Dv/059
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von Dr. Daniel Volk
| [1.] Dv/Fragment 059 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-01-02 06:17:35 Klicken | BauernOpfer, Berber 1975, Dv, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 059, Zeilen: 01-06 | Quelle: Berber 1975 Seite(n): 492, Zeilen: 04-11 |
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| Ein Vertrag kann zwar außer Kraft treten, weil sich gewohnheitsrechtlich seine Nichtbeachtung durchgesetzt hat, sog. desuetudo. Dazu genügt aber, wie bei aller Entstehung von Gewohnheitsrecht, nicht die bloß faktische Nichtmehrbeachtung des Vertrages durch die Vertragsparteien, sondern es muß zu dieser faktischen, lange Zeit geübten Haltung auch die Rechtsüberzeugung hinzutreten, zur Beachtung des Vertrages nicht mehr verpflichtet zu sein.[347]
[ [FN 347] Berber, Völkerrecht Bd. I, S. 492] | c) Die Desuetudo
[...] Dagegen kann ein Vertrag außer Kraft treten, weil sich gewohnheitsrechtlich seine Nichtbeachtung durchgesetzt hat. Dazu genügt aber, wie bei aller Entstehung von Gewohnheitsrecht, nicht die bloß faktische Nichtmehrbeachtung des Vertrags durch die Vertragsparteien, sondern es muß zu dieser faktischen, lange Zeit geübten Haltung auch die Rechtsüberzeugung hinzutreten, zur Beachtung des Vertrags nicht mehr verpflichtet zu sein.[184] [ [FN 184] Siehe das von Guggenheim aaO I S. 108 angeführte Beispiel des kraft desuetudo erfolgten Außerkrafttretens des Vertrags der Heiligen Allianz vom 14./26. 9. 1815.] |
Teils wörtliche Übernahme mit Anpassungen und Referenz auf die Quelle. |
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