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Forum: Übersicht > Fußnoten
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Zur Frage, ob Fußnoten bei der Zeilenzählung mit berücksichtigt werden sollen:

  1. Bei etlichen Arbeiten nimmt Fußnotentext einen relativ großen Anteil am Gesamttextvolumen ein.
  2. Fußnoten werden auch gerne übernommen, daher wäre es inkonsequent, sie nicht mitzuzählen.
  3. Eine eigene Kategorie für übernommene Fußnoten zu schaffen halte ich für die Sache zu komplizierend.

Ich hatte bei den von mir erstellten oder bearbeiteten Fragmenten die Fußnoten immer mitgezählt und stelle jetzt etwas überrascht fest, dass das viele wohl nicht gemacht haben. M.W. gibt es bislang hierfür keine verbindliche Regelung, die aber aus Gründen der Vereinheitlichung angestrebt werden sollte. Hotznplotz 06:46, 10. Mär. 2012 (UTC)

Diese Frage ist vor allem relevant zur Zuweisung der Kategorien "Gt50" und "Gt75", die wiederum zur Einfärbung der der entsprechenden Seiten im Barcode von Schwarz nach Rot bzw. Hellrot genutzt werden (allerdings werden die entsprechenden Anzahlen der Seiten inzwischen auch durch die Presse zitiert). Die Definitionen stehen bei den Kategorien. http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Kategorie:Gt50 und http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Kategorie:Gt75. Seit Mai 2011 ist dort eine einheitliche Regelung dokumentiert, die allerdings vorsieht, dass hilfsweise eines der Kriterien zur Erfüllung der Zuordnungsbedingung ausreichend ist. Damit sind also sowohl die Aussagen "Fußnotenzeilen werden immer mitgezählt" als auch "Fußnotenzeilen werden nie gezählt" nicht korrekt. An zwei Stellen trat eine der beiden obigen Aussagen auf, im weiteren Verlauf wurde auf die bestehende Vorgehensweise dann hingewiesen. http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Diskussion:Lm/Fragment_080_01 und http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Diskussion:Lm/Fragment_207_01. Ein Beispiel dafür, dass die einheitliche Verwendung von zwei Merkmalsschwellen (Hauptext ODER Haupttext inkl. Fußnotenzeilen) nützlich ist: jemand, der auf den meisten Seiten 10 Zeilen Haupttext und darunter 10 Zeilen nicht plagiierfähige Gesetzestexte angibt, könnte selbst bei einem 100% Plagiat des gesamten Haupttextes durch die ganze Arbeit hindurch nach einer der beiden Zählweisen keine einzige "rote" Seite bekommen. Solche Regelungen mit zwei Merkmalen, von denen das ausschlaggebend ist, das als erstes erfüllt ist, gibt es in vielen Bereichen. Für über die Kategoriezuweisung hinausgehende Untersuchungen/Unterfangen mit evtl. viel umfassenderem oder höherem Anspruch sind eigene Zählweisen oder Zählsysteme daneben möglich. Martin Klicken 09:11, 10. Mär. 2012 (UTC)