VroniPlag Wiki

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Befunde[]

  • Die Arbeit enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Durch die – im Juli 2012 begonnene – Analyse wurden bisher (Stand: 5. August 2015) folgende Kapitel als betroffen festgestellt:
  • B. EINLEITUNG (S. 13-21): Seiten 16, 17, 18, 19
  • C. LITERARISCHE TRADITIONSLINIEN
  • I. Lügendichtung
  • 2. Göttliche Lügner (S. 27-29): Seite 28
  • 3. Lukian (S. 29-31): Seiten 30, 31
  • 4. Pater Cipolla (S. 32): Seite 32
  • 5. Baron von Münchhausen (S. 33-34): Seiten 33, 34
  • II. Schelmengeschichten [Anf.] (S. 34-35): Seite 35
  • 1. Lazarillo de Tormes (S. 35-36): Seiten 35, 36
  • 2. Guzmán de Alfarache (S. 36): Seite 36 – [vollständig übernommen]
  • 3. Nachfolger (S. 36-38): Seiten 36, 37
  • 5. Tyl Ulenspiegel (S. 38-40): Seite 39
  • 6. Reineke Fuchs (S. 40-41): Seite 41
  • 7. Simplicissimus (S. 41-43): Seiten 42, 43
  • 9. Zum Schelmenroman im 18. bis 20. Jahrhundert (S. 47-48): Seite 48
  • III. Autobiographie
  • 1. Memoiren und Bekenntnisse (S. 49): Seite 49
  • 3. Wahrheitsanspruch und Fiktionalität (S. 50-53): Seiten 51, 53
  • 4. Selbstgefälligkeit (S. 54-55): Seite 54
  • 5. Glaubwürdigkeit (S. 55-56): Seite 55
  • IV. Kriminalerzählungen und Detektivromane [Anf.] (S. 58-63): Seiten 59, 62, 63
  • 1. Detektiv-Erzählungen [Anf.] (S. 63): Seite 63
  • 1.1 Eugène Vidocq (S. 63-67): Seiten 64, 65, 67
  • 1.4 Arthur Conan Doyle (S. 69-70): Seiten 69, 70
  • 1.5 Zur Figur des Detektivs (S. 70-72): Seite 71
  • 2. Gentleman-Verbrecher-Geschichten
  • 2.4 Zorro (S. 83): Seite 83 – [vollständig übernommen]
  • V. Literarische Darstellung von Verbrechern im 18. und 19. Jahrhundert
  • 2. Räuberromane (S. 87-89): Seite 89
  • 3. Friedrich Schiller als Kriminalpsychologe
  • 3.2 Der Geisterseher (S. 93-96): Seite 95
  • 6. Verbrecher-Figuren in der Literatur vor 1900 (S. 106-108): Seite 106
  • D. KRIMINOLOGIE, PATHOLOGIE UND GENIE
  • I. Kriminologie
  • 1. Terminologisches (S. 109-110): Seite 110
  • 2. Zur Kriminologie im 19. Jahrhundert (S. 110-116): Seiten 111, 114
  • 4. Literatur und Kriminologie (S. 118-121): Seite 120
  • 5. Zur Weiterentwicklung der Kriminologie nach 1900 (S. 121-123): Seite 121
  • II. Entartung (S. 123-127): Seiten 123, 124, 125, 126, 127
  • IV. Zum Künstlerbild um 1900
  • 1. Dandy (S. 134-137): Seite 135
  • E. ZUR PHILOSOPHIE, PSYCHIATRIE, ANTHROPOLOGIE UND POETIK DER TÄUSCHUNG
  • I. Philosophie der Täuschung (S. 145-148): Seiten 146, 147
  • II. Frühneuzeitliche Klugheitslügen-Lehren
  • 2. Niccolò Machiavelli (S. 150-152): Seiten 151, 152
  • 4. François VI. de La Rochefoucauld (S. 156): Seite 156 – [vollständig übernommen]
