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Forum: Übersicht > Petition DFG/HRK
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Bitte unterstützt die Petition https://www.change.org/de/Petitionen/deutsche-forschungsgemeinschaft-hochschulrektorenkonferenz-preserve-the-freedom-to-publish-findings-of-academic-misconduct-in-germany# DFG/Rektorenkonferenz haben beschlossen, dass die öffentliche Diskussion wissenschaftlichen Fehlverhaltens unredlich ist! --84.62.85.227 11:35, 2. Jul. 2013 (UTC)

Die Hochschulrektorenkonferenz will als eine Stimme der Hochschulen wahrgenommen werden, ist aber eine Hochschullehrer-Lobby. Nicht mehr und nicht weniger. Schlimm ist allerdings, dass in Deutschland manche Wissenschaftsfunktionäre nicht in der Lage sind, zu trennen, während sie in den verschiedenen Vorsitzfunktionen durchrotieren. Die Zuständigkeit einer Berufsgruppenvertretung für das Kriminalisieren von selbstverständlichen Prinzipien der Wissenschaft erschließt sich mir nicht. Es ist außerdem frech, dass hier ein Gemauschel zementiert werden soll, das sowieso schon professionell und systematisch durchgezogen wird. Das ist auch der einzige Grund, warum es überhaupt Whistleblowing gibt, was für sich genommen schon ein Armutszeugnis für die Hochschulen ist. Hätte man nichts zu befürchten, wenn man über Wissenschaftsbetrug, Datenfälschung, Korruption und Plagiate stolpert, müsste es keine anonymen Meldungen geben. Würden die Hochschulen die vielen diskret und vertraulich gemeldeten Betrügereien aufklären und nicht verharmlosen und stattdessen Jagd auf den Melder machen, würde es auch dieses Wiki nicht geben müssen. Eine abstruse und unverschämte Forderung also, die meines Erachtens klar am Problem vorbeigeht. Martin Klicken (Diskussion) 12:44, 2. Jul. 2013 (UTC)
Ist die Hochschulrektorenkonferenz wirklich eine Hochschullehrer-Lobby? Ist sie nicht eher eine Hochschulleitungs- und Hochschulverwaltungslobby? Wenn man sich die Positionen des DHV (= Deutscher Hochschulverband) ansieht, der sich selbst als "Vertretung der beruflichen Interessen der Hochschullehrer" betrachtet und daher viel eher als Hochschullehrer-Lobby bezeichnet werden könnte, so sieht man, dass der DHV im hier interessierenden Zusammenhang von Plagiaten den windelweichen und verharmlosenden Stellungnahmen der "Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen", der die Hochschulrektorenkonferenz angehört, durchaus kritisch gegenübersteht. Morinola (Diskussion) 10:47, 3. Jul. 2013 (UTC)
Ja, stimmt, vielleicht lässt sich das aufteilen: HRK als Lobby für Hochschullehrer und Funktionäre mit wissenschaftspolitischen Ambitionen und DHV für Hochschullehrer, die sich vorrangig mit Forschung und Lehre beschäftigen. Dass diese der Kaste der in Vorsitzfunktionen durchrotierenden Kollegen auch durchaus kritisch gegenüberstehen ist ein wichtiger Hinweis. Martin Klicken (Diskussion) 10:54, 3. Jul. 2013 (UTC)
Wir hatten da gestern eine interessante Diskussion drüber in einem anderen Kreis. Ich fand den Hinweis von PlagProf sehr bemerkenswert, daß man sich die Formulierung der HRK/DFG sehr genau ansehen sollte: "Die Vertraulichkeit ist nicht gegeben, wenn sich der Hinweisgeber mit seinem Verdacht an die Öffentlichkeit wendet. In diesem Fall verstößt er regelmäßig selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis."[1] Da steht Verdacht. Was in diesem Wiki jedoch öffentlich dokumentiert wird, ist kein Verdacht, sondern es sind Fakten: Texte aus veröffentlichten Quellen, die schlicht zitiert und nebeneinandergestellt werden. Folglich trifft diese Empfehlung ein Unterfangen wie z.B. VP überhaupt nicht. KayH (Diskussion) 13:03, 2. Jul. 2013 (UTC)
Leider wird von den Pressestellen mancher Hochschulen von "anonymen Vorwürfen" und "unbewiesenem Plagiatsverdacht" geschrieben, wenn es tatsächlich um genau diese dokumentierten und nachprüfbaren Fakten geht. Ich frage mich, was sie wirklich meinen. Verleumdung und üble Nachrede jedenfalls sind sowieso strafbar, da braucht es keine Erklärung der HRK. Ich befürchte aber, dass das in die Richtung gehen soll, dass aus einem Verdacht erst ein Faktum wird, wenn das juristisch letztinstanzlich geklärt wurde. Martin Klicken (Diskussion) 13:58, 2. Jul. 2013 (UTC)
Ich denke auch, daß die sowas wie VP mitmeinen könnten. Aber interessiert mich, was sie evtl. meinen oder interessiert mich, was sie de facto schreiben? KayH (Diskussion) 14:35, 2. Jul. 2013 (UTC) p.s. Ich finde es übrigens völlig richtig, daß die Äußerung eines bloßen Verdachts ("Kollege XYZ hat bestimmt auch nicht sauber gearbeitet") nicht in die Öffentlichkeit gehört. Das ist ja noch keine Verleumdung - aber es ist sicher unredliches Verhalten in der Wissenschaft.
