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Untersuchte Arbeit: Seite: 137, Zeilen: 1 |
Quelle: PKS 2010 Seite(n): 21, 28, Zeilen: Abbildungen |
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Abbildung 12: Beschuldigte nach Alter und Geschlecht, Jahr 2009, verstösse [sic] gegen das Betäubungsmittelgesetz Tabelle 9: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person, Jahr 2009, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz |
Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter und Geschlecht Tabelle 10: BetmG: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person |
Ein Quellenverweis fehlt hier. Auf die Quelle wird auf Seite 131 unten verwiesen: "Die nachstehenden Darstellungen stammen aus den Statistiken des BfS – Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2009." Dann folgen in der Tat zwei Seiten (132 und 133) 1-zu-1 übernommene Tabellen und Ausführungen, die der Leser aber durch einen anderen Schrifttyp wohl als "rüberkopiert" identifizieren kann. Ab Seite 134 wird allerdings wieder der normale Schrifttyp der Arbeit verwendet, so dass die Übernahme hier auf Seite 137 nicht für den Leser als solche erkennbar ist. Außerdem stammt der erste Teil der Seite 134 (auf der auch eine Tabelle zu finden ist) nicht aus der Quelle. Der Leser wird allerdings nicht annehmen, dass die Verfasserin die präsentierten Daten selbst erhoben hat. Dadurch dass keine Quelle angegeben ist (und beim Kopieren der Abbildungen auch die Copyrightzeile abgeschnitten wurde) muss der Leser aber davon ausgehen, dass zumindest die Zusammenstellung und Formattierung der Daten von der Autorin stammen. |
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