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Untersuchte Arbeit: Seite: 74, Zeilen: 1-24 |
Quelle: LAUBAG 1998 Seite(n): 103, 104, Zeilen: 4-18, 1-9, 11-19 |
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Daraus ergibt sich für die Auswahl eines geeigneten Umsiedlungsstandortes:
o Er muß mit den allgemeinen landesplanerischen Vorgaben übereinstimmen. o Er muß Aussicht auf Akzeptanz durch die künftigen Umsiedler haben, zum Beispiel: <br>• lokalen Bindungen und Orientierungen, <br>• der Nähe zum bisherigen Standort, <br>• der Erreichbarkeit der Arbeitsplätze, Schulen und sonstiger Einrichtungen. o Das Soziale Anforderungsprofil ist den Planungen zugrunde zu legen. o Neben den Baugrundverhältnissen ist seine erschließungs- und entwässerungstechnische Eignung zu prüfen (hinsichtlich Größe, Topographie, Verkehrsanbindung und Vorflut). o Seine städtebauliche Eignung muß offensichtlich sein, wobei insbesondere zu berücksichtigen sind: <br>• Lage möglichst außerhalb von Auegebieten, <br>• Lage außerhalb flächenwirksamer Restriktionen, <br>• Immissionen. o Er soll außerhalb von zum Abbau vorgesehenen Lagerstätten liegen. o Er soll außerhalb der derzeit verbindlichen Bauleitplanungen und innerhalb möglichst unbebauter oder geringfügig bebauter Flächen liegen. Ausschlußkriterien für einen Umsiedlungsstandort sind: o dezentrale, ortsferne Lage, o Lage in Gebieten mit erkennbaren Vorrangnutzungen (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet, Rohstoffsicherung und andere), o Inanspruchnahme von Waldflächen beziehungsweise hochwertigen Landschaftsflächen, o schlechte Baugrundverhältnisse, o Ansiedlung auf kohleführendem Gelände. |
[Seite 103, Zeilen 4-18]
Für die Auswahl eines geeigneten Umsiedlungsstandortes ist insbesondere folgendes zu berücksichtigen: - Er muß mit den allgemeinen landesplanerischen Vorgaben übereinstimmen. - Er muß Aussicht auf Akzeptanz durch die künftigen Umsiedler haben, unter Berücksichtigung z. B. von: . lokalen Bindungen und Orientierungen, <br>. der Nähe zum bisherigen Standort, <br>. der Erreichbarkeit der Arbeitsplätze, Schulen und sonstiger Einrichtungen. - Das Soziale Anforderungsprofil ist bei den Planungen zu berücksichtigen. - Neben den Baugrundverhältnissen ist seine erschließungs- und entwässerungstechnische Eignung zu prüfen (hinsichtlich Größe, Topographie, Verkehrsanbindung und Vorflut). [Seite 104, Zeilen 1-9] - Seine städtebauliche Eignung muß offensichtlich sein, wobei insbesondere zu berücksichtigen sind: . Lage möglichst außerhalb von Auegebieten, <br>. Lage außerhalb flächenwirksamer Restriktionen, <br>. Immissionen. - Er soll außerhalb von zum Abbau vorgesehenen Lagerstätten liegen. - Er soll außerhalb der derzeit verbindlichen Bauleitplanungen und innerhalb möglichst unbebauter oder geringfügig bebauter Flächen liegen. [Seite 104, Zeilen 11-19] Ausschlußkriterien für einen Umsiedlungsstandort sind: - dezentrale, ortsferne Lage, - Lage in Gebieten mit erkennbaren Vorrangnutzungen (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet, Rohstoffsicherung, u. a.), - Inanspruchnahme von Waldflächen bzw. hochwertigen Landschaftsflächen, - schlechte Baugrundgegebenheiten, - Ansiedlung auf kohleführendem Gelände. |
Bis auf den Einleitungssatz und einigen kleineren Änderungen identisch. Keine Kennzeichnung als Übernahme, kein Quellenverweis. |
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