Nur ein Beitrag zur terminologischen Klärung: aus dem Gesamtzusammenhang ergibt sich eindeutig, dass als "Verdacht" nicht haltlose Behauptungen aufgefasst werden, sondern der Inhalt des Hinweises eines Whistleblowers. Wenn also auf Vroniplag Plagiate dokumentiert werden, dokumentiert dies erst einmal nur den Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens, der in einem förmlichen Verfahren mit Ombudsperson und Kommittee geklärt werden muss. Steht am Ende dieses Verfahrens ein "Schuldspruch", hat sich der Verdacht bestätigt und ist - erst zu diesem Zeitpunkt! - damit kein Verdacht mehr.178.200.35.194 20:33, 2. Jul. 2013 (UTC)Anonymer Wikinutzer
Das kann man im Gesamtzusammenhang so interpretieren, das muß man aber nicht so interpretieren. Die Dokumentation von Textparallelen ist kein Verdacht, sondern eine Dokumentation. Wenn man hier ein Fragment anlegt und dieses Fragment im Sichtungsprozeß bestätigt wird, dann ist es keine Vermutung, daß diese Texte korrekt (im Wiki) zitiert sind, sondern die Bestätigung, daß es sich so verhält. Ob man das dann in der Gesamtheit wissenschaftliches Fehlverhalten nennt, mag jeder selbst nach eigener Anschauung entscheiden. KayH (Diskussion) 09:07, 3. Jul. 2013 (UTC)
@KayH (nach Edit-Konflikt), da stimme ich Dir weitgehend zu. Das Wiki dokumentiert natürlich nicht nur Fakten, sondern nimmt auch (faktenbasierte) Wertungen vor (z. B. durch Zuordnungen wie Plagiat, Verschleierung, Bauernopfer, usw.), welche nicht immer zwangsläufig fehlerfrei sein müssen und auch nicht unbedingt von Anderen geteilt werden müssen. Solche Wertungen werden nicht einfach in den Raum gestellt, sondern erfolgen stets zusammen mit den Textstellen bzw. Informationen, die dem Leser eine eigene (und ggf. abweichende) Meinungsbildung ermöglichen. Völlig unproblematisch mag das allerdings auch nicht immer sein (Kommentare dazu gab es schon genug) und damals ist ja z. B. in mehreren Forumthreads über eine Einführung von weniger wertenden Kategorien diskutiert worden, wofür auch ich mich ausgesprochen hatte. (Technisch ließe allerdings technisch nicht so leicht bewerkstelligen, wäre mit sehr viel Arbeit verbunden und brächte Nachteile in der Darstellung.) Wie in weiteren Forumthreads diskutiert, zeigt sich die Problematik z. B. auch bei Textstellen in medizinischen Dissertationen, wo es um Geräte- oder Methodenbeschreibungen geht, die auch von Promovenden des gleichen Instituts gerne und häufig kopiert werden. Wird so ein Text ohne eine Quellenangabe 1:1 übernommen ist das nach üblichen Definitionen ein Plagiat. VroniPlag Wiki macht dann bei der Plagiatszuweisung zwar keinen Fehler, aber muss es sich eben nicht zwangsläufig um wissenschaftliches oder akademisches Fehlverhalten handeln. Dies wäre dann eine weitergehende Interpretation, die eine Untersuchungskomission bei der Prüfung durchführt. So etwas steht allerdings auch nicht unbedingt in der Entscheidungsbegründung, sofern dazu überhaupt etwas Schriftliches veröffentlicht wird. Bei solchen Interpretationen kann man nicht sagen, dass durch die universitäre oder ggf. noch zusätzliche richterliche Entscheidung ein Verdacht ausgeräumt oder bestätigt wird. Auch muss ein universitär festgestelltes akademisches oder wissenschaftliches Fehlverhalten ja nicht zwangsläufig zum Entzug des Doktorgrades führen, was dann den Verdacht aber keineswegs ausräumt. Zudem kann auch eine Untersuchungskomsision nicht immer alle Fragen absczhließend klären und auch hier gibt es Fehlentscheidungen. Beispiele gibt es genug. Es ist also problematisch und zuweilen sogar unmöglich, zu sagen, dass durch einen "Schuldspruch" ein Verdacht bestätigt wird, oder bei Ausbleiben des "Schuldspruchs" ein verdacht widerlegt ist.