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Forum: Übersicht > Historische Dissertationsplagiate
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Historische Plagiate in Dissertationen[]

Es ist die Frage aufgekommen, ob es Bestrebungen gegeben hat, Dissertationen wegen Plagiat schon vor zu Guttenberg zu entziehen. Ich habe in meine Unterlagen noch einiges gefunden: Aus Stefan Schaltenbrand, Alles gestohlen? Vom Plagiat zur Wiederholung. Berlin: Frieling, 1994, S. 41-42

Vom "aufregendsten Plagiatfall unserer Tage" spricht Hellmut Rosenfeld in seinem Beitrag "Zur Geschichte von Nachdruck und Plagiat", ohne jedoch weder den Plagiator noch den Titel seiner Dissertation zu nennen: "Auf die Plagiatvorwürfe eines Rezensenten hin prüfte eine bundesdeutsche Fakultät eine bereits 1963 approbierte und 1964 gedruckte Dissertation genauer und stellte fest, daß der 177 Seiten umfassende Text mehr als hundert Plagiate, d. h. nicht als Zitate bezeichnete z. T. umfangreiche Partien, enthielt. Die Fakuktät beschloß daraufhin am 30.6.1965 die Aberkennung des Doktortitels wegen Täschung. Jedoch lehnte das zuständige Dekanskollegium der Universität am 24.2.1966 die Aberkennung des Doktortitels aus rein juristischen Gründen ab mit der Kommentierung, es sei nicht nachzuweisen, daß der Disserent seinen Doktorvater habe täuschen wollen. Nach Ansieht des Doktorvaters sei die Dissertation in keinem wesentlichen Punkt von den plagiierten Autoren abhängig; für die Beurteilung der wissenschaftlichen Leistung seien alle aufgewiesenen Plagiate irrelevant, und somit liege eine arglistige Täuschung nicht vor... Die Vereinigung deutscher Hochschulgermanisten machte daraufhin die Sache jener Fakultät zu der ihrigen und schickte allen Hochschullehrern und Fakultäten der Bundesrepublik ... ein Schreiben, in dem öffentlich gegen die Entscheidung des Dekanskollegiums protestiert wurde. Diese Entscheidung bedrohe die Grundlagen wissenschaftlicher Forschung und Publikation und führe zum Ruin der wissenschaftlichen Redlichkeit. Dieses Schreiben blieb völlig wirkungslos. Da der Doktorvater, der durch die mehr als 100 Plagiate die Dissertation nicht als beeinträchtigt sah, Herausgeber der Buchreihe war, in der die Dissertation 1964 erschienen war, konnte auch der Verlag ... sieh nicht veranlaßt sehen, das Buch zurückzuziehen. Wenn aber schon eine Fakultät und ein großer Hochschullehrerverband (dank der Dekkung des Plagiators aus Prestigegründen und durch eine mächtige Organisation) sich nicht imstande sahen, einem eindeutig des Plagiats überführten Disserenten den Doktortitel abstreitig zu machen oder die Verbreitung der Plagiatschrift zu verhindern: wie soll da bei weniger überprüfbaren Büchern dem Plagiat Einhalt geboten und der redlichen und soliden Arbeit nach Quellen Raum geschaffen werden? Jedenfalls zeigt dieser Plagiatsfall, daß ... : nach diesem Gutheißen von über 100 Plagiaten durch eine bundesdeutsche Universität die Plagiatoren herrlichen Zeiten entgegengehen..." (Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, 16. Dez. 1969, Nr. 100, S. 3227).

Weiß jemand eigentlich mehr Details über diesen Fall? Ist eine Kopie der Protestschrift überliefert? --WiseWoman (Diskussion) 20:56, 10. Sep. 2012 (UTC)

Ich habe jetzt bei Rosenfeld eine Fußnote zur Protestschrift gefunden: Zeitschrift f. dt. Philologie, 81 (1968), S. 312-316 --WiseWoman (Diskussion) 21:33, 10. Sep. 2012 (UTC)
Dann geht es wohl um eine *räusper* Bonner Arbeit von 1961:
  • siehe FN 13
  • DNB
  • Verf. wartete später übrigens mit div. Ratgeberliteratur auf, darunter: [1] ...
-- Schumann (Diskussion) 10:44, 11. Sep. 2012 (UTC)
Da bin ich mir nicht so sicher - oben steht 1963 als Jahr. Aber diese Arbeit sieht sehr interessant aus.... Die Zeitschrift für dt. Philologie ist bestellt, mal schauen, ob da Klartext geredet wird! --WiseWoman (Diskussion) 11:05, 11. Sep. 2012 (UTC)
Naja, FN 13 referenziert in Verbindung mit diesem Namen: "ZfdPh 87(1968), S.312-316" und Rosenfeld: "Zeitschrift f. dt. Philologie, 81 (1968), S. 312-316". (Denkbar wäre natürlich auch, dass es in dem Artikel um mehrere Fälle/Texte geht.) -- Schumann (Diskussion) 11:42, 11. Sep. 2012 (UTC)
Da sieht man, warum Fußnoten wichtig sind ;) Aber 87 scheint tatsächlich zu stimmen. Dann eben noch mal bestellen. Die Dissertation ist in der StaBi Berlin zu bekommen [2] --WiseWoman (Diskussion) 12:16, 11. Sep. 2012 (UTC)
Vielleicht hilft das hier weiter: [3]. Dr. Simplicius (Diskussion) 12:06, 11. Sep. 2012 (UTC)
Ein Dominikaner, schau an. "Du sollst nicht stehlen!" .. so oder ähnlich hieß es doch da irgendwo in dem Buch, dessen Name mir gerade nicht einfällt. :) HgR (Diskussion) 19:36, 12. Sep. 2012 (UTC)
Der Ratgeber könnte interessant sein. Kompetenz für "effizientes geistiges Arbeiten" wird man dem Verfasser nicht absprechen wollen. PlagProf:-) (Diskussion) 15:02, 26. Okt. 2012 (UTC)

ZfdPh[]

Ja, Band 87 war korrekt. Herrlich. Klar und deutlich. Fiel leider auf taube Ohren in Bonn.

"Die auf der Bochumer Tagung versammelten Hochschulgermanisten halten es für ihre Pflicht, sich von dieser an der Universität Bonn getroffenen Entscheidung nachdrücklich zu distanzieren. [...] Wenn eine Rezension in einer unserere Fachzeitschriften gegen eine wissenschaftliche Veröffentlichung den Vorwurf des Plagiats erhebt, hat es als selbstverständlich zu gelten, dasß diejenigen, die ein solcher Vorwurf trifft, in angemessener Weise dazu Stellung nehmen. Versuchen die Betroffenen, die Angelegenheit durch bloßes Stillschweigen zu erledigen, und bleibt dieses Verhalten auch noch ungerügt, so muß man fragen, was unser Rezensionswesen eigentlich noch wert sei und bis zu welchem Grade die Regeln wissenschaftlichen Anstands denn außer acht gesetzt werden dürfen."

Wirklich erfrischend - und aktuell wie eh und je, leider. --WiseWoman (Diskussion) 21:32, 12. Sep. 2012 (UTC)

Es geht noch deutlicher weiter:

"Angesichts einer solchen Häufung von Entlehnungen, wie sie im Falle Nix festzustellen ist, kann weder die Erklärung befriedigen, daß vorsätzliche Täuschung nicht eindeutig nachweisbar und daher bloße Fahrlässigkeit zu unterstellen sei, noch die Behauptung, daß die plagiierten Stellen für die Beurteilung der wissenschaftlichen Leistung irrelevant blieben. Auch wenn sie zuträfen, höben beide Feststellungen den Tatbestand nicht auf, daß die oben genannte wesentliche Voraussetzung für die Verleihung des Doktorgrades irrigerweise als gegeben angenommen wurde. Es wäre schlechthin verderblich, wenn in solchen Fällen die gesetzlichen Vorschriften in einer Weise ausgelegt würden, welche eben diejenigen Grundlagen wissenschaftlicher Forschung und Publikation bedroht, deren Sicherung die gesetzlichen Vorschriften zu dienen haben."

Wohlgemerkt, das wurde 1968 publiziert. Also wusste man lange vor der DFG Empfehlungen zur gute wiss. Praxis, wie man zitiert. Habe ich zwar immer gemeint, aber hier haben wir es schwarz auf weiß. Es gilt nicht zu sagen: vor 30 Jahren war alles anders. Ausser vielleicht in Bonn, da scheinen besondere Zustände geherrscht zu haben ... --WiseWoman (Diskussion) 21:43, 12. Sep. 2012 (UTC)

Vor allem in gewissen Fakultäten undenkbar, dass sich die versammelte Fachgemeinde aufbäumt, um gegen ein offensichtliches wissenschaftliches Fehlverhalten zu protestieren! Stattdessen heißt es aus dieser Schmuddelecke: So funktioniert wissenschaftliches Arbeiten bei uns! Und fertig ist man damit. Wer sich dem wissenschaftlichen Ethos nicht verpflichtet fühlt, sollte sich auch nicht in diesen Gefilden aufhalten und akademische Grade wie Kamelle am Rosenmontagszug verteilen! Dr. Simplicius (Diskussion) 22:13, 14. Sep. 2012 (UTC)



Es gäbe auch "noch historischere" Fälle ... Und gerade auch mit Blick auf die seit 2011 immer wieder anzutreffende Kritik ("Pranger") an der Veröffentlichung von Plagiatsbefunden im VroniPlag Wiki erscheint die Reaktion der Universität Marburg auf entsprechende Fälle vor 150 Jahren bemerkenswert:

Hildwein und Josten (Marburg 1865)[]




Marburg, den 29. März 1865.
Zu No. 10. und 11. P. O. P.
Im Namen der philosophischen Facultät übersende ich Ihnen anbei eine Bekanntmachung mit der Bitte, dieselbe, da wir bei Ihnen ein lebhaftes Interesse für die Sache selbst voraussetzen dürfen, in Ihrem Archiv der Pharmacie gefälligst aufzunehmen.
Der Dekan der philosophischen Facultät.
Z w e n g e r.


An
Herrn Medicinalrath Dr. Bley, Redacteur
des Archivs für Pharmacie in Bernburg.


B e k a n n t m a c h u n g

der
philosophischen Facultät zu Marburg.

