Dv/Fragment 111 06
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 111, Zeilen: 06-08 | Quelle: Hailbronner 1986 Seite(n): 069, Zeilen: 16-18 |
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| [FN 595] [...] Anderenfalls würde das Selbstverteidigungsrecht zugunsten eines unbegrenzten "self-help"-Anspruchs seine Begrenzungsfunktion einbüßen.
[ [FN 595] so zutreffend Hailbronner, Grenzen des völkerrechtlichen Gewaltverbots, S. 69] | Andernfalls würde das Selbstverteidigungsrecht zugunsten eines unbegrenzten "self-help"-Anspruchs seine Begrenzungsfunktion einbüßen. |
Komplettplagiat. Zwei Zeilen weiter oben steht eine Referenz auf die Quelle. Deshalb als Bauernopfer klassifiziert. |
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