Berücksichtigung von Kapitalanlageertrugen ausgewiesen. Ausnahme hierbei ist nur der technische Zinseitrag für eigene Rechnung, der für Geschäft [sic] nach Art des Lebensversicherangsgeschäftes berücksichtigt wird Vgl. von Treuberg, H., Angermayer, B., 1995, S. 369ff.

1023 Vgl. hierzu Möller, M., Schradin, H.R., 1996, S. 28.

1024 Um die verschiedenen Zahlungszeitpunkte zu berücksichtigen, könnte die Optionsprämie c(0) auf den Zeitpunkt T aufgezinst werden.

Anmerkungen

In der Formel wurde ";" durch "," ersetzt sowie "{ }" durch "[]". Ansonsten ist die Übernahme fast wörtlich mit nur kleineren Änderungen. Die Quelle ist nicht vermerkt.

Sichter
(WiseWoman), Hood


[65.] Tn/Fragment 381 01 - Diskussion
Bearbeitet: 6. December 2012, 01:35 Fiesh
Erstellt: 6. December 2012, 00:11 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 381, Zeilen: 1-21
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 266, 267, Zeilen: 266: 11f; 167: 1ff
(5.35)

Tn 381 Hab 1

Unter der Annahme, dass zwischen Schadenverlauf S und der Indexentwicklung L eine synchrone Entwicklung besteht, gleichen die Rückflüsse aus der Optionsposition die Schadenentwicklung S oberhalb der Priorität aus. Mit

Tn 381 Hab 2

ergibt sich also für die technische Nettoposition:

(5.37) Tn 381 Hab 3

Da Small-Cap-Kontrakte nur die Indexentwicklung bis zu einem Indexstand von 200 Punkten widerspiegeln, ist die Betrachtung um Indexstände oberhalb des Caps zu erweitern. Diese Schäden fallen wiederum in die Risikotragung des Rückversicherers:1003

(5.38) Tn 381 Hab 4


Bei einem Schadenindex von bis zu 200 erfährt der Rückversicherer eine maximale Schadenbelastung in Höhe der Priorität PR. Der Preis für die Absicherung entspricht dabei der zum Abschlusszeitpunkt 0 zu entrichtenden Optionsprämie c(0). Bei einem Indexstand oberhalb von 200 Punkten trägt er den hiermit korrespondierenden überschießenden Schaden in seinem Portfolio selbst. Bezogen auf den Indexstand ergibt sich der entsprechende Überschaden aus der Differenz zwischen Indexstand L und dem Cap von 200. Bezogen auf das Portfolio des Rückversicherers entspricht ein Indexpunkt einem Schaden von PR k. Durch Multiplikation von PR/k mit (L-200) erhält man den Überschaden über dem Cap, den der Rückversicherer tragen muss.


1003 Vgl. Schradin, H. R. und Möller, M. (1996), S. 29.

[116]

Tn 381 Q 1

Unter der Annahme, daß zwischen dem Schadenverlauf S und der Indexentwicklung L eine synchrone Entwicklung besteht, gleichen die Rückflüsse aus der Optionsposition die Schadenentwicklung S oberhalb der Priorität aus. Mit

Tn 381 Q 2

ergibt sich für die technische Nettoposition damit:

[118] Tn 381 Q 3

Da Small-Cap-Kontrakte nur die Indexentwicklung bis zu einem Indexstand von 200 Punkten widerspiegeln, ist die Betrachtung um Indexstände oberhalb des Caps zu erweitern. Diese Schäden fallen wiederum in die Risikotragung des Versicherers:1025

[119] Tn 381 Q 4

Bis zu einem Indexstand von 200 bei einem Small-Cap-Kontrakt realisiert der Rückversicherer eine maximale Schadenbelastung in Höhe der Priorität PR. Der Preis für die Absicherung stellt die im Abschlußzeitpunkt 0 zu entrichtende Optionsprämie dar. Bei einem Indexstand oberhalb von 200 trägt er den hiermit korrespondierenden tiberschießenden Schaden in seinem Portfolio selbst. Bezogen auf den Indexstand kommt der entsprechende Überschaden durch die Differenz zwischen Indexstand L und dem Cap von 200 zum Ausdruck. Bezogen auf das Portfolio des Versicherers korrespondiert hiermit je Indexpunkt ein Schaden von PR/k.1026


1025 Vgl. Möller, M., Schradin, H.R., 1996, S. 29.

1024 Durch Multiplikation von PR/k mit (L-200) erhält man den Überschaden über dem Cap, den der Versicherer zu tragen hat.

Anmerkungen
Sichter
(Hindemith), fiesh


[66.] Tn/Fragment 382 01 - Diskussion
Bearbeitet: 6. December 2012, 20:21 WiseWoman
Erstellt: 6. December 2012, 10:49 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 382, Zeilen: 1-25
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 267, 268, Zeilen: 267: 11ff; 268: 1ff
Wie bereits oben vorgestellt, hat die Chicago Board of Trade standardisierte Call-Option-Spreads angeboten. Somit konnte im Rahmen der Sicherungsstrategien für ein Versicherungsportfolio auch diese Standard-Strategie eingesetzt werden. Sie unterscheidet sich formal nicht von der eben dargestellten Long-Call-Strategie. Mit den Call-Option-Spreads ist es jedoch möglich, die obere Deckungsgrenze abweichend von dem Cap auf einen niedrigeren Basispreis festzulegen.1004 Call-Option-Spreads ermöglichen somit eine flexiblere Berücksichtigung der zu erzielenden Absicherung.

Sei wiederum k der untere Basispreis, der durch die Priorität PR bestimmt wird. Der obere Basispreis k* ergibt sich aus der Priorität und der gewünschten Deckung (Layer l) nach Gleichung (5.30):

Tn 382 Hab 1

Die erforderliche Kontraktzahl h bestimmt sich dann nach der Gleichung (5.31):

Tn 382 Hab 2

Unter der Annahme eines synchronen Verlaufs des PCS-Indexes L und des Schadenverlaufs des betrachteten Versicherungsportfolios, kann der Schadenverlauf S in Abhängigkeit des Indexes L dargestellt werden:

Tn 382 Hab 3

Für das technische Nettoergebnis ergibt sich dann bei einer Absicherung mittels Call-Option-Spreads:

(5.40) Tn 382 Hab 4

h*Δc(0) stellt dabei die vom Rückversicherer zu entrichtende Netto-Optionsprämie dar, die sich aus dem bezahlten Preis für den Kauf von Call-Optionen und dem erhaltenen Preis für den gleichzeitigen Verkauf von h Call-Optionen mit höherem Basispreis ergibt. In Abhängigkeit des PCS-Indexstandes L ergibt sich wiederum für die technische Nettoposition:


1004 Für die Verkäufer der Calls (Short-Position) sind diese Caps bzw. Spreads wichtig, da sie eine unbegrenzte Haftung ausschließen, die bei der Betrachtung von Katastrophenschäden sehr hohe Summen annehmen kann.

Wie bereits ausgeführt, bietet die Chicago Board of Trade standardisierte Call-Option-Spreads an, so daß im Rahmen von Sicherungsstrategien eines Versicherangsportfolios auch diese Standard-Strategie eingesetzt werden kann. Sie unterscheidet sich formal nicht von der gezeigten Long-Call-Strategie, ermöglicht jedoch die obere Deckungsgrenze abweichend von dem Cap auf einen niedrigeren Basispreis festzulegen.1027 Damit ermöglichen Call-Option-Spreads eine flexiblere Berücksichtigung der zu erzielenden Absicherung.

Sei wiederum k der untere Basispreis, der durch die Priorität PR bestimmt wird. Der obere Basispreis k* ergibt sich anhand der Priorität und der erwünschten Deckung resp. Layer l und bestimmt sich nach Gleichung [111]:1028

Tn 382 Q 1

Die erforderliche Kontraktzahl h bestimmt sich dann nach Gleichung [112]:

[Seite 267]

Tn 382 Q 2

Unter der Annahme eines synchronen Verlaufs des Indexes L und des Schadenverlaufs des betrachteten Versicherungsportfolios, kann der Schadenverlauf S[0;T';T] in Abhängigkeit des Indexes L dargestellt werden:

Tn 382 Q 3

Für das technische Nettoergebnis ergibt sich dann bei einer Absicherung mittels Call-Option-Spreads:

[121] Tn 382 Q 4

h*Δc(0) stellt dabei die vom Versicherer zu entrichtende Netto-Optionsprämie dar, die sich aus dem Preis fiür den Kauf von h Call-Optionen und dem gleichzeitigen Verkauf von h Call-Optionen mit höherem Basispreis ergibt. In Abhängigkeit des Indexstandes L ergibt sich wiederum für die technische Nettoposition:


1027 Vgl. CBOT, 1995, S. 25, Canter, M.S. et al., 1999, S. 109. Für die Verkäufer der Calls (Short- Position) sind diese Caps resp. Spreads wichtig, da sie eine unbegrenzte Haftung ausschließen, die bei der Betrachtung von Katastrophenschäden sehr hohe Summen annehmen kann.

1028 Vgl. ähnlich bei Schradin, H.R., Möller, M., 1996, S. 29.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[67.] Tn/Fragment 383 01 - Diskussion
Bearbeitet: 6. December 2012, 20:27 WiseWoman
Erstellt: 6. December 2012, 11:03 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 383, Zeilen: 1-11
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 268, 269, Zeilen: 268: 13ff; 269: 1ff
Tn 383 Hab 1

Abbildung 5.10 zeigt eine beispielhafte Darstellung des technischen Nettoergebnisses nach Absicherung durch den Kauf einer Call-Option-Spread-Position1005

Tn 383 Hab 2

Abbildung 5.10: Absicherung durch den Kauf einer Call-Option-Spread-Position

5.4.5 Steuerung von Rückversicherungs-Layers

Es soll nun untersucht werden, wie Call-Option-Spreads zum Einsatz kommen können, um auch Rückversicherungs-Layer zu steuern. Betrachtet sei wiederum ein Rückversicherer, der gemessen am Schadenindex L ein repräsentatives Rückversicherungsportfolio aufweist, d.h. das betrachtete Rückversicherungsportfolio besteht ausschließlich aus Katastrophenrückversicherungsverträgen. Für seinen gesamten Rückversicherungsbestand in der betrachteten Region hat der Rückversicherer eine Priorität von PR1 vereinbart.


1005 Vgl. Schradin, H. R. (1998), S. 423.

Tn 383 Q 1

Grafisch stellt sich die Absicherung wie folgt dar:

[Seite 269]

Tn 383 Q 2

Abb. 47: Beispielhafte Darstellung des technischen Nettoergebnisses nach Absicherung durch den Kauf einer Call-Option-Spread-Position

[...]

c.) Steuerung von Rückversicherungs-Layers

(1) Hedging eines Rückversicherungs-Layers mit Call-Option-Spreads

Betrachtet sei wiederum ein Rückversicherer, der gemessen am Schadenindex L ein repräsentatives Rückversicherungsportfolio aufweist.1030 Für seinen gesamten Rückversicherungsbestand in der betrachteten Region hat er eine Priorität von PR1 vereinbart.


