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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Stratumlucidum
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 34, Zeilen: 11-13
Quelle: Franzius 2004
Seite(n): 1, Zeilen: 17 ff.
Diese politische Öffentlichkeit ermöglicht den Bürgern, zur gleichen Zeit zu gleichen Themen von gleicher Relevanz Stellung zu nehmen. Aus dieser staatsbürgerlichen Praxis kann Demokratisierung auf europäischer Ebene erwachsen. Politische Öffentlichkeit wird nicht als substantiell vorgegebene Größe, sondern in ihrer Funktion als voraussetzungsvoller Kommunikationszusammenhang verstanden, der es den Bürgern ermöglicht, zur „gleichen Zeit zu gleichen Themen von gleicher Relevanz" Stellung zu nehmen. Dies ist eine Umkehrung der Perspektive und zugleich eine Verheißung: Nicht die vorpolitische Identität des Demos, sondern vielmehr der konstitutionelle Akt und die daraus erwachsende staatsbürgerliche Praxis fördern die schleichende, jedoch unausweichliche Demokratisierung der Europäischen Union.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.

Die von Franzius (2004) in Anführungsstriche gesetzte Formulierung stammt ursprünglich von Habermas (1996), Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, Frankfurt a. M. (S. 190 u. 205). Diesen Titel führt die Verf.in auch in ihrem Literaturverzeichnis auf. Von einer "staatsbürgerliche[n] Praxis" oder "Demokratisierung" ist auf den beiden genannten Seiten jedoch nicht die Rede; der erstere Begriff kommt ausschließlich auf S. 300 vor, dort aber nicht der letztere.


Beurteilung durch das erste Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des ersten FU-"Schlussberichts" von 2019 im Jahr 2020):

Kategorie 3 ["Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügiger wörtlicher Textübernahme"] / Kategorie C ["Nennung der Quelle im Kontext bei Möglichkeit eindeutiger Zuordnung"] (PDF-Datei des ersten Schlussberichts mit Anlagen, S. 3 u. 13)

Begründung: "Paraphrasierung von Eder, spätere Verwendung des Gedankens in der Sekundärliteratur irrelevant" (ebd., S. 13)

Gemäß erstem Schlussbericht gelten Fundstellen der Kategorien 3 sowie C als "geringfügige Mängel"; bei ersteren "konnte der Vorwurf der objektiven Täuschung nicht zureichend belegt werden", bei letzteren "handelt es sich um Formfehler, die das Gremium als Bagatellen bewertete" (ebd., S. 4).




Beurteilung durch das zweite Prüfgremium der Freien Universität Berlin
(s. hierzu auch Publikation des zweiten FU-"Schlussberichts" 2021):

Keine Erwähnung im zweiten Bericht; dies bedeutet, dass das Gremium an dieser Stelle keinen eindeutigen Verstoß gegen die Gute Wissenschaftliche Praxis erkennt.


Sichter
(Stratumlucidum) Schumann