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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 270, Zeilen: 7-40
Quelle: Kramer 1992
Seite(n): 139, 140, Zeilen: 139:19-20, 22-29; 140:1-2, 5-9, 11-23, 27-35
Es stellt sich die Frage, ob man von der Türkei als einer Regionalmacht oder „aufstrebender Regionalmacht“ sprechen kann. Macht in dem Sinne, Entwicklungen jenseits der eigenen Grenzen nach den eigenen Interessen und Vorstellungen gestalten oder wesentlich beeinflussen zu können, kann ein Staat mit militärischen oder nicht militärischen Mitteln ausüben. Die Macht kann als Militärmacht oder als „Zivilmacht“ wirken.1562

Der Weg der Militärmacht scheidet für die Türkei weitgehend aus. Um sich gegen Angriffe seiner Nachbarn erfolgreich verteidigen zu können, ist die Türkei zwar gut ausgerüstet [sic] besitzt aber kaum jene militärischen Mittel, die für eine Machtausübung jenseits der eigenen Grenzen geeignet sind. 1563

Wie steht es mit einer regionalen „Zivilmacht“ Türkei? Die Türkei ist ohne Zweifel auf dem Weg, die stärkste Wirtschaftskraft der Region zu werden. Die türkische Wirtschaft ist sehr diversifiziert. Sie hat jährliches Wachstum [sic] und der moderne Sektor ist auch auf den internationalen Märkten wettbewerbsfähig. Die Türkei braucht aber ihre wirtschaftliche Stärke in erster Linie für die Entwicklung des eigenen Landes. Es gibt immer noch interne Wirtschaftsprobleme, die gelöst werden müssen, um die positive Entwicklung fortzusetzen. Sie braucht selber ausländische Kapitalzuflüsse und ausländische Kooperationen.

Ihre Fähigkeiten [sic] andere Staaten und Völker wirtschaftlich zu unterstützen, sind also begrenzt. Sie reichen nicht aus, den immensen Kapitalbedarf der zentralasiatischen GUS-Republiken zu decken. Die Türkei kann und wird einen Beitrag zu deren Entwicklung leisten, die Hauptlast bleibt aber in dieser Hinsicht bei den hoch entwickelten Industrieländern Westeuropas, Nordamerikas und Asiens sowie bei den internationalen Finanzinstitutionen.

Die Türkei hat nicht die wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten auf die Staaten in ihrem Umfeld, um aus eigener Kraft eine strategische Rolle spielen zu können. 1564

Wenn wir von einer „Regionalmacht Türkei“ sprechen, muss man etwas präzisieren. Die Türkei ist aus der Sicht seiner [sic] Nachbarn auf dem Balkan, im Kaukasus und Transkaukasus, im Mittleren Osten und selbst noch für die neuen Staaten in Zentralasien eine „Macht“. Das heißt, sie haben entweder konkrete Erwartungen hinsichtlich einer türkischen Unterstützung oder aber hegen Befürchtungen hinsichtlich außenpolitischer Absichten Ankaras, die sie bei ihrem eigenen Verhalten in Rechnung stellen. Sie fühlen sich aber keineswegs von der Türkei abhängig oder dem türkischen Vorgehen schutzlos [sic]. Die Türkei übt in der Region also Einfluss aus, kann aber [Entwicklungen in ihren Nachbarländern nicht einseitig bestimmen.]


1562 Vgl. Kramer Heinz: Die Türkei zwischen Europa, Asien und dem Nahen Osten, in: Südosteuropa Mitteilungen Nr. 2, 1992, S. 139

1563 Vgl.ebenda, [sic] S. 139

1564 Vgl.ebenda, [sic] S. 139

Berechtigt uns das aber dazu, von der Türkei als Regionalmacht oder „aufstreben­der Regionalmacht“ zu sprechen? [...]

Macht in dem Sinne, Entwicklungen jenseits der eigenen Grenzen nach den eigenen Interessen und Vorstellungen gestalten oder wesentlich beeinflussen zu können, kann ein Staat mit militärischen oder nichtmilitärischen Mitteln ausüben. Er kann als Militärmacht oder als „Zivilmacht“ wirken.

