Dv/Fragment 027 16
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 027, Zeilen: 16-23; 115-120 | Quelle: Oeter 1992 Seite(n): 095; 107, Zeilen: 11-20, 104, 108; 06-15, 102-103 |
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| Im Suez-Konflikt 1956, nachdem Ägypten, ausgehend vom Fortbestand des Kriegszustands mit Israel, den Handelsverkehr mit Israel über das Instrumentarium des Prisenrechts zu unterbinden versuchte,[FN 150] ging am 19. Oktober Israel schließlich militärisch gegen Ägypten vor, um die Öffnung der Straße von Tiran durchzusetzen. Beide Seiten gingen hierbei von einem Kriegszustand aus.[FN 151] Israel bestätigte schließlich in dem 1979 mit Ägypten geschlossenen Friedensvertrag den vorherigen Kriegszustand mit Ägypten.[FN 152]
[FN 150] Feinberg, S. 28 f. [FN 151] [Oeter, Neutralität, S. 95;] Ottmüller, S. 121 f. [FN 152] Treaty of Peace between the Arab Republic of Egypt and the State of Israel 1979, in: ILM XVIII (1979), S. 362, Art. 1 (1): "The state of war between the parties will be terminated and peace will be established between them upon the exchange of instruments of ratification of this treaty"; [...] | [S. 95, Z. 11-20]
Ägypten war [...] vom Fortbestand eines Kriegszustandes mit Israel ausgegangen [...] und versuchte weiterhin, den Handelsverkehr mit Israel über das Instrumentarium des Prisenrechts zu unterbinden[FN 49]. Mit der – auf die Öffnung der Straße von Tiran zielenden – Sinaikampagne vom Oktober 1956[FN 50] machte Israel sich inhaltlich die ägyptische These vom fortbestehenden Kriegszustand zu eigen; daß die Kampfhandlungen zwischen beiden Armeen unter rechtlicher Perspektive im Rahmen eines klassischen "Krieges" erfolgten, unterlag wohl auf beiden Seiten kaum einem Zweifel[FN 51]. [S. 107, Z. 6-15] Der im Gefolge des Yom Kippur-Krieges 1979 geschlossene Friedensvertrag zwischen Israel und Ägypten[FN 130] ist schließlich interessant im Hinblick auf die beiderseitige rechtliche Einstufung des Konfliktes. Nicht nur der Umstand, daß beide Seiten einen formellen Friedensvertrag schlossen — was nach traditioneller Konzeption implizit einen Kriegszustand voraussetzt — ist hier symptomatisch; beide Seiten vereinbarten sogar ausdrücklich in Art.1 (1) des Vertrages: "The state of war between the parties will be terminated and peace will be established beween them upon the exchange of instruments of ratification of this treaty". [S. 95, Z. 104] [FN 49] [...] Feinberg (Anm. 13), 28 ff. [...] [S. 95, Z. 108] [FN 51] Vgl. [...] Ottmüller (Anm. 10), 122. [S. 107, Z. 102-103] [FN 130] Treaty of Peace between the Arab Republic of Egypt and the State of Israel, 26 March 1979, abgedruckt in: ILM 18 (1979), 362 ff. |
Aus dem Fließtext wird sinngemäß ohne Kenntlichmachung übernommen. Drei Literaturreferenzen und der Vertragstext werden ebenfalls integriert. Kontext sind die zahlreichen Übernahmen aus Oeter. |
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