____


Schon wiederholt sind wir in der Lage gewesen, die Namen derjenigen, welche sich durch abgeschriebene Dissertationen auf betrügerische Weise die Doctorwürde zu erschleichen versuchten, der Oeffentlichkeit zu übergeben. Auch in jüngster Zeit sind, trotz unserer bekannten Strenge, wieder zwei derartige Fälle vorgekommen. Es hat nämlich

W. Hildwein, mag. pharm. aus Prag,

seine bei uns eingereichte Dissertation „De theoriis electrochemicam antecedentibus nonnulla” beinahe wörtlich aus der gleich betitelten Dissertation des Dr. F. A. M a r q u i d o r f, die im Jahre 1843 in Halle erschienen ist, abgeschrieben, und der

Apotheker A. Josten aus Siegburg

die bekannte Schrift F. M ü l l e r's „Für Darwin” zu einem wörtlichen oder fast wörtlichen Auszuge für seine Dissertation benutzt.
Zur Strafe für die Betreffenden und zum warnenden Beispiel für Andere werden diese zwei Betrugsversuche hiermit zur öffentlichen Kenntniss gebracht.
Marburg, den 27. März 1865.
Z w e n g e r, z. Decan.


Plagiatsquellen:


Anmerkungen:

  1. Durch Recherche im "Hessischen Archiv-Dokumentations- und Informations-System" (HADIS) lässt sich im Bestand des Marburger Universitätsarchivs ermitteln:
    => UniA Marburg abt. 307 d 102 I – Dekanatsakten allgemein und Verhandlungen der Fakultät 1865 (Band 1),
    zu dessen Inhalt es in der Beschreibung u.a. heißt:
    1. "Promotionsakte Wenzel Hildwein aus Prag, geb. 1840, Diss. abgelehnt (als Betrugsversuch gewertet, da größtenteils abgeschrieben), mit handschriftlicher Abhandlung sowie Zeitungsausschnitten zu diesem Fall und dem nachfolgenden"
    2. "Promotionsakte Aloys Wilhelm Josten aus Raesfeld (Kreis Borken, Westfalen) bzw. Siegburg, geb. 16. Januar 1830, Diss. abgelehnt (ebenfalls als versuchter Betrug gewertet, da größtenteils abgeschrieben), mit handschriftlicher Abhandlung sowie Zeitungsausschnitten zu diesem Fall und dem vorigen".
  2. Anscheinend wurden die Plagiate während der Prüfung der eingereichten Arbeiten festgestellt, eine Publikation der Dissertationen war zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht erfolgt (und ist auch für spätere Zeiten – zumindest via KVK und GV feststellbar – nicht belegt).
  3. Zur Datierung der Arbeiten und der Entdeckung der Plagiate, zu den jeweiligen Befunden und zur weiteren Rekonstruktion dieser Plagiatsfälle wäre eine Einsichtnahme in die o.g. Promotionsakten erforderlich.
  4. Es handelte sich der Bekanntmachung nach weder um die ersten Fälle aufgedeckter Plagiatspraktiken in eingereichten Dissertationen noch um die erste Reaktion dieser Art seitens der Universität Marburg.
  5. Die plagiatorische Vorgehensweise der beiden Doktoranden wurde (weder als "Fehler", "Fehltritt" oder "Schwäche" angesehen, sondern) explizit als "Betrugsversuch" gewertet.
  6. Die Veröffentlichung ("Im Namen der philosophischen Facultät") war ausdrücklich als "Strafe für die Betreffenden" in Verbindung mit einer erhofften Abschreckungswirkung ("zum warnenden Beispiel für Andere") intendiert.
  7. Wissenschaftskulturhistorisch interessant erscheint auch, dass der Marburger Dekan Constantin Zwenger (1814-1885), die von ihm hier repräsentierte philosophische Fakultät, und der Redakteur der Fachzeitschrift Ludwig Franz Bley (1801-1868) eine rasche öffentliche Bekanntmachung dieses wissenschaftlichen Fehlverhaltens als legitime Reaktion erachteten. Der Dekan sah bei der Zeitschrift und ihren Lesern ein "lebhaftes Interesse für die Sache selbst" als gegeben an.
  8. Die Veröffentlichung scheint beiden Betroffenen – den online verfügbaren Indizien nach zu vermuten – eher nicht geschadet zu haben:
    1. Wenzel Hildwein (1840-[1900?]) trat – meist als "W. Hildwein" – mindestens zwischen 1867 und den 1880er Jahren mit Experimentalberichten und anderen Beiträgen zu pharmazeutischen, chemischen und medizintechnischen Themen in entsprechenden Fachblättern publizistisch in Erscheinung (z.B. [4], [5], [6], [7]). In der "Leipziger populären Zeitschrift für Homöopathie" war 1871 von ihm als dem "bekannten pharmaceutischen Schriftsteller und Chemiker W. Hildwein" die Rede, in der "Deutschen Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege" als "Vereinschemiker Dr. W. Hildwein". Zwischen 1882 und 1884 gab er in Wien ein halbmonatlich erscheinendes "Central-Organ für Chemiker, Apotheker, Droguen-, Farbwaaren- und Vegetabilien-Handlungen, Maschinen-Fabrikanten etc. Oesterreich-Ungarns" heraus (GV 1700-1910, Bd. 61, S. 259).
    2. Aloys Wilhelm Josten (1830-?) war mindestens in den 1870er und 1880er Jahren Inhaber einer "Mineralwasserfabrik und Destillerie" in Aachen. Auch bei Henri Léonard Bordier: L'Allemagne aux Tuileries de 1850 à 1870. Collection de documents tirés du cabinet de l'empereur (Paris 1872) findet er Erwähnung "(Josten (Aloys Wilh.), fabricant d'eaux minérales à Aix-la-Chapelle"). Das "Adressbuch für Aachen und Burtscheid" weist ihn 1877 und 1887 jeweils mit Doktorgrad aus.
  9. Im Jahr 1865 versuchten Hildwein und Josten ihr Glück auch noch bei der Universität Jena, die ihr jeweiliges Promotionsgesuch aber ebenfalls ablehnte.


Wenn man ergänzend zu dieser Bekanntmachung auch noch die Promotionsakten heranziehen würde, dürften über die beiden konkreten Fälle hinaus auch weitere Schlussfolgerungen zu den damaligen Verhältnissen möglich sein, etwa

  • zum Verständnis wissenschaftlicher Ethik,
  • zu den formal gegebenen bzw. rechtlich und gesellschaftlich akzeptierten Möglichkeiten der Ahndung von Fehlverhalten,
  • zu den Handlungsmotiven für Plagiatoren und den 'Dreistigkeitsdimensionen' (Josten etwa schien immerhin davon auszugehen, dass seine Übernahmen aus der "bekannte[n] Schrift" Müllers unbemerkt bleiben würden),
  • zu den formalen Anforderungen an Dissertationen (und den intellektuellen an deren Verfasser),

und zu anderen Aspekten – gerade auch mit vergleichendem Blick auf die Gegenwart.


- - - - - -
Unklar:

  • "Zu No. 10. und 11. P. O. P." – Bedeutung/Bezug dieses Vermerks am Anfang?
  • "Schon wiederholt sind wir in der Lage gewesen, die Namen derjenigen, welche sich durch abgeschriebene Dissertationen auf betrügerische Weise die Doctorwürde zu erschleichen versuchten, der Oeffentlichkeit zu übergeben." – HADIS-Suche ergebnislos (oder mit ungeeigneten Suchbegriffen durchgeführt), daher unklar, auf wieviele und welche Marburger Doktoranden sich diese Aussage bezog.
  • Einige Quellen (s.o.) legen nahe, dass Hildwein und Josten später noch einen Doktorgrad erwarben (oder er ihnen zugesprochen bzw. "selbst zugelegt" wurde). Via KVK und im GV ließen sich freilich keine veröffentlichten Dissertationen ermitteln.

-- Schumann (Diskussion) 22:37, 5. Nov. 2012 (UTC)




Nachdem anscheinend gerade "medizinische Wochen" im VroniPlag Wiki angesagt sind, für historisch Interessierte hier auch noch ein Artikel von vor 200 Jahren zum Thema mit einer interessanten Diagnose inkl. Therapievorschlag zur Qualitätssicherung bei der Ausbildung von Ärzten:

Jung (Halle ca. 1795) = Class (Halle 1790)[]



[301]
Einige Bemerkungen über die medicinischen Dissertationen und Rüge eines Plagiats. Auf den meisten deutschen Akademien hat man bis jetzt noch die Sitte beybehalten, daß ein Jeder, welcher die medicinische Doktorwürde erlangen will, eine Dissertation schreiben und vertheidigen, oder wenigstens drucken lassen muß; nur auf den österreichischen Akademien ist dieses, so viel ich weiß, abgeschafft, und dagegen der clinische Cursus eingeführt. Sollte es nicht vortheilhaft sein, wenn man auch auf andern Akademien diesem Beyspiele folgte, da die Dissertationen, so wie sie jetzt betrieben werden, ganz und gar nicht dazu geeignet

[302]
sind, die Kenntnisse eines jungen Mannes zu dokumentieren. Wir wollen sehen, wie es gewöhnlich bey diesen Dissertationen hergeht. – Die Dissertation wird gemeiniglich von einem Professor oder einem guten Freunde geschrieben, oder es wird vielleicht gar eine alte Dissertation wörtlich abgeschrieben, wovon mir erst kürzlich ein Beyspiel in die Hände fiel, welches ich zum Beweise des Gesagten den Lesern vorlegen will. In den Jahren [sic] 1790 erschien zu Halle eine Dissertation unter dem Titel: Class Dissertatio inauguralis medica cardialgiae naturam ac medelam sistens, und wenige Jahre nachher wird dieselbe Dissert. an demselben Orte dem Publikum von einem andern med. Kand. übergeben unter dem Titel: Iung Diss. inauguralis medica de cardialgia. Einige §§., welche ich anführen will, werden dieses merkwürdige Plagiat hinlänglich darthun. Nun folgen einige §§. aus beyden Diss. auf folgende Weise gedruckt. Class Sect. I. Descriptio. § 1. Inter illos diuturnos ac dolorificos morbos etc. – Iung Sect. I. Cardialgiae Definitio. §. Inter diuturnos ac dolorificos morbos etc. – So stimmen diese beyden Dissertationen durchgängig fast wörtlich überein. Wodurch soll man sich aber gegen eine solche Hintergehung schützen; ich kenne kein Mittel. Das einzige wäre, ein jeder Professor, welcher Dissertationen zur Durchsicht bekommt, müßte alle Dissertationen kennen, welche über den Gegenstand erschienen sind, von dem derjenige handelt, dessen Dissert. er zur Durchsicht hat; dieses ist aber gar nicht möglich. Man kann daher keinem Professor das geringste Versehen zur Last legen, welcher auf eine solche Weise hintergangen worden ist. Wenn nun der Kand. eine Dissert. gekauft oder abgeschrieben hat, die öfters so schlecht ausfällt, daß sie des Druckes auf keine Weise werth gehalten werden kann; so nehmen die Unterredungen mit den Opponenten schon ihren Anfang, es wird alles weitläuftig und genau verabredet, aufgeschrieben, auswendig gelernt, und bey dem öffentlichen Aktus wie bei einem Schauspiele hergesagt, oder was einen noch unangenehmern Eindruck macht – abgelesen. Wenn man diese wahre Geschichte der meisten Dissertationen einiger Aufmerksamkeit würdiget, so wird man gewiß mit mir übereinstimmen, daß diese Handlung, so wie sie jetzt betrieben wird, nicht den geringsten Nutzen habe, sondern wegen des Zeitverlustes, wegen der Vernachläßigung anderer Prüfungen, durch welche man die Fähigkeiten und

