VroniPlag Wiki

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Befunde[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Bisher wurden folgende betroffene Kapitel festgestellt (für vollständig bzw. nahezu vollständig übernommene siehe Klammervermerke):
  • Teil I: Die Anwendung des Strafrechts gegen Gewalt
  • § 1 Macht und Herrschaft: Auf dem Weg zur Entwicklung des staatlichen Gewaltmonopols (S. 1-24):
  • I. Die Genesis der Gewalt (S. 1-4): Seiten 1, 2
  • II.2.2 Konfliktspotential der Macht (S. 8-9): Seite 9
  • V.1. Die strafende Wohlfahrt (S. 20-21): Seiten 20, 21 – [vollständig]
  • V.2. Normakzeptanz und Disziplinierung (S. 21-24): Seite 22
  • § 2 Die normative Konstruktion von Gesellschaft (S. 25-55):
  • IV.3. Zur Funktion des Strafrichters (S. 42-51): Seiten 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50 – [Abschnitte a-g vollständig]
  • § 3 Normative Politik in dem Rechtstaat (S. 56-71):
  • III. Strafrechtliche Gesetzgebungen: Die Steuerungsmöglichkeiten des Strafrechts im Rechtsstaat (S. 63-65): Seiten 63, 64
  • III.4. Die Förderung einer unabhängigen Justiz (S. 68-71): Seiten 68, 69, 70, 71 – [vollständig]
  • § 4 Strafrechtliche Macht gegen Gewalt: Funktionen des staatlichen Gewaltmonopols (S. 72-87): Seiten 73, 74
  • IV.2. Strafrechtlicher „Expansionismus“ oder Verrechtlichung? (S. 86-87): Seite 87
  • Teil II: Allgegenwärtige Gewalt: Eine Herausforderung für den Staat
  • § 1 Gewalt: Auf der Suche nach ihrer Bedeutung (S. 96-106): Seite 96
  • I.1.2 Deutsche – Gewalt (S. 99-103): Seiten 99, 102, 103
  • I.2.4 Die imbuschs´schen [sic] sieben Fragen zur Gewalt (S. 109-113): Seite 111, 112, 113
  • II. Typologie der Gewalt (S. 113): Seite 113
  • II.1. Direkte physische Gewalt (S. 114): Seite 114 – [vollständig]
  • II.2. Psychische Gewalt (S. 115): Seite 115 – [vollständig]
  • II.3. Institutionelle Gewalt (S. 116): Seite 116 – [vollständig]
  • II.4. Strukturelle Gewalt (S. 117-118): Seiten 117, 118 – [vollständig]
  • II.5. Kulturelle Gewalt (S. 119): Seite 119
  • II.6.1 Bordieus [sic] symbolischen [sic] Macht (S. 120-121): Seiten 120, 121 – [vollständig]
  • II.8. Incisus: Gewalt aus gesundheitlicher Sicht – The WHO’s World report on violence and health (S. 127-132): 128, 129, 130, 131, 132 – [nahezu vollständig]
  • II.8.1 Definition von Gewalt aus gesundheitlicher Sicht (S. 132-134): Seiten 132, 133, 134 – [vollständig]
  • II.8.2 Typologie der Gewalt aus gesundheitlicher Sicht (S. 134-136): Seiten 134, 135, 136 – [vollständig]
  • II.8.3 Die Wurzeln der Gewalt aus gesundheitlicher Sicht – ein ökologisches Modell (S. 136-141): Seiten 136, 137, 138, 139, 140, 141 – [vollständig]
  • III.1. Individuelle Gewalt (S. 143-144): Seite 144
  • III.1. Formen kollektiver Gewalt (S. 144-145): Seiten 144, 145 – [nahezu vollständig]
  • III.3. Heterogene Formen staatlicher Gewalt (S. 146-147): Seiten 146, 147 – [nahezu vollständig]
  • III.4. Gewalt in modernen Gesellschaften (S. 148-150): Seiten 148, 149 – [vollständig]
  • IV.2. Schmetterlingseffekt: Zur Prekarität, Armut und Gewalt (S. 152-153): Seite 152 – [vollständig]
  • IV.2.1 Bedingungen der Gewaltentwicklung in benachteiligten Kontexten (S. 153-157): Seiten 155, 156 – [nahezu vollständig]
  • IV.2.3 Die eingeschränkte Voraussehbarkeit des Handelns und Gewalt (S. 158-159): Seiten 158, 159 – [vollständig]
  • V.3. Gewalt als Mittel sozialen Handelns? (S. 164-167): Seiten 164, 165, 166 – [vollständig]
  • VI.2. Recht als Gegensatz zur Gewalt? (S. 174-176): Seite 175
  • VI.5. Abnahme oder Zunahme der Gewalt? (S. 179-181): Seiten 180, 181 – [vollständig]
  • VI.6. Legalität und Legitimität – Begriffliche Unterscheidung (S. 181-186): Seite 182
  • VII.2. Die Legitimierung von politischer Gewalt (S. 197-200): Seiten 197, 198, 199, 200
  • VII.4. Politische Gewalt in Lateinamerika (S. 202-204): Seite 202
  • § 2 Gewalt: Ihre Wahrnehmung (S. 207-222):
  • I.1. Gewaltphänomene in historischer Perspektive (S. 207-209): Seiten 208, 209
  • II.1. Wenn die Gewalt kriegerische wird: Hat die Zivilisation ein Ende? (S. 212-215): Seite 214
  • III.2. Die Grauzone zwischen Krieg und Frieden (S. 219-222): Seite 219
  • § 3 Gewalt: Ansätze des Phänomens (S. 223-230):
  • III. Kriminologische Erfassungen (S. 229-230): Seite 230
  • § 4 Gewalt in Lateinamerika: Eine gewaltige Realität (S. 231-260):
  • I. Ursachen der hohen Kriminalitätsrate (S. 231-235): Seiten 231, 233, 234, 235, 236
  • II. Rechtsstaatliche Defizite (S. 236-241): Seiten 238, 239
  • III. Schwerpunkt Venezuela (S. 241-243): Seiten 241, 242, 243 – [vollständig]
  • III.1 Das Recht auf Leben (S. 244-245): Seite 244, 245
  • III.2. Venezuela lebt in einem Klima der Gewalt (S. 245-253): Seiten 246, 249, 250, 251
  • III.3.2 WHO World Report on Violence and Health (S. 253-259): Seiten 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259 – [vollständig]
  • Schlussbemerkungen (S. 261-265): Seiten 262, 265.