  • 5. Zur Aufrichtigkeit: Desavourierung der Desavouierung (S. 156-157): Seite 157
  • III. Pseudologia phantastica (S. 158-169): Seiten 160, 164, 167, 168
  • IV. Maskierung (S. 169-172): Seite 171
  • V. Täuschung in der antiken Poetik
  • 1. Mimesis und Fiktionalität (S. 173-175): Seite 175
  • 3. Platon (S. 176-178): Seiten 177, 178
  • 4. Aristoteles (S. 178-181): Seiten 178, 179, 180, 181
  • 5. Gorgias (S. 182-183): Seiten 182, 183
  • 6. Das Wahrscheinliche (S. 183-184): Seiten 183, 184 – [nahezu vollständig übernommen]
  • VI. Dichtung als Lüge (S. 184-191): Seiten 189, 190, 191
  • VII. Literaturwissenschaftliche Theorien der Fiktion
  • 1. Begriff und Geschichte (S. 191-193): Seite 192
  • 2. Zur Fiktionalität von Texten (S. 193-196): Seiten 193, 194, 195, 196
  • 3. Funktion (S. 196-197): Seiten 196, 197
  • 4. Metafiktion (S. 197-198): Seite 198
  • 5. Theorien (S. 199-208): Seiten 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 208
  • VIII. Simulation und Simulakrum (S. 209-213): Seiten 209, 210, 211, 212, 213
  • IX. Zum Erzähler
  • 1. Der Erzähler als Träger der Fiktionalität (S. 214-215): Seiten 214, 215 – [nahezu vollständig übernommen (exkl. letzter Satz)]
  • 2. Der Ich-Erzähler als Bürge der Wahrheit (S. 216-219): Seiten 216, 217, 218, 219
  • 3. Der unzuverlässige Erzähler (S. 219-221): Seiten 220, 221
  • F. HOCHSTAPELEI IM 20. JAHRHUNDERT
  • I. Zum Begriff des Hochstaplers (S. 223-227): Seiten 223, 224, 225
  • III. Hochstapelei in der Weimarer Republik (S. 230-232): Seiten 230, 232
  • V. Abenteurer und Hochstapler in der Literatur um 1900
  • 4. Herman Bang (S. 237-238): Seite 237
  • 6. Erich Mühsam (S. 238-240): Seiten 239, 240
  • 13. Vicki Baum (S. 242-243): Seite 243
  • G. GEORGES MANOLESCU UND ERICH WULFFEN
  • I. Manolescu und seine Memoiren
  • 1. Biographie und Autobiographie (S. 245-253): Seite 245
  • 2. Rezeption (S. 253-257): Seite 254
  • II. Eigenschaften, Psychologie und Vorgehensweise des Hochstaplers (S. 258-304): Seiten 289, 294, 295, 296
  • III. Manolescus Erzählungen
  • 1. Erzählerisches (S. 304-307): Seiten 304, 305
  • 2. Konfession und Wahrheitsanspruch (S. 307-309): Seiten 308, 309
  • 5. Die Rechtfertigung der Publikation (S. 312-314): Seite 314
  • VII. Erich Wulffen
  • 1. Leben und Werk (S. 333-341): Seiten 333, 334, 335, 336, 337
  • 2. Literatur in der Kriminologie (S. 341-344): Seiten 341, 342, 343, 344
  • 4. Wulffen und Manolescu: Zur Psychologie des Hochstaplers (S. 346-355): Seite 349
  • 5. Hochstapler und Dichter (S. 355-357): Seiten 355, 356
  • H. GENTLEMAN-VERBRECHER NACH MANOLESCU
  • I. Gentleman-Verbrecher