1030 Das betrachtete Rückversicherungsportfolio darf damit nur aus Katastrophenrückversicherungsverträgen bestehen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[68.] Tn/Fragment 384 01 - Diskussion
Bearbeitet: 3. December 2012, 13:22 Sotho Tal Ker
Erstellt: 27. November 2012, 21:12 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 384, Zeilen: 1-29
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 269, 270, Zeilen: 269: 12ff; 270: 1ff
Seine Haftungsstrecke, die sich aus seinen insgesamt abgeschlossenen Rückversicherungsverträgen ergibt, betrage PR2 - PR1, d.h. seine Obergrenze der Haftung gegenüber seinen Versicherungsnehmern beläuft sich auf PR2. Aus der Vergangenheit weiß der Rückversicherer, dass er im Rahmen seiner Haftungsstrecke einen Anteil von sa an den Katastrophenschäden des Schadenindexes L getragen hat. Aufgrund der vollständigen Korrelation seines Schadenverlaufs mit der Indexentwicklung will der Rückversicherer das in Rückdeckung genommene Layer durch den Kauf eines Call-Option-Spreads absichern. Wählt er die Basispreise k und k* so, dass sie mit der Priorität PR1 und der oberen Haftungsgrenze PR2 übereinstimmen, so kann er aus dem Call-Option-Spread vollständige „Rück-Rückdeckung“ für sein Portfolio erzielen.

Der Rückversicherer habe eine Priorität PR1 = 100 Mio. USD und eine Haftungsstrecke von 300 Mio. USD so dass PR2= 400 Mio. USD beträgt, sa sei 5%. Die Basispreise k und k* bestimmen sich wieder nach Gleichung (5.27) bzw. (5.30):

Die erforderlicher [sic] Kontraktzahl h ergibt sich aus Gleichung (5.31) zu:

Durch den Erwerb von 25.000 20/80-Call-Option-Spreads, d.h. dem Kauf von 25.000 Calls mit Basispreis 20 und dem Verkauf von 25.000 Calls mit Basispreis 80, kann der Rückversicherer unter der Bedingung einer vollständig synchronen Entwicklung seines Schadenverlaufs zu der Indexentwicklung eine vollständige Absicherung erzielen.

Innerhalb seiner eigenen Haftungsstrecke von 300 Mio. USD über der Priorität 100 Mio. USD wird er durch die Gewinne aus der Optionsposition seine Schadenzahlungen vollständig ausgleichen können. Steigt der Index z.B. auf einen Wert von 60 Indexpunkten, entspricht dies unter den getroffenen Annahmen einer Schadenleistung des Rückversicherers in Höhe von 200 Mio. USD(5%*60*100 Mio.-100 Mio.). Aus der eingegangenen Optionsposition resultiert ein Zufluss in Höhe von

Steigt der Index über einen Wert von 80 Indexpunkten, so hat der Rückversicherer seine Maximalhaftung in Höhe von 300 Mio. USD geleistet.

Seine Haftungsstrecke, die sich aus seinen insgesamt abgeschlossenen Rückversicherungsverträgen ergibt, betrage PR2 - PR1, d.h. seine Obergrenze der Haftung gegenüber seinen Versicherungsnehmern beläuft sich auf PR2. Aus der Vergangenheit weiß der Rückversicherer, daß er im Rahmen seiner Haftungsstrecke einen Anteil von sa an den Katastrophenschäden des Schadenindexes L getragen hat. Aufgrund der vollständigen Korrelation seines Schadenverlaufs zu der Indexentwicklung will der Rückversicherer das in Rückdeckung genommene Layer durch den Kauf eines

[Seite 270]

Call-Option-Spread absichern. Wählt er die Basispreise k und k* so, daß sie mit der Priorität PR1 und dem oberen Haftungspunkt PR2 übereinstimmen, so kann er aus dem Call-Option-Spread vollständige „Rück-Rückdeckung“ für sein Portfolio erzielen.

Der Rückversicherer habe eine Priorität PR1 =100 Mio. USD und eine Haftungsstrecke von l=300 Mio. USD, so daß PR2=400 Mio. USD beträgt, sa sei 5%. Die Basispreise k und k* bestimmen sich wieder nach Gleichung [108] resp. [111]:

Die erforderliche Kontraktzahl h ergibt sich aus Gleichung [112] zu:

Durch den Erwerb von 25.000 20/80-Call-Option-Spreads, d.h. dem Kauf von 25.000 Calls mit Basispreis 20 und den [sic] Verkauf von 25.000 Calls mit Basispreis 80, kann der Rückversicherer unter der Bedingung einer vollständig synchronen Entwicklung seines Schadenverlaufs zu der Indexentwicklung eine vollständige Absicherung erzielen.

Innerhalb seiner eigenen Haftungsstrecke 300 Mio. USD xs 100 Mio. USD wird er durch die Gewinne aus der Optionsposition seine Schadenzahlungen vollständig ausgleicheu können. Steigt der Index bspw. auf einen Wert von 60 Indexpunkten, korrespondiert dies unter den getroffenen Annahmen mit einer Schadenleistung des Rückversicherers in Höhe von 200 Mio. USD. Aus der eingegangenen Optionsposition resultiert ein Zufluß in Höhe von

Steigt der Index über einen Wert von 80 Indexpunkten, so hat der Rückversicherer seine Maximalhaftung in Höhe von 300 Mio. USD geleistet.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), fiesh


[69.] Tn/Fragment 385 01 - Diskussion
Bearbeitet: 3. December 2012, 12:02 Sotho Tal Ker
Erstellt: 27. November 2012, 23:34 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 385, Zeilen: 1-27
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 270, 271, 272, Zeilen: 270: 21ff; 271: 1ff; 272: 1ff
[Eine darüber hinausge-]hende Deckung kommt im Rahmen seiner Rückversicherungsverträge annahmegemäß nicht zum Tragen.

Das technische Nettoergebnis zum Zeitpunkt T ergibt sich dann gerade aus der Differenz von vereinnahmter Rückversicherungsprämie und gezahlter Optionsprämie für die Call-Option-Spreads:

Die Höhe des technischen Nettoergebnisses des Rückversicherers hängt von der Höhe der vereinnahmten Prämie sowie der im Zeitpunkt 0 entrichteten Optionsprämie ab.1006

Die Rückversicherer können PCS-Optionen auch dazu verwenden, um Rückversicherungs-Layer zu swappen und damit an ihre Risikopräferenzen anzupassen. Hierfür sind die sog. Butterfly-Spreads geeignet. Butterfly-Spreads werden entweder nur aus Call-Optionen oder nur aus Put-Optionen konstruiert.1007

Ein Long-Butterfly setzt sich zusammen aus dem Kauf eines Calls zum Basispreis k1, dem gleichzeitigen Verkauf von zwei Calls zum Basispreis k2 und dem gleichzeitigen Kauf eines Calls mit Basispreis k3, wobei k1 < k2 < k3 gilt.1008 Die Basispreise sind derart zu wählen, dass die wertmäßigen Abstände gleichmäßig groß sind, so dass k2 - k1 = k3 - k2 gilt.1009 Des Weiteren müssen sämtliche Optionen die gleiche Fälligkeit aufweisen.

Bei einem Indexstand zum Fälligkeitszeitpunkt in Höhe des mittleren Basispreises k2 erzielt man den maximalen Gewinn des Long Butterflys. In diesem Fall liefert die mit dem Basispreis k1 erworbene Call-Option einen Ertrag, während die Call-Option mit Basispreis k3 wertlos verfällt. Ebenso werden die beiden Call-Optionen, die mit Basispreis k2 verkauft wurden, nicht ausgeübt, so dass hieraus keine Verpflichtung entsteht. Der maximale Verlust aus einem Long Butterfly ergibt sich bei einem Indexstand zum Fälligkeitszeitpunkt, der unterhalb des Basispreises k1 oder oberhalb des Basispreises k3 liegt.1010 Im Falle eines Indexstandes unterhalb von k1 verfallen sämtliche Optionspositionen, so dass ein Verlust in Höhe der Nettoerwerbskosten entsteht.


1006 Vgl. hierzu Schradin, H. R. (1998), S. 425.

1007 Vgl. Hull, J.C. (1997), S. 183 ff sowie Steiner, M. und Bruns, C. (2002), S. 533.

1008 Vgl. Chriss, N.A. (1997), S. 272.

1009 Vgl. Steiner, M. und Bruns, C. (2002), S. 533.

1010 Vgl. Steiner, M. und Bruns, C. (2002), S. 533.

Eine darüber hinausgehende Deckung kommt im Rahmen seiner Rückversicherungsverträge annahmegemäß nicht zum Tragen.

Das technische Nettoergebnis zum Zeitpunkt T ergibt sich dann gerade aus der vereinnahmten Rückversicherungsprämie und gezahlter Optionsprämie für die Call-Option-Spreads:

[Seite 271]

Die Höhe des technischen Nettoergebnisses des Rückversicherers hängt von der Höhe der vereinnahmten Prämie sowie der im Zeitpunkt 0 entrichteten Optionsprämie ab.1031

(2) Rückversicherungs-Layer-Swaps mit Butterfly-Spreads

Rückversicherer können PCS-Optionen auch nutzen, um Rückversicherungs-Layer zu swappen und damit an ihre Risikopräferenzen anzupassen. Hierfür kommen sog. Butterfly-Spreads in Betracht. Butterfly-Spreads werden entweder nur ans Call-Optionen oder nur aus Put-Optionen konstruiert.1032 Ein Long-Butterfly kann durch den Kauf eines Calls zum Basispreis k1, den gleichzeitigen Verkauf von zwei Calls zum Basispreis k2 und den gleichzeitigen Kauf eines Calls mit Basispreis k3, wobei k1<k2<k3 gilt, erfolgen.1033 Die Basispreise sind derart zu wählen, daß die wertmäßigen Abstände gleich groß sind, so daß k2-k1=k3-k2 gilt.1034 Des weiteren müssen sämtliche Optionen die gleiche Fälligkeit aufweisen.1035

[...]

Der maximale Gewinn des Long Butterflys entspricht genau dem mittleren Basispreis k2.1037 Die mit dem Basispreis k1 erworbene Call-Option liefert bei einem Indexstand von k2 bei Fälligkeit einen Ertrag, wohingegen die Call-Option mit Basispreis k3 wertlos

[Seite 272]

verfällt. Ebenso werden die Call-Optionen, die mit dem Basispreis k2 verkauft wurden, nicht ausgeübt, so daß hieraus keine Verpflichtung entsteht. Der maximale Verlust aus einem Long Butterfly resultiert bei einem Indexstand zur Fälligkeit, der unterhalb des Basispreises k1 oder oberhalb des Basispreises k3 liegt.1038 Bei einem Indexstand unterhalb von k1 verfallen sämtliche Optionspositionen, so daß ein Verlust in Höhe der Nettoerwerbskosten entsteht.


