VroniPlag Wiki

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Befunde[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Betroffen sind folgende Kapitel (von denen manche vollständig bzw. nahezu vollständig übernommen wurden – siehe Klammervermerke):
  • Teil 3 (Islam and Democracy, S. 13-17): Seiten 14, 17
  • Teil 4 (Crime and Punishment):
  • 4.5. ("Crimes Mention in Koran and Sunnah", S. 25-26): Seite 25 – [vollständig]
  • Teil 5 (The emergence of Islam):
  • Kap. 5.4. ("The Seventh Century – Arrival of a new religion", S. 37-39): Seiten 37, 38, 39 – [vollständig]
  • Kap. 5.6. ("From the Prophet to Islam", S. 41-45): Seiten 41, 42, 43, 44, 45 – [nahezu vollständig]
  • Kap. 5.7. ("Islam as related to other religions, S. 46-48): Seite 46, 48
  • Teil 7 (Sources of Islamic Criminal Law):
  • Kap. 7.5 ("The Koran", S. 58-65): 59, 60
  • Kap. 7.5 ("Consensus", S. 71-74): Seiten 73, 74
  • Kap. 7.6 ("Analogy", S. 74-75): Seite 75
  • Teil 8 (Schools of Islamic Criminal Law):
  • Kap. 8.1 ("Hanafiyyah School", S. 81-84): Seiten 81, 82, 83
  • Kap. 8.3 ("Shafaiah School", S. 85-87): Seiten 85, 86, 87
  • Kap. 8.4. ("Hanbali School", S. 87-88): Seiten 87, 88
  • Teil 11 (Examples):
  • Kap. 11.1 ("Freedom of speech", S. 103-105): Seiten 103, 104, 105 – [nahezu vollständig]
  • Kap. 11.2 ("Freedom of assembly", S. 105-106): Seiten 105, 106 – [nahezu vollständig]
  • Kap. 11.3 ("Freedom of thought and believe", S. 106-107): Seiten 106, 107 – [nahezu vollständig].

Herausragende Fundstellen[]

  • Der Inhalt der Kap. 11.1 bis 11.3 mit Beispielen für Koran-Texte zur Rede-, Versammlungs- und Glaubensfreiheit wurde der Internetquelle Osman 1996 entnommen, die weder in den Fußnoten noch im Literaturverzeichnis der Dissertation genannt wird: Seiten 103, 104, 105, 106, 107.

Herausragende Quellen[]

  • Die meisten der festgestellten Plagiatsquellen sind weder in den Fußnoten noch im Literaturverzeichnis der Dissertation nachgewiesen.
  • In zahlreichen Fällen handelt es sich um plagiierte Internetquellen.
  • Besonders umfangreich ausgewertet wurde (in den historischen Artikeln 5.4 bis 5.7 zur islamischen Frühzeit, S. 37-48) die Internetquelle Stockman 1998, die weder in den Fußnoten noch im Literaturverzeichnis der Dissertation genannt wird.
  • Dabei werden gelegentlich auch Aussagen übernommen, die man in einer wissenschaftlichen Arbeit als eher trivial empfinden würde, etwa der terminologische Hinweis auf S. 48:
    "From the noun 'Islam,' in English, is coined the English adjective 'Islamic.' It is important to learn how to use the words Islam, Islamic and Muslim correctly; one cannot refer to the followers as 'Islam’s' or the religion as 'Muslim.'"

Statistik[]

  • Es sind bislang 40 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 117 Seiten im Hauptteil. Auf 36 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 30.8 % entspricht.
    Die 117 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 81
0 % - 50 % Plagiatsanteil 13
50 % - 75 % Plagiatsanteil 4
75 % - 100 % Plagiatsanteil 19
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 16 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, )

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Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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