-Hood (Diskussion) 10:18, 3. Jul. 2013 (UTC)
Stimme ich Dir zu, mir war aber zunächst wichtig, festzustellen, daß > 95 % des Wikicontents schlicht aus Zitaten besteht, die veröffentlichten Publikationen entnommen sind. Daß diese auch bewertet werden, stimmt natürlich. Aber ich kenne keine Kategorie vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten und auch die Kategorie Bauernopfer ist keine Verdächtigung, sondern eine begründete Bewertung anhand objektivierbarer Tatsachen. Über die Kategorie Schuld möchte ich hier überhaupt nicht sprechen. Sie paßt überhaupt nicht zu dem, was hier dokumentiert wird. KayH (Diskussion) 10:33, 3. Jul. 2013 (UTC)
+1. Nur leider wird es manchmal anders aufgefasst bzw. in den Medien anders weiterverbreitet. Für manche Journalisten und Blogger scheint die Kategorie Schuld eine wichtige Rolle zu spielen. -Hood (Diskussion) 10:35, 3. Jul. 2013 (UTC)
BTW: Vielleicht wäre es hilfreich, an prominenter Stelle im Wiki noch einmal explizit darauf hinzuweisen, dass eben keine Schuld-Bewertung vorgenommen wird, da dies wohl ein häufiges Missverständnis ist.-Hood (Diskussion) 11:11, 3. Jul. 2013 (UTC)
Ich hatte das so verstanden, dass die substanzielle Dokumentation im Wiki den Verdacht sozusagen "emergent" hervorbringt. War das gemeint? Und dass niemand bestreitet, dass die Dokumentation für sich genommen nicht als Fremdkörper im wissenschaftlichen Diskurs deklariert werden kann. Martin Klicken (Diskussion) 10:01, 3. Jul. 2013 (UTC)

Die DFG hat nun nachgezogen: [[2]] und der Text der Änderungen unter [[3]] Strafjurist (Diskussion) 12:17, 4. Jul. 2013 (UTC)

Die Presseerklärung wirkt freundlicher: "Die DFG mahnt hier auch die Vertraulichkeit von Hinweisen und weiteren Verfahrensschritten an; diese ist nicht mehr gegeben, wenn sich Whistleblower zuerst an die Öffentlichkeit und erst danach an die betroffene Einrichtung wenden. Die übrigen Formen der wissenschaftlichen Qualitätskontrolle und Urteilsbildung bleiben hiervon indes unberührt." [4] PlagProf:-) (Diskussion) 13:43, 4. Jul. 2013 (UTC)
"DFG-Präsident Peter Strohschneider nennt die Kritik "abwegig". Wer sich im Netz oder in Zeitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten äußern wolle, könne das jederzeit gerne tun. Nur beim formalen Ombudsverfahren müsse der Hinweisgeber seinen Namen preisgeben - werde aber durch die Vertraulichkeit des Verfahrens geschützt. Außerdem gebe es keinen Zwang, dieses Verfahren zu wählen, sagte Strohschneider."[5] PlagProf:-) (Diskussion) 14:26, 4. Jul. 2013 (UTC)
Liest sich unterm Strich doch deutlich anders als der Entwurf der HRK, sowohl die konkreten Formulierungen und Erläuterungen im DFG-Papier als auch die Ausführungen von Strohschneider. Die Arbeit auf VP in den bislang etablierten Formen sehe ich durch die nun aktualisierten DFG-Empfehlungen nicht eingeschränkt. KayH (Diskussion) 15:51, 4. Jul. 2013 (UTC)