Herausragende Fundstellen[]

  • Der Inhalt des literaturtheoretischen Kapitels E.VII.2 (Zur Fiktionalität von Texten, S. 193-196) ist zu einem großen Teil aus dem Wikipedia-Artikel Fiktion (2010) entnommen, worauf in diesem Kapitel an keiner Stelle hingewiesen wird (eine weitere Übernahme erfolgte als Bauernopfer aus der Quelle Kern (2004)).
  • Der Inhalt des Kapitels C.II.2 (Guzmán de Alfarache, S. 36) stammt aus der dort nicht erwähnten Quelle Seiler (1986), siehe Fragment 036 04.
  • Das halbseitige Kapitel C.IV.2.4 (Zorro, S. 83) bezieht seinen Inhalt im Wesentlichen aus dem – in der gesamten Arbeit als Quelle ungenannt bleibenden – Wikipedia-Artikel Zorro (2010), siehe Fragment 083 01.

Herausragende Quellen[]

  • Quantitativ fallen Buttkewitz (2002) und Kern (2004) besonders auf; ausführlichere Anmerkungen zu diesen beiden Quellen siehe unter "Andere Beobachtungen".
  • Auch die Arbeit von Claßen (1988) zur Darstellung von Kriminalität in der deutschen Literatur, Presse und Wissenschaft 1900 bis 1930 wird häufig rezipiert, aber oft nicht oder nicht ausreichend als Quelle ausgewiesen.

Andere Beobachtungen[]

Charakter der untersuchten Arbeit[]

  • Die Publikation enthält selbst keinen Hinweis auf einen ursprünglichen Charakter als Habilitationsschrift. Dieser lässt sich nur aus dem Jahresbericht für 2010 der Universität Freiburg (Schweiz) schlussfolgern, der für den Verfasser eine Habilitation im Frühlingssemester 2010 an der dortigen Philosophischen Fakultät zum Thema "Die Literarisierung des Verbrechers – Kunst und Kriminalität in der europäischen Erzählprosa um 1900" ausweist (PDF, S. 47). Erwähnt wird die Habilitation für Germanistische Literaturwissenschaft 2010 auch an anderer Stelle (PDF, S. 24, Pos. 6.4).
  • Aufgrund von insg. 25 als verwendet ausgewiesenen Internetquellen mit angegebenen Abrufdaten zwischen dem 26.09.2009 und dem 22.02.2011 ist von einer teilweisen redaktionellen Veränderung bzw. Weiterbearbeitung des als Habilitationsschrift eingereichten Textes vor der Drucklegung auszugehen.

Allgemeines zur festgestellten Arbeitsweise[]

  • Als durchgehendes Muster lässt sich für alle Teile der Arbeit erkennen, dass der Verfasser sehr oft vorgibt, Primärquellen zu rezipieren bzw. zu zitieren, während diese Zitate – meist in gleicher Abgrenzung und oft Referenzen sowie (leicht umformulierte) umgebende Texte einschließend – tatsächlich aus anderen Quellen abgeschrieben werden.
  • Auf ungeprüfte Übernahmen von Zitaten aus nicht ausgewiesenen Sekundärquellen deuten auch von dort mitübernommene Wortlaut- oder Referenzierungsfehler hin, die bei stichprobenartig näher untersuchten Passagen festgestellt wurden, siehe z.B.
  • Bei den meisten Fragmenten wurde aber auf eine intensivere Untersuchung angetroffener wörtlicher Zitate verzichtet, weshalb – zumal angesichts des festgestellten Übernahmemusters und der ingesamt beträchtlichen Zahl wörtlicher Zitate (siehe zweite Abb. weiter unten) – nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei genauerer Analyse noch für weitere Zitate ungeprüfte Übernahmen aus Sekundärquellen belegt werden könnten, d.h. entsprechende Passagen auch noch in bereits dokumentierte Plagiatsfragmente einzuschließen (und insofern auch in der Zeilenzählung mitzuberücksichtigen) wären.
    Es gibt in der Arbeit noch weitere wörtliche Zitate, die sich in gleicher Abgrenzung oder mit gleichen Auslassungen auch in Publikationen finden, die sich als Plagiatsquellen erwiesen haben. In der Regel unterblieb hier aber ebenfalls eine nähere Untersuchung dieser Zitate auf Indizien für etwaige ungeprüfte Übernahmen aus Sekundärquellen.
  • Von den 51 bisher festgestellten Quellen sind 29 nirgends in der Arbeit erwähnt.

