Dv/Fragment 105 11
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 105, Zeilen: 10-15, 101 | Quelle: Randelzhofer 1991b Seite(n): 624, Zeilen: 16-20, 104 |
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| Nachdem die Charta der Vereinten Nationen den Begriff des "Angriffs" neben
Art. 51 auch in den Art. 1 Ziff. 1, 39 und 53 verwendet, ohne diese jedoch zu präzisieren, haben sich seit 1950 die Vereinten Nationen zunächst durch die International Law Commission (ILC), später durch vier Sonderausschüsse der Generalversammlung um eine Definition des "Angriffs" bzw. der "Aggression" bemüht.[FN 560] [FN 560] Bruha, S. 54; [...] | Die VN-Charta verwendet den Begriff des Angriffs in Art. 1 Ziff. 1, 39
51 u. 53, jedoch ohne ihn dort oder an anderer Stelle zu präzisieren. Nach erfolglosen Versuchen in der Völkerbundära haben sich seit 1950 die VN zunächst durch die ILC, später durch insgesamt vier aufeinanderfolgende Sonderausschüsse der GV um eine Definition des "Angriffs" bzw. der Aggression bemüht.[FN 43] [FN 43] S. dazu die Darstellung von Bruha, 51-55. |
keine Quellenangabe |
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