[303]
Kenntnisse eines jungen Mannes besser erkennen könnte, auch höchst nachtheilig sey. Besser möchte es daher wohl seyn, wenn man von dieser alten Gewohnheit abginge, und dagegen eine nützlichere Prüfung einführte. Es sey mir nun nur noch erlaubt, mit wenigen Worten zu bemerken, welche Art von Prüfung junge Aerzte noch meiner Meinung die zweckmäßigste seyn möchte. 1.) Würde ein Examen von 2–3 Stunden nur über den theoretischen Thel der Heilkunde gehalten. 2.) Ein eben so lange dauerndes Examen über den praktischen Theil. 3.) Müßte der Kand. in einem Hospitale oder einer klinischen Anstalt 2–3 Kranke 4 Wochen lang behandeln, die Krankengeschichte gehörig ausarbeiten, und mit Bemerkungen über die Krankheit begleitet der Fakultät übergeben. 4.) In einem verschlossenen Fakultätszimmer über 4–6 von der Fakultät bestimmte Theses deutsche Ausarbeitungen liefern, über welche dann jedes Mitglied der Fakultät sein Urtheil fällt. Auf diese Weise würde man sicher Arbeiten von dem Kand. erhalten; man würde den Zweck der Prüfung, mit den Fähigkeiten und Kenntnissen desselben genau bekannt zu werden, erreichen; man würde erkennen, ob er im Stande sey, seine Gedanken gehörig klar und gut geordnet vorzulegen, was auf keine Weise durch die gewöhnlichen Dissertationen erreicht wird. Man würde durch die Behandlung der Kranken erkennen, ob der Kand. zu dem Geschäfte fähig sey, zu dessen Ausübung er nun das Recht erhalten soll. – Recht sehr würde es mich freuen, wenn man auf diese Vorschläge einige Rücksicht nehmen wollte, wenn ich dadurch wenigstens etwas dazu beygetragen hätte, eine Sitte abzuschaffen, welche man wirklich in den meisten Fällen nur einen scheingelehrten Aktus nennen kann, durch welche gar nichts Gutes erreicht wird, und die für unser Zeitalter nicht mehr paßt.
W.......................................................S.



Anmerkungen:

  1. Die Zeitschrift erschien zwischen 1790 und 1864 (1805 mit dem Erscheinungsort Salzburg).
  2. Zu ihr und ihrem Herausgeber Johann Jakob Hartenkeil (1761-1808) heißt es in dessen Wikipedia-Personenartikel: "Überregionale Bedeutung erlangte er als Herausgeber der 'Medicinisch-chirurgischen Zeitung', einer der damals führenden medizinischen Fachzeitschriften im deutschen Sprachraum. [...] Die Zeitschrift war im Abonnement im gesamten deutschen Sprachraum erhältlich und hatte bisweilen eine Auflage von 2000-2500 Stück."
  3. Der anonym bleiben wollende Verfasser weist beispielhaft auf eine komplett plagiierte Dissertation hin und schildert diese Art des Zustandekommens als Teil der damals "gewöhnlichen" Praxis (neben der Anfertigung "gemeiniglich von einem Professor oder einem guten Freunde").
  4. Er charakterisiert diese Praxis als "Sitte [...] welche man wirklich in den meisten Fällen nur einen scheingelehrten Aktus nennen kann, durch welche gar nichts Gutes erreicht wird, und die für unser Zeitalter nicht mehr paßt."

Die Diskussion über die Entstehung und das Niveau vieler medizinischer Dissertationen sowie generell um deren Sinn oder Unsinn und über mögliche Alternativen ist offensichtlich eine sehr, sehr alte (und von der Wirkung her gesehen eine anscheinend eher wenig ergiebige) ...

-- Schumann (Diskussion) 20:05, 12. Nov. 2012 (UTC)

Einfach cool - damit scheinen die heutigen Medi-Dissertationen nicht aus der Reihe zu tanzen. Machen wir es die Österreicher doch gleich, schaff die Medi-Dissen einfach ab ;) --WiseWoman (Diskussion) 21:19, 12. Nov. 2012 (UTC)
Ein wunderschöner Fund, Schumann! Chapeau!  :) Ahm ... und doch bitte nicht über-bewerten. Es handelt sich um die Meinung eines Einzelnen, der noch dazu anonym bleibt. Es gibt auch andere Meinungen. Dass ausnahmslos jede medizinische Diss in die Tonne getreten werden kann, so wie es hier den Anschein erweckt, halte ich für nicht haltbar. Es existieren gewiss auch ein paar medizinische Diss'en, die diese Bezeichnung verdienen. HgR (Diskussion) 21:09, 13. Nov. 2012 (UTC)
Kein Widerspruch. Und allein schon als potenzieller Patient will man doch auch sehr hoffen, dass es mehr als nur "ein paar" medizinische Diss. gibt, in denen tatsächlich sowas wie Wissenschaft mit echtem Erkenntnisgewinn betrieben wird ... Interessant wäre hier mal, wie man sich (für damals wie für heute) eigentlich das quantitative Verhältnis vorstellen muss zwischen derartigen Arbeiten und jenen, die eben doch nur einen "scheingelehrten Aktus" darstellen! (Der anonyme Verf. selbst zählt übrigens "nur" die "meisten" zu letzterer Gruppe, also durchaus nicht alle.) Und ja, wahrscheinlich dürften Stimmen wie diese von 1805 stets nur Minderheitspositionen gewesen sein. Die kritische Frage, warum Ärzte eigentlich die Promotion brauchen, kollidiert eben auch mit einer seit langem gesellschaftlich tief verankerten Vorstellung, die bereits dem Kleinkind vermittelt wird, sobald ein Termin beim "Onkel Doktor" ansteht. Schon daher dürfte sich allen kritischen Medienberichten und Statements (z.B. [8], [9], [10], [11], [12], [13], [14], [15], [16], [17]) und noch so vielen aufgedeckten Plagiatsfällen zum Trotz so schnell auch kaum was ändern. -- Schumann (Diskussion) 13:28, 14. Nov. 2012 (UTC)
Danke für die schöne Linksammlung! Du sammelst offenbar schon länger?  :) Insbesondere der Link zum Ärzteblatt hat mir gefallen (Zitat: "Die Aberkennung von Titeln ist an medizinischen Fakultäten [..] eine Rarität." Da hat der Autor leider recht, siehe Kayhan/Schnelle). Gleichwohl frage ich mich, warum neuerdings so viele medizinische Werke auf der VP Home auftauchen. Ist das nicht sozusagen Energieverschwendung? LG, HgR (Diskussion) 15:38, 14. Nov. 2012 (UTC)
Ja, der Gedanke liegt nahe. Andererseits ist es doch aber nur konsequent, zumal wenn man bedenkt, was VroniPlag (inzwischen geworden) ist: explizit eine Dokumentationsplattform mit einem implizitem Provokations- und nicht zuletzt auch Sondencharakter. Mit ihren Reaktionen oder auch Nichtreaktionen, mit den Konsequenzen oder deren Verweigerung, mit ihren Entscheidungsgeschwindigkeiten und ihren Bekanntmachungen usw. treffen die jeweiligen Hochschulen und Fakultäten doch immer zugleich auch sehr interessante Aussagen über sich, ihr Selbstverständnis, ihren Niveauanspruch und generell ihr Verständnis von Wissenschaft und wissenschaftlicher Ethik. Und dieser jeweilige Umgang mit öffentlich einsehbaren Plagiatsbefunden bleibt im In- wie Ausland sicher nicht unbemerkt.
Indem auch medizinische Arbeiten einbezogen werden, nimmt man letztlich nur deren Wissenschaftsanspruch beim Wort, auch wenn das praktisch womöglich bedeutet, dass man sie damit ernster nimmt als deren Verfasser oder Prüfer. Wenn dann freilich selbst Arbeiten mit 75 %-Werten durchgewunken werden und sich solche Entscheidungen trotz klarer Faktenlage und öffentlicher Dokumentation bundesweit häufen sollten, dann ist das doch recht aussagekräftig. --
Noch wg. der Links: "Sammeln" würde ich das nicht nennen. Bisschen rumgoogeln bzw. -googelbooksen liefert für Vergangenheit und Gegenwart doch genügend Hinweise. (Und wenn man in den allgemein zugänglichen volltextdurchsuchbaren Rezensionsdatenbanken nach Begriffen wie "plagiat*", "ungekennzeichnet", "abgeschrieben*", "angeeignet", "ohne Zitatnachweis" usw. fahnden würde, kämen wohl auch noch manche Hinweise auf potenzielle Untersuchungsobjekte). Die Suche einfach nur nach Plagiat+Dissertation führte übrigens auch zu diesem Fund:

Nogier (Strasbourg 1861)[]




[IV. Krankheits-Elemente.]
2. Endzündung.

Jules Nogier: De l'inflammation-Thèse. Strasbourg 1861.
[...]

Dr. Nogier verspricht in der Vorrede zu seiner Dissertation eine auf mikroskopische Beobachtungen gegründete exakte Beschreibung der Entzündung und bemerkt, trotz dem dass seine Beobachtungen exakt sind, seine Folgerungen seien etwas kühn (Nos conclusions sont un peu audacieuses de notre part). Und diese kühnen Folgerungen bestehen darin, dass Hr. Nogier Virchow's Lehre von der Entzündung, vom Tuberkel und vom Krebs wörtlich abgeschrieben und als seine eigenen Forschungs-Ergebnisse vorgetragen, den Namen Virchow aber gar nicht genannt hat. Die Dissertation ist von den Professoren Stöber und Delcasso unterzeichnet und diese Herren finden sohin in diesem unerhörten, von ihnen autorisirten Plagiat keinen Schimpf für ihre Facultät!