Wie ist dann mit Blick auf die VP-Analysen diese Passage im SPON-Artikel zu verstehen?:
"Auf ihrer Jahrestagung hat die DFG nun entschieden, dass anonymen Anzeigen auf wissenschaftliches Fehlverhalten, also etwa auf Plagiate, grundsätzlich nicht nachgegangen werden soll, jedenfalls nicht im Rahmen eines formalen Ombudsverfahrens. 'Wir haben anonyme Anzeigen ausgeklammert', sagte DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek." -- Schumann (Diskussion) 16:05, 4. Jul. 2013 (UTC)
Wenn eine Plagiatsdokumentation im VroniPlag Wiki publik gemacht, d.h. auf die Homepage gesetzt wird, wird zugleich auch immer die betroffene Universität informiert, meistens auch der Ombudsman. In den meisten Fällen erfolgt diese Anzeige an die Universität weder anonym noch pseudonym. PlagProf:-) (Diskussion) 16:11, 4. Jul. 2013 (UTC)
Dass diese Anzeigen der VP-Ergebnisse bei der Universität nicht anonym erfolgen, wusste ich bisher nicht (wird so auch die betroffene Person informiert?) Da das eine nicht ganz unwichtige Information sein dürfte, wäre es zum besseren Verständnis des Wikis und seiner Arbeitsweise für nur gelegentliche Mitleser, Erstbesucher oder Journalisten vielleicht sinnvoll, das auch noch in den FAQs zu erwähnen. -- Schumann (Diskussion) 16:25, 4. Jul. 2013 (UTC)
Ich seh das etwas anders. Der SPON-Artikel gibt mE nicht wieder, was im DFG-Papier konkret zu lesen ist. Den Kommentar von Dzwonnek sehe ich durch das Papier nicht wirklich gedeckt. Den Ombudsleuten wird offensichtlich freigestellt, wie sie mit anonymen Hinweisen umgehen, die nur dann verifizierbar sind, wenn persönliche Momente ("xyz hat mein unveröffentlichtes Manuskript plagiiert") dabei eine Rolle spielen. Daran ist nicht viel auszusetzen mE. Ihnen sollte auch freigestellt sein, wie sie mit nicht anonymen Verleumdungen umgehen, die nicht in die Öffentlichkeit gelangt sind. KayH (Diskussion) 16:34, 4. Jul. 2013 (UTC)
@Schumann: Ich halte es für richtig, auch die betroffene Person zu informieren und, wenn sie an einer Hochschule beschäftigt ist, auch diese Hochschule. Das wird aber wohl bisher nicht einheitlich gehandhabt.
@KayH: Sehe ich ähnlich. Ich kann es keiner Ombudsperson verübeln, wenn sie auf eine Eingabe "Schauen Sie doch mal die Arbeit von xyz an, die ist sicher plagiiert" sich nicht sofort in eine Untersuchung stürzt. Kritischer sehe ich das für substantiierte und gut belegte anonyme Hinweise, gerade wenn ein(e) jüngere(r) oder weniger bekannte(r) Wissenschaftler(in) Plagiatsvorwürfe gegen eine(n) gut etablierte(n) Wissenschaftler(in) vorbringt. So etewas kann auch dann karrierebeendigend oder -schädigend sein, wenn die Vorwürfe völlig zutreffen. PlagProf:-) (Diskussion) 17:03, 4. Jul. 2013 (UTC)
Schauen wir uns die konkrete Formulierung des Papiers an:
Die Überprüfung anonymer Anzeigen ist durch die Stelle, die den Vorwurf entgegennimmt, abzuwägen. Grundsätzlich gebietet eine zweckmäßige Untersuchung die Namensnennung des Whistleblowers. Der Name des Whistleblowers ist vertraulich zu behandeln. Eine Offenlegung des Namens gegenüber dem Betroffenen kann im Einzelfall dann geboten sein, wenn sich der Betroffene andernfalls nicht sachgerecht verteidigen kann.
