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Ich lege dieses Fragment mal der Form halber an, da wir mit diesen beiden Zeilen für S. 55 auf Gt50 kommen. Die Kategorie Verschleierung scheint für diese Übernahme passender (s. Diskussion). -- Stratumlucidum (Diskussion) 18:17, 17. Dez. 2015 (UTC)

Hm, Verweis und Verlinkung auf eine "ausführliche Darstellung" beim folgenden Fragment sind zwar eindeutig, aber vielleicht wäre es trotzdem sinnvoll,
a) die jeweiligen Quellen auch hier schon aufgeschlüsselt zu nennen und
b) auch schon etwas mehr zum Fragment in den Anmerkungen zu sagen;
dies allein schon wegen des Grundgedankens "Jedes Fragment muss für sich stehen (können)" (hier ein früher Beleg, da ging's auch schon um die Bewertung eines sehr kurzen Fragm.).
Mit abnehmender Länge eines Fragments steigt halt prinzipiell der Begründungsaufwand (sofern kein KP vorliegt). Eine Begründung für die Plag-Einstufung könnte daher gerade bei einer so kurzen Passage auch einen Verweis auf die ausgiebige Nutzung der Quelle in der Arbeit beeinhalten (ähnlich wie hier bei einem anderen Fall gehandhabt). -- Schumann (Diskussion) 15:27, 18. Dez. 2015 (UTC)
Die Literaturbelege der Quelle und die Anmerkung sind jetzt ergänzt. Aus Künzer / Uhlig (1983) gibt es allerdings nur diese eine Übernahme.
Ich bin kein großer Freund der "Jedes Fragment soll für sich stehen können"-Philosophie; hier geht es einfach darum, dass aufgrund des Seitenumbruchs Plagiatszeilen wegfallen würden, wenn man kein neues Fragment anlegte. Das reicht m.E. als Rechtfertigung. -- Stratumlucidum (Diskussion) 16:20, 18. Dez. 2015 (UTC)