von Damian Minkus
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[1.] Dmi/Fragment 044 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2014-08-18 17:04:11 Schumann | Bostelmann 2000, Dmi, Fragment, Gesichtet, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 44, Zeilen: 1 ff. (kpl.) |
Quelle: Bostelmann 2000 Seite(n): 34, 35, Zeilen: 34: 3 ff. - 35: 1-6 |
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• Bei der alternativen FlU festgestellte Schlachtkörpermängel sollen an einem getrennten Band nachuntersucht werden.
• Es ist zu gewährleisten, dass die Daten über Erkrankungen und Abnormitäten (pathologisch-anatomische Veränderungen an Schlachtkörpern und /oder Geschlinge) aller Tiere erfasst und den Lieferbetrieben gemeldet werden. Anhand von festgelegten Grenzwerten für die Mortalitätsrate, Anzahl und Art der aussortierten Tiere im Bestand sowie bei der Lebend- und Fleischbeschau überwacht eine eingerichtete Kontrollinstanz die Bedingungen für die Teilnahme an der alternativen FlU. BLAHA (1994) und BOLLWAHN (1994) sind der Ansicht, dass durch die straffe und lückenlose Reglementierung der Gesundheitskontrollen, die weit über das Maß der jetzigen Lebenduntersuchung hinausgehen, der Tierarzt in der gesamten Produktionskette mehr Verantwortung erhält. REUTER (1995) dagegen kritisiert an der Alternative, dass es noch keine Erfahrungen über die Wertigkeit der visuellen FlU im Vergleich zu der klassischen an Tierpopulationen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gibt. Der Autor ist der Ansicht, dass die im Vergleich zu anderen Staaten relativ kleinen Mäster (∅ 106 Tiere/Bestand) und die heterogene regional stark ausgeprägte Vermarktungsstruktur eine konsequente Kontrolle der Erzeugung und Schlachtung nicht zulassen. In Anbetracht der Tatsache, dass während einer Beobachtungszeit von sechs Wochen an 11.000 Schweinen durchschnittlich bei 55,2 % der Tiere pathologisch-anatomische Veränderungen der Organe vorlagen, muss nach wie vor der wesentliche Untersuchungsaufwand von der herkömmlichen FlU erbracht werden. Auch MALLA (1995) lehnt eine Verkürzung der Untersuchungszeit der Fleischinspektion ab, da seiner Ansicht kleine Nekrosen, Petechien und Infarkte bei der Geschwindigkeit nicht mehr zu erkennen sind. Die einzelnen Kontrollelemente dagegen befürwortet der Autor. Schon seit geraumer Zeit werden bestehende Konzepte der Bestandsuntersuchung (SCHRÖDER und BLAHA, 1992) durch Tierärzte praktiziert. Auch die Rückmeldung der am Schlachtband erhobenen pathologischen Befunde an die Produzenten setzt sich immer mehr durch. Denn gerade die Schlachtbefunderfassung im Bereich pathologisch-anatomischer Organveränderungen hat zum Ziel, durch die Gewinnung von Informationen zum Krankheitsgeschehen im Herkunftsbetrieb der Schlachttiere die Tiergesundheit zu verbessern (TIELEN, 1990). Insbesondere chronische Erkrankungen der Schweine, die sich klinisch nicht deutlich äußern, aber trotzdem zu beträchtlichen Leistungseinbußen führen, können nur am Schlachtband mit vertretbarem Aufwand erfasst werden. Dabei geht die Organbefundung über den Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung hinaus, indem die Organkomplexe einer differenzierteren Beurteilung unterworfen werden (BLAHA u. BLAHA, 1995). Die Auswahl der zu registrierenden Organbefunde richtet sich zum einen nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens und zum anderen nach der Bedeutung dieses Merkmals hinsichtlich möglicher Rückschlüsse für die Mastphase, [den Transport zum Schlachthof und den Fleischgewinnungsprozess (FRIES, 1994).] |
• Bei der alternativen FlU festgestellte Schlachtkörpermängel sollen an einem getrennten Band nachuntersucht werden.
• Es ist zu gewährleisten, daß die Daten über Erkrankungen und Abnormitäten (pathologisch-anatomische Veränderungen an Schlachtkörpern und /oder Geschlinge) aller Tiere erfaßt und den Lieferbetrieben gemeldet werden. Anhand von festgelegten Grenzwerten für die Mortalitätsrate, Anzahl und Art der aussortierten Tiere im Bestand sowie bei der Lebend- und Fleischbeschau überwacht eine eingerichtete Kontrollinstanz die Bedingungen für die Teilnahme an der alternativen FlU. BLAHA (1994) und BOLLWAHN (1994) sind der Ansicht, daß durch die straffe und lückenlose Reglementierung der Gesundheitskontrollen, die weit über das Maß der jetzigen Lebenduntersuchung hinausgehen, der Tierarzt in der gesamten Produktionskette mehr Verantwortung erhält. REUTER (1995) dagegen kritisiert an der Alternative, daß es noch keine Erfahrungen über die Wertigkeit der visuellen FlU im Vergleich zu der klassischen an Tierpopulationen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gibt. Der Autor ist der Ansicht, daß die im Vergleich zu anderen Staaten relativ kleinen Mäster (∅ 106 Tiere/Bestand) und die heterogene regional stark ausgeprägte Vermarktungsstruktur eine konsequente Kontrolle der Erzeugung und Schlachtung nicht zulassen. In Anbetracht der Tatsache, daß während einer Beobachtungszeit von sechs Wochen an 11.000 Schweinen durchschnittlich bei 55,2 % der Tiere pathologisch-anatomische Veränderungen der Organe vorlagen, muß nach wie vor der wesentliche Untersuchungsaufwand von der herkömmlichen FlU erbracht werden. Auch MALLA (1995) lehnt eine Verkürzung der Untersuchungszeit der Fleischinspektion ab, da seiner Ansicht nach kleine Nekrosen, Petechien und Infarkte bei der Geschwindigkeit nicht mehr zu erkennen sind. Die einzelnen Kontrollelemente dagegen befürwortet der Autor. Schon seit geraumer Zeit werden bestehende Konzepte der Bestandsuntersuchung (SCHRÖDER und BLAHA, 1992) durch Tierärzte praktiziert. Auch die Rückmeldung der am Schlachtband erhobenen pathologischen Befunde an die Produzenten setzt sich immer mehr durch. [...] Denn gerade die Schlachtbefunderfassung im Bereich pathologisch-anatomischer Organveränderungen hat zum Ziel, durch die Gewinnung von Informationen zum Krankheitsgeschehen im Herkunftsbetrieb der Schlachttiere die Tiergesundheit zu verbessern (TIELEN, 1990). Insbesondere chronische Erkrankungen der Schweine, die sich klinisch nicht deutlich äußern, aber trotzdem zu beträchtlichen Leistungseinbußen führen, können nur am Schlachtband mit vertretbarem Aufwand erfaßt werden. Dabei geht die Organbefundung über den Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung hinaus, indem die Organkomplexe [Seite 35:] einer differenzierteren Beurteilung unterworfen werden (BLAHA u. BLAHA, 1995). Die Auswahl der zu registrierenden Organbefunde richtet sich zum einen nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens und zum anderen nach der Bedeutung dieses Merkmals hinsichtlich möglicher Rückschlüsse für die Mastphase, den Transport zum Schlachthof und den Fleischgewinnungsprozeß (FRIES, 1994). |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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