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Typus
KeinPlagiat
Bearbeiter
Hotznplotz, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 159, Zeilen: 7-9, 103-106
Quelle: Pauer 1985
Seite(n): 75, Zeilen: 18-31, 101
Es spricht jedoch viel dafür, daß keine dieser Interventionen ausschließlich von uneigennützigen Absichten getragen war.[FN 847]

[FN 847] nach Brownlie, International Law and the Use of Force, S. 251, war von den zahlreichen Interventionen im 19. Jahrhundert lediglich das Eingreifen europäischer Staaten 1860/61 zum Schutz der im Libanon und Damaskus lebenden Christen eine "echte" Humanitäre Intervention ohne weitere machtpolitischen Absichten

[Zeilen 18-20]

(3) Die Interventionen waren nur zum geringsten Teil massgeblich humanitär motiviert. Das Spektrum der tatsächlichen Motivationen reicht von überwiegend humanitär motiviert im Fall der 1860er Intervention im Libanon [...].

[Zeilen 24-31]

Für die Mehrzahl der Fälle gilt, dass die humanitäre Rechtfertigung lediglich vorgeschoben und als Vehikel weit weniger altruistischer Motive missbraucht wurde, wie etwa zur Schwächung des Osmanischen Reiches oder zum Einfluss- und Prestigegewinn auf dem Balkan und anderswo. Insofern ist daher Brownlie zuzustimmen, wenn er feststellt, dass

"state practice justifies the conclusion that no genuine case of humanitarian intervention has occurred, with the possible exception of the occupation of Syria in 1860 and 1861."[FN 1]

[FN-Zeile 1]

[FN 1] Brownlie, Use of Force, S. 340.

Anmerkungen

Etwas abgewandelte, zusammenfassende Übernahme. Da kurz zuvor und danach auf Pauer verwiesen wird, Klassifizierung als Bauernopfer. Schleierhaft bleibt, warum der Verf. S. 251 bei Brownlie nennt (dort findet sich der Sachverhalt nicht); richtig ist – wie von Pauer angegeben – S. 340.

Sichter
Guckar (V) Hotznplotz (KP)