1031 Vgl. hierzu Schradin, H R., 1998, S. 425.

1032 Vgl. Haugen, R.A., 1993, S. 518f., Hull, J.C., 1997, S. 183 ff., Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 444.

1033 Vgl. Chriss, N.A., 1997, S. 272.

1034 Vgl. Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 446.

1035 Vgl. CBOT, 1995, S. 27, Haugen, R.A., 1993, S. 518.


1037 Vgl. Haugen, R.A., 1993, S. 518.

1038 Vgl. Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 444

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[70.] Tn/Fragment 386 01 - Diskussion
Bearbeitet: 28. November 2012, 18:47 WiseWoman
Erstellt: 28. November 2012, 00:26 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 386, Zeilen: 1-13
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 271, 272, Zeilen: 271: Abb; 272: 6ff
[Oberhalb von] k3 gleichen die Gewinne aus den Long-Call-Positionen die Verluste aus der Short-Call-Position bis auf einen Verlust in Höhe der Nettoerwerbskosten aus, vgl. hierzu Abbildung 5.11.1011

Tn 386 Hab 1

Abbildung 5.11: Gewinn- und Verlustprofil eines Long Butterfly-Spreads

Der Long Butterfly besteht letztendlich aus zwei Call-Option-Spreads. Die Long-Call- Option mit dem Basispreis k1 mit der Short-Call-Option mit dem Basispreis k2 entspricht dem Erwerb eines Call-Option-Spreads. Der Verkauf einer Call-Option mit einem Basispreis k2 und der Kauf einer Call-Option mit einem entsprechend höheren Basispreis k3 stellt den Verkauf eines Call-Option-Spreads dar.1012

Genau entgegengesetzt zu einem Long Butterfly ist ein Short Butterfly konstruiert, vgl. Abbildung 5.12. Hierbei werden Calls mit Basispreis k1 und k3 verkauft und zwei Calls mit Basispreis k2 erworben. Ein Short Butterfly entspricht somit dem Verkauf eines k1/k2-Call-Option-Spreads und dem gleichzeitigen Kauf eines k2/k3-Call-Option-Spreads.1013


1011 Vgl. Steiner, M. und Bruns, C. (2002), S. 534.

1012 Vgl. Cox, J. C. und Rubinstein, M. (1985), S. 15 f.

1013 Vgl. Steiner, M. und Bruns, C. (2002), S. 534 f.

Tn 386 Q 1

Abb. 48: Gewinn- und Verlustprofil eines Long Butterfly-Spreads1036

[Seite 272]

Oberhalb von k3 gleichen die Gewinne aus den Long-Call-Positionen die Verluste aus der Short-Call-Position bis auf einen Verlust in Höhe der Nettoerwerbskosten aus, vgl. hierzu Abb. 48.1039

Der Long Butterfly besteht letztendlich aus zwei Call-Option-Spreads. Die Long-Call- Option mit dem Basispreis k1 mit der Short-Call-Option mit dem Basispreis k2 entspricht dem Erwerb eines Call-Option-Spreads. Der Verkauf einer Call-Option mit einem Basispreis k2 und der Kauf einer Call-Option mit einem entsprechend höheren Basispreis k3 stellt den Verkauf eines Call-Option-Spreads dar.1040

Ein Short Butterfly ist genau entgegengesetzt zu einem Long Butterfly konstruiert, vgl. Abb. 49. Hier wird ein Call mit dem Basispreis k1 verkauft, zwei Calls mit dem Basispreis k2 erworben, sowie eine Short-Call-Position mit dem Basispreis k3 eingegangen. Der Short Butterfly korrespondiert damit mit dem Verkauf eines k1/k2-Call-Option-Spread und dem gleichzeitigen Kauf eines k2/k3-Call-Option-Spreads.1041


1036 Vgl. Cox, I.C., Rubinstein, M., 1985, S. 15, Hull, J.C., 1997, S. 183.

1038 Vgl. Steiner, M., Bnins, C., 1996, S. 444.

1039 Vgl. Hull, J.C., 1997, S. 184, Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 445, CBOT, 1995, S. 28.

1040 Vgl. Cox, J.C., Rubinstein, M., 1985, S. 15f.

1041 Vgl. Steiner, M., Bruns, C , 1996, S. 444f.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt

Sichter
(Hindemith), WiseWoman


[71.] Tn/Fragment 387 01 - Diskussion
Bearbeitet: 3. December 2012, 14:18 WiseWoman
Erstellt: 28. November 2012, 10:44 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 387, Zeilen: 1-5, 8-10
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 273, 274, Zeilen: 273: 1ff; 274: 1ff
Tn 387 Hab 1

Abbildung 5.12: Gewinn- und Verlustprofil eines Short Butterfly-Spreads

Die Vermögensposition des Käufers eines Long Butterfly-Spreads stellt sich in Abhängigkeit der Indexstände L zum Abrechnungszeitpunkt T folgendermaßen dar:1014

Tn 387 Hab 2

Dabei steht Δc(0) für die im Abschlusszeitpunkt 0 zu entrichtende Netto-Optionsprämie für die eingegangenen Optionspositionen.1015 [...]

Ein Rückversicherer kann nun Butterfly-Spreads nutzen, um einen Rückversicherungs- Layer gegen einen anderen zu tauschen bzw. zu „swappen“. Hierfür muss natürlich wieder die Voraussetzung gelten, dass er am Schadenindex gemessen repräsentatives [Geschäft zeichnet und somit ein eindeutiger Zusammenhang zwischen seiner Schadenentwicklung und der Entwicklung des Indexes besteht.]


1014 Vgl. Schradin, H. R. und Möller, M. (1996), S. 23.

1015 Hierbei handelt es sich um eine statische Betrachtung, da die Optionsprämie aus Vereinfachungsgründen nicht auf den Zeitpunkt T aufgezinst wurde.

Tn 387 Q 1

Abb. 49: Gewinn- und Verlustprofil eines Short Butterfly Spread1042

Betrachtet man wiederum die Vermögensposition des Käufers eines Long Butterfly Spreads, so stellt sie sich in Abhängigkeit der Indexstände L zum Abrechnungszeitpunkt der Optionen T wie folgt dar:1043

Tn 387 Q 2

Dabei stellt Δc(0) die im Abschlußzeitpunkt 0 zu entrichtende Netto-Optionsprämie für die eingegangene Optionspositionen dar.1044 Ein Rückversicherer kann nun Butterfly-Spreads nutzen, um einen Rückversicherungs- Layer gegen eine anderen zu tauschen resp. „zu swappen“.1045 Voraussetzung hierfür ist natürlich wieder, daß er gemessen am Schadenindex repräsentatives Geschäft zeichnet,

[Seite 274]

so daß zwischen seiner Schadenentwicklung und der des Indexes ein eindeutiger Zusammenhang besteht.


1042 Vgl. Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 444f.

1043 Vgl. Schradin, H R., Möller, M., 1996, S. 23.

1044 Hierbei handelt es sich um eine statische Betrachtung, da die Optionsprämie aus Vereinfachungsgründen nicht auf den Zeitpunkt T aufgezinst wurde.

1045 Vgl. CBOT, 1995, S. 37.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith) KayH


[72.] Tn/Fragment 388 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 00:06 Hindemith
Erstellt: 28. November 2012, 11:04 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 388, Zeilen: 1-15
Quelle: Kellermann_2001
Seite(n): 273, 274, 275, Zeilen: 273: unten; 274: 1ff; 275: Abb
[Hierfür muss natürlich wieder die Voraussetzung gelten, dass er am Schadenindex gemessen repräsentatives] Geschäft zeichnet und somit ein eindeutiger Zusammenhang zwischen seiner Schadenentwicklung und der Entwicklung des Indexes besteht.

Zur Veranschaulichung sei ein Beispiel genannt. Man betrachte wieder einen Rückversicherer, der ein Rückversicherungs-Layer mit Priorität PR1 =100 Mio. USD und einer Haftungsstrecke von 300 Mio. USD in seinem Portfolio hält, so dass PR2 = 400 Mio. USD beträgt. Weiterhin habe der Rückversicherer einen Anteil an den Schäden des Indexes von sa = 5%. Mit diesen Zahlen korrespondieren Basispreise von 20 und 80 Punkten.1016 Der Rückversicherer strebe nun einen Rückversicherungs- Layer mit einer höheren Priorität an. Aufgrund seiner individuellen Risikostruktur möchte er einen Rückversicherungs-Layer mit einer Priorität von 400 Mio. USD und einer Haftungsstrecke von weiterhin 300 Mio. USD abschließen.1017 Dies entspricht umgerechnet einer Priorität von 80 und einer Haftungsstrecke von 60 Indexpunkten und korrespondiert also mit Basispreisen von 80 und 140 Indexpunkten.1018

Tn 388 Hab 1

Abbildung 5.13: Rückversicherungs-Layers mit Long Butterfly

Durch den Kauf eines 20/80/140-Butterfly-Spreads hat er die Möglichkeit unter den getroffenen Annahmen einen Swap von einem niedrigeren zu einem höheren Rückver-[sicherungs-Layer zu realisieren.]


1016 Zur Ermittlung der Basispreise nach Gleichung (27) bzw. (30) siehe oben.

1017 Die Haftungsobergrenze beträgt also 400 Mio. USD + 300 Mio. USD = 700 Mio. USD.

1018 Die Umrechnung erfolgt analog zur Ermittlung der Basispreise in Abschnitt 4.2.2.

Voraussetzung hierfür ist

natürlich wieder, daß er gemessen am Schadenindex repräsentatives Geschäft zeichnet,

[Seite 274]

so daß zwischen seiner Schadenentwicklung und der des Indexes ein eindeutiger Zusammenhang besteht.