Dissertation: Jules Nogier: De l'inflammation, Strasbourg 1861 [23 S.]
Quelle(n): ? – möglicherweise:


Anmerkungen:

  1. Bis 1861 waren Virchows Vorlesungen zur Zellularpathologie auch in zwei Auflagen in französischer Übersetzung erschienen.
  2. Bei dem erwähnten Professor Stöber könnte es sich um den Augenarzt Viktor Stöber (1803-1871) gehandelt haben.
  3. Ironischerweise hatte Rudolf Virchow (1821-1902) seinerseits "große Mühe, bahnbrechende Ergebnisse anderer großer Forscher anzuerkennen". Im Wikipedia-Artikel zur Zellularpathologie heißt es: "Sie wurde in den 1850er Jahren von Friedrich Günzburg (1820-1859) und vor allem von Robert Remak (1815-1865) entwickelt. Rudolf Virchow entwickelte deren Forschungserkenntnisse weiter, vermied aber die Nennung und Würdigung ihrer Vorarbeiten in seiner Publikation."

-- Schumann (Diskussion) 21:23, 18. Nov. 2012 (UTC)


Hier noch ein Google-Suchresultat aus dem gleichen Jahrzehnt, diesmal aus dem Bereich der Geowissenschaften:

Gericke (Göttingen 1868)[]



[357]
Clausthal, den 11. März 1869.
In Ihrem Jahrbuch 1868, p. 98 war meiner ersten grösseren Arbeit "über die Erzgänge des nordwestlichen Oberharzes" gedacht. – In dem Auszuge ist besonders auf die Resultate über die Paragenesis der Erze Rücksicht genommen, über die Beobachtung, dass durch die Gangspalten das Ne-

[358]
bengestein bedeutend verworfen, ist dagegen geschwiegen; eine solche Verwerfung ist ja auch kein für die Wissenschaft neues Factum. – Für die geognostische Kenntnis des Harzes und für die Genesis der hiesigen Gänge scheint mir aber die Beobachtung sehr wichtig.
Vor mir hat es keiner ausgesprochen, dass die hiesigen Gänge die Gebirgsschichten verwerfen und es waren auch umfangreiche Untersuchungen an vielen Stellen, viele Grubenfahrten und genaues Verfolgen der Gesteine Schritt vor Schritt nöthig, um zu dem Resultat zu gelangen.
Nun lese ich in einer Inaugural-Dissertation "über die Gangthonschiefer in den Erzgängen des nordwestlichen Oberharzes (1868)" vom Bergingenieur Herrn Curt Gericke, p. 73, folgenden Satz: "Resumiren wir noch kurz die Resultate der vorliegenden Arbeit, so stellen sich dieselben, wie folgt: Die Entstehung der Erzgänge des nordwestlichen Oberharzes ist hervorgerufen durch grossartige Verwerfungen der Gebirgsschichten etc."
In meiner Arbeit (1867) p. 85 ist zu lesen: "Der Nachweis bedeutender Verwerfungen des Nebengesteins bei der Gangspaltenbildung in einem Gebirge, älter als das productive Kohlengebirge, ist, soviel mir bekannt, hier zum ersten Mal geführt." – Herr Gericke, der auf meine Veranlassung hier in Clausthal die chemische Untersuchung der hiesigen Ganggesteine unternommen hat und mit mir deswegen öfters in persönlichen Verkehr getreten ist, citirt meine Arbeit an mehreren Stellen seiner Dissertation, nur wenn von der Verwerfung durch die Gangspalten die Rede ist, citiert er mich nicht.
Herr Gericke geht bei seiner Theorie der Entstehung der schwarzen Gangthonschiefer von der Beobachtung der Verwerfung der Gebirgsschichten ebenso aus, wie ich es bereits gethan habe. – Der Vergleich der p. 34 und 42 meiner Arbeit mit p. 68 der Arbeit des Herrn Gericke erweist diess. – Das ist entschieden Plagiat.
Wenn nun Herr Gericke in mehreren Puncten von meiner Theorie der Entstehung der schwarzen Gangthonschiefer abweicht, nämlich in Bezug auf die Zerkleinerung des Materials, den Einfluss des Wassers und kohliger Substanzen bei der Bildung, so ist hier nicht der Ort, näher darauf einzugehen, und behalte ich mir spätere Erörterungen darüber vor.
Übrigens ist die Arbeit ein sehr wichtiger Beitrag für die Kenntnis der hiesigen Gänge, da sie vergleichende Analysen der hiesigen Ganggesteine liefert.
A. v. Groddeck.


Dissertationen:


Anmerkungen:

  1. Bemerkenswert am Text Albrecht von Groddecks (1837-1887) erscheint, dass sein Plagiatsvorwurf zu einem für Groddeck wichtigen Aspekt eine abschließende Charakterisierung der Arbeit Gerickes als einen thematisch durchaus "sehr wichtigen Beitrag" nicht ausschloss.
  2. Da beide Arbeiten als Digitalisate online verfügbar sind, ist es direkt möglich, die angegebenen Seiten zu vergleichen und sich zu von Groddecks Plagiatsvorwurf eine eigene Meinung zu bilden:


-- Schumann (Diskussion) 20:59, 21. Nov. 2012 (UTC)


Dass auch ein eher punktueller Plagiatsvorwurf schon um 1800 stark die Gemüter erregen und aus Freunden sogar beinahe Duellanten machen konnte, zeigt eine Episode aus den Memoiren (1848) eines Wissenschaftlers:

Clarus vs. Burdach (Leipzig 1799/1800)[]




[91]
[...] Zum Gegenstande meiner Inauguraldissertation wählte ich eine kritische Prüfung der Quellen für unsere Kenntniß von Asklepiades*). Ich bekenne, daß mir diese Dissertation noch jetzt gar nicht mißfällig ist, aber durch eine Unbedachtsamkeit, die ich mir dabei hatte zu Schulden kommen lassen, zog sie mir viel Verdruß zu. Als ich nämlich von Wien zurück kam, hatte ich das Material zu meiner Dissertation bereits gesammelt, und erfuhr nun, daß während meiner Abwesenheit mein Freund Clarus denselben Gegenstand bearbeitet und zum Behufe der Habilitation eine Dissertation über die Uebereinstimmung der methodischen und der Brownschen Schule vertheidigt hatte. Ich las diese Arbeit sogleich, fand aber darin nichts Eigenthümliches und für mich Neues. Als ich nun nach Jahresfrist promovirte, dachte ich aus diesem Grunde in Wahrheit nicht mehr an die Arbeit meines Freundes und unterließ es, sie zu citiren, was ich aus Artigkeit allerdings hätte thun sollen, wiewohl ich sie in der Vorrede zu meiner zugleich erschienenen deutschen Schrift wirklich angeführt hatte. Clarus gewährte meine Bitte, mir zu opponiren, entschuldigte sich aber im Voraus, daß er meine Einladung zum Mittagsessen anzunehmen

(*) Scriptorum de Asclepiade index. Dissertatio, quam praeside Birkholz d. 27. Junii 1800 publice defendet auctor C.F. Burdach. Lipsiac 35 S. 4.

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durch praktische Geschäfte verhindert werde. Mich befremdete diese Weigerung allerdings, doch hatte ich weiter kein Arg. Wie staunte ich nun, als er im Auditorium öffentlich erklärte, er könne seine Opposition nur gegen die angehängten Thesen richten, da ich in der Dissertation selbst ein Plagiat an ihm begangen und noch dazu seine Abhandlung, aus der ich geschöpft, nicht genannt habe. Ich erwiderte, aus meiner Dissertation gehe klar und unwidersprechlich hervor, daß ich nur aus den Quellen selbst geschöpft und über den Asklepiades ungleich mehr gesagt habe, als er in seiner Abhandlung. Er blieb bei seiner Behauptung und sagte endlich, ich hätte ja sogar seine Worte abgeschrieben. Wenig fehlte, daß ich hierbei alle Fassung verlor. Aufgefordert, dies zu beweisen, gab er die Worte an: Asclepiadem spretis pollicitationibus Mithridatis. Glücklicherweise erinnerte ich mich, daß dies die eigenen Worte des Plinius waren, von dem Clarus wie ich sie entlehnt hatte; dies konnte er nicht leugnen und andere Beweise eines Plagiats vermochte er nicht anzuführen: vor den Zuhörern war ich also wohl gerechtfertigt. Was kann aber einem angehenden akademischen Docenten Schlimmeres widerfahren, als die Beschuldigung eines literarischen Diebstahls?! Ich war entsetzt, kehrte in großer Aufregung nach meiner Wohnung zurück, nahm, sobald meine Gäste weggegangen waren, die Dissertation meines Gegners, deren Detail mir nicht mehr gegenwärtig war, vor und überzeugte mich, daß jeder Unparteiischer bei Vergleichung beider Dissertationen einsehen müßte, mir sei Unrecht geschehen. Ich schrieb an Clarus, bei ruhiger Ueberlegung werde er sich überzeugen, daß ich seine Arbeit wirklich nicht benutzt habe; er möge daher zu Wiederherstellung meiner gekränkten Ehre dies durch einen Anschlag am schwarzen Brete erklären und seine Behauptung eines Plagiats zurücknehmen, widrigenfalls ich mir selbst Satisfaction verschaffen würde. Es war eine große Unvorsichtigkeit, mich dieses Ausdrucks zu bedienen; ich meinte nichts Anderes damit, als daß ich meine Ehre durch eine mittels des Druckes zu veröffentlichende Widerlegung jener Beschuldigung retten würde. Ich erhielt eine sehr kluge Antwort,

