VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 74, Zeilen: 1-24
Quelle: LAUBAG 1998
Seite(n): 103, 104, Zeilen: 4-18, 1-9, 11-19
Daraus ergibt sich für die Auswahl eines geeigneten Umsiedlungsstandortes:

o Er muß mit den allgemeinen landesplanerischen Vorgaben übereinstimmen.

o Er muß Aussicht auf Akzeptanz durch die künftigen Umsiedler haben, zum Beispiel: <br>• lokalen Bindungen und Orientierungen, <br>• der Nähe zum bisherigen Standort, <br>• der Erreichbarkeit der Arbeitsplätze, Schulen und sonstiger Einrichtungen.

o Das Soziale Anforderungsprofil ist den Planungen zugrunde zu legen.

o Neben den Baugrundverhältnissen ist seine erschließungs- und entwässerungstechnische Eignung zu prüfen (hinsichtlich Größe, Topographie, Verkehrsanbindung und Vorflut).

o Seine städtebauliche Eignung muß offensichtlich sein, wobei insbesondere zu berücksichtigen sind: <br>• Lage möglichst außerhalb von Auegebieten, <br>• Lage außerhalb flächenwirksamer Restriktionen, <br>• Immissionen.

o Er soll außerhalb von zum Abbau vorgesehenen Lagerstätten liegen.

o Er soll außerhalb der derzeit verbindlichen Bauleitplanungen und innerhalb möglichst unbebauter oder geringfügig bebauter Flächen liegen.

Ausschlußkriterien für einen Umsiedlungsstandort sind:

o dezentrale, ortsferne Lage,

o Lage in Gebieten mit erkennbaren Vorrangnutzungen (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet, Rohstoffsicherung und andere),

o Inanspruchnahme von Waldflächen beziehungsweise hochwertigen Landschaftsflächen,

o schlechte Baugrundverhältnisse,

o Ansiedlung auf kohleführendem Gelände.

[Seite 103, Zeilen 4-18]

Für die Auswahl eines geeigneten Umsiedlungsstandortes ist insbesondere folgendes zu berücksichtigen:

- Er muß mit den allgemeinen landesplanerischen Vorgaben übereinstimmen.

- Er muß Aussicht auf Akzeptanz durch die künftigen Umsiedler haben, unter Berücksichtigung z. B. von:

. lokalen Bindungen und Orientierungen, <br>. der Nähe zum bisherigen Standort, <br>. der Erreichbarkeit der Arbeitsplätze, Schulen und sonstiger Einrichtungen.

- Das Soziale Anforderungsprofil ist bei den Planungen zu berücksichtigen.

- Neben den Baugrundverhältnissen ist seine erschließungs- und entwässerungstechnische Eignung zu prüfen (hinsichtlich Größe, Topographie, Verkehrsanbindung und Vorflut).

[Seite 104, Zeilen 1-9]

- Seine städtebauliche Eignung muß offensichtlich sein, wobei insbesondere zu berücksichtigen sind:

. Lage möglichst außerhalb von Auegebieten, <br>. Lage außerhalb flächenwirksamer Restriktionen, <br>. Immissionen.

- Er soll außerhalb von zum Abbau vorgesehenen Lagerstätten liegen.

- Er soll außerhalb der derzeit verbindlichen Bauleitplanungen und innerhalb möglichst unbebauter oder geringfügig bebauter Flächen liegen.

[Seite 104, Zeilen 11-19]

Ausschlußkriterien für einen Umsiedlungsstandort sind:

- dezentrale, ortsferne Lage,

- Lage in Gebieten mit erkennbaren Vorrangnutzungen (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet, Rohstoffsicherung, u. a.),

- Inanspruchnahme von Waldflächen bzw. hochwertigen Landschaftsflächen,

- schlechte Baugrundgegebenheiten,

- Ansiedlung auf kohleführendem Gelände.

Anmerkungen

Bis auf den Einleitungssatz und einigen kleineren Änderungen identisch. Keine Kennzeichnung als Übernahme, kein Quellenverweis.

Sichter
Guckar