Betrachtet sei wieder ein Rückversicherer, der ein Rückversicherungs-Layer mit Priorität PR1=100 Mio. USD und einer Haftungsstrecke von 300 Mio. USD in seinem Portfolio hält, so daß PR2=400 Mio. USD beträgt. Weiterhin habe der Versicherer einen Anteil an den Schäden des Indexes von sa=5%. Hiermit korrespondieren für das gewählte Beispiel Basispreise von 20 und 80 Indexpunkten.1046 Der Rückversicherer strebt nun jedoch ein Rückversicherungs-Layer mit einer höheren Priorität an. Aufgrund seiner individuellen Risikostruktur will er jedoch ein Rückversicherungs-Layer von 300 Mio. USD xs 400 Mio. USD abschließen. In Indexpunkten ausgedrückt, würde er ein Rückversicherungs-Layer von 60 Indexpunkten xs 80 Indexpunkte präferieren.1047

Durch den Kauf eines 20/80/140-Butterfly-Spreads kann er diesen Swap von einem niedrigeren zu einem höheren Rückversicherungs-Layer unter den getroffenen Annahmen realisieren. Durch den Erwerb von 25.000 20/80-Call-Option-Spreads1048 könnte das Rückversicherungs-Layer 300 Mio. USD xs 100 Mio. USD vollständig gehedgt werden. Durch den gleichzeitigen Verkauf von 25.000 80/140-Call-Option-Spreads1049 würde ein synthetisches Rückversicherungs-Layer mit einer Priorität von 400 Mio. USD und einer Haftungsstrecke von 300 Mio. USD konstruiert werden, vgl. Abb. 50.1050

[Seite 275]

Tn 388 Q 1

Abb. 50: Technische Nettoposition eines Rückversicherungs-Layers mit Long Butterfly zum Fälligkeitszeitpunkt der Optionspositionen T


1046 Zu der Ermittlung der Basispreise vgl. Dritter Teil B. I. 2. b.) (3), S. 269f.

1047 Die Umrechnung erfolgt wieder analog zu der Ermitttung der Basispreise Dritter Teil B. 1. 2. b.) (3), S. 262f.

1048 D.h. Kauf von 25 .000 Calls mit Basispreis 20 und Verkauf von 25.000 Calls mit Basispreis 80,

1049 D.h. Verkauf von 25.000 Calls mit Basispreis 80 und Kauf von 25.000 Calls mit Basispreis 140.

1050 Vgl. CBOT, 1995, S. 37.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith) KayH


[73.] Tn/Fragment 389 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:15 Hindemith
Erstellt: 2. December 2012, 11:07 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 389, Zeilen: 1-24, 101-104
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 274, 275, Zeilen: 274: 14ff, 101-103; 275: 1ff
Mit dem Erwerb von 25.000 20/80-Call-Option-Spreads1019 kann das Rückversicherungs-Layer mit der Haftungsstrecke 300 Mio. USD und einer Priorität von 100 Mio. USD vollständig gehedgt werden. Durch den gleichzeitigen Verkauf von 25.000 80/140-Call-Option-Spreads1020 wird ein synthetisches Rückversicherungs-Layer mit einer Priorität von 400 Mio. USD und einer Haftungsstrecke von 300 Mio. USD konstruiert. Abbildung 5.13 zeigt die technische Nettoposition eines Rückversicherungs-Layers mit Long Butterfly zum Fälligkeitszeitpunkt der Optionspositionen T.

5.4.6 Weitere Anwendungsmöglichkeiten von PCS-Optionen

Ein Versicherer bzw. Rückversicherer kann PCS-Optionen auch dazu nutzen, sein Portfolio geografisch zu diversifizieren. Grund für dieses Vorhaben könnte das Fehlen von Vertriebsmechanismen in bestimmten Regionen sein. In diesen Regionen kann ein Versicherer bzw. Rückversicherer durch den Verkauf von PCS-Call-Optionen versicherungstechnisches Risiko übernehmen, ohne dort direkt Versicherungsgeschäft zeichnen zu müssen. Auf diese Art und Weise kann er sich auch in Regionen engagieren, in denen er bisher noch kein oder nur wenig Versicherungsgeschäft gezeichnet hat.1021

Man betrachte beispielsweise einen Rückversicherer, der in der Southeastern und Eastern Region stark engagiert ist. Er möchte sein Portfolio durch Rückversicherungskontrakte in der Northeastern Region diversifizieren, in der er mangels Vertriebsverbindungen noch keine Verträge gezeichnet hat. Über die CBOT hat er nun die Möglichkeit, Northeastern Call-Optionen mit den gewünschten Haftungsstrecken zu verkaufen. Er übernimmt dadurch Katastrophenrisiken in dieser Region und erhält dafür wie bei einem Rückversicherungskontrakt eine Prämie in Höhe der Optionsprämie.


1019 Dies entspricht einem Kauf von 25.000 Calls mit Basispreis 20 und gleichzeitigem Verkauf von 25.000 Calls mit Basispreis 80.

1020 Dies entspricht einem Verkauf von 25.000 Calls mit Basispreis 80 und gleichzeitigem Kauf von 25.000 Calls mit Basispreis 140.

1021 In dieser Hinsicht funktionieren Versicherungsderivate ähnlich wie Reinsurance-Swaps (vgl. Abschnitt 3.3.4). Im Gegensatz zu den Reinsurance-Swaps sind Versicherungsderivate jedoch standardisiert.

Durch den Erwerb von 25.000 20/80-Call-Option-Spreads1048 könnte das Rückversicherungs-Layer 300 Mio. USD xs 100 Mio. USD vollständig gehedgt werden. Durch den gleichzeitigen Verkauf von 25.000 80/140-Call-Option-Spreads1049 würde ein synthetisches Rückversicherungs-Layer mit einer Priorität von 400 Mio. USD und einer Haftungsstrecke von 300 Mio. USD konstruiert werden, vgl. Abb. 50.1050

[Seite 275]

d.) Weitere Anwendungsmöglichkeiten von PCS-Optionen

Ein Versicherer resp. Rückversicherer kann PCS-Optionen ferner dazu nutzen, sein Portfolio geografisch zu diversifizieren. Durch den Verkauf von PCS-Call-Optionen kann er sich in Regionen engagieren und versicherungstechnisches Risiko übernehmen, ohne direkt Versicherungsgeschäft dort zeichnen zu müssen. Dies kann sich dann als vorteilhaft erweisen, wenn er in den entsprechenden Regionen keine Vertriebsmechanismen hat. Bspw. sei ein Rückversicherer in der Eastem und Western Region der USA stark engagiert. Will er sein Portfolio durch Rückversicherungskontrakte in der Midwestern Region diversifizieren, so kann er die entsprechenden Midwestern Call- Optionen mit den gewünschten Haftungsstrecken erwerben. Hierfür erhält er als Verkäufer analog zu einem Rückversicherungskontrakt eine Prämie in Höhe der Optionsprämie.1051


1048 D.h. Kauf von 25 .000 Calls mit Basispreis 20 und Verkauf von 25 .000 Calls mit Basispreis 80.

1049 D.h. Verkauf von 25.000 Catls mit Basispreis 80 und Kauf von 25.000 Calls mit Basispreis 140.

1050 Vgl. CBOT, 1995, S. 37.

1051 Vgl. CBOT, 1995, S. 40.

Anmerkungen

Zu Beginn sind die Übernahmen wörtlich, weiter unten auf der Seite nimmt der Autor gewisse Modifikationen vor, trotzdem sind die Parallelen eindeutig. Die Quelle wird nirgends genannt.

Sichter
(Hindemith), Hood


[74.] Tn/Fragment 390 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 11:24 Hindemith
Erstellt: 30. November 2012, 21:36 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 390, Zeilen: 1-23
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 275-276, Zeilen: S.275,12-20 - S.276,1-11
Ist ein Versicherer hingegen in einer Region zu stark engagiert, besteht die Gefahr, dass ihn hohe Katastrophenschäden in dieser Region empfindlich treffen. Um dieses Risiko zu verkleinern, kann er Call-Optionen an der CBOT kaufen und dadurch Teile seines getragenen Katastrophenrisikos hedgen.

5.5 Beurteilung von Sicherungsmaßnahmen mittels PCS-Optionen

5.5.1 Basisrisiko

Durch den Erwerb von PCS-Call-Optionen können Versicherer bzw. Rückversicherer unter bestimmten Voraussetzungen eine Gegenposition aufbauen und mit dieser gewisse Schadenentwicklungen ihres Versicherungskollektivs kompensieren. Auf diese Art und Weise können sie somit Teile ihres versicherungstechnischen Risikos hedgen. Die spezielle Gestaltung des Underlyings dieser Optionskontrakte führt jedoch zu einem Basisrisiko für viele potentielle Interessenten.

Unter Basisrisiko versteht man das Risiko, dass die abgeschlossene Rückversicherung bzw. die gewünschte Absicherung mit Optionskontrakten nicht ausreicht, um den tatsächlich aufgetretenen Schaden zu decken.1022 Im Zusammenhang mit Optionen auf Schadenindizes geht es damit um das Risiko, dass die Schadenentwicklung des betrachteten Versicherungsportfolios von der Entwicklung des Underlyings der Optionen abweicht.1023 Um eine ausreichende Absicherungswirkung zu erreichen, ist ein linearer Zusammenhang zwischen der individuellen Schadenentwicklung und der Indexentwicklung erforderlich.1024

Voraussetzung für die Erfüllung dieser Bedingung ist ein repräsentatives Engagement des Versicherers in dem betrachteten Markt. Das Angebot der Chicago Board of Trade von Optionen auf insgesamt neun verschiedene regionale Indizes ermöglicht den Ver[sicherern, Optionskontrakte je nach ihrer individuellen regionalen Konzentration einzusetzen.]


1022 Vgl. Major, J.A. (1999), S. 394 sowie Nell, M. und Richter, A. (2005), S. 329. In diesem Kontext sei auf die Ausführungen bezüglich des Basisrisiko bei Cat Bonds im Kapitel 4 hingewiesen, vgl. Abschnitt 4.3.1.

1023 Das Basisrisiko tritt immer dann auf, wenn das Basisobjekt der zu hedgenden Position und das Basisobjekt des Hedge-Instruments nicht identisch bzw. nicht deterministisch funktional verbunden sind. Vgl. Doherty, N. A. (1997), S.11 sowie Berge, K. (2005), S. 90.

1024 Der statistische Zusammenhang zwischen zwei Größen kann über die Regressionsanalyse abgebildet werden. Die Güte des Zusammenhangs lässt sich über die Korrelation bzw. das Bestimmtheitsmaß abbilden.

[Seite 275]

Ist ein Versicherer in einer Region zu stark engagiert, so kann er durch den Kauf von Call-Optionen Teile seines getragenen Katastrophenrisikos hedgen.1052

3. Beurteilung von Sicherungsmaßnahmen mittels PCS-Optionen

a.) Basisrisiko

Ein Versicherer resp. Rückversicherer kann unter gewissen Voraussetzungen durch den Erwerb von PCS-Call-Optionen eine Gegenposition aufbauen, die bestimmte Schadenentwicklungen seines Versicherungskollektivs kompensiert, so daß er Teile seines versicherungstechnischen Risikos hedgen kann. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung des Underlyings von diesen Versicherungsterminkontrakten entsteht jedoch für viele

[Seite 276]

potentielle Hedger ein Basisrisiko. Unter Basisrisiko soll in diesem Zusammenhang verstanden werden, daß die Schadenentwicklung des betrachteten Versicherungsportfolios von der des Underlyings der Terminkontrakte abweicht, so daß die zu erzielende Absicherung nicht erreicht wird.1053 Um eine ausreichende Hedgewirkung zu erzielen, ist es erforderlich, daß ein linearer Zusammenhang zwischen der individuellen Schadenentwicklung und der Indexentwicklung besteht.1054

Voraussetzung hierfür ist zunächst, daß sich der betrachtete Versicherer resp. Rückversicherer in dem betrachteten Markt repräsentativ engagiert. Die Chicago Board of Trade bietet Optionen auf insgesamt neun regionale Indizes an. Hierdurch wird zunächst ermöglicht, daß Versicherer in Abhängigkeit ihrer regionalen Konzentration die entsprechenden Optionskontrakte einsetzen können.