Quellen Buttkewitz (2002) und Kern (2004)[]

  • Zu Beginn von Kap. E setzt der Verfasser folgende Fußnote (S. 143, FN 1):
    "Die Ausführungen in diesem Kap. folgen zum Teil den Darlegungen von Stefan Helge Kern: Die Kunst der Täuschung, Hochstapler, Lügner und Betrüger im deutschsprachigen Roman seit 1945 am Beispiel der Romane Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull, Mein Name sei Gantenbein und Jakob der Lügner, Diss. Hannover 2004, S. 10–95, und: Uta Buttkewitz: Das Problem der Simulation am Beispiel der Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull und der Tagebücher Thomas Manns, Diss. Rostock 2002, S. 10–47."
    Hierzu folgende Anmerkungen:
    • Das Kap. E umfasst die Seiten 143-221. Es sei dahingestellt, ob ein solcher Verweis die umfassenden quasi-wörtlichen Übernahmen abdeckt, die sich über fast 80 Seiten ziehen. Vgl. für Buttkewitz (2002) z.B. die Übernahmen der Seiten 200-213.
    • Auf Seite 210 verweist der Verfasser explizit auf eine aus Buttkewitz (2002) übernommene Aufzählung. Ein aufmerksamer Leser mag den Eindruck gewinnen, die Fußnote auf Seite 143 beziehe sich auf generelle Argumentationslinien sowie diese Aufzählung, jedoch nicht auf umfängliche Textübernahmen. Auf Kern (2004) wird innerhalb von Kap. E nicht weiter ausdrücklich verwiesen.
    • Sowohl auf Buttkewitz (2002) wie auch auf Kern (2004) wird einerseits außerhalb des fraglichen Kap. E zugegriffen, zudem auch innerhalb von Kap. E auf Bereiche außerhalb der ausgewiesenen Abschnitte der beiden Dissertationen:
  • Der Verfasser übernimmt Analysen zu Platon und Aristoteles sowohl aus Buttkewitz (2002) wie auch aus Kern (2004). Auch hierzu einige Anmerkungen:
    • Während Kern die übliche Stephanus- bzw. Bekker-Zählung verwendet, zitiert Buttkewitz (höchst unüblich) nach Seitenzahlen. Der Verfasser übernimmt die jeweilige Zitierweise, ohne die offenbare Inkongruenz zu beheben (vgl. Fragment 178 03 und Fragment 179 12 mit den dort verlinkten Parallelfragmenten).
    • Buttkewitz und Kern verwenden unterschiedliche Platon-Ausgaben. Der Verfasser macht in seinen Ausführungen jedoch nicht deutlich, dass sich die jeweiligen Seitenzahlen auf verschiedene Ausgaben beziehen.
      • Der Verfasser gibt im Literaturverzeichnis folgende Platon-Ausgabe an:
        "Platon: Sämtliche Werke, Reinbek: Rowohlt 1958 [= Rowohlts Klassiker]."
        Darin findet sich das auf S. 177, FN 93, angegebene Zitat tatsächlich auf S. 114 (Politeia, II Buch, 377c-e). Auf der folgenden Seite wird in FN 94 mit "Ebd., Zehntes Buch: '[...]', S. 429; [...] S. 433" eine Seitenzahl angegeben, die in der ausgewiesenen Platon-Ausgabe überhaupt nicht existiert. Der angegebene Passus findet sich vielmehr auf S. 290 (Politeia, X Buch, 598b) und S. 292 (Politeia, X Buch 600e).
        • Umgekehrt findet sich in der von Buttkewitz verwendeten Platon-Ausgabe (lt. Literaturverzeichnis: Platon: Der Staat. 3. Aufl. München: dtv, 2001.) auf S. 114 nicht das Zitat aus FN 93 (S. 114 bietet Politeia, III Buch 392a-d), jedoch sehr wohl auf den S. 429/433 die in FN 94 angegebenen Stellen.
      • Wenig verwunderlich unterscheiden sich auch die jeweiligen Übersetzungen substanziell und in auch für den Laien erkennbarer Weise. Während z.B. das auf S. 177 abgedruckte Politeia-Zitat von "Hesiodos und Homeros" spricht, ist auf S. 178, FN 94, von "Homer" die Rede.
    • Aus dem Gesagten drängt sich der Verdacht ungeprüften Kopierens der Zitate auf. Man darf vermuten, dass selbst eine sehr liberale Auslegung der Anmerkung zu Beginn von Kap. E den Autor von der Prüfung seiner Primärquellen nicht enthebt.

