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Die außenpolitische Stellung der Türkei im Nahen und Mittleren Osten, besonders nach dem Kalten Krieg bis Ende 1999, [sic] Kontinuität oder Wandel?

von Derya Biyikli

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Db/Fragment 179 28 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-11-26 23:54:13 Graf Isolan
Akkaya et al. 1998, Db, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 179, Zeilen: 28-30
Quelle: Akkaya et al. 1998
Seite(n): 128, Zeilen: 1-3
Trotz mehrerer diplomatischer Initiativen der Türkei zur Schließung des Ausbildungslagers und zur Auslieferung des PKK-Führers, hat die syrische Führung keine Konzessionsbereitschaft gezeigt und immer wieder behauptet, dass Öcalan nicht in Damaskus lebe. Trotz mehrerer diplomatischer Initiativen der Türkei zur Schließung des Ausbildungslagers und zur Auslieferung des PKK-Führers hat die syrische Führung bislang keine Konzessionsbereitschaft gezeigt.
Anmerkungen

Ohne Hinweis auf eine Übernahme.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann


[2.] Db/Fragment 179 36 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2014-01-15 21:56:51 Schumann
BauernOpfer, Db, Fragment, Gesichtet, Gürbey 1998b, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Schumann
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 179, Zeilen: 36-41
Quelle: Gürbey 1998b
Seite(n): 356, Zeilen: 18-22
Das türkisch-syrische Sicherheitsabkommen, das zwischen den zuständigen Delegationen der Türkei und Syrien am 19.und [sic] 20. Oktober 1998 in Adana ausgehandelt wurde, enthielt folgende syrische Verpflichtungen:

- Der Führer der PKK hält sich ab sofort nicht mehr in Syrien auf; die Wiedereinreise nach Syrien wird ihm keinesfalls erlaubt.

Das türkisch-syrische Sicherheitsabkommen,16 das zwischen den zuständigen Delegationen der Türkei und Syrien am 19. und 20. Oktober 1998 in Adana ausgehandelt wurde, enthält folgende syrische Verpflichtungen:

– Der Führer der PKK hält sich ab sofort nicht mehr in Syrien auf; die Wiedereinreise nach Syrien wird ihm keinesfalls erlaubt.


[16 Zum Abkommen siehe Hürriyet vom 22.10.1998.]

Anmerkungen

Die Übernahme wird auf der folgenden Seite fortgesetzt.

Ein Hinweis auf die Quelle findet sich dort in Fn. 1008 (siehe Fragment 180 01) – Art und Umfang der Übernahme (die zuvor auch noch den Inhalt von Fn. 1007 mit einschließt) bleiben für den Leser jedoch im Dunkeln.

Sichter
(Schumann), Stratumlucidum



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20131126235444