1052 Siehe hierzu die Ausführung weiter oben Dritter Teil B. I. 2. b.) (2), S. 264ff.

1053 Vgl. Major, J.A., 1999, S. 394.


1054 Der statistische Zusammenhang zwischen zwei Zeitreihen kann über die Regressionsanalyse abgebildet werden. Die Güte des Zusammenhangs läßt sich über die Korrelation resp. das Bestimmtheitsmaß abbilden. Vgl. S. 263f. Die geringe Übereinstimmung der individuellen Versicherugsportfolios und des Marktportfolios wird als Grund für den verhaltenen Erfolg der PCS-Optionen angesehen. Vgl. Engestrom, I., 1996, S. 24, Johannsen, K., 1998b, S. 47.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins von Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung ist weder die Übernahme gekennzeichnet noch ein Hinweis auf die Quelle gegeben worden.

Sichter
(Graf Isolan), Hindemith


[75.] Tn/Fragment 391 08 - Diskussion
Bearbeitet: 6. December 2012, 20:57 WiseWoman
Erstellt: 2. December 2012, 15:15 (Hindemith)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 391, Zeilen: 8-30
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 276, 277, Zeilen: 276: 16ff; 277: 1ff
Ein solcher Zusammenhang lässt sich somit allenfalls für reine Rückversicherungsunternehmen feststellen, die sich ausschließlich in der Katastrophen-Rückversicherung engagieren.1025 Bei Versicherern, die keinen markttypischen Versicherungsbestand haben, ist der angesprochene Zusammenhang sicherlich nicht gegeben, so dass diese Unternehmen auch keine bzw. nur eine partielle Hedgeposition mit PCS-Optionen aufbauen können.1026

Ein weiteres Problem, das im Zusammenhang mit dem Basisrisiko erwähnt werden soll, ist die häufig implizit unterstellte Zeitstabilitätsannahme. Tatsächlich sagt jedoch ein in der Vergangenheit beobachteter linearer Zusammenhang zwischen der Schadenentwicklung eines Versicherungskollektivs und dem Schadenindex nichts darüber aus, ob diese Entwicklung auch während der betrachteten Absicherungsperiode festzustellen sein wird. Im Laufe der Zeit kann sich zum einen die Struktur des individuellen Versicherungskollektivs ändern. Dies steht jedoch unter Einfluss des Versicherers und kann unter Umständen durch eine Anpassung der Hedgeposition aufgefangen werden. Zum anderen ist aber auch eine Veränderung des Gesamtmarktes hinsichtlich Versicherungsdichte und -struktur möglich. Das Zeichnungsverhalten des Versicherers und seiner Konkurrenten bestimmt letztendlich den Markt und damit auch inwieweit sein eigenes Portfolio als repräsentativ gewertet werden kann und die gewünschte Hedgewirkung möglich ist.

Die sinnvolle Anwendung von PCS-Optionen ist insgesamt nur unter sehr einschränkenden Annahmen möglich. Nicht jedes Versicherungsunternehmen kann diese Instrumente sinnvoll einsetzen.1027 Für Erstversicherer kann ein Einsatz zum Hedging ihrer Katastrophenschäden geeignet sein.


1025 Vgl. Shimpi, P. A.. (1997), S. 21.

1026 Eine empirische Studie zum Basisrisiko von Versicherungsoptionen wurde von Cummins, Lalonde und Phillips durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass die Hedge-Wirkung von PCS-Optionen eher bei größeren Versicherungsunternehmen gegeben ist. Vgl. Cummins, J. D. et al. (2004).

1027 Vgl. O’Brien, T. (1997), S. 161.

Allenfalls erscheint ein solcher Zusammenhang für professionelle Rückversicherungsuntemehmen plausibel zu sein, die sich ausschließlich in der Katastrophen-Rückversicherung engagieren.

Für Versicherer, die einen regional marktuntypischen Versicherungsbestand halten, wird ein solcher Zusammenhang nicht zu identifizieren sein, so daß für diese Unternehmen mit Hilfe von PCS-Optionen keine adäquaten Hedgepositionen aufgebaut werden können.

Ein weiteres Problem, das im Zusammenhang mit dem Basisrisiko zu erwähnen ist, ist die häufig implizit unterstellte Zeitstabilitätsannahme. Denn letztendlich sagt ein in der Vergangenheit beobachteter linearer Zusammenhang zwischen der Schadenentwicklung eines Versicherungskollektivs und dem Schadenindex nichts darüber aus, ob diese Entwicklung auch während der betrachteten Absicherungsperiode zu unterstellen ist. Zum einen kann sich die Struktur des individuellen Versicherungskollektivs ändern, was jedoch in der Sphäre des Versicherers liegt. Durch eine Anpassung der Hedgeposition könnte er diesem Umstand u.U. Rechnung tragen. Zum anderen kann sich der Gesamtmarkt hinsichtlich Versicherungsdichte und -Struktur verändern. Letztendlich determiniert das Zeichnungsverhalten des Versicherers sowie seiner Konkurrenten, inwieweit

[Seite 277]

sein eigenes Portfolio dann noch als repräsentativ angesehen werden kann und die entsprechende Hedgewirkung möglich ist. Insgesamt scheint die Anwendung von PCS-Optionen nur unter sehr restriktiven Annahmen sinnvoll, so daß es sich nicht um Instrumente handelt, die von jedem Versicherer sinnvoll eingesetzt werden können. Für Erstversicherer kann der Einsatz geeignet sein, um ihre Katastrophenschäden zu hedgen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Auch vor den hier dokumentierten Textparallelen gibt es auf der Seite Textähnlichkeiten.

Sichter
(Hindemith), Hood


[76.] Tn/Fragment 393 09 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:15 Hindemith
Erstellt: 30. November 2012, 20:26 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 393, Zeilen: 9-27, 101, (101-104 S. 394)
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 277, Zeilen: 11-29, 101-107
5.5.3 Spätschadenproblematik

Die PCS-Indizes als Underlying der Optionen lassen sich im Gegensatz zu finanzwirtschaftlichen Indexkonzepten, wie z.B. Aktienindizes, nicht aus beobachtbaren Daten bestimmen. Die Quantifizierung der durch Katastrophen ausgelösten Schäden erfolgt durch Befragungen von Versicherungsunternehmen. Diese wiederum schätzen ihre voraussichtlichen Entschädigungsleistungen im Anschluss an eine Katastrophe auf Basis von Daten aus ihrem Versicherungsportfolio. Da die Regulierung von Versicherungsfällen meist einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt, können in die Berechnungen des Gesamtschadenaufkommens zunächst nur Schätzungen einfließen.1031 Diese Eigenschaft der PCS-Indizes kann sich als problematisch erweisen.

Diese Schätzungen ermöglichen eine schnelle Veröffentlichung des entsprechenden regionalen Indexwerts bereits kurz nach Auftreten einer Katastrophe. Die rasche Publikation verhindert, dass Versicherungsunternehmen oder andere involvierte Organisationen oder Personen ihr Wissen über Versicherungsschäden als Insider nutzen, um am Markt für Versicherungsderivate zu spekulieren. Da es sich jedoch nur um Schätzungen handelt, werden diese Angaben dann fortlaufend in Abhängigkeit der tatsächlichen Versicherungsleistungen korrigiert. Aus diesem Grund wird die Laufzeit der Optionen in eine Schaden- und eine Berichtsperiode aufgeteilt. Die Berichtsperiode wird dazu genutzt, neuere Erkenntnisse hinsichtlich der Schadenhöhe im Index zu berücksichti- [gen.1032]


1031 Vgl. dazu die Ausführungen in Abschnitt 5.2.1.1.

1032 Die Notwendigkeit für eine Berichtsperiode mag das Northridge-Erdbeben 1994 verdeutlichen. Denn ersten Schätzungen zufolge verursachte das Erdbeben Versicherungsschäden in Höhe von 2,5 Mrd. USD, in den folgenden Monaten wurden diese Schätzungen jedoch angepasst und letztendlich ein Gesamtschaden von 12,5 Mrd. USD ermittelt. Vgl. Canter, M.S. et al. (1996), S. 103.

b.) Spätschadenproblematik

Die Entwicklung der PCS-Indizes, die als Underlying der Optionen dienen und damit ihre Wertentwicklung determinieren, ist im Gegensatz zu finanzwirtschaftlichen Indexkonzepten, z.B. Aktienindizes, nicht aus beobachtbaren Daten zu berechnen. Vielmehr erfordert die Quantifzierung der durch Katastrophen ausgelösten Schäden eine Erhebung bei Versicheningsunternehmen, die ihrerseits im Nachgang zu einem Katastrophenereignis ihre Entschädigungsleistungen schätzen. Als problematisch erweist es sich, daß die Regulierung von Versicherungsfällen häufig einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt, so daß hier zunächst nur Schätzungen in die Bestimmungen des Gesamtschadens Eingang finden können.1055

Diese Schätzungen ermöglichen, daß bereits kurz nach einer Katastrophe der entsprechende regionale Indexwert veröffentlicht werden kann. Durch die schnelle Bekanntgabe wird vermieden, daß Versicherungsunternehmen ihr Wissen über Versicherungsschäden als Insider nutzen, um am Versicherungsderivate-Markt zu spekulieren. Da es sich jedoch nur um Schätzungen handelt, werden diese Angaben dann fortlaufend in Abhängigkeit der tatsächlichen Versicherungsleistungen korrigiert. Des weiteren wird aus diesem Grund die Laufzeit der Optionen in eine Schaden- und Berichtsperiode unterschieden. Die Berichtsperiode wird dafür genutzt, neuere Erkenntnisse hinsichtlich der Schadenhöhe in den Index aufzunehmen.1056


1055 Vgl. hierzu die Ausführungen zu der Erhebung des PCS-Indizes in Zweiter Teil B. II. 1. a ), S. 152ff.

1056 Das Northridge-Erdbeben 1994 mag die Notwendigkeit für eine Entwicklungs- resp. Berichtsperiode verdeutlichen. Ersten Schätzungen zufolge verursachte das Erdbeben Versicherungsschäden in Höhe von 2,5 Mrd. USD. In den folgenden Monaten wurden diese Schätzungen angepaßt und letztendlich eine Gesamtschaden von 12,5 Mrd. USD ermittelt. Vgl. Canter, M.S., et al., 1996, S. 103.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung ist weder die Übernahme gekennzeichnet noch ein Hinweis auf die Quelle gegeben worden.

Sichter
(Graf Isolan), Hood


[77.] Tn/Fragment 394 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:15 Hindemith
Erstellt: 30. November 2012, 20:47 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 394, Zeilen: 1-13, 101-104 (komplett)
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 277-278, Zeilen: S.277, 28-31 - S.278, 1-11
[Die Berichtsperiode wird dazu genutzt, neuere Erkenntnisse hinsichtlich der Schadenhöhe im Index zu berücksichti-]gen.1032 Sie dient also dazu, die Indexstände zu adjustieren. Bei PCS-Optionen ist sie allerdings auf maximal ein Jahr begrenzt.

