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Auffallendes und Merkwürdiges

Auswahl der Quellen[]

LM 93 13

Übernahme aus Steindorff ohne Hinweis auf die Quelle

Bei den Quellen dominieren herausragende wissenschaftliche Qualifikationsschriften, nämlich die Dissertationen von Weber (1986) (über 50 dokumentierte Fragmente) und Joerges (1971) sowie die Habilitationsschriften von Schurig (1981) (gekürzte Übernahme des Unterkapitels „III. Verschiedene Mischsysteme“, S. 32-50), Kropholler (1975) und Steindorff (1958). Stark in Anspruch genommen wird auch ein Festschriftbeitrag von Makarov (1963), mit dessen Wortlaut Kapitel XI.1 überwiegend bestritten wird.

Bei Lehrbüchern und Kommentaren meidet der Verfasser die einführende Literatur und konzentriert sich auf Werke mit Schwerpunkt auf der wissenschaftlichen Auseinandersetzung, wie Kropholler (1997) (über ein Dutzend dokumentierte Fragmente), Kegel (1995), Sonnenberger (Münchener Kommentar, 1990) und von Bar (1987).

Aus Buchbesprechungen kopiert der Verfasser für die Rezeption einer portugiesischen und einer schwedischen Monographie.

Abgerundet wird diese Auswahl durch eine Reihe von Aufsätzen und weiterer Monographien, aus denen insbesondere Teile der Länderberichte in Kapitel VIII (S. 155-175) übernommen werden.

Eine Liste der Werke, die der Verfasser ohne ausreichende Kennzeichnung verwendet hat, findet man unter Lm/Quellen.

Technik der Übernahme[]

Viele Texte werden in ganzer Länge übernommen, wie beispielsweise die in der obigen Grafik dargestellte Übernahme von Steindorff im Fragment_093_14.

Häufig finden sich Zusammenfassungen längerer Abhandlungen, in denen Teile entfernt und die verbleibenden Passagen zusammenmontiert werden. Auf diese Weise werden beispielsweise 19 Seiten bei Schurig (S. 32-50) zu sieben Seiten (202-208) verkürzt. Eine ähnlich zusammenfassende Übernahme aus einem Text von Weber – dokumentiert als Fragment 071 06 – ist nachfolgend illustriert: Links die gekürzte Fassung, rechts die Passage im Original. Text im Umfang mehrerer Zeilen fällt weg. Die übernommenen Satzschnipsel werden mit wenigen Worten „verklebt“.

LM 71 05

Zusammenfassung durch Collage eines Textes von Weber

Weber 121 01

Im Vergleich das Original von Weber


Gelegentlich werden beide Techniken der Übernahme verbunden. Nur leicht gekürzt wird auf S. 162-163 ein Text von Boschiero übernommen:

LM 162 04

Leicht geraffte Übernahme von Boschiero auf S. 162

LM 163 01

Fortsetzung im direkten Anschluss als ungekürzte, teils bearbeitete Übernahme


Dabei verweisen in 74 dokumentierten Fällen die Fußnoten auf die ausgewertete Quelle, ohne die Übernahme des Textes zu kennzeichnen (Bauernopfer). In einem Dutzend weiterer Fälle geschieht dies mit einem Verweis wie „Cf. ferner“, der einen anderen Inhalt der Quelle suggeriert (verschärftes Bauernopfer), wie beispielsweise in Fragment_118_05, wo ca. 80% der Seite wörtlich (mit kleinen Auslassungen) von Joerges übernommen wurden.

LM 118 05

Übernahme von Joerges mit dem Verweis "Cf ferner"

In 66 dokumentierten Fällen ist aber im Kontext der Übernahme kein Verweis auf die ausgewertete Quelle zu finden, obwohl sie mit nur geringen Veränderungen wiedergegeben wird (Verschleierung). Darüber hinaus wird in einem halben Dutzend Fällen die ausgewertete Quelle ohne jede Änderung des Wortlauts und ohne jeden Verweis verwendet (Komplettplagiat). Insgesamt sind also 72 Fragmente dokumentiert, in denen der Verfasser den Wortlaut einer Quelle kopiert, ohne sie zu erwähnen.

In mindestens einem Fall stützt sich der Verfasser auf den Wortlaut der Quelle auch dort, wo er offensichtlich inhaltlich anderer Ansicht ist. So wird eine Aussage von Weber in Fragment_076_01 durch das Verschieben eines Wortes in ihr Gegenteil verkehrt. Eine darüber hinausgehende eigene Formulierungsleistung wurde an dieser Stelle nicht erbracht.

Wiederholung statt Zusammenfassung[]

Die Neigung des Verfassers, vorhandene Texte wiederzuverwerten, prägt auch das abschließende Kapitel XII, „Zusammenfassung der Ergebnisse“, S. 251-260. Tatsächlich werden hier (mit Ausnahme von Kapitel X, S. 222f), die Ergebnisse nicht zusammengefasst. Kapitel XII besteht weitgehend aus wortgetreuen Wiederholungen von Ergebnissen aus den einzelnen Kapiteln. (Die Wiederholung eigener Texte wurde vorliegend nicht als Plagiat gewertet.)

