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Die Begrenzung kriegerischer Konflikte durch das moderne Völkerrecht

von Dr. Daniel Volk

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[1.] Dv/Fragment 028 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 10:12:18 Kybot
Dv, Fragment, Gesichtet, Oeter 1992, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Cassiopeia30, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 028, Zeilen: 23-30; 106-107
Quelle: Oeter 1992
Seite(n): 091, Zeilen: 12-19; 107-113
Der eigentliche Krieg zwischen Nord- und Südkorea begann am 25. Juni 1950 durch die Invasion nordkoreanischer Truppen in den südkoreanischen Teil. Zumindest die Regierung von Nordkorea ging von einem Kriegszustand aus. Kurz nach Beginn der Invasion gab die nordkoreanische Regierung eine ausdrückliche Erklärung über Radio ab, daß sie sich im Krieg befinde.[FN 156] Lediglich die UdSSR und China vertraten aus politischen Gründen die Position, es handle sich um einen reinen Bürgerkrieg zwischen der sozialistischen Regierung und den "Rebellen" im Süden Koreas.[FN 157]

[FN 156] Rees, S. 4

[FN 157] Verplaetse, S. 679; Kotzsch, S. 76; Norton, S. 264; [...]

Daß mit der am 25. Juni 1950 begonnenen Invasion der nordkoreanischen Armee südlich der Demarkationslinie und den Rückzugsgefechten der Südkoreaner[FN 21] zwischen den beiden Teilstaaten ein Kriegszustand entstanden war, unterliegt kaum Zweifeln[FN 22]. Einzig die von der Volksrepublik China und der UdSSR zeitweise vertretene Position, die Kämpfe seien ein reiner Bürgerkrieg zwischen der "legitimen" sozialistischen Regierung im Norden und den "Rebellen" im Süden, in den zu intervenieren rechtswidrig sei[FN 23], kann noch einen Hauch von Plausibilität für sich in Anspruch nehmen.

[FN 22] Nordkorea gab wenige Stunden nach Beginn der Invasion eine ausdrückliche Erklärung über Radio ab, sich im Krieg zu befinden – siehe Rees (Anm. 21), 4.

[FN 23] Siehe J.G. Verplaetse, The ius in bello and Military Operations in Korea 1950–1953, ZaöRV 23 (1963), 679 ff. (683) mit weiteren Nachweisen, sowie L. Kotzsch, The Concept of War (1956), 76; [...] Norton (Anm. 9), 264.

Anmerkungen

Kein Verweis auf die ursprüngliche Quelle Oeter. Auch vier Literaturreferenzen werden übernommen.

Sichter
Hotznplotz



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hotznplotz, Zeitstempel: 20110914125617