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Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Hotznplotz
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 040, Zeilen: 02-09
Quelle: Wodarz 2002
Seite(n): 060; 082; 083, Zeilen: 16-23; 27-29; 01-03, 15-19
Der Sicherheitsrat legte am 10. Juni 1999 mit Resolution 1244 die Grundlagen für die Nachkriegsordnung im Kosovo mit einer Ermächtigungsgrundlage zum Aufbau der zivilen Verwaltung (UNMIK) und der militärischen Präsenz der NATO (KFOR).[FN 240]

Die NATO-Staaten stellten ihren Einsatz als eine durch eine besondere Notlage gerechtfertigte Gewaltanwendung dar. Der Sicherheitsrat hätte eine ernsthafte Friedensbedrohung festgestellt, ohne daß jedoch weitere Resolutionen, mit denen Zwangsmaßnahmen verbunden seien, abzusehen gewesen seien. [ [...][FN 241] ]

[ [FN 240] SR-Res. v. 10.6.1999, U.N. Doc. S/RES/1244 (1999)

[FN 241] Wodarz, S. 83]

[S. 60, Z. 16-23]

Ebenfalls am 10. Juni 1999 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1244[FN 213] [...]. Die Resolution 1244 [...] stellt die Ermächtigungsgrundlage für den Aufbau der zivilen Verwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) sowie für die militärische Sicherheitspräsenz unter Führung der NATO (KFOR) dar [...].

[S. 82, Z. 27-29 u. S. 83, Z. 1-3]

Da in absehbarer Zeit keine weitere Resolution des Sicherheitsrates, die Zwangsmaßnahmen im Hinblick auf das Kosovo vorsehe, zu erwarten sei und zudem die Resolution 1199 unmißverständlich die Lage im Kosovo als [Seite 83] eine ernsthafte Friedensbedrohung qualifiziere, sei in dieser außergewöhnlichen Krisenlage die Drohung mit Gewalt und der Einsatz von Gewalt durch die NATO gerechtfertigt[FN 321].

[S. 83, Z. 15-19]

Die in den genannten Stellungnahmen Solanas zum Ausdruck kommende Argumentation, der Kosovo-Einsatz der NATO rechtfertige sich [...] aus der besonderen Notlage im Kosovo [...], findet sich auch in den Erklärungen der einzelnen NATO-Staaten wieder.

Anmerkungen

Durch die formale Aufführung der Sicherheitsrats-Resolution in der Fußnote stellt der Verf. den ersten Satz als selbst gewonnene Erkenntnis dar. Die beiden folgenden Sätze werden ebenfalls sinngemäß von Wodarz übernommen, ohne dass dies für den Leser erkennbar wäre. Der Verweis am Ende des Absatzes ist nicht hinreichend, zumal die Übernahme bereits auf S. 82 beginnt.

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