Internetquellen[]

  • In den Fußnoten werden insgesamt 25 Online-Quellen als rezipiert angegeben, darunter 5 Wikipedia-Artikel. Bei allen diesen Wikipedia-Artikeln wurde auch eine – teils ausgiebige – nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Verwendung im Text festgestellt; siehe
  • Darüber hinaus gibt es weitere 5 verwendete Wikipedia-Artikel, deren – ebenfalls teils ausgiebige – Rezeption an keiner Stelle des Buches nachgewiesen wird; siehe:
  • Ferner finden sich ungekennzeichnete Übernahmen aus zahlreichen weiteren Online-Quellen, die in der Arbeit nirgends genannt werden, darunter u.a. Buchbesprechungen wie z.B. Akalin (2005), Superporcus (2005) oder Solon (2008) – eine Amazon-Kundenrezension.
  • Von den insgesamt 51 bisher festgestellten Quellen sind 50 auch oder ausschließlich online verfügbar.

Quellen Ts (2006) und Ts (2007)[]

  • Es finden sich auch Inhalte, die bereits in einem früheren Aufsatz des Verfassers publiziert worden waren:
    Das grobe Muster. Georges Manolescu und Felix Krull, in: Thomas Mann Jahrbuch, Bd. 19 (2006), S. 175-200.
  • Diese Quelle, deren Inhalt in überwiegendem Maße und großteils wörtlich in die untersuchte Arbeit eingegangen ist, wird dort an keiner Stelle genannt.
  • Textparallelen finden sich insbesondere
  • auf fast allen Seiten des Eröffnungskapitels I. (Manolescu und seine Memoiren, S. 245-257) des Teils G (Georges Manolescu und Erich Wulffen)
  • sowie in Teilen der Kapitel:
  • [Teil D. Kriminologie, Pathologie und Genie / I. Kriminologie:]
  • 2. Zur Kriminologie im 19. Jahrhundert (S. 110-116, hier S. 110, 113, 114)
  • 4. Literatur und Kriminologie (S. 118-121, hier S. 118, 119)
  • 5. Zur Weiterentwicklung der Kriminologie nach 1900 (S. 121-123, hier S. 121, 122)
  • [Teil G. Georges Manolescu und Erich Wulffen / VII. Erich Wulffen:]
  • 4. Wulffen und Manolescu: Zur Psychologie des Hochstaplers (S. 346-355, hier S. 346, 348, 349, 350)
  • [Teil H. Gentleman-Verbrecher nach Manolescu:]
  • II. Karl May (S. 385-401, hier S. 388, 391, 394, 395 f.).
  • Das Kapitel IV. (Die Weiterentwicklung des Hochstaplerwesens, S. 233-234) des Teils F (Hochstapelei im 20. Jahrhundert) bezieht seinen Inhalt bzw. Wortlaut in Teilen aus dem – ebenfalls ungenannt bleibenden – Aufsatz des Verfassers: Altes und Neues, in: Thomas Mann Jahrbuch, Bd. 20 (2007), S. 81-102.
  • Da aber sogenannte Eigen- oder Selbstplagiate im VroniPlag Wiki grundsätzlich nicht mit Fremdplagiaten gleichgesetzt werden, wurden diese Übernahmen hier nicht näher dokumentiert.

Sonstiges[]