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die mit folgenden Worten anhebt: "Ich habe in meiner Opposition erklärt, daß Deine im ersten Capitel Deiner Dissertation geäußerten Muthmaaßungen über das wahrscheinliche Zeitalter des Asklepiades größtentheils" (unterstrichen) "mit demjenigen übereinstimmen, was ich in meiner Abhandlung über den nämlichen Gegenstand gesagt habe, dasjenige, was aus dem Sextus Empirikus angeführt wird und die sich von selbst ergebende Bestimmung der Jahreszahlen ausgenommen." Hiermit leugnete er nun die mir zugefügte Beleidigung, setzte aber hinzu, er habe "Satz für Satz die Uebereinstimmung unserer Behauptungen gezeigt", und ich habe bei meiner Vertheidigung mich gar nicht auf Widerlegung des Factums(?) eingelassen, sondern es nur zu entschuldigen gesucht; übrigens verachte er meine Drohung, bringe die Angelegenheit vor den Richterstuhl der medicinischen Facultät, und gehe, dem Hofrathe Platner die nähere Anzeige zu machen. – Bald darauf ließ mich Platner zu sich rufen und redete mich damit an, daß er mich vor Studentenstreichen warnen müsse, da ich Clarus habe herausfordern wollen. Ich war über diese Denunciation empört, sprach meine Indignation über die erlittene Beleidigung aus, und erklärte, daß ich meine Rechtfertigung drucken lassen und nächstens zur Censur bei ihm einreichen werde. Ich brachte ihm auch nach einigen Tagen einen ausführlichen Aufsatz mit dem Motto aus Cicero: qui stadium currit, eniti et contendere debet, quam maxime possit, ut vincat; supplantare eum, quicum certet, aut manu depellere nullo modo debet. Ich wartete eine Weile vergebens auf die Rückgabe des censirten Aufsatzes, um ihn drucken zu lassen; allmälig legte sich meine Aufregung; Platner erwähnte nichts mehr von dem Streite; ich regte die Sache auch nicht mehr an, da ich etwas Besseres zu thun hatte, und nach einigen Jahren vermittelte Schwägrichen meine Versöhnung mit Clarus, mit dem ich seitdem auch immer in einem freundschaftlichen Verhältnisse gestanden habe.


Dissertationen:


Anmerkungen:

  1. Im Wikipedia-Personenartikel zu Karl Friedrich Burdach (1776-1847) heißt es u.a.: "Seine Autobiographie ist eine wichtige Quelle für die Wissenschafts- und Medizingeschichte des frühen 19. Jahrhunderts."
  2. Bei der auf S. 91 erwähnten "zugleich erschienenen deutschen Schrift" handelte es sich um Burdachs Monografie Asklepiades und John Brown. Eine Parallele, Leipzig 1800 [170 S.] (Digitalisat).
  3. Johann Christian August Clarus (1774-1854) hatte 1799 nahezu zeitgleich noch eine weitere themennahe Dissertation in Leipzig eingereicht: Scholae methodicae et Brunonianae consensus [29 S.], die vom 28.08. datiert; die Momenta-Dissertation datiert vom 27.08. (deren Jahresangabe 1801 im Wikipedia-Personenartikel ist unzutreffend).
  4. Damit hatten Clarus und Burdach jeweils zwei Arbeiten zum gleichen engen Themenkreis verfasst und publiziert: Clarus je 1799, Burdach je 1800. Burdach erwähnt auch die gemeinsame Verwendung mind. einer Quelle (Plinius).
  5. Bemerkenswert erscheint, dass der darüber ausgebrochene Streit zwischen beiden nicht rascher und direkt sondern erst "nach einigen Jahren" und durch einen Vermittler beigelegt werden konnte.
  6. Eine Reflexion klingt zeitlos: "Was kann aber einem angehenden akademischen Docenten Schlimmeres widerfahren, als die Beschuldigung eines literarischen Diebstahls?!"

-- Schumann (Diskussion) 13:35, 24. Nov. 2012 (UTC)

Hochinteressant! Ich wusste nicht, dass Guttenberg, Koch-Mehrin und & Co. solche historischen "Vorbilder" hatten. Insbesondere aber gefällt mir Deine Bemerkung, "Mit ihren Reaktionen oder auch Nichtreaktionen, mit den Konsequenzen oder deren Verweigerung, mit ihren Entscheidungsgeschwindigkeiten und ihren Bekanntmachungen usw. treffen die jeweiligen Hochschulen und Fakultäten doch immer zugleich auch sehr interessante Aussagen über sich, ihr Selbstverständnis, ihren Niveauanspruch und generell ihr Verständnis von Wissenschaft und wissenschaftlicher Ethik." Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. LG HgR (Diskussion) 20:06, 25. Nov. 2012 (UTC)



Interessant ist übrigens auch die sprachliche Vielfalt: Das P-Wort ist im Zusammenhang mit entsprechenden Feststellungen oder Vorwürfen ja nur eines von mehreren synonymhaften Begriffen. Während "abschreiben" auch heute geläufig ist, klingt hingegen "ausschreiben" inzwischen ähnlich exotisch wie andere Varianten, die man z.B. in Johann Daniel Friedrich Rumpfs "Vollständigem Wörterbuch zur Verdeutschung der in unsere Schrift- und Umgangs-Sprache eingeschlichenen, fremden Ausdrücke" (3. Aufl. 1824) findet: "Bücheraussschreiber, Abschmierer, Gedankendieb, Gedankenräuber, gelehrter Dieb".
Eine Google-Books-Suche nach Dissertation+ausgeschrieben* führt etwa zu dieser Sammelrezension von 1837:

K. W. Krüger ergänzte übrigens das Thema 1851 in "PLAGIATE eine Deuterologie" auf S.3 um den Begriff "Bücherplünderer", welchen er dem Fremdwörterbuch von Johann Christian August Heyse entnahm. --195.46.44.53 21:19, 26. Nov. 2012 (UTC)

Ahrensen (Kopenhagen 1836)[]




19. 20. De Methodo endermatica. Auct. A. A. B. Ahrensen. Hafniae, 1836, 8. Particula prior (pro Licentiatu). S. 96. Particula posterior. S. 267.
Eine vollständige Monographie der endermatischen Methode. Der erste Teil enthält das Allgemeine, der zweite das Specielle derselben. Die Compilation ist zwar im Ganzen zu loben, zeugt aber doch im Grunde von grosser Eile, und der Verf. hätte gewiss mehrere eigenthümliche Beobachtungen aus den Jahrbüchern des Friedrichs-Spitals, wo er mehrere Jahre Candidat gewesen ist, mittheilen können. Aus Richter's vorzüglichem Werke, den Gegenstand betreffend, hat er, wie es scheint, allzuviel ausgeschrieben, aber besonders müssen wir die schlechte Ordnung tadeln, in welcher das Ganze abgefasst ist. Die Pharmacodynamik der Arzeneimittel scheint ihm ein unbekanntes Feld zu sein.


Dissertationen:


Anmerkungen:

  1. Obwohl das Wort "Plagiat" nicht fällt, zeigt der Kontext, dass "ausgeschrieben" hier in diesem Sinne zu verstehen ist. (In Adelungs "Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart" von 1793 heißt es zur ersten von vier Bedeutungen: "In engerer Bedeutung schreibt man jemanden aus, wenn man Stellen aus dessen Schrift abschreibt und für seine Gedanken ausgibt, wodurch man zum Ausschreiber wird.")
  2. Bei der Aussage "aus [...] hat er, wie es scheint, allzuviel [!] ausgeschrieben" ergibt der Einschub "wie es scheint" nur dann Sinn, wenn der Umfang der Übernahmen aus Richters Werk aufgrund fehlender Kennzeichnung und Quellennachweise nicht ausreichend deutlich gemacht war und das Ausmaß daher auch vom fachkundigen Rezensenten nur vermutet werden konnte.
  3. Überlagert wird dieser Eindruck für den Rezensenten jedoch von der "schlechten Ordnung" der Arbeit. Dieser Befund und dessen Deutung ("grosse Eile") in Verbindung mit dem Umfang von immerhin 96 bzw. 267 Seiten – d.h. zu viel Text in zu wenig Zeit – verweisen auf wohl zeitenunabhängig plagiatsbegünstigende Umstände. Dazu kommt der indirekt kritisierte Mangel an "eigenthümlichen Beobachtungen".
  4. Nebenbei: Zum ebenfalls verwendeten Begriff "Compilation" gibt es im "Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon" von 1837 einen Eintrag, der auch auf die Problematik dieser Textsorte hinweist: "Solche Arbeiten können sehr verdienstlich sein, wenn sie das Gute und Brauchbare aus vielen oft schwer zugänglichen Quellen unter einem klaren Gesichtspunkte vereinigen, arten sie jedoch in bloße Abschreiberei aus, so sind sie wenig mehr als Plagiat, d.h. unredliche Aneignung fremder schriftstellerischer Arbeiten und Ideen oder literarischer Diebstahl, und ihr Verfasser verdient davon den Namen Plagiarius."
  5. Die "endermatische Methode" war in den 1830er Jahren Gegenstand weiterer medizinischer Dissertationen mit teilweise gleichen oder sehr ähnlichen Titeln (siehe [18]).

Interessant könnte generell auch noch sein, wann und warum man sich bei Charakterisierungen bevorzugt welcher Begriffe bediente, und ob "Plagiat" womöglich diagnostisch schärfer klang und als Urteil anders wahrgenommen wurde als etwa ein "ab-" oder "ausschreiben".

-- Schumann (Diskussion) 20:18, 26. Nov. 2012 (UTC)



Eine Gemeinsamkeit beim Krisenmanagement zweier Prominenter, die in der Gegenwart mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert wurden, bestand auch in dieser Aussage: "Meine [von mir verfasste] Dissertation ist kein Plagiat" – so Karl-Theodor zu Guttenberg im Februar 2011 und fast zwei Jahre später auch Annette Schavan. Erstaunlich war dieser Satz in beiden Fällen deshalb, weil mit ihm auf die Kritik reagiert wurde, dass die jeweils analysierte Dissertation Plagiate enthält.
Wie auch immer man die Motive der beiden Politiker bei dieser Aussage interpretieren mag (etwa als Resultat irgendeines Kalküls oder doch eher als Ausdruck von Unfähigkeit, den gegen die eigene Arbeit gerichteten Vorwurf wirklich voll zu erfassen) – ganz unabhängig von gegenwärtigen Bezügen ist sie aber auch insofern interessant, als sie zum Spekulieren darüber anregt, wieviele Dissertationen es eigentlich geben mag, die tatsächlich Plagiate sind, deren Inhalte also gänzlich geklaut wurden. Derartige Fälle kamen in zwei Jahren VroniPlag bisher nicht vor und selbst beim derzeitigen Rekordhalter blieb der Zeiger bei 94,4 % Seiten mit Plagiatsanteilen stehen.
Wie (neben einer bereits oben dokumentierten Dissertation) einige historische Beispiele für die wohl dreisteste aller Plagiatspraktiken zeigen, lassen sich auch noch weit wurstigere Vorgehensweisen belegen:

D'Allemand (Marburg 1856) = Chappuis (Paris 1854)[]


  • Eduard Zeller: Die Philosophie der Griechen in ihrer geschichtlichen Entwicklung, Teil 3, 1. Hälfte: Die nacharistotelische Philosophie 3. Aufl., Leipzig 1880, S. 597
  • Digitalisat (Gallica)



[…] Diesen weiteren Schritt that der bedeutendste von Philo's Schülern 1), Antiochus2) aus Askalon3).
________
2) Ueber ihn KRISCHE Gött. Stud. II, 160-170 und C. CHAPPUIS De Antiochi Asc. vita et doctrina, Paris 1854, der aber nicht über das bekannte hinausgeht. Ein buchstäblicher Abdruck dieser Dissertation ist D'ALLEMAND De Antiocho Asc., Marb. u. Paris 1856; da aber die Abhandlung von Chappe in Deutschland nicht bekannt wurde und nicht in den deutschen Buchhandel kam, wurde dieses freche Plagiat erst nach dem Tod seines Urhebers entdeckt.


