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Das Fragment ist kurz, aber m.E. eindeutig. Die Anmerkung benennt als Kategorie auch "Verschleierung". Warum dann eine Einordnung als "KeineWertung" ? Nur wegen der Kürze ? Macht es das besser ? Strafjurist (Diskussion) 06:44, 22. Aug. 2012 (UTC)

Kannst du "eindeutig" näher begründen? Ich lasse mich gern überzeugen. Meine Überlegungen waren, dass ich mir zumindest vorstellen kann, dass sie die identische 6-Wort-Folge am Ende unabhängig von der Quelle als Reaktion auf die Heise-Nachricht formuliert hat. Damit blieben am Anfang Umformulierungen und Auslassungen und das Ganze könnte ggf. als verunglückte Paraphrase o.ä. angesehen werden. Schließlich ist das Fragment sehr kurz. Fret (Diskussion) 07:36, 22. Aug. 2012 (UTC)
Eindeutig, weil gerade die Aufzählung der Themen, die nicht aus der Heise-Meldung stammt, klar auf die Quelle zurückgeht, die hier aber auf der ganzen Seite nicht genannt wird. Gerade letzteres führt selbst bei Annahme einer verunglückten Paraphrase zur Einordnung als "Verschleierung", weil eben die Quellenangabe fehlt. Bleibt nur die Kürze als Kriterium - würde mir bei völlig fehlender Quellenangabe aber nicht reichen, um es auf "KeineWertung" zu setzen. Dazu kommt die wie ich finde etwas unglückliche Konstellation, dass die Anmerkung der Einordnung widerspricht. Strafjurist (Diskussion) 09:40, 22. Aug. 2012 (UTC)
Mb verändert die Bedeutung. Laut Mayer Möller macht Spam 75% aller versandten emails aus. Das wird belegt durch die zitierte Meldung von Heise. Laut Mb dagegen machen alleine Spams zu den Themen Viagra, günstige Kredite und Pornographie 75% aller versandten emails aus. Das belegt die zitierte Quelle nicht. Durch diesen Fehler hat Mb die Aussage nicht von Mayer Möller übernommen. Und für einen Verstoß gegen das Gebot zur Kennzeichnung von Zitaten liegt dieses Fragment nach meiner Ansicht im Graubereich. PlagProf:-) (Diskussion) 11:00, 22. Aug. 2012 (UTC)
Ok, ich setz' es daher erst mal zurück auf Keine Wertung. Fret (Diskussion) 11:30, 22. Aug. 2012 (UTC)
Richtig, Mb formuliert hier so schlecht um, dass eine völlig andere und in dieser Form tendenziell ziemlich sinnlose Aussage entsteht. Dennoch bleibt der Textbestand der Quelle entnommen. Diese wird in diesem Abschnitt der Arbeit ohnehin sehr intensiv herangezogen und ausgewertet, auch deswegen kann man einen "Zufall" wohl ausschließen. Damit bleibt die Frage: Wird eine Übernahme fremden Textes dadruch "geheilt", dass ich beim Übertragen sinnentstellend umformuliere ? Auch den Graubereich sehe ich hier deswegen anders, weil die Quelle gar nicht erwähnt wird sondern statt dessen der Eindruck erweckt wird, dieser Textteil würde durch die Heise-Meldung abgedeckt.Strafjurist (Diskussion) 12:12, 22. Aug. 2012 (UTC)
Ich würde hier unterscheiden zwischen Ideenklau und Formulierungsklau. Der Formulierungsklau ist hier im Graubereich. Die Idee (die hier ohnehin von bescheidener Schöpfungshöhe ist) wurde deshalb nicht geklaut, weil die Aussage verändert wurde. Es gab vor längerer Zeit auf VP mal eine vergleichbare Diskussion zu vermeintlichen Übersetzungsplagiaten, bei denen die Übersetzung so weit vom Original abwich - sei es aus sprachlicher, sei es aus intellektueller Inkompetenz -, dass man das weder als Verstoß gegen das Gebot der Kennzeichnung wörtlicher Zitate noch als Verstoß gegen das Gebot der Angabe von Quellen werten konnte. Bei Interesse kann ich versuchen, das wiederzufinden. PlagProf:-) (Diskussion) 12:26, 22. Aug. 2012 (UTC)
So wichtig ist es nicht. Vor allem ist durch die Änderung der Anmerkung der ursprüngliche Anlass für die Diskussion weggefallen, weil es jetzt keine "Doppeleinordnung" mehr gibt (KeinWertung als Kategorie, aber eine Einordnung als Verschleierung in der Anmerkung). Die Unterscheidung zwischen Ideenklau und Formulierungsklau gefällt mir, hier interessiert nur letzteres. Den finde ich allerdings eben trotz der Kürze ziemlich eindeutig. Aber kein Grund, deswegen lange zu diskutieren. Strafjurist (Diskussion) 12:42, 22. Aug. 2012 (UTC)