Nach Ablauf der Berichtsperiode können weitere Informationen über die tatsächliche Schadenhöhe nicht mehr berücksichtigt werden. Daraus kann für die Hedger im Gegensatz zur klassischen Rückversicherung ein Spätschadenproblem resultieren. Bei gewöhnlichen Rückversicherungsverträgen werden in der Regel die endgültigen Schadenleistungen des Versicherers ohne zeitliche Begrenzung für die Leistungspflicht des Rückversicherers herangezogen. Das bedeutet, dass der Rückversicherer auch noch für Spätschäden zur Leistung verpflichtet werden kann.

Tn Abb 5 14

Wenn nun nach der Schlussabrechnung der Optionskontrakte neue Informationen über die tatsächliche Schadenhöhe auftreten und der Schadenindex nach oben korrigiert werden müsste, dann kann dies im Optionskontrakt nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall wird der Versicherer nachträglich einen unvollständigen Hedge erzielen, [wenn er aufgrund der Korrektur des Gesamtmarktschadens auch selbst seine zu erbringenden Schadenleistungen nach oben korrigieren muss.]


1032 Die Notwendigkeit für eine Berichtsperiode mag das Northridge-Erdbeben 1994 verdeutlichen. Denn ersten Schätzungen zufolge verursachte das Erdbeben Versicherungsschäden in Höhe von 2,5 Mrd. USD, in den folgenden Monaten wurden diese Schätzungen jedoch angepasst und letztendlich ein Gesamtschaden von 12,5 Mrd. USD ermittelt. Vgl. Canter, M.S. et al. (1996), S. 103.

[Seite 277]

Die Berichtsperiode wird dafür genutzt, neuere Erkenntnisse hinsichtlich der Schadenhöhe in den Index aufzunehmen.1056 Die Berichtsperiode dient also dazu, die Indexstände zu adjustieren. Diese ist jedoch bei PCS-Optionen auf maximal ein Jahr begrenzt. Weitere Informationen über die tatsächliche Schadenhöhe

[Seite 278]

nach Ablauf der Berichtsperiode können nicht mehr berücksichtigt werden. Daraus kann für die Hedger im Gegensatz zur klassischen Rückversicherung ein Spätschadenproblem resultieren. Im Rahmen von Rückversicherungsverträgen werden i.d.R. die endgültigen Schadenleistungen des Versicherers für die Leistungspflicht des Rückversicherers herangezogen.1057 D.h., hier kann der Rückversicherer auch noch für Spätschäden zur Leistung verpflichtet werden. Treten nun nach der Schlußabrechnung der Optionskontrakte neue Informationen über die tatsächliche Schadenhöhe auf und müßte der Schadenindex nach oben korrigiert werden, kann dies in der Hedgeposition nicht mehr berücksichtigt werden. Der Versicherer wird dann nachträglich einen unvollständigen Hedge erzielen, wenn er entsprechend des Gesamtmarktes eine nachträgliche Korrektur seiner zu erbringenden Schadenleistungen nach oben vornehmen muß.


Kellermann Abb 51


1056 Das Northridge-Erdbeben 1994 mag die Notwendigkeit für eine Entwicklungs- resp. Berichtsperiode verdeutlichen. Ersten Schätzungen zufolge verursachte das Erdbeben Versicherungsschäden in Höhe von 2,5 Mrd. USD. In den folgenden Monaten wurden diese Schätzungen angepaßt und letztendlich eine Gesamtschaden von 12,5 Mrd. USD ermittelt. Vgl. Canter, M.S., et al., 1996, S. 103.

1057 Vgl. Liebwein, P., 2000, S. 2l3 f., Pfeiffer, C., 1999, S. 38f.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung ist weder die Übernahme gekennzeichnet noch ein Hinweis auf die Quelle gegeben worden.

Sichter
(Graf Isolan), Hood


[78.] Tn/Fragment 395 01 - Diskussion
Bearbeitet: 2. December 2012, 17:15 Hindemith
Erstellt: 30. November 2012, 20:52 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 395, Zeilen: 1-2
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 278, Zeilen: 9-11
[In diesem Fall wird der Versicherer nachträglich einen unvollständigen Hedge erzielen,] wenn er aufgrund der Korrektur des Gesamtmarktschadens auch selbst seine zu erbringenden Schadenleistungen nach oben korrigieren muss. Der Versicherer wird dann nachträglich einen unvollständigen Hedge erzielen, wenn er entsprechend des Gesamtmarktes eine nachträgliche Korrektur seiner zu erbringenden Schadenleistungen nach oben vornehmen muß.
Anmerkungen

Vorläufiger Abschluss der ungekennzeichneten Übernahme, welche in Tn/Fragment_394_01 dokumentiert ist.

Sichter
(Graf Isolan), Hood


[79.] Tn/Fragment 395 05 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 20:08 WiseWoman
Erstellt: 30. November 2012, 11:59 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 395, Zeilen: 5-12
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 278, Zeilen: 12-18
Abbildung 5.14 soll das zeitliche Auseinanderfallen von tatsächlicher (aber unbekannter) Schadenhöhe und der bekannten bzw. geschätzten Schadenhöhe skizzieren.1034 Die erkennbare Differenz kann grundsätzlich darauf zurückzuführen sein, dass Schäden zwar gemeldet sind, aber ihre Höhe noch unklar ist und die geschätzte und reservierte Schadenleistung zu niedrig angesetzt wurde. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass einige Schäden noch gar nicht gemeldet wurden. Es bleibt festzuhalten, dass trotz der relativ langen Berichtsperiode von PCS-Optionen eine Spätschadenproblematik nicht ausgeschlossen werden kann.

1034 Vgl. Mack, T. (1997), S. 266 sowie Liebwein, P. (2000), S. 416.

[Abb. 51: Zeitverzögerte Entwicklung der bekannten Schadenhöhe im Vergleich zu der tatsächlichen Schadenhöhe1058]

Abb. 51 soll das zeitliche Auseinanderfallen von tatsächlicher (aber unbekannter) Schadenhöhe und der bekannten resp. geschätzten Schadenhöhe skizzieren. Grundsätzlich kann die Differenz darauf zurückzuführen sein, daß Schäden zwar gemeldet sind, aber ihre Höhe noch nicht feststeht und die geschätzte und reservierte Schadenleistung zu niedrig ist. Des weiteren kann eine Ursache grundsätzlich darin begründet liegen, daß Schäden noch gar nicht gemeldet wurden. Trotz der relativ langen Berichtsperiode von PCS-Optionen kann eine Spätschadenproblematik nicht ausgeschlossen werden.


1058 Vgl. Liebwein, P., 2000, S. 416, Albrecht, P., et al., 1994, S. 648, Mack, T., 1997, S. 266.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung ist weder die Übernahme gekennzeichnet noch ein Hinweis auf die Quelle gegeben worden.

Abbildung 5.14 bei Tn heißt auch "Zeitverzögerte Entwicklung der bekannten Schadenhöhe im Vergleich zu der tatsächlichen Schadenhöhe" und ist ohne Quellenangabe, die Abbildung ist jedoch auf Seite 394 zu finden.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[80.] Tn/Fragment 395 13 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 19:57 WiseWoman
Erstellt: 30. November 2012, 12:05 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 395, Zeilen: 14-25
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 279, Zeilen: 1-12
5.5.4 Steuerung des Jahresergebnisses

Die Problematik eines möglichen Basisrisikos sowie die Spätschadenproblematik sind letztendlich Folgen der für einen börslichen Handel notwendigen Standardisierung von Derivatekontrakten. Zur zeitlichen Standardisierung der PCS-Kontrakte werden Schadenperioden, Berichtsperioden und Schlussabrechnungszeitpunkte definiert. Normalerweise haben die PCS-Indizes bzw. die entsprechenden Optionskontrakte dreimonatige Schadenperioden. Optionen auf den California- und Western-Index haben jährliche Schadenperioden, während National-Index-Optionen sowohl quartals- als auch jahresbezogene Schadenperioden haben. Die Berichtsperioden können wahlweise sechs oder zwölf Monate betragen. Die Ausübung der Optionen ist erst zum Schlussabrechnungszeitpunkt am Ende der Berichtsperiode möglich, da es sich um Optionen europäischen Typs handelt.

c.) Steuerung des Jahresergebnisses

Letztendlich resultiert die Problematik eines möglichen Basisrisikos sowie die Spätschadenproblematik aus der für einen börslichen Handel notwendigen Standardisierung von Derivatekontrakten.

Hinsichtlich der zeitlichen Standardisierung der PCS-Kontrakte müssen Schadenperioden und Berichtsperioden sowie Schlußabrechnungszeitpunkte definiert werden. Die meisten PCS-Indizes resp. die entsprechenden Optionskontrakte haben dreimonatige Schadenperioden. Optionen auf den California- und Western-Index haben jährliche Schadenperioden, National-Index-Optionen sowohl quartals- als auch jahresbezogene Schadenperioden. Die Berichtsperioden können wahlweise sechs oder zwölf Monate betragen.1059 Da es sich um europäische Optionen handelt, können sie erst zum Schlußabrechnungszeitpunkt nach Abschluß der Berichtsperiode ausgeübt werden.1060


1059 Vgl. CBOT, 1995, S. 4.

1060 Vgl. CBOT, 1995, S. 5.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung ist weder die Übernahme gekennzeichnet noch ein Hinweis auf die Quelle gegeben worden.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[81.] Tn/Fragment 396 01 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 15:51 WiseWoman
Erstellt: 30. November 2012, 11:19 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 396, Zeilen: 1-26
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 279; 280, Zeilen: 13-31; 1-6
[Eine Glattstellung während der Laufzeit ist deshalb nur] durch den Aufbau einer Gegenposition möglich. Dies kann wirtschaftlich als Verkauf der Optionsposition interpretiert werden.1036

Aufgrund der zeitlichen Standardisierung der PCS-Optionen kann es zu einem Auseinanderfallen von Rechnungsperiode des Versicherers und Laufzeit der Option kommen. Dies könnte sich auf Versicherer, die durch den Aufbau einer Hedgeposition die Schadenbelastung in ihrem Versicherungsportfolio beschränken und damit eine Stabilisierung ihres Jahresergebnisses erreichen wollen, nachteilig auswirken. Man betrachte einen Versicherer, der für das erste Quartal Absicherung gegen Katastrophenschäden sucht und einen entsprechenden März Call-Options-Kontrakt erwirbt. Wählt er als Berichtsperiode eine Laufzeit von zwölf Monaten, so wird der Schlussabrechnungszeitpunkt in das folgende Jahr fallen. Seine externe Berichterstattung wird er aber in der Regel zum Ende des betrachteten Jahres machen. Treten nun in dem betrachteten ersten Quartal Katastrophenschäden auf, so wird der Versicherer hierfür Versicherungsleistungen erbringen und Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle vornehmen, die sein Jahresergebnis reduzieren. Dieser Schadenentwicklung kann er ökonomisch die Wertentwicklung seiner erworbenen Optionsposition entgegenstellen. 1037

Grundsätzlich gilt für Versicherer bzw. Rückversicherer in Deutschland das Prinzip der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Für Gegenstände des Umlaufvermögens gilt dabei das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB. Das bedeutet für die erworbene Optionsposition, dass die gezahlte Optionsprämie aktiviert werden muss.1038 Sie wird bei Finanzoptionen, z.B. unter Kapitalanlagen, ausgewiesen.1039 Am Bilanzstichtag müssen Abschreibungen vorgenommen werden, sofern der feststellbare Börsenkurs oder Marktpreis unterhalb der Anschaffungskosten liegt. Zuschreibungen auf einen höheren Wert als die Anschaffungskosten sind gemäß § 253 Abs. 3 HGB nicht zulässig.


