von Doris Fiala
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Df/Fragment 118 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-05-10 01:24:15 Hindemith | Arbenz et al 2010, Df, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 118, Zeilen: 3-11 |
Quelle: Arbenz et al 2010 Seite(n): 2, 6, Zeilen: 2: 14-17; 6: 12-14 |
---|---|
Unter der schweizerischen Sicherheitspolitik ist der koordinierte Einsatz aller Kräfte der Nation zu verstehen, der Gefahren und Bedrohungen strategischen Ausmasses präventiv und operativ begegnet. Sie umfassen sowohl die Instrumente und Mittel der Aussen-, Wirtschafts-, Migrations- und der Ressourcenpolitik wie diejenigen von Armee, Polizei und des Staatsschutzes, insbesondere auch des Schweizerischen Nachrichtendienstes. Aufgrund des Verfassungsauftrages (Artikel 2, BV - Bundesverfassung) hat der Bund die Freiheit und die Rechte des Volkes zu schützen, die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes zu wahren [und sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen.] | [Seite 2, Zeilen 14-17]
Wir verstehen schweizerische Sicherheitspolitik als den koordinierten Einsatz aller Kräfte der Nation, um Gefahren und Bedrohungen strategischen Ausmasses präventiv und operativ zu begegnen. Sie umfasst sowohl die Instrumente und Mittel der Aussen-, Wirtschafts- und Ressourcenpolitik wie diejenigen von Armee, Polizei und des Staatsschutzes. [Seite 6, Zeilen 12-14] Aufgrund des Verfassungsauftrages, Artikel 2, BV, hat der Bund die Freiheit und die Rechte des Volkes zu schützen, die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes zu wahren und sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
|
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20130510012930