Dissertationen:


Anmerkungen:

  1. Die in lateinischer Sprache verfassten Arbeiten haben das Leben und Werk des antiken griechischen Philosophen Antiochos von Askalon zum Thema.
  2. Der Vergleich der beiden digitalisiert vorliegenden Dissertationen ergibt nicht nur eine exakte Textübereinstimmung, selbst Satzspiegel und Zeilenumbruch sind identisch!
  3. Auf der Titelseite von D'Allemands Dissertation ist dieser ausgewiesen als: "Scholae Rector atque Linguarum Professor St. Helens, Lancashire".
  4. Bei dem Plagiatsopfer könnte es sich um den Philosophen Charles Chappuis (1822-1897), einen Studienfreund des Chemikers und Mikrobiologen Louis Pasteur (1822-1895), gehandelt haben.
  5. Durch Recherche im "Hessischen Archiv-Dokumentations- und Informations-System" (HADIS) lässt sich im Bestand des Marburger Universitätsarchivs ermitteln:
    1. UniA Marburg abt. 307 d 92 – Dekanatsakten allgemein und Verhandlungen der Fakultät 1855; die Akte enthält lt. Beschreibung u.a.:
      "Promotionsgesuch des David D'Allemand aus London, geb. 23. Juni 1830, zurückgewiesen"
    2. UniA Marburg abt. 307 d 93 I – Dekanatsakten allgemein und Verhandlungen der Fakultät 1856 (Band I); die Akte enthält lt. Beschreibung u.a.:
      "Promotionsakte des David D'Allemand aus St. Helens (Lancashire, England), mit Diss."
  6. Der Philosoph und Theologe Eduard Zeller (1814-1908), der 1880 in der dritten Auflage seines Werkes Die Philosophie der Griechen in ihrer geschichtlichen Entwicklung das kurz zuvor entdeckte Plagiat erwähnte (s.o.), hatte von 1849 bis 1862 in Marburg gelehrt. Sofern er D'Allemands Dissertation später selbst in Augenschein nahm, dürfte er dessen in französischer Sprache verfasstes und auf den 25. Januar 1856 datiertes "Post-Scriptum" (S. 80) als Gipfel der Dreistigkeit empfunden haben:
    "M. D’Allemand ne peut terminer ce petit ouvrage sans remercier publiquement M. le Dr. Dietrich, doyen de la Faculté de philosophie, à l’Université de Marbourg de ses conseils pleins de bonté au sujet des pages précédentes, et M. le Dr. Zeller, professeur de philosophie, l’auteur savant et distingué de la Philosophie des Grecs, (chez C. F. Fues, Tübingen), d’un grand nombre de remarques, preuves solides d ’une érudition profonde. M. D’Allemand ajoute de plus qu’il doit à M. le Dr. Zeller une liste d’auteurs modernes qui ont traité le même sujet. Parmi les plus remarquables sont : Dr. Zeller Iui-même, Ritter, Histoire de la Philosophie, Jules Simon, Histoire de l’école d'Alexandrie, Grysar, Eblé, Krische et Hermann s. c."
  7. Auch ohne Kenntnis der Marburger Universitätsakten lassen die online verfügbaren Informationen einige Schlüsse zu, zumal es bei Ulrich Sieg: Das Fach Philosophie an der Universität Marburg 1785-1866. Ein Beitrag zur Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte unter besonderer Berücksichtigung von Problemen der Lehre und des Studiums, Kassel 1989, S. 62, ergänzend heißt:
    "1856 27. Februar – David d'ALLEMAND (Lehrer aus Lindau) "De Antiochia Ascalonita["] (in absentia) (1878 Aberkennung des Doktortitels, da diese Arbeit ein Plagiat von G. Chappuis, De Antiochi Ascalonita vita et doctrina, Paris 1854, ist.)"
  8. Der Aktenbeschreibung nach hatte D'Allemand in Marburg schon 1855 eine Promotion angestrebt, war aber zurückgewiesen worden. Nur wenige Monate später hatte er Anfang 1856 mit der Vereinnahmung dieser frischen französischen Dissertation von 1854 Erfolg.
  9. Durch die Angabe "(in absentia)" bei Sieg wird deutlich, dass es sich im Fall von D'Allemand um eine sog. Absenzpromotion handelte, bei der ein teilweiser oder vollständiger Erlass von Promotionsleistungen möglich war und die insbesondere für Fakultäten und Professoren kleiner Universitäten eine wichtige finanzielle Einnahmequelle darstellte. Auf diese seit dem 18. Jahrhundert an etlichen Universitäten übliche und "quasi auf den Fernhandel und den überregionalen Titelmarkt abgestimmte" Promotions(handels)praxis, ihre Folgen und ihr Ende geht Ulrich Rasche ein: Mommsen, Marx und May. Der Doktorhandel der deutschen Universitäten im 19. Jahrhundert und was wir daraus lernen sollten, in: Forschung & Lehre, Nr. 3/2013, S. 196-199 (PDF), der bilanziert:
    "Groben Schätzungen zufolge dürften bis in die Reichsgründungszeit hinein ca. 75 Prozent der Inhaber philosophischer Doktortitel diesen unter Umständen erworben haben, die nicht nur nach heutigen, sondern auch nach damaligen preußischen Promotionsnormen als skandalös zu betrachten sind. Promotionen im Stile von Guttenberg und Co. bildeten im 19. Jahrhundert nicht etwa die Ausnahme, sondern die Regel." (S. 198)
  10. Bemerkenswert am Marburger Fall ist nicht nur die Aberkennung 1878, sondern auch der Umstand, dass diese sogar noch posthum erfolgte! Möglicherweise waren die Marburger Ahndungspraktiken generell eher restriktiv (wofür auch die öffentliche Bekanntmachung zweier noch während der Begutachtungsphase entdeckter Betrugsversuche 1865 spricht).
  11. Eine Rolle könnte zusätzlich gespielt haben, dass die Aufdeckung des D'Allemandschen Plagiats zeitlich mit jener Debatte und entsprechenden Sensibilisierungen zusammentraf, die der Historiker Theodor Mommsen (1817-1903) im Jahr 1876 mit seinem Aufsatz Die deutschen Pseudodoktoren (zuerst in: Preußische Jahrbücher 37, S. 17-22) ausgelöst hatte. Rasche schreibt:
    "Mommsens Initiative entfachte eine deutschlandweite Debatte bis dahin nie gekannten Ausmaßes über die Lage der deutschen Universitäten, die Promotionsreform und die 'Borussifizierung' des deutschen Bildungswesens. Sie erzeugte enormen öffentlichen Druck auf die Universitäten, die praktisch gegen 'Sündengeld' (Mommsen) den Ausverkauf des deutschen Doktortitels betrieben. Noch 1876 schaften die Rostocker, Erlanger und Göttinger philosophischen Fakultäten die Absenspromotion ab. In Gießen wurde seit 1877 neben einer mündlichen Prüfung wieder eine Dissertation gefordert. Allmählich setzte sich nun zumindest für die Dissertationen der philosophischen Fakultäten endgültig der Publikationszwang durch, der auch heute noch das wichtigste Instrument zur Kontrolle des Promotionswesens ist. Ferner erschien 1877 ein Erlass des preußischen Kultusministeriums über die 'Beilegung oder Versagung des philosophischen Doctor-Titels im amtlichen Verkehr'. In Preußen durften fortan nur noch diejenigen den philosophischen Doktortitel führen, die ihn aufgrund der in Preußen herrschenden Normen (mündliche Prüfung, gedruckte Dissertation) erwerben würden. Dieser Erlass setzte im Grunde Mommsens Idee des Universitätsvereins für Preußen um. Nun fielen schlagartig auch die Promotionszahlen der Jenaer philosophischen Fakultät, noch bevor die Absenspromotion sowohl in der juristischen als auch in der philosophischen Fakultät aufgrund ministerieller Verfügungen von 1881 und 1882 ebenfalls abgeschafft wurde." (S. 198 f.)
  12. Zellers Fußnotenangabe, dass "die Abhandlung von Chappe in Deutschland nicht bekannt wurde", ist unzutreffend; auf dessen Dissertation war auch in Deutschland schon kurz nach deren Erscheinen bzw. lange vor 1878 hingewiesen worden. Nachweisbar sind mindestens:
    1. Leipziger Repertorium der deutschen und ausländischen Literatur, Bd. 49-50 (1855), S. 123 (Universitätsnachrichten):
      "Paris. [...] Bei der philosophischen Fakultät erschienen folgende Inaugural-Dissertationen: Car. Chappuis, de Antiochi Ascalonitae vita et doctrina. Lutet. Paris., Durand. 1854. 5 1/4 Bog. gr. 8."
    2. August Pauly's Real-Encyclopädie der classischen Alterthumswissenschaft in alphabetischer Ordnung, Bd. 1,1, Stuttgart 1864, S. 1142 (Eintrag Antiochus):
      "Vgl. im Allgemeinen […] C. Chappuis, de Ant. Asc. vita et doctrina, Paris 1854. D. d'Allemand, de de Ant. Asc., Paris 1856."
  13. Die Kenntnis vom Plagiatscharakter von D'Allemands Arbeit scheint sich freilich eher langsam verbreitet zu haben:
    1. So findet sich etwa 1886 bei Friedrich Ueberweg: Grundriss der Geschichte der Philosophie: Das Alterthum, bearb. und hrsg. von Max Heinze, 7. Aufl., Berlin, S. 178 ein bibliografischer Hinweis auf D'Allemand ohne weiteren aufklärenden Vermerk.
    2. Auch Johann Eduard Erdmann: A history of philosophy (dt. u.d.T. Philosophie der Neuzeit), London 1890, S. 196, schien davon noch nicht gewusst zu haben.
  14. Hingegen hatte die Nachricht spätestens 1885 auch französische Leser erreicht, als François Picavet (1851-1921) in der Revue philosophique de la France et de l'étranger, Bd. 19 (Januar-Juni 1885), S. 464-466, eine Rezension von Zellers französischer Ausgabe (Paris 1884) von Die Philosophie der Griechen veröffentlichte und darin u.a. schrieb (S. 466):
    "II est d'autant plus curieux que Zeller n'ait pas cité et utilisé ce long travail de 195 pages qu'il a cité la thèse latine du même auteur sur Antiochus en remarquant ce que nous avons eu l'occasion de constater nous-même avant de l'avoir vu dans Zeller, que le travail de d'Allemand, de Antiocho Asc., Marb. und. Par., 1856, n'était qu'une reproduction pure et simple (buschstäblicher [sic] Abdruck) de cette thèse, plagiat (freche Plagiat), ajoute-t-il, qui n'a été découvert qu'après la mort du plagiaire (III, 1.597)."
  15. Auf den Fall bezog sich später auch eine launig-selbstironische Sentenz des Philosophen Rudolf Hoyer. In dessen Schrift Die Heilslehre. Der Abschluss sokratischer Philosophie und die wissenschaftliche Grundlage späterer Religionssysteme (Bonn 1897) heißt es rückblickend (S. 3):
    "Meine Dissertation über Antiochus von Askalon geriet wohl etwas besser als die von David d'Allemand, welcher mit einem Nachdruck von С Chappius promovierte; heute würde ich sie anders schreiben." (Hoyer war 1883 in Bonn promoviert worden.)
  16. Dieser Marburger Fall ist der (mir) bisher frühest bekannte für eine nachträgliche Aberkennung eines Doktorgrads aufgrund festgestellter Plagiate.
  17. Obwohl der Plagiatscharakter des Textes bereits im 19. Jahrhundert festgestellt wurde, ist eine entsprechende bibliografische Kennzeichnung anscheinend nicht erfolgt bzw. findet sich kein aufklärender Hinweis in heutigen Online-Verbundkatalogen.