1036 Vgl. Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 589.

1037 Der Wert einer solchen Optionsposition wird mit den aufgetretenen Schäden steigen, so dass er eine positive Wertentwicklung seiner Hedgeposition erzielt.

1038 Es sei hier nur der wirtschaftliche Zusammenhang berücksichtigt, da die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Optionsgeschäfte bisher in Deutschland noch ungeklärt ist.

1039 Im Gegensatz zu Banken und Industrieunternehmen, bei denen der Ausweis als „sonstige Vermögensgegenstände“ erfolgt. Bei Versicherungsunternehmen kann jedoch ein Zusammenhang zwischen Optionsrechten und vorhandenen oder zu erwerbenden Wertpapieren angenommen werden. Vgl. Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 587.

[Seite 279]

Während der Laufzeit ist lediglich durch Aufbau einer Gegenposition eine Glattstellung möglich, was wirtschaftlich als Verkauf der Optionsposition interpretiert werden kann.1061

Verfolgt ein Versicherer nun das Ziel, durch den Aufbau einer Hedgeposition die Schadenbelastung in seinem Versicherungsportfolio zu beschränken, um somit eine Stabilisierung seines Jahresergebnisses zu erreichen, könnte das Auseinanderfallen von Rechnungsperiode und Laufzeit der Option genau dieser Zielsetzung zuwiderlaufen. Betrachtet sei ein Versicherer, der für das erste Quartal Absicherung gegen Katastrophenschäden sucht und einen entsprechenden März Call-Options-Kontrakt erwirbt. Wählt er als Berichtsperiode eine Laufzeit von zwölf Monaten, so wird der Schlußabrechnungszeitpunkt in das folgende Jahr fallen. Seine externe Berichterstattung wird der Versicherer jedoch i.d.R. zum Ende des betrachteten Jahres machen. Kommt es in dem betrachteten ersten Quartal zu Katastrophenschäden, so wird er hierfür Versicherungsleistungen erbringen sowie Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle vornehmen, die sein Jahresergebnis reduzieren.1062 Dieser Schadenentwicklung kann er ökonomisch die Wertentwicklung seiner erworbenen Optionsposition entgegenstellen.1063

Für deutsche Versicherer resp. Rückversicherer gilt grundsätzlich das Prinzip der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Für Gegenstände des Um-

[Seite 280]

laufvermögens gilt dabei das strenge Niederstwertprinzip, § 253 (3) HGB.1064 Für die erworbene Optionsposition bedeutet dies, daß die gezahlte Optionsprämie zu aktivieren ist.1065 Für Finanzoptionen erfolgt dabei bspw. ein Ausweis unter den Kapitalanlagen.1066 Am Bilanzstichtag müssen Abschreibungen vorgenommen werden, sofern der feststellbare Börsenkurs oder Marktpreis unterhalb der Anschaffungskosten liegt. Zuschreibungen auf einen höheren Wert als die Anschaffungskosten sind nicht zulässig.1067


1061 Vgl. Treuberger [sic!], H., Angermayer, B., 1995, S. 589.

1062 Vgl. Farny, D., 1992, S. 150f.

1063 Der Preis für eine solche Optionsposition wird mit den auftretenden Schäden steigen, so daß er eine positive Wertentwicklung seiner Hedgeposition erzielt.

1064 Vgl. Treuberger [sic!], H., Angermayer. B., 1995, S. 98.

1065 Hier sei zunächst nur der wirtschaftliche Zusammenhang berücksichtigt. Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Optionsgeschäfte sei im nächsten Abschnitt behandelt.

1066 Im Gegensatz zu Banken und Industrieunternehmen, bei denen der Ausweis als „sonstige Vermögensgegenstände" erfolgt. Bei Versicherungsunternehmen kann jedoch ein Zusammenhang zwischen Optionsrechten und vorhandenen oder zu erwerbenden Wertpapieren angenommen.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung bis hinein in den Fußnotenapparat erfolgt nirgends die Kennzeichnung einer Übernahme, geschweige denn ein Hinweis auf die Quelle.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[82.] Tn/Fragment 397 01 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 20:13 WiseWoman
Erstellt: 30. November 2012, 14:30 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 397, Zeilen: 1-28, 101-106 (komplett)
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 280;281, Zeilen: 7-27,109-112;1-7
Der Marktwert der erworbenen Option wird mindestens ihrem inneren Wert, d.h. der Differenz aus Schadenindex und Basispreis, entsprechen. Im Idealfall würde dieser innere Wert genau die negative Schadenentwicklung des Portfolios ausgleichen. Dieser wirtschaftliche Zusammenhang kann jedoch in der externen Rechnungslegung bei einer strengen Einzelbewertung nicht dargestellt werden. Der Versicherer müsste also bei Gültigkeit des Einzelbewertungsgrundsatzes in der betrachteten Rechnungsperiode die gezahlten Versicherungsleistungen sowie die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle als Aufwand ausweisen. Einen Ertrag würde er erst in der darauf folgenden Periode zum Schlussabrechnungszeitpunkt der Option verbuchen können.

Eine Glättung des periodischen Jahresergebnisses könnte der Versicherer erzielen, wenn er die Option zum 31.12. des betrachteten Jahres glattstellen würde. Dies wäre inhaltlich mit einem Verkauf der Option und damit der Realisierung des inneren Wertes der Option gleichzusetzen.1040 Dadurch würde sich allerdings die Spätschadenproblematik noch erhöhen, da nun eine mögliche positive Entwicklung des Optionswertes aufgrund einer positiven Adjustierung des Indexstandes nicht mehr realisierbar wäre.

Letztendlich wäre die Hedgewirkung nur darstellbar, wenn eine ähnliche Vorgehensweise wie bei der Bildung von Bewertungseinheiten von Finanzanlagen zulässig wäre. Dies würde eine Zusammenfassung der Schadenentwicklung des betrachteten Portfolios und der Optionsposition zu einer Einheit bedeuten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Bildung von Bewertungseinheiten für derivative Absicherungsgeschäfte von Finanzanlagen zulässig.1041 Eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, ist der Ausgleich fiktiver Verluste durch unrealisierte Gewinne in der betrachteten Einheit.

Bei so genannten Micro-Hedges, die die Verknüpfung von Grund- und Sicherungsgeschäft vorsehen, kann dann eine Festbilanzierung vorgenommen werden, wenn von einem vollständigen Ausgleich ausgegangen werden kann.1042 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nur dann berührt, wenn ursprünglich angenommenen Wertausgleiche nicht erzielt werden konnten.


1040 Das Glattstellen einer Position wird durch den Abschluss eines Gegengeschäfts erzielt. Das bedeutet, eine Long-Call-Position mit einem bestimmten Basispreis und einer bestimmten Fälligkeit kann durch eine Short-Position mit gleicher Fälligkeit und gleichem Basispreis glattgestellt werden. Vgl. Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 589.

1041 Vgl. Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 571 ff.

1042 Vgl. Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 578.

[Seite 280]

Der Marktwert der erworbenen Option wird mindestens ihrem inneren Wert als Differenz aus Schadenindex und Basispreis entsprechen. Idealerweise würde dieser innere Wert genau die negative Schadenentwicklung des Portfolios kompensieren. Bei einer strengen Einzelbewertung kann dieser wirtschaftliche Zusammenhang jedoch in der externen Rechnungslegung nicht abgebildet werden. Als Ergebnis hätte - bei Gültigkeit des Einzelbewertungsgrundsatzes - der Versicherer in der betrachteten Rechnungsperiode die gezahlten Versicherungsleistungen sowie die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle als Aufwand auszuweisen. Erst in der Folgeperiode würde der Versicherer zum Schlußabrechnungszeitpunkt der Option einen Ertrag verbuchen können.

Eine Glättung des periodischen Jahresergebnisses könnte der Versicherer erzielen, wenn er die Option zum 31.12. des Jahres glattstellen würde, was inhaltlich einem Verkauf gleich käme und er den inneren Wert der Option realisieren würde.1068 Allerdings würde er dadurch die Spätschadenproblematik noch erhöhen, da er eine mögliche positive Wertentwicklung der Option aufgrund einer positiven Adjustierung des Indexstandes nicht realisieren könnte.

Letztendlich könnte nur die Zulässigkeit einer ähnlichen Vorgehensweise wie bei der Bildung von Bewertungseinheiten von Finanzanlagen die Hedgewirkung abbilden. Hierbei müßte die Schadenentwicklung des betrachteten Portfolios und die Optionsposition zu einer Einheit zusammengefaßt werden. Die Bildung von Bewertungseinheiten ist für derivative Absicherungsgeschäfte von Finanzanlagen unter bestimmten Voraus-

[Seite 281]

setzung zulässig.1069 Eine Voraussetzung, die erfüllt sein muß, ist die Kompensation fiktiver Verluste durch unrealisierte Gewinne der betrachteten Einheit. Bei sog. Micro-Hedges, die die Verknüpfung von Grund- und Sicherungsgeschäft vorsehen, kann dann eine Festbilanzierung vorgenommen werden, wenn von einer vollständigen Kompensation ausgegangen werden kann.1070 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nur dann berührt, wenn die ursprünglich angenommenen Wertausgleiche nicht erzielt werden konnten.1071


1068 Das Glattstellen einer Position wird durch den Abschluß eines Gegengeschäfts erzielt. D.h. eine Long-Call-Position mit einem bestimmten Basispreis und Fälligkeit kann durch eine Short-Position mit gleicher Fälligkeit und gleichem Basispreis glattgestellt werden. Vgl. Steiner, M., Bruns, C., 1996, S. 382, Treuberg, H., Angemiayer, B., 1995, S. 589.

1069 Vgl. zu der Zulässigkeit von Bewertungseinheiten Treuberger [sic!], H., Angermayer, B., 1995, S. 571 ff.

1070 Vgl. Treuberg, H., Angermayer, B., 1995, S. 578.

1071 Vgl. Treuberg, H., Angermayer, B., 1995, S. 578.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung ist weder die Übernahme gekennzeichnet noch ein Hinweis auf die Quelle gegeben worden. Fußnoten wurden gleich mit übernommen.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[83.] Tn/Fragment 398 01 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 20:03 WiseWoman
Erstellt: 30. November 2012, 16:24 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 398, Zeilen: 1-28, 101-106 (komplett)
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 281-282, Zeilen: S.281,7ff. - S.282,1-6
[Alternativ können beide Geschäfte mit ihren Markt-]werten bilanziert werden, wobei hierbei ein Konflikt mit dem Anschaffungswertprinzip besteht.1043

Auch die Bildung von Portfolio-Hedges soll dargestellt werden. Hierbei werden mehrere Finanzinstrumente zu einer kompensatorischen Bewertungseinheit zusammengefasst. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Möglichkeit einer objektiven Marktwertermittlung der Finanzinstrumente, so dass eine Mark-to-Market-Bewertung des Portfolios möglich ist.

