VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Cassiopeia30, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 060, Zeilen: 05-06; 09-16
Quelle: Berber 1969
Seite(n): 091, Zeilen: 29-39
Durch die Kriegserklärung werden die beteiligten Staaten zu Kriegführenden. Ihre friedlichen Beziehungen werden beendet.[353] [...] Grundsätzlich wird das Friedensvölkerrecht im Kriegszustand außer Kraft gesetzt und durch die Regeln des Kriegsvölkerrechts ersetzt. Während das Friedensvölkerrecht auf dem Prinzip der gegenseitigen Achtung, des Rechts auf Selbstgestaltung und auf dem daraus folgenden Interventionsverbot beruht, sind die Kriegführenden unter Geltung des Kriegsvölkerrechts nicht mehr an die Schranken des Friedensvölkerrecht gebunden und dürfen mit allen nicht durch das Kriegsrecht verbotenen Mitteln der Gewalt in den Bereich der freien Selbstgestaltung des gegnerischen Staates eingreifen.[354]

[ [FN 353] Berber, Völkerrecht Bd. II, S. 91

[FN 354] Berber, Völkerrecht Bd. II, S. 91]

Durch den Ausbruch des Krieges werden die beteiligten Staaten zu "Kriegführenden". Ihre friedlichen Beziehungen werden beendet. Das zwischen ihnen bisher bestehende Völkerfriedensrecht wird [...] außer Wirksamkeit gesetzt und durch das Kriegsrecht ersetzt. Während das Friedensvölkerrecht auf dem Prinzip der gegenseitigen Achtung, des Rechts auf Selbstgestaltung und auf dem daraus folgenden Interventionsverbot beruht,[1] befreit der Eintritt des Kriegszustandes von den normalen durch dieses Prinzip vorgeschriebenen Schranken und gibt den Kriegführenden die Möglichkeit, mit allen nicht durch das Kriegsrecht verbotenen Mitteln der Gewalt [...] in den Bereich der freien Selbstgestaltung des gegnerischen Staates einzugreifen [...].

[ [FN 1] Siehe Bd. I, § 23.]

Anmerkungen

Teils wörtliche Übernahme mit Referenzen auf die Quelle.

Sichter
Hotznplotz