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Untersuchte Arbeit: Seite: 253, Zeilen: 1-4 |
Quelle: Şen 1997c Seite(n): 608, Zeilen: 33-38 |
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[Die] fünfte Säule ist die Freizügigkeit gegenüber den Arbeitnehmern, die für die türkischen Arbeitskräfte nach dem Assoziierungsabkommen von 1963 eigentlich ab dem 1. Dezember 1986 gelten sollte, jedoch damals aufgrund der Interventionen der Bundesrepublik Deutschland auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. 1467
1467 Vgl. Sen [sic] Faruk: Die Türkei auf dem Weg vom multikulturellen Osmanischen Reich in die multikulturelle Europäische Union, in: Südosteuropa, 46 Jhg.11/1997 [sic], S. 608 |
Die fünfte Säule ist die Freizügigkeit gegenüber den Arbeitnehmern, die für die türkischen Arbeitskräfte nach dem Assoziationsabkommen von 1963 eigentlich schon ab dem 1. Dezember 1986 gelten sollte, jedoch damals aufgrund der Interventionen der Bundesrepublik Deutschland auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. |
Fortsetzung von der Vorseite Art und Umfang der Übernahme werden nicht kenntlich gemacht. |
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