D'Allemands Vorgehensweise – die Aneignung einer frischen französischen Dissertation in lateinischer Sprache für die Einreichung an einer deutschen Universität – kann man als eine Entstehungsvariante von Komplettplagiaten betrachten, weitere Varianten dürften sein:

  • die Vereinnahmung einer entlegenen fremdsprachigen Arbeit per Übersetzungsplagiat oder
  • die vollständige oder teilweise Kopie eine in gleicher Sprache verfassten – und "optimalerweise" auch ungedruckten – Dissertation, die nur schwer in lediglich sehr wenigen und eher entfernten Bibliotheken zugänglich ist.

Wie viele Arbeiten mögen im Laufe der Zeit wohl auf diese Weise entstanden sein?

-- Schumann (Diskussion) 14:32, 4. Apr. 2013 (UTC)


[Der nachf. Kommentar stand urspr. unmittelbar oben nach der Marburger Bekanntmachung von 1865:]

Aber sonst gehts gut? Wer ins Jahr 1865 zurückgreift, um keinen Gedanken an die Menschenwürde zu verschwenden und den "Pranger" zu rechtfertigen, wie steht der zum öffentlichen Brandmarken von Plagiatoren? Das Brandmarken wurde in Bayern auch erst durch das Gesetz vom 18.11.1849, die Abschaffung des bürgerlichen Todes, der öffentlichen Ausstellung und der Brandmarkung betreffend, abgeschafft. "91.0.37.217 14:00, 5. Apr. 2013 (UTC)"
Irgendwie kam dein Anliegen nicht so richtig rüber. Worum geht es dir? --Sotho Tal Ker (Diskussion) 18:19, 5. Apr. 2013 (UTC)
1.) Wieso wird mit der Dokumentation von historischen Dissertationsplagiaten ein „Pranger“ gerechtfertigt?
2.) Wieso wird das Brandmarken von Plagiatoren zur Diskussion gestellt, wenn genau dieses Brandmarken doch abgeschafft wurde – wie Sie ja selbst so detailfreudig dargelegt haben?
3.) Kann es sein, dass Sie mit den Gepflogenheiten im Wissenschaftsbetrieb nicht näher vertraut sind? Wer sich mit einem wissenschaftlichen Werk in die (wissenschaftliche) Öffentlichkeit begibt, muss sich gefallen lassen, dass sich die Forschungsgemeinde kritisch mit seinen Erzeugnissen auseinander setzt. Aufrichtige Wissenschaftler wünschen sich das sogar!
4.) Und sonst geht's (!) gut? Ja, danke der Nachfrage! Nach Ihrem unmaßgeblichen Kommentar steht hoffentlich auch bei Ihnen alles zum Besten! Dr. Simplicius (Diskussion) 23:33, 5. Apr. 2013 (UTC)
Ich verstehe den Kommentar ebenfalls nicht. Vielleicht liegt ihm aber auch einfach nur ein Missverständnis zugrunde? Die kleine Sammlung historischer Fälle auf dieser Seite soll eigentlich nur demonstrieren, dass Plagiate in Hochschulschriften a) kein neues Phänomen sind und b) entsprechende Entdeckungen immer auch schon öffentlich thematisiert wurden. Was im Grunde auch kein Wunder ist – schließlich sind Dissertationen auf Lektüre und Reaktion angelegte Diskussionsbeiträge.
(Eine recht interessante Frage wäre übrigens auch: Wie hat sich eigentlich das – seit Beginn der Internetdokumentationen 2011 immer wieder anzutreffende – erstaunliche Reaktionsmuster entwickelt, die öffentliche Benennung und Dokumentation von Plagiaten in veröffentlichten Texten zu verurteilen ("Pranger!") und Plagiatoren quasi als Opfer unmoralischen und illegitimen Handelns zu sehen?) -- Schumann (Diskussion) 17:19, 8. Apr. 2013 (UTC)



Die Diskussion um Sinn und Substanzgehalt medizinischer Dissertationen scheint ein Dauerphänomen zu sein und ist in den letzten 200 Jahren (zu einem frühen Artikel von 1805 siehe oben) durch mehr oder weniger anlassbezogene Beiträge – so etwa im Zusammenhang mit dem VroniPlag-Fall Nk oder erst kürzlich in der Schweiz durch die Kritik an der Promotionspraxis von Christoph Mörgeli (dazu auch u.a. [19], [20], [21], [22], [23], [24], [25]) – immer mal wieder neu befeuert worden.

1853 plädierte der anonyme Verfasser einer Denkschrift u.a. für die Abschaffung der Promotion für praktische Ärzte und dafür, sie als Auszeichnung tatsächlich erbrachter wissenschaftlicher Leistungen vorzubehalten. (Da sich seine Darlegungen auch nach 160 Jahren teilweise recht interessant lesen, nachfolgend daraus auch einige Auszüge.)
Bei seiner Schilderung der damaligen Unzulänglichkeiten in Preußen erwähnte er exemplarisch auch das Komplettplagiat einer Arbeit:

MacCaldin (Berlin 1836) = Menzel (Halle 1835), leicht gekürzt[]




[16]
[...] Um es kurz zu sagen, die gegenwärtige Stellung der Facultätsprüfungen und der Doctorpromotionen ist eine ganz unhaltbare geworden, die Prüfungen sind ein Pleonasmus, der Doctortitel ein nichtssagendes Wort und die Promotion eine Lüge [...]

[24]
[...] Mir scheint es, man darf die Hoffnung nicht aufgeben, den medicinischen Doctortitel, so tief er auch gesunken ist, wieder zu Ehren zu bringen, wenn man es nur richtig und consequent anfängt. Man muss den Titel wieder zu einem Zeichen wahrer Wissenschaftlichkeit und Gelehrsamkeit machen und um dies zu können, ihn nicht von jedem praktischen Arzt fordern. Er soll für die besten unter den Aerzten eine Auszeichnung sein, deren Erwerbung überdies in ihr Belieben gestellt ist; fordern soll man ihn nur von denen, welche die akademische Laufbahn einschlagen. [...]

[27]
[...] Was ist denn, um von der öffentlichen Disputation gar nicht zu reden, eine heutige Inauguraldissertation meistentheils anderes, als die Uebersetzung eines Abschnitts aus irgend einem medicinischen Schriftsteller, oft sogar als Stylprobe von Candidaten der Philologie, allenfalls verbrämt mit einer oder einem Paar "interessanten Beobachtungen," welche dem Verfasser nicht angehören. Der Mühe einer litera-

[28]
rischen Arbeit, auf welche der Verfasser wirkliche Eigenthumsrechte hat, unterziehen sich Wenige; aber man ist noch viel weiter gegangen und hat die Dissertation als eine so gleichgiltige Sache behandelt, dass man keinen Anstand genommen hat, eine fremde Dissertation unter seinem eignen Namen wieder abdrucken zu lassen. Ich besitze die Dissertation des Dr. Mac Caldin de hydrope ovarii, welche in Berlin 1836 erschienen und ein wörtlicher Abdruck der in Halle 1835 herausgekommenen Dissertation des Dr. Menzel de hydrope ovariorum, nur mit einigen Auslassungen ist. Und auf solche Arbeiten hin sollen die Facultäten die Doctorwürde an Diejenigen verleihen, welche sich das Recht darauf durch die Ablegung der Staatsprüfung erworben haben! Nur die Facultäten als solche haben das Recht zur Verleihung der Doctorwürde und wenn ihnen allen das Recht zur Approbationsprüfung der praktischen Aerzte wieder gegeben würde, so würde die Verleihung des Doctordiploms davon immer getrennt bleiben müssen, denn die Approbation bezeichnet die Befähigung zur ärztlichen Praxis und das Doctordiplom soll die ärztliche Wissenschaftlichkeit und Gelehrsamkeit bekunden; ja ich muss noch weiter gehn und behaupten, dass die Bewerbung um die Doctorwürde gar nicht die Approbation zur ärztlichen Praxis voraussetzt, da sich sehr wohl Jemand auf eine wissenschaftliche und gelehrte Weise mit der Medicin beschäftigen, diese auch in ihrer praktischen Seite kennen gelernt haben kann, ohne das Recht zur Praxis nöthig zu haben, wie das ja auch die medicinischen Doctordiplome beweisen, welche honoris causa und zwar mit vollstem Recht an Personen verliehen worden sind, welchen die Ausübung der Arzneikunst immer fern gelegen hat.

