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Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Drhchc, Hindemith, Hotznplotz
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 100, Zeilen: 01-06
Quelle: Donner 1995
Seite(n): 192, Zeilen: 19-24
[...] wie sich aus Abs. 4 der Präambel des Ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen von 1977 ergibt, wonach weder das Zusatzprotokoll noch die vier Genfer Abkommen so ausgelegt werden dürften, als rechtfertigten oder erlaubten sie eine Angriffshandlung oder sonstige mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Gewalt. Diese Auffassung wird bestätigt durch Abs. 4 der Präambel zum I. Zusatzprotokoll von 1977, wonach "weder dieses Protokoll noch die Genfer Abkommen vom 12. August 1949 so auszulegen sind, als rechtfertigten oder erlaubten sie eine Angriffshandlung oder sonstige mit der Charta der Vereinten Na-tionen unvereinbare Anwendung von Gewalt"[FN 130].

[FN 130] Näher B. Zimmermann, Protocol I-Preamble, in Y. Sandoz/C. Swinarski/B. Zimmermann (Hrsg.), Commentary on the Additional Protocols of 8 June 1977 to the Geneva Conventions of 12 August 1949, 1987, Rdnr. 27 ff.

Anmerkungen

Bei 19 aufeinanderfolgenden übereinstimmenden Wörtern handelt es sich offenbar um eine Übernahme, auch wenn die Quelle u.U. eine andere sein könnte. Keine Quellenangabe.

Sichter
Hotznplotz