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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 13-30
Quelle: Adanir 1995
Seite(n): 48-49, Zeilen: 48:11-20.37-40 - 49:1-11
Die staatskapitalistische Industrialisierung ging mit der Reglementierung der Agrarmärkte einher. Dies geschah erstens durch die Gründung von öffentlichen Institutionen, wie des „Amtes für Agrarprodukte“ (Toprak Mahsulleri Ofisi), das direkt in das Marktgeschehen eingriff, zweitens durch die staatseigenen Industrien, wie Zuckerraffinerien und Textilkombinate, welche die Beherrschung bestimmter Bereiche des Agrarmarktes mit sich brachten, und drittens durch staatlich kontrollierte Verkaufskooperativen, welche die Preise wichtiger Exportgüter stabilisieren halfen.144

Die etatistische Wirtschaftspolitik hatte die schwierige Aufgabe, die einheimischen Produkte - Tabak, Nüsse, Trockenfrüchte, Rosinen, Baumwolle, Getreide - auf dem Weltmarkt abzusetzen. Da auch die Industrieländer mit vergleichbaren Absatzproblemen ihrer Erzeugnisse konfrontiert waren, fand der Clearingverkehr, d.h. die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen und Zahlungen, in den 30er Jahren große Verbreitung. Das erste Clearingabkommen wurde am 27. Juli 1933 mit Frankreich abgeschlossen. Zwei Wochen später kam ein ähnliches Abkommen mit Deutschland zustande. Nach diesen Verträgen sollten 30% der türkischen Verrechnungskonten zur freien Verfügung der Türkei stehen. Der Rest war für die Importe aus den beiden Industrieländern bestimmt. Unter diesen Bedingungen entwickelte sich die Außenhandelsbilanz im Jahrzehnt von 1931 bis 1940 überwiegend positiv.145


144 Vgl. Adanir Fikret: Geschichte der Republik Türkei, S. 48

145 Vgl. Adanir Fikret: Geschichte der Republik Türkei, S. 49

[Seite 48]

Die staatskapitalistische Industrialisierung ging mit einer Reglementierung der Agrarmärkte einher. Dies geschah erstens durch die Gründung von öffentlichen Institutionen, wie des >Amtes für Agrarprodukte< (Toprak Mahsulleri Ofisi), das direkt in das Marktgeschehen eingriff, zweitens durch die staatseigenen Industrien, wie Zuckerraffinerien und Textilkombinate, die die Beherrschung bestimmter Bereiche des Agrarmarktes mit sich brachten, und drittens durch staatlich kontrollierte Verkaufskooperative, die die Preise wichtiger Exportgüter stabilisieren halfen. [...]

[...]

Die etatistische Außenhandelspolitik hatte die schwierige Aufgabe, die einheimischen Produkte - Tabak, Nüsse, Trockenfrüchte, Rosinen, Baumwolle, Getreide — auf dem Weltmarkt abzusetzen. Da auch die Industrieländer mit vergleichbaren Ab-

[Seite 49]

satzproblemen ihrer Erzeugnisse konfrontiert waren, fand der Clearingverkehr, d. h. die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen und Zahlungen, in den 30er Jahren große Verbreitung. Das erste Clearingabkommen wurde am 27. Juli 1933 mit Frankreich abgeschlossen. Zwei Wochen später kam ein ähnliches Abkommen mit Deutschland zustande. Nach diesen Verträgen sollten 30% der türkischen Verrechnungskonten zur freien Verfügung der Türkei stehen. Der Rest war für die Importe aus den beiden Industrieländern bestimmt.

Unter diesen Bedingungen entwickelte sich die Außenhandelsbilanz im Jahrzehnt von 1931 bis 1940 überwiegend positiv.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben trotz weitgehender Übereinstimmung ungekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan) Schumann