Herausragende Fundstellen[]

  • Ein neunseitiger Abschnitt (S. 42-51 aus dem Kap. IV.3. Zur Funktion des Strafrichters) ist am Stück aus der Quelle:Gjb/Rössner 1997 übernommen
  • Ein zehnseitiger Abschnitt (S. 111-120 aus dem Kap. I.2.4 Die imbuschs´schen [sic] sieben Fragen zur Gewalt, S. 109-113, sowie die ersten 6 Unterkapitel des Kap. II. Typologie der Gewalt, S. 114-120) sind am Stück aus der Quelle:Gjb/Imbusch Bonacker 2006 übernommen
  • Ein dreiseitiger Abschnitt (S. 20-22) ist am Stück aus der Quelle:Gjb/Singelnstein Stolle 2006 übernommen
  • Aus der Quelle:Gjb/Gewalt und Gesundheit 2003 sind ein Abschnitt von 14 Seiten (S. 128-141) und ein Abschnitt von sechs Seiten (S. 253-259) je am Stück übernommen.
  • S. 153-156 stammen weitgehend wörtlich aus der Quelle:Gjb/Groenemeyer 2005. Dabei werden auch Schreibfehler im Original übernommen. Zwei wörtliche Übernahmen werden als Zitate gekennzeichnet.

Herausragende Quellen[]

  • Die vorgenannten Quellen
sind auch quantitativ am stärksten plagiiert worden (zusammen mehr als 60 Plagiatsfragmente).

Sonstiges[]

  • Die Arbeit ist mit "cum laude" bewertet worden, hat aber gleichwohl als Teil einer akademischen Laufbahn gedient; der Verfasser ist mittlerweile Professor.
  • Das folgende Beispiel eines (plagiatfreien) Absatzes auf S. 250 der Arbeit zeigt, dass der Autor nicht die Sprachkenntnisse besitzt, um selbständig eine deutschsprachige Dissertation anzufertigen:
"Auf Seite der Justiz verbessert sich den Landschaft kaum. Eine ineffiziente Antwort, unterdrückt von politischen Manipulation, mangelde Finanzmitteln und knappe Infrastruktur scheint die Regel zu sein. Folgende Abbildung zeigt wie schwach reagierte den Justizsystem auf der Totschläge im Jahr 2004:"

Statistik[]

  • Es sind bislang 122 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 26 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 96 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 265 Seiten im Hauptteil. Auf 116 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 43.8 % entspricht.
    Die 265 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 149
0 % - 50 % Plagiatsanteil 30
50 % - 75 % Plagiatsanteil 25
75 % - 100 % Plagiatsanteil 61
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 27 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Gjb col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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