VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 8-22
Quelle: SIPOL 2010
Seite(n): 30, 31, Zeilen: 30: 24-27; 31: 2-7
Im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz ist die Armee ein strategisches Mittel in der Hand der Landesregierung zur Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit. Sie bleibt auf absehbare Zeit die einzige sicherheitspolitische Reserve des Landes. Im Falle eines militärischen Angriffs ist sie somit das entscheidende Instrument. Qualitativ erbringt sie Schlüsselbeiträge, z.B. den Schutz des Luftraums, Aufklärungen aus der Luft, ABC-Abwehr, Katastrophenhilfe und Führungsinfrastruktur. Die Aufgaben der Armee sind in Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung definiert und in Artikel 1 des Bundesgesetzes von 1995 über die Armee und die Militärverwaltung umschrieben. Sie umfassen Kriegsverhinderung und Erhaltung des Friedens, Verteidigung, Unterstützung der zivilen Behörden und Friedensförderung. Die definierten Aufgaben sind die längerfristigen Vorgaben für die Armee, und aus ihnen werden auf Grund einer jährlichen Überprüfung der Bedrohungen und Gefahren die Aufträge an die Armee abgeleitet. [Seite 30, Zeilen 24-27]

Im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz ist die Armee ein strategisches Mittel in der Hand des Bundesrates. Sie bleibt auf absehbare Zeit die bedeutendste sicherheitspolitische Reserve des Bundes. Im Falle eines militärischen Angriffs ist sie das entscheidende Instrument.

[Seite 30, Zeile 28]

Qualitativ bringt sie Schlüsselbeiträge 19 ein, [...]

[Seite 31, Zeilen 2-7]

Die Aufgaben20 der Armee sind in Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung definiert und in Artikel 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 21 umschrieben. Sie umfassen Kriegsverhinderung und Erhaltung des Friedens, Verteidigung, Unterstützung der zivi-len Behörden und Friedensförderung. Aufgaben sind die längerfristigen Vorgaben für die Armee. Aus ihnen leitet das VBS aufgrund einer regelmässigen Überprüfung der Bedrohungen und Gefahren die Aufträge an die Armee ab.


19 z.B. Schutz des Luftraums, Aufklärung aus der Luft, ABC-Abwehr, Katastrophenhilfe, Führungsinfra-struktur.

20 Im ersten Titel des Militärgesetzes, in der Botschaft zur neuen Bundesverfassung (Erläuterungen zum Art. 54 des Entwurfs BV) wie auch im SIPOL B 2000 wird der Begriff Armeeaufträge verwendet. Es erscheint sinnvoll, diesen Ausdruck durch Armeeaufgaben zu ersetzen.

21 SR 510.10

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Auch der Rest der Seite (hier nicht dokumentiert) ist leicht an die Quelle angelehnt.

Sichter
(Hindemith), Guckar