  • Die Statuten (PDF) der Universität Freiburg (Schweiz) sehen in Art. 25 (Habilitation) u.a. vor:
    "Die Verleihung der Habilitation erfordert eine gründliche und qualitativ anspruchsvolle wissenschaftliche Forschungsleistung (Habilitationsschrift oder gleichwertige Publikationen) sowie den Nachweis didaktischer Fähigkeiten."
  • Das Habilitationsreglement (PDF) der Philosophischen Fakultät vom 5. April 2001 formuliert in Art. 5 (Habilitationsschrift) als Anforderung:
    "Die Habilitationsschrift muss die wissenschaftlichen Kenntnissen [sic] über das behandelte Thema deutlich vertiefen und verbessern."
  • Die "für das gesamte wissenschaftliche Personal der Universität Freiburg" gültigen Richtlinien über das Verfahren im Falle des Verdachts auf das Vorliegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (PDF) vom 13. Mai 2008 besagen in Art. 2 u.a. :
    "Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstossen wird, namentlich wenn fremde Arbeitsergebnisse und Erkenntnisse unter eigenem Namen verfasst werden (Plagiat), [...]."
  • Der Verfasser dankt auf Seite 13 in Fußnote 1 – neben den beiden Freiburger Germanisten Prof. Dr. Harald Fricke und Prof. Dr. Sabine Haupt"[d]em Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG WORT [...] für die Unterstützung der Drucklegung" sowie für "vielfache Unterstützung" persönlich auch Prof. Dr. Helmut Koopmann (Augsburg), Vorsitzender des Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG Wort.
  • In einer Selbstdarstellung des Förderungsfonds heißt es auf der letzten Seite [424] der Bibliographie der in den Jahren 1977 bis 2011 mit Unterstützung des Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG WORT erschienenen Publikationen (2012, (PDF)) u.a.:
    "Nur solche Publikationen werden berücksichtigt, die sich durch hohen wissenschaftlichen Rang auszeichnen und deren Erscheinen wegen geringer Auflage ohne eine Druckbeihilfe nicht möglich wäre."
  • Im Verzeichnis der Veröffentlichungen und Vorträge des Verfassers (hier zugänglich unter download CV) findet sich u.a.:
    Evangelische Akademie Munich-Tutzing, Germany, Tagung Freiheit für die Literatur?; Tutzing, Germany, 3 February 2007 Speech on: “Zum schweizerischen Zitatrecht”.
  • Dass dem Verfasser der Wert einer genauen Zitierweise klar ist, lässt sich schließen aus seiner skeptischen Einschätzung der Manolescu-Biographie von Lynx: "Er gibt weder Nachweise noch setzt er Anführungszeichen, und so besitzt sein Buch nur geringen Quellenwert" (S. 257). Über eine Textausgabe urteilt der Verfasser (S. 257 unten) recht streng: "Auf weitere Mängel einzugehen verdient dies Machwerk nicht."
  • In einem Eintrag in der Deutschen Nationalbibliografie von ca. Mitte Juli 2015 wird für Oktober 2015 eine "2., korrigierte und überarbeitete Ausgabe" angekündigt, die im gleichen Verlag erscheinen und 544 Seiten umfassen soll (erste Auflage 2011: 495 Seiten).
  • In der 2. Auflage findet sich ein vom Januar 2015 datierendes Vorwort des Verfassers, das aus folgender Erkärung besteht:
    "Der ersten Auflage hätte die Bürde der Existenz erspart bleiben sollen. 2011 unredigiert, unlektoriert und überhastet in den Druck gegeben, musste sie rasch wieder vom Markt genommen werden. Denn dem genauen Blick bot sich ein Bild einigen Grauens. Nicht nur wurden trotz über 1300 Anmerkungen Übernahmen nicht oder ungenügend nachgewiesen, der Text war auch sonst formal und inhaltlich eine starke Ode an die Unvollkommenheit, ein langer unforced error. Die vorliegende korrigierte Auflage versucht diese Mängel zu beheben. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit zur Straffung, Ergänzung und Aktualisierung genutzt."

Statistik[]

  • Es sind bislang 227 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 164 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 63 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 411 Seiten im Hauptteil. Auf 170 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 41.4 % entspricht.
    Die 411 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 241
0 % - 50 % Plagiatsanteil 90
50 % - 75 % Plagiatsanteil 43
75 % - 100 % Plagiatsanteil 37
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 15 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
( rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Ts col1

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

Zum Vergrößern auf die Grafik klicken.


Ts col2

hellgrün = gekennzeichnete wörtliche Zitate (Blockzitate sowie Zitate im Fließtext bzw. in Fußnoten), sofern sie nicht als Teil von Plagiatsfragmenten dokumentiert sind

türkis = Textparallelen mit Ts (2006) und Ts (2007) (nicht dokumentiert; siehe dazu weiter oben "Andere Beobachtungen // Quellen Ts (2006) und Ts (2007)")