VroniPlag Wiki

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Befunde[]

  • Nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Textübernahmen entfallen auf die 5 Teile der Dissertation seitenmäßig wie folgt:
  • CHAPTER 1: The Concept of Parliamentary Privilege (S. 1-39): Seiten 4-8, 12-14, 28, 29, 31-34, 36
  • darin Kapitel mit vollständig übernommenem Inhalt: 2.1, 2.1.1, 2.1.2, 2.1.3, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4, 4.2
  • darin Kapitel mit nahezu vollständig übernommenem Inhalt: 4.3
  • CHAPTER 2: The Main Content of Parliamentary Privilege (S. 40-97): Seiten 42-53, 56-70, 82-97
  • darin Kapitel mit vollständig übernommenem Inhalt: 5.2, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3, 5.2.4, 6.2.2, 6.2.3, 6.2.4, 6.2.5, 6.3, 6.3.1, 6.3.2, 6.3.3, 6.3.4, 6.3.5, 6.3.6, 6.3.7, 8, 8.1, 8.1.1, 8.1.2, 8.1.3, 8.2, 8.3.1, 8.3.2, 8.3.3
  • darin Kapitel mit nahezu vollständig übernommenem Inhalt: 6.2.1
  • CHAPTER 3: Existing Some of Questions of Parliamentary Privilege (S. 98-150): Seiten 98-113, 120-124, 134
  • darin Kapitel mit vollständig übernommenem Inhalt: 9.1
  • darin Kapitel mit nahezu vollständig übernommenem Inhalt: 9.2
  • CHAPTER 4: The Development of Parliamentary Privilege (S. 152-184): Seiten 152-159, 165-169, 171-173, 179-184
  • darin Kapitel mit vollständig übernommenem Inhalt: 12.1, 13.3.1, 12.3.2, 12.3.3, 12.3.4, 12.3.5, 12.3.6, 13.3.2.1, 15.2
  • darin Kapitel mit nahezu vollständig übernommenem Inhalt: 12.2, 15.1.
  • Bei einem Großteil der – häufig ganzseitigen – Textübernahmen handelt es sich um Komplettplagiate.

Herausragende Fundstellen[]

  • Wy/Fragment 095 01: Ein klarer Hinweis auf eine Übernahme im "Copy-Paste"-Stil. Auch Wy/Fragment 087 01 liefert einen solchen Hinweis.
  • Wy/Fragment 006 01: Bei der wörtlichen Übernahme einer ganzen Seite ohne Quellenverweis hat der Autor eine Zwischenüberschrift der Quelle unmotiviert im Fließtext der Dissertation untergebracht.

Herausragende Quellen[]

  • Van der Hulst (2000): Die Quelle wird zwar häufig angegeben, aber aus diesen Quellenverweisen werden die sehr umfangreichen wörtlichen Übernahmen nicht deutlich. Z.B. stammt das gesamte Kapitel 8 (S. 82-97) wörtlich aus dieser Quelle. Insgesamt stammen mehr als 10% des Textes der Dissertation aus dieser Quelle.
  • Wright (2007): Aus dieser Quelle wurde sehr umfangreich und zumeist wörtlich übernommen, wobei ein Quellenverweis entweder fehlt oder den Umfang der wörtlichen Übernahmen nicht offenlegt.
  • Ganzseitig mit kleinen Änderungen wurden der Griffith (2007) entnommen:

Statistik[]

  • Es sind bislang 114 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 54 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 60 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 228 Seiten im Hauptteil. Auf 103 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 45.2 % entspricht.
    Die 228 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 125
0 % - 50 % Plagiatsanteil 17
50 % - 75 % Plagiatsanteil 9
75 % - 100 % Plagiatsanteil 77
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 30 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Wy col

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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