  • S. 251 Zeile 18-Ende entspricht S. 26 Zeile 11 bis S. 27 Zeile 3
  • S. 252 Zeilen 4-11 entspricht S. 31 Zeilen 11-17
  • S. 252 Zeilen 12-14 entspricht S. 32 Zeilen 4-7
  • S. 252 Zeilen 27-31 entspricht S. 82 Zeilen 20 -24
  • S. 253 Zeilen 11-31 entspricht S. 139 Zeile 22 bis S. 140 Ende
  • S. 253 Zeilen 32 bis S. 254 Ende entspricht S. 141 Anfang bis S. 142 Ende
  • S. 255 Zeile 3 bis S. 256 Zeile 28 entspricht S. 175 Zeile 16 bis S. 177 Ende
  • S. 256 Zeile 31 bis S. 257 Zeile 15 entspricht S. 209 Zeile 2 bis Ende
  • S. 257 Zeile 16 bis S. 258 Zeile 10 entspricht S. 214 Zeile 12 bis S. 215 Zeile 6
  • S. 258 Zeilen 11-24 entspricht S. 245 Zeilen 17-27
  • S. 259 Zeilen 17-27 entspricht S. 245 Zeilen 14-24
  • S. 260 Zeile 3 bis Ende der Arbeit entspricht S. 250 Zeilen 10-25.

Stilistisches Einebnen[]

Die meisten Änderungen an den übernommenen Quellen dienten offenbar dazu, den Text in die untersuchte Arbeit einzufügen – teils inhaltlich, sehr häufig aber auch nur stilistisch. Dabei entfernt der Verfasser autorentypische Stilelemente und ersetzt sie durch seinen eigenen unauffälligen Stil. Dabei wird der Anfang der übernommenen Passage häufig am stärksten bearbeitet. Ein gutes Beispiel dafür findet man in Fragment_011_06 (das nicht als Plagiat, sondern als „verdächtig“ gewertet wurde), in dem der Verfasser die für Kegel typischen, kurzen, prägnanten Sätze zu längeren verbindet. So werden aus Kegels vier Absätzen mit insgesamt acht Sätzen in der untersuchten Arbeit ein Absatz mit vier Sätzen:

LM 011 06

Ein Text von Kegel wird stilistisch eingeebnet.

Kegel 02

Der Originaltext bei Kegel.


Übereinstimmungen von Belegen[]

Gelegentlich werden aus den Quellen auch die Fußnoten übernommen. Weitaus häufiger werden Belege aber nur selektiv übernommen und durch weitere ergänzt. Ein Beispiel für eine Ergänzung findet man in Fragment_021_01. Der Verfasser stimmt seinem Doktorvater darin zu, dass die wissenschaftliche Diskussion auf eine bestimmte Frage kaum eingehe, und fügt den drei Belegen im Original elf weitere hinzu.

An mehreren Stellen reichert der Verfasser übernommene Verweise auf andere Werke mit kurzgefassten Gliederungen dieser Arbeiten an: Fragment_054_16, Fragment_077_09, Fragment_086_03.

Zitierweise[]

Mit vielen der Quellen, denen Texte entlehnt wurden, findet an jeweils anderer Stelle eine inhaltliche Auseinandersetzung statt, wobei die Quellen dann dort oft korrekt zitiert werden. So diskutiert der Verfasser auf S. 103-105 die Arbeit von Weber, auf S. 94-96 die von Steindorff. Auch die Arbeiten von Kropholler, von Bar, Joerges und Kegel werden an anderen Stellen korrekt zitiert.

Ungewöhnlich ist die sehr häufige Verwendung von „Cf“ in Fußnoten, wo nicht auf weiterführende Literatur verwiesen, sondern ein direkter Beleg geführt werden soll – wie z.B. S. 73 Fn. 45 „Cf. SCHOCH, aaO“ als Beleg für eine Aussage von Schoch. Aus diesem Grund wurde eine Erwähnung der verwendeten Quelle als z.B. „Cf. WEBER“ nicht als verschärftes, sondern als einfaches Bauernopfer gewertet.

Fehlverweise[]

Eine hohe Anzahl von Fehlverweisen ist an sich typisch für Plagiate. In der vorliegenden Arbeit sind sie sehr selten. Eine Ausnahme ist der Verweis auf S. 128, Fußnote 76 zu „Hohloch, Das Deliktsstatut, S. 210“, der sich dort mit einer anderen Frage beschäftigt.

Tipp- und Flüchtigkeitsfehler[]

Dagegen finden sich in der Arbeit nicht wenige Tipp- und Flüchtigkeitsfehler. Drei solche Fehler (mit „[sic]“ gekennzeichnet) findet man in Fragment_207_01, jeweils zwei Fehler in Fragment_166_13 sowie in Fragment_086_03 bei Fußnote 25, wo der Verfasser von Weber den Verweis auf einen niederländischen Autor übernimmt. (Im Literaturverzeichnis ist das Werk dagegen richtig angegeben.) Französisch wird z.B. in Fragment_080_21 fehlerhaft wiedergegeben. Weitere Tipp- oder Flüchtigkeitsfehler findet man beispielsweise in Fragment_002_101, Fragment_020_05, Fragment_028_04, Fragment_050_113, Fragment_051_08, Fragment_058_01, Fragment_169_08, Fragment_204_01 und Fragment_208_14.

Falsche Zitate[]

In mehreren Fällen verfälscht der Verfasser Zitate durch Flüchtigkeitsfehler.

  • So übernimmt der Verfasser in Fragment_040_02 von Weber unter anderem ein Zitat, übersieht aber dort das Schlusszeichen, und verwandelt dergestalt eine Aussage von Weber in eine solche von Kahn, der damit posthum zum Erfinder der (erst später diskutierten) „funktionalen Identität“ von Rechtsnormen würde.
  • In Fragment_231_02 stammt das wörtliche Zitat in Fußnote 39 nicht, wie der Verfasser behauptet, von Zweigert, sondern von Neuhaus (so richtig Makarov).
  • In Fragment_228_03 nennt der Verfasser für das englische Zitat von Wengler eine falsche Quelle, nämlich den deutschsprachigen Aufsatz von Wengler in der Festschrift Wolff. Der vom Verfasser kopierte Makarov benennt die richtige Quelle, einen Aufsatz von Wengler im Recueil des Cours.