[29]
Die Leistungen, welche die Facultät zu beanspruchen hat, müssen andere sein, als die jetzigen. Nicht ein Tentamen und Examen rigorosum, in welchen die Anfangsgründe der Medicin abgefragt werden, nicht eine Dissertation, welche oft für eine Schülerarbeit zu schlecht ist, nicht eine auswendig gelernte Disputation mit Stichwörtern. Was gefordert werden muss, das ist eine selbstständige schriftliche Arbeit, ein Colloquium mit der Facultät über dieselbe und eine öffentliche Vertheidigung derselben. Die erstere, die Dissertation, über ein selbst gewähltes Thema, soll nicht blos den Beweis der Fähigkeit liefern, über einen wissenschaftlichen Gegenstand einen Aufsatz zu schreiben, sondern sie soll einen wissenschaftlichen Werth haben, der ihre Veröffentlichung durch den Druck rechtfertigt. Sie wird zunächst von dem Professor, zu dessen Bereich der bearbeitete Gegenstand gehört, motivirt beurtheilt und dann den übrigen Facultätsgliedern ebenfalls zur Kritik mitgetheilt, worauf die Facultät über den Werth und die Zulänglichkeit der Arbeit einen Beschluss fasst. Demnächst hält die Facultät mit dem Aspiranten ein Colloquium über den Gegenstand der Dissertation, ohne aber streng an diesen gebunden zu sein, um die Ueberzeugung zu gewinnen, dass die Arbeit wirklich von dem Aspiranten selbst herrührt, und um sich auch wohl sonst noch über die Qualification desselben zu unterrichten. Endlich eine öffentliche Vertheidigung der Dissertation und ihr angehängter Thesen, aber nicht blos gegen selbstgewählte Opponenten, sondern es wird Seitens der Facultät dem Doctorandus ein ihm vorher nicht bekannt zu gebender Opponent, am besten ein Mitglied der Facultät selbst bestellt und die Disputation wird nicht wie jetzt als

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Schlussdecoration eines beendeten Dramas betrachtet, sondern sie muss in einer, die Facultät befriedigenden Weise ausgefallen sein, wenn die Promotion erfolgen soll. [...]

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Endlich wird sich mit der veränderten Stellung der Promotion wieder eine Scheidung bilden zwischen promovirten und nicht promovirten Aerzten, aber sie wird eine andere sein, als die jetzige; die Promovirten werden die selteneren, der Doctortitel wird auf Einzelne beschränkt sein, und der Gebrauch, diesen Titel promiscue für Jeden zu verwenden, der bei Kranken, Menschen oder Vieh, mit dem Aderlassschnäpper oder dem Amputationsmesser, Behufs der Entzifferung einer Krankheit oder des Pflasterstreichens zu thun hat, dieser Gebrauch wird, wenn auch erst nach vielen Jahren aufhören, so gut, wie man nicht jeden Pfarrer zum Doctor der Theologie, und nicht jeden Advocaten zum Doctor juris stempelt. [...]


Dissertationen:


Anmerkungen:

  1. Die drei Denkschriften haben als Überschriften:
    1. "Propädeutische Prüfung, [S. 1-12] – Doctortitel [S. 12-34]" (S. 1-34)
    2. "Decentralisation der Staatsprüfungen" (S. 35-68)
    3. "Bildung clinischer Lehrer" (S. 69-86)
  2. Der unbekannte Verfasser schreibt über sich, dass er "zu den älteren akademischen Lehrern gehört" und einer medizinischen Fakultät in Preußen – jedoch nicht in Berlin – angehört (S. IV). Die Anonymität begründet er damit, dass sein Name "für die Sache selbst ganz gleichgiltig" sei.

-- Schumann (Diskussion) 17:19, 8. Apr. 2013 (UTC)



Auf ein seinerzeit fast vier Jahrzehnte zurückliegendes Komplettplagiat wurde 1909 hingewiesen:

Hadschi-Lazić (Berlin 1872) = Freundlich (Berlin 1869)[]




Die Enge und Starrheit der Vagina kann nicht nur Spermaabfluß bedingen, sondern auch lebhafte Schmerzen beim Koitus bewirken, so daß die betreffende Frau Widerwillen und Abscheu gegen den geschlechtlichen Verkehr faßt (Dyspareunie). Man kann dieses Leiden mit der Kolpeuryntermassage nach Pinkus bekämpfen. Hochgradige Verengerungen, die jeden Geschlechtsverkehr unmöglich machen, müssen operativ behandelt werden. Diese seltene Anomalie soll nach de Cadas und de Jardins Aussagen bei der Jungfrau von Orleans bestanden haben, welche auf Befehl des Grafen Warwik, Kardinals von England, untersucht wurde1).
________
1) Ich entnehme diese Angabe der Berliner Doktordissertation von Julius Freundlich über "Die Ursachen der Unfruchtbarkeit des Weibes" 1869. Diese Arbeit wurde 3 Jahre später ebenfalls an der Berliner Universität von Michailo Hadschi-Lazić aus Belgrad in einer gleichnamigen Dissertation fast wörtlich in ihrem ganzen Umfange abgeschrieben.


Dissertationen:


Anmerkungen:

  1. Es ließ sich online nicht ermitteln, ob auf den Charakter der Arbeit von Hadschi-Lazić auch schon vor 1909 hingewiesen wurde, als der Berliner Gynäkologe Hans Bab (1877-?) bei der Literaturauswertung für seine Abhandlung darauf stieß; ebensowenig ob Bab über diese Fußnote hinaus noch an anderer Stelle darauf aufmerksam machte oder ob die Berliner Universität darüber informiert wurde.
  2. Nach dem Verzeichnis der Berliner Universitätsschriften. 1810-1885. Nebst einem Anhang enthaltend die Außerordentlichen und Ehren-Promotionen, hrsg. v. der Königlichen Universitätsbibliothek zu Berlin, Berlin 1899, gab es in den Jahren 1869-1872 an der Medizinischen Fakultät der Berliner Universität insg. 417 Promotionen (1869: 112, 1870: 148, 1871: 25, 1872: 132); zwischen der von Freundlich vom 07.09.1869 und der von Hadschi-Lazić vom 11.05.1872 lagen 226 weitere Arbeiten.


Ähnliche Konstellationen – wenn auch mit geringeren Übereinstimmungsgraden – ergaben sich übrigens auch in der Gegenwart:

  • März 2011: Ein Wikpedianer stößt "im Rahmen der Literaturrecherche" auf zwei weitgehend übereinstimmende medizinische Dissertationen, die beide 2006 und 2009 an der Universität Münster entstanden und sogar vom gleichen Doktorvater betreut worden waren. (Die anschließende Untersuchung des Falles durch die Fakultät führte wenige Wochen (!) später zur Aberkennung des Doktorgrades.)
  • Sommer 2012: Im Zusammenhang mit dem Göttinger Organspende-Skandal wird die Universität Regensburg auf erhebliche Übereinstimmungen zwischen den Dissertationen der Hauptfigur des Skandals und dessen Frau hingewiesen. Seine humanmedizinische Arbeit (PDF) über Leberkrebs stammte von 2004, ihre zahnmedizinische (!) (PDF: T.1, T.2) zum gleichen Thema war 2006 entstanden – beide waren am selben Institut in Regensburg eingereicht worden und hatten denselben Gutachtern vorgelegen (zu dem Fall ausf.: [26]). (Die anschließende Untersuchung des Falles durch die Fakultät führte Anfang August 2013 (!) zur Aberkennung des Doktorgrades.)

Wenn auch Komplettplagiate ganzer Arbeiten heute wohl weitgehend der Vergangenheit angehören dürften (was freilich nur gemutmaßt werden kann), so lassen die auf dieser Seite dokumentierten historischen Medizin-Plagiatsfälle, der vorgenannte Münsteraner bzw. Regensburger Fall von 2009 bzw. 2006 wie auch die im VroniPlag Wiki inzwischen dokumentierten 12 Fälle (aller medizinischer Fachrichtungen) gleichwohl auf eine Art Fehlverhaltenskonstante in Form eindeutiger und eher wenig "raffinierter" Plagiatspraktiken (meist KP + VS, kaum BO) schließen, für die sich die Verfasser zudem sowohl in der Vergangenheit wie auch noch in der Internet-Gegenwart anscheinend "traditionell" auf eine vergleichsweise geringe Zahl an plagiierten Quellen stützen:

  • Ahg: 1 Quelle; diese weder in LV noch Fn.
  • Nk: 2 Quellen; beide weder in LV noch Fn.
  • Hta: 3 Quellen; alle weder in LV noch Fn.
  • Awb: 3 Quellen; davon 1 [jene mit den meisten Fragmenten] weder in LV noch Fn.
  • Apa: 5 Quellen; alle weder in LV noch Fn.
  • Ht: 5 Quellen; davon 3 weder in LV noch Fn.
  • Qf: 5 Quellen; davon 4 weder in LV noch Fn.
  • Ut: 7 Quellen; davon mind. 3 weder in LV noch Fn.
  • Ch: 10 Quellen; davon mind. 6 weder in LV noch Fn.
  • Ees: 12 Quellen; davon 7 weder in LV noch Fn.
  • Dm: 14 Quellen; alle weder in LV noch Fn.

Eine Ausnahme stellt insofern die veterinärmedizinische Arbeit von

  • Raw mit 33 Quellen (davon 30 weder in LV noch Fn. belegt) dar.

Von den anderen (nichtmedizinischen) VP-Fällen weisen hingegen lediglich Sh (5) und Dd (9) eine ähnlich geringe Zahl an ermittelten Plagiatsquellen auf.

Der Grund für die Ausschlachtung nur weniger Quellen bei plagiierten medizinischen Arbeiten könnte natürlich auch darin zu finden sein, dass Dissertationen im 19. bis weit in das 20. Jahrhundert hinein generell einen meist geringen Umfang aufwiesen und in einem relativ kurzem Zeitraum entstanden, was beides heute noch oft auf medinische Arbeiten zutrifft, auf andere aber nicht mehr. Darüber hinaus mag es zwar noch etliche weitere unentdeckte Quellen geben – bemerkenswert ist die Differenz gleichwohl.

-- Schumann (Diskussion) 14:54, 5. Aug. 2013 (UTC)