Der Einsatz von Versicherungsderivaten zur Absicherung bestehender Versicherungsportfolios ist jedoch mit den Sicherungsstrategien von Finanzanlagen nicht zu vergleichen. Denn im Unterschied hierzu resultieren aus Versicherungsfällen in einer Periode neben der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in aller Regel auch Schadenleistungen des Versicherers und damit Aufwand. In diesem Fall handelt es sich somit um realisierte Verluste, wohingegen die Optionsposition vor dem Schlussabrechungszeitpunkt einen unrealisierten Gewinn darstellen kann. Hierbei ist damit eine Aufrechnung von unrealisierten Gewinnen und Verlusten wie bei Finanzanlagen nicht möglich.1044 Eine ausgleichende Wirkung kann in einem Jahresabschluss nur dann dargestellt werden, wenn eine Mark-to-Market-Bewertung zulässig wäre.1045 Denn auf diese Weise könnte eine erfolgswirksame Zuschreibung der Option die erfolgswirksam realisierten Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgleichen.

Nur unter diesen restriktiven Bedingungen könnte ein Versicherer durch den Einsatz von Versicherungsoptionen auch eine Stabilisierung seines Jahresergebnisses erzielen. Ob ein solcher Bewertungsansatz überhaupt zulässig ist, ist allerdings fraglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mark-to-Market-Bewertung, z.B. im Rahmen von Portfolio-Hedges, für die Handelsaktivitäten von Kreditinstituten als zulässig angesehen werden. Für Versicherungsunternehmen, die eine aktive Risikosteuerung ihres Kapitalanlageportfolios betreiben, können Portfolio-Hedges von Bedeutung sein. Aus diesem Grund müssen Versicherungsunternehmen grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie Kreditinstitute erfüllen.


1043 Vgl. Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 579.

1044 Von fiktiven oder unrealisierten Verlusten kann man sprechen, da der Kursverlust eines Wertpapiers erst durch den Verkauf realisiert wird. Besteht ein Sicherungsgeschäft, würde ein Ausgleich dieses Verlustes erzielt werden und eine Bewertungseinheit wäre zulässig.

1045 Zur Mark-to-Market-Bewertung bei Finanzgeschäften, vgl. die Ausführungen in Treuberg, H. und Angermayer, B. (1995), S. 579 f.

[Seite 281]

Alternativ können beide Geschäfte mit ihren Marktwerten bilanziert werden, wobei hierbei ein Konflikt mit dem Anschaffungswertprinzip besteht.1072 Ebenso wird die Bildung von Portfolio-Hedges behandelt. Hierbei werden mehrere Finanzinstrumente zu einer kompensatorischen Bewertungseinheit zusammengefaßt. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Möglichkeit einer objektiven Marktwertermittlung der Finanzinstrumente, so daß eine Mark-to-Market-Bewertung des Portfolios möglich ist.1073

Die Anwendung von Versicherungsderivaten zur Absicherung bestehender Versicherungsportfolios ist jedoch mit den Sicherungsstrategien von Finanzanlagen nicht vergleichbar. Denn im Unterschied hierzu fuhren Versicherungsfälle in einer Periode neben der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in aller Regel auch zu Schadenleistungen des Versicherers und damit zu einem Aufwand. Es handelt sich hierbei also um realisierte Verluste, wohingegen die Optionsposition vor dem Schlußabrechnungszeitpunkt unrealisierte Gewinne darstellen kann, so daß hier nicht wie bei Finanzanlagen eine Aufrechnung von unrealisierten Gewinnen und Verlusten möglich ist.1074

Eine kompensatorische Wirkung kann in einem Jahresabschluß nur dann abgebildet werden, wenn eine Mark-to-Market-Bewertung zulässig würde.1075 Denn dann könnte eine erfolgswirksame Zuschreibung der Option die erfolgswirksam realisierten Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung kompensieren.

Nur unter diesen restriktiven Annahmen könnte ein Versicherer durch den Einsatz von Versicherungsoptionen auch eine Stabilisierung seines Jahresergebnisses erzielen. Fraglich ist, ob ein solcher Bewertungsansatz überhaupt zulässig ist. Die Mark-to-

[Seite 282]

Market-Bewertung wird bislang z.B. im Rahmen von Portfolio-Hedges für die Handelsaktivitäten von Kreditinsituten unter bestimmten Voraussetzung als zulässig angesehen.1076 Portfolio-Hedges können jedoch für Versicherungsunternehmen Bedeutung erlangen, die eine aktive Risikosteuerung ihres Kapitalanlageportfolios betreiben. Daher müssen Versicherungsunternehmen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie Kreditinstitute erfüllen.


1072 Vgl. Treuberg, H., Angermayer, B., 1995, S. 579.

1073 Siehe ausführlich zu den Voraussetzung für die Bildung von Portfolio-Hedges sowie deren Wirkung Treuberger [sic!], H., Angermayer, B., 1995, S. 581 ff.

1074 Von fiktiven oder unrealisierten Verlusten kann man sprechen, da der Kursverlust eines Wertpapiers erst durch den Verkauf realisiert würden. Besteht ein Sicherungsgeschäft würde eine Kompensation dieses Verlustes erzielt werden, so daß eine Bewertungseinheit zulässig wäre.

1075 Zu der Mark-to-Market-Bewertung bei Finanzgeschäften siehe Treuberg, H., Angermayer, B., 1995, S. 579f.

1076 Vgl. zur Bewertung von Portfolio-Hedges sowie zur Behandlung von Mikro- und Makro-Hedges Krumnow, J. et al., 1994, S. 443ff.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und trotz des Vorhandenseins längerer Passagen mit wortwörtlicher Übereinstimmung ist weder die Übernahme gekennzeichnet noch ein Hinweis auf die Quelle gegeben worden.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[84.] Tn/Fragment 399 01 - Diskussion
Bearbeitet: 30. November 2012, 21:02 WiseWoman
Erstellt: 30. November 2012, 20:05 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Kellermann 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 399, Zeilen: 1-2
Quelle: Kellermann 2001
Seite(n): 282, Zeilen: 6-8
[Bisher ist jedoch noch nicht geregelt, ob eine Ü]bertragung eines Portfolio-Hedges auch auf andere Bereiche als den Kapitalanlagebereich, also auch auf das originäre Versicherungsgeschäft möglich ist. Ob eine Übertragung eines Portfolio-Hedges auch auf andere Bereiche als den Kapitalanlagebereich, d.h. also auch auf das originäre Versicherungsgeschäft möglich ist, ist bislang nicht geregelt.
Anmerkungen

Abschluss einer ungekennzeichneten Übernahme aus Kellermann (2001), die sich über Seiten hingezogen hat.

Sichter
(Graf Isolan), WiseWoman


[85.] Tn/Fragment 411 12 - Diskussion
Bearbeitet: 15. December 2013, 22:04 Schumann
Erstellt: 29. November 2012, 15:38 (Sotho Tal Ker)
Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, Pfister 2004, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 411, Zeilen: 12-15
Quelle: Pfister 2004
Seite(n): 11, Zeilen: 27-29
Um eine für das Risiko angemessene Prämie berechnen zu können, muss die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und das Ausmaß des Schadens für den Versicherer quantifizierbar sein. 2. Um eine für das Risiko angemessene Prämie berechnen zu können, muss die Wahrscheinlichkeit des Eintritts und das Ausmaß des Schadens für den Versicherer quantifizierbar sein.
Anmerkungen

Wortidentische Übereinstimmung.

Sichter
Agrippina1


[86.] Tn/Fragment 416 05 - Diskussion
Bearbeitet: 20. December 2012, 21:49 KayH
Erstellt: 30. November 2012, 23:42 (Graf Isolan)
Fragment, Gesichtet, Riedle 2005, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Tn, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Singulus, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 416, Zeilen: 5-14, 16-24, 101-102
Quelle: Riedle 2005
Seite(n): 18-19, Zeilen: S.18,13-26 und S.19,4-11
Betrachtet man die Schadenzahl N als die Summe Laplace-verteilter Zufallsvariablen, die nur die Werte 0 und 1 annehmen können, so ist N gemäß einer Binomialverteilung verteilt.

Tn 416 Hab 1

Als Notation für die Binomialverteilung verwenden wir b(n,p) mit und Dabei entspricht der Parameter n der Größe des Portfolios (= Anzahl der Risiken im Versicherungsbestand). [...]1076

Die Binomialverteilung eignet sich zur Modellierung der Schadenzahlverteilung für kleine, homogene Bestände. Für große Bestände ist sie dagegen ungeeignet, da die Varianz in diesen Fällen sehr klein ausfällt. Außerdem ist diese Verteilung nicht sehr anpassungsfähig, da nur ein Parameter, nämlich p, als Anpassungsparameter zur Verfügung steht.

Die Binomialverteilung kann für kleine Werte von p sehr gut durch die sog. Poissonverteilung approximiert werden. Denn gerade kleine Werte von p, also Schäden, die nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit auftreten, kommen in der Versicherungsbranche, insbesondere bei Katastrophenrisiken, häufig vor.1077


1076 Erinnert sei an folgende Eigenschaften der Binomialverteilung: E(N) = n·p und Var(N) = n·p (1 – p).

1077 Insbesondere ist die Wahrscheinlichkeit für Großschadenereignisse relativ gering, so dass in diesem Fall die Poissonverteilung zur Modellierung der Schadenzahl als geeigneter erscheint.

[Seite 18]

Betrachtet man die Schadenzahl N als die Summe von laplaceverteilten Zufallsvariablen, die nur die Werte 0 oder 1 annehmen können, so ist N gemäß einer Binomialverteilung verteilt.

Tn 416 Q 1

Als Notation für die Binomialverteilung benutzen wir b(m,p).

Offensichtlich entspricht der Parameter m der Größe des Portfolios. Erinnert sei an die folgende Eigenschaften der Binomialverteilung:

Lemma 2.7

Tn 416 Q 2

[Seite 19]

[...]

Die Binomialverteilung eignet sich zur Modellierung der Schadenzahlverteilung für kleine, homogene Bestände. Dagegen ist sie für große Bestände ungeeignet, da die Varianz dann sehr klein ausfällt. Desweiteren ist diese Verteilung wenig anpassungsfähig, da nur der Parameter p zur Modellierung dienen kann.

Die Binomialverteilung kann für kleine Werte von p sehr gut durch die Poissonverteilung approximiert werden, siehe Beispiel A.25. Doch gerade kleine Werte von p, also Schäden, die nur mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit auftreten, treten in der Versicherungsbranche häufig auf.

Anmerkungen

Auf späteren Seiten findet sich in Fußnoten "Vgl. Riedle, M. (2005)" ohne nähere Charakterisierung der Quelle. Im Literaturverzeichnis ist die Quelle nicht aufgeführt.

Sichter
(Graf Isolan), (Hindemith), Hood