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Untersuchte Arbeit: Seite: 27, Zeilen: 1-2 |
Quelle: Decker-Ebert et. al. 1990 Seite(n): Teil I 97, Zeilen: 11-14 |
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[Durch die Autoren DECKER, EBERT, HATER, JANSEN, RITSCHERLE und ZLONICKY des oben angeführten Gutachtens von 1990 wird formuliert: "..., daß zur] sozialverträglichen Gestaltung von Umsiedlungen für den Braunkohlentagebau im rheinischen Revier dann eine Chance besteht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:".
Unter Beachtung dieser Ausfuhrungen sind nachfolgende Schlußfolgerungen zur Kennzeichnung der Sozialverträglichkeit möglich: |
Die Gutachter sind der Auffassung, daß zur sozialverträglichen Gestaltung von Umsiedlungen für den Braunkohlentagebau im rheinischen Revier dann eine Chance besteht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: |
Ein völlig korrektes Zitat, dass offensichtlich mit Zeile zwei beendet ist. Zumal da dann auch noch ein Satz eingeschoben wird, der sich in der genannten Quelle nicht finden lässt, also anscheinend von Dd stammt. <br>Unglücklicherweise sind aber auch noch die nachfolgenden drei Seiten lupenreine identische Übernahmen aus derselben Quelle, welche aber nicht als solche gekennzeichnet werden. Erst am Ende (auf Seite 30) kommt ein vereinzeltes "Abführungszeichen" mit anschließender Quellenangabe, ohne dass je ein zugehöriges Anführungszeichen gesetzt wurde. |
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