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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 1-31
Quelle: PKS 2010
Seite(n): 8, Zeilen: 11-30
[Eine differenzierte] Betrachtung nach jeweiligem Gesetz oder sogar Straftatbestand ist dabei wichtig. Der Anteil der ausländischen Beschuldigten bleibt im Bereich des Strafgesetzbuches mit 47,8% im Rahmen der Vorjahre, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass früher noch nicht alle Straftatbestände des Strafgesetzbuches enthalten waren.

Beschränkt man den Blick auf die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz, so sind 64 % der Beschuldigten Schweizer Staatsangehörige und rund 36 % Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligungen. Der Ausländeranteil in der ständigen Wohnbevölkerung betrug 2008 rund 22 %, ihr Anteil an den Beschuldigten liegt mit 14 Prozentpunkten deutlich über ihrem Bevölkerungsanteil. Inwiefern dies mit dem durchschnittlichen [sic] tieferen sozioökonomischen Status der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zusammenhängt, wird sich mit dem zukünftigen Integrationsindikatorensystem des BFS bald besser eruieren lassen.

Mit 4,4 % aller Beschuldigten sind auch Personen aus dem Asylbereich bei den Straftaten, gegen das Strafgesetzbuch gemessen, an ihrer Zahl zu der Gesamtbevölkerung, übervertreten. Von den insgesamt rund 9’300 Straftaten mit mutmasslichen Beteiligungen dieser Beschuldigungsgruppe [sic] handelt es sich zum grössten Teil um Vermögensstraftaten, Ladendiebstahl 2’243, allgemeinem Diebstahl 611 und Einbruchdiebstahl 537.

14,2% der registrierten Beschuldigten entfallen schliesslich auf die Gruppe Ausländer ohne längerfristige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Bei dieser Personengruppe fällt trotz möglicherweise verkürzter Aufenthaltsdauer und erschwerter Identifikationsmöglichkeiten auf, dass der Anteil wiederholt registrierter Personen im Vergleich zu anderen Beschuldigtengruppen erhöht ist: 5,1 % der Beschuldigten, minderjährige Ausländer ohne längerfristige Aufenthaltsberechtigung wurden innerhalb 2009 für mehr als 10 Straftaten polizeilich registriert. Dieser Anteil liegt bei den beschuldigten erwachsenen Schweizern resp. [Ausländern der Wohnbevölkerung bei 2,1 %.]

Eine differenzierte Betrachtung nach jeweiligem Gesetz oder sogar Straftatbestand ist dabei wichtig. Der Anteil der ausländischen Beschuldigten bleibt im Bereich des Strafgesetzbuches mit 47,8% im Rahmen der Vorjahre, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass früher noch nicht alle Straftatbestände des Strafgesetzbuches in der Statistik enthalten waren.

Beschränkt man den Blick auf die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz, so sind 64% der Beschuldigten Schweizer Staatsangehörige und 36% Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligungen. Der Ausländeranteil in der ständigen Wohnbevölkerung betrug 2008 rund 22%, ihr Anteil an den Beschuldigten liegt mit 14 Prozentpunkten deutlich über ihrem Bevölkerungsanteil. Inwiefern dies mit dem durchschnittlich tieferen sozioökonomischen Status der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zusammenhängt, wird sich mit dem zukünftigen Integrationsindikatorensystem des BFS bald besser eruieren lassen.

Mit 4,4% aller Beschuldigten sind auch Personen aus dem Asylbereich bei den Straftaten gegen das Strafgesetzbuch gemessen an ihrer Zahl zur Gesamtbevölkerung übervertreten. Von den insgesamt rund 9300 Straftaten mit mutmasslichen Beteiligungen dieser Beschuldigtengruppe handelt es sich zum grössten Teil um Vermögensstraftaten; Ladendiebstahl 2243, allgemeinem Diebstahl 611 und Einbruchdiebstahl 537.

14,2 % der registrierten Beschuldigten entfallen schliesslich auf die Gruppe der Ausländer ohne längerfristige Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz. Bei dieser Personengruppe fällt trotz möglicherweise verkürzter Aufenthaltsdauer und erschwerter Identifikationsmöglichkeiten auf, dass der Anteil wiederholt registrierter Personen im Vergleich zu den anderen Beschuldigtengruppen erhöht ist: 5,1% der beschuldigten, minderjährigen Ausländer (49 Beschuldigte) ohne längerfristige Aufenthaltsberechtigung wurden innerhalb 2009 für mehr als 10 Straftaten polizeilich registriert. Dieser Anteil liegt bei den beschuldigten, erwachsenen Schweizern resp. Ausländer der Wohnbevölkerung bei 2,1%

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt hier. Auf die Quelle wird auf Seite 131 unten verwiesen: "Die nachstehenden Darstellungen stammen aus den Statistiken des BfS – Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2009." Dann folgen in der Tat zwei Seiten (132 und 133) 1-zu-1 übernommene Tabellen und Ausführungen, die der Leser aber durch einen anderen Schrifttyp wohl als "rüberkopiert" identifizieren kann.

Ab Seite 134 wird allerdings wieder der normale Schrifttyp der Arbeit verwendet, und der erste Teil der Seite 134 stammt nicht aus der Quelle, so dass die Übernahme hier für den Leser nicht als solche erkennbar ist.

Sichter
(Hindemith), WiseWoman