(Die Seite wurde neu angelegt: „ Medienkarteihecht ist gewiss ein OCR-Fehler für Medienkartellrecht.“) |
Fret (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Medienkarteihecht ist gewiss ein OCR-Fehler für Medienkartellrecht. |
Medienkarteihecht ist gewiss ein OCR-Fehler für Medienkartellrecht. |
||
+ | :...wobei ein Steinlaus-Äquivalent in einer Juristen-Diss ja auch ganz nett wäre. ;) [[Benutzer:Fret|Fret]] ([[Benutzer Diskussion:Fret|Diskussion]]) 09:39, 18. Aug. 2012 (UTC) |
Aktuelle Version vom 18. August 2012, 09:39 Uhr
Medienkarteihecht ist gewiss ein OCR-Fehler für Medienkartellrecht.
- ...wobei ein Steinlaus-Äquivalent in einer Juristen-Diss ja auch ganz nett wäre. ;) Fret (Diskussion) 09:39, 18. Aug. 2012 (UTC)