VroniPlag Wiki

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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hotznplotz, Cassiopeia30, Graf Isolan
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 101
Quelle: Randelzhofer 1991b
Seite(n): 626, Zeilen: 118-119
[Der Zustand der Besetzung ohne bewaffnete Auseinandersetzungen hingegen gibt allein kein Recht zur Selbstverteidigung.][FN 578]

[FN 578] [Simma/Randelzhofer, Charta Art. 51, Rn. 21;] Bruha, S. 246

[Okkupation und Annexion sind keine eigenständigen Fälle des "bewaffneten Angriffs", weil diese Handlungen nicht notwendigerweise die Anwendung von militärischer Gewalt einschließen][FN 68].

[FN 68] [...] Zur Diskussion über diese Frage im Sonderausschuß zur Erarbeitung der Aggressionsdefinition s. die Darstellung von Bruha, 167, 245-248

Anmerkungen

Die Aussage des Verfassers wird durch den Verweis auf Randelzhofer zwar halbwegs abgedeckt, jedoch übernimmt er dessen Referenz auf Bruha. Diese geht allerdings insofern ins Leere, als sich auf S. 246 der Begriff "Selbstverteidigung" überhaupt nicht findet und diese Seite nicht als Beleg für die Aussage des Verf. geeignet ist. Anscheinend greift er willkürlich eine Seitenzahl aus dem von Randelzhofer genannten Bereich heraus.

Sichter