Ersteres, der Weg der Militärmacht, scheidet für die Türkei weitgehend aus. Das Land ist zwar relativ gut gerüstet, um sich gegen Angriffe seiner Nachbarn erfolgreich verteidigen zu können, es besitzt aber kaum jene militärischen Mittel, die für eine Machtausübung jenseits der eigenen Grenzen geeignet sind.

[Seite 140]

Wie steht es mit einer regionalen „Zivilmacht“20 Türkei? Das Land ist ohne Zweifel auf dem Weg, die stärkste Wirtschaftskraft der Region zu werden. [...] Die türkische Wirtschaft ist im Ver­gleich zu den Nachbarländern sehr weit diversifiziert. Der moderne Sektor der Industrie, der auch auf den internationalen Märkten wettbewerbsfähig ist, weitet sich ständig aus.

Das alles darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Türkei ihre wirtschaftliche Stärke in erster Linie für die Entwicklung des eigenen Landes braucht. [...] Außerdem hat sie eine Reihe erheblicher interner Wirtschaftsprobleme, die gelöst werden müssen, wenn die positive Entwicklung fortgesetzt werden soll. Sie ist deswegen auch weiter auf ausländische Kooperation und Kapitalzuflüsse angewiesen.

Ihre Fähigkeiten, aus den eigenen Ressourcen andere Staaten und Völker wirtschaftlich zu unterstützen, sind also begrenzt. Sie reichen nicht aus, um den immensen Kapitalbedarf der zentralasiatischen GUS-Republiken [oder auch nur den Unterstützungsbedarf der neuen Balkanstaaten] zu decken. Die Türkei kann und wird einen Beitrag zu deren Ent­wicklung leisten, die Hauptlast bleibt in dieser Hinsicht aber bei den hochentwickelten Industrieländern Westeuropas, Nordamerikas und Asiens sowie bei den internationalen Finanzinstitutionen.

Damit ist die Türkei nicht ohne wirtschaftliche Einflußmöglichkeiten auf die Staaten in ihrem Umfeld; sie verfügt aber nicht über die notwendigen Ressourcen, um aus eigener Kraft eine strategische Rolle spielen zu können. [...]

Wenn wir von einer „Regionalmacht“ Türkei sprechen, müssen wir das also etwas präzi­sieren. Aus der Sicht seiner Nachbarn auf dem Balkan, im Kaukasus und Transkaukasus, im Mittleren Osten und selbst noch für die neuen Staaten in Zentralasien ist das Land eine „Macht“. Das bedeutet, sie haben entweder konkrete Erwartungen hinsichtlich einer türki­schen Unterstützung oder aber hegen Befürchtungen hinsichtlich außenpolitischer Absich­ten Ankaras, die sie bei ihrem eigenen Verhalten in Rechnung stellen. Sie fühlen sich aber keineswegs von der Türkei abhängig oder dem türkischen Vorgehen gegenüber schutzlos. Die Türkei übt in der Region also Einfluß aus, kann aber Entwicklungen in ihren Nachbar­ländern nicht einseitig bestimmen.


[20 Der Begriff wurde ursprünglich von Francois [sic] Duchène geprägt; vgl. ders. (Hrsg.), Zivilmacht Europa, Frankfurt, 1976. Zu einer neueren Deutung des Begriffs, die eher an Rosecrance's [sic] Konzept des „Handelsstaates“ anschließt [sic] siehe Hanns W. Maull, Zivilmacht Bundesrepublik Deutschland, in: Europa Archiv, [sic] Vol. 47 (1992), No. 10, S. 269–278.]

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme werden durch die "Vgl."-Fußnoten nicht kenntlich gemacht – selbst wenn man von der Ungenauigkeit der Seitenangabe in der letzten absieht; die Verf. übernimmt fast die gesamte Seite mehr oder weniger wörtlich aus der Quelle, ohne dass sich dies dem Leser erschließt.

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Sichter
(Stratumlucidum) Schumann