Es geht bei "anonymen Anzeigen" folglich um eine Güterabwägung. Zum einen kann es zweckmäßig (oder sogar zwingend sein), daß der Name den Beteiligten bekannt ist (siehe mein Beispiel mit dem unveröffentlichten Manuskript). Es kann aber auch der Fall sein, daß der Name des "Anzeigenden" überhaupt keine Rolle spielt. Was soll daran zweckmäßig sein, wenn ich weiß, daß die konkrete Person Y die Textstellen aus veröffentlichten Dokumenten zusammengetragen hat und nicht die Person Z? Zur Verifikation der Tatsachen benötige ich allein die Texte, nicht die Personen, die sie zusammengestellt haben. KayH (Diskussion) 17:15, 4. Jul. 2013 (UTC)
Mit den Regeln kann man sicher gut arbeiten. Etwas Bedenken habe ich gegen die Grundregel: "Grundsätzlich gebietet..." Wer selbst plagiiert wurde, zeigt vermutlich in der Regel nicht anonym an. Der anonyme Anzeiger, der nachvollziehbare Hinweise auf Plagiate anderer Arbeiten gibt, ist daher vermutlich nicht die Ausnahme. Wer will, kann damit auch fundierte anonyme Hinweise ablehnen. im VroniPlg Wiki wurden genügend Erfahrungen mit unwilligen Universitäten gesammelt. Aber wenn die DFG jetzt ihre Ombudsleute besser ausbildet und ausstattet, lässt sich das wohl auffangen. PlagProf:-) (Diskussion) 17:42, 4. Jul. 2013 (UTC)
Ja, da stimme ich zu. Das "Grundsätzlich gebietet" halte ich für eine Fehlformulierung, weil es sich schlicht grundsätzlich so nicht verhält. Aber ich kann mit dem Papier insgesamt gut leben, denn die oben diskutierten Formulierungen der HRK, die mehr als mißverständlich sind, kommen in dem Papier nicht mehr vor. Etwas verwundert bin ich über die aktuelle Berichterstattung. SPON[6] und Telepolis[7] scheinen ihre Artikel bereits zu 2/3 fertig geschrieben zu haben, bevor das DFG-Papier vorgestellt wurde. Sie beziehen sich beide eher auf die HRK-Empfehlungen, nicht wirklich auf die deutlich anders gelagerten DFG-Empfehlungen. KayH (Diskussion) 17:52, 4. Jul. 2013 (UTC)
Ich bin auch dabei, dass man die DFG-Regeln besser ertragen kann als die der HRK - wobei blöderweise letztere für universitär Beschäftigte die Arbeitgeberseite repräsentiert [8]. Die Diskrepanz zwischen beiden Empfehlungen wäre auch mal einen Kommentar wert.
Was den Umgang mit anonymen Hinweisen angeht, erscheint mir für einen Ombudsmann, der per Definition ja ein Vermittler in einem Streitfall ist und kein von Amts wegen tätiger (Straf-) Verfolger, zumindest der Grundsatz, dass dieser von einer namentlich bekannten Person in Anspruch genommen werden soll, nicht per se unplausibel. Allerdings muss man dann daneben stellen, dass das reine öffentliche Erheben des Vorwurfs, eine Arbeit entspreche methodisch nicht wissenschaftlichen Anforderungen, nicht unbedingt ein Streitfall und damit auch nicht zwingend ein Fall für einen Ombudsmann. Wird ein solcher Vorwurf erhoben, ist dies zunächst ohne Belang, wird er dagegen substantiiert, also durch dokumentierte Fakten erhärtet, ist das gegebenenfalls auch nur ein Teil des wissenschaftlichen Diskurses über die Arbeit. Die Einschaltung eines Ombudsmannes personalisiert den Vorwurf und macht ihn zu einem Streifall mit dem Autor der Arbeit. Daneben ergibt sich aber eine weitere Frage: Die DFG führt in den Ergänzungen der Erläuterungen zu Empfehlung 8 in ihrem Paper (dort S. 8) selbst aus:
"Zusätzlich zu den unter a) – g) genannten Grundsätzen ist in Fragen der Führung akademischer Titel zu beachten: Die Hochschulen sollen auch das Verhältnis der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu den zuständigen Stellen für die Verleihung und den Entzug akademischer Titel (Prüfungsausschüsse, Promotions-kommissionen, Fakultäten) klären."
Ihr ist also auch klar, dass die Ombudsgremien gerade nicht unmittelbar für die Überprüfung von Titeln zuständig sind. Dies sind verwaltungsrechtlich andere Gremien wie Fachbereichsräte und ihre Kommissionen. Für die dort ablaufenden Verwaltungsverfahren gilt aber - anders als im Ombudsverfahren - der Amtsermittlungsgrundsatz. Diese müssen also, wenn es plausible Hinweise etwa auf einen Täuschungsversuch in einer Diss. gibt, aus eigenem Antrieb tätig werden. Genau solche Hinweise dokumentiert VP nachprüfbar und präzise. Das heißt: Allein wegen einer Veröffentlichung einer Plagiatsdokumentation auf VroniPlag Wiki muss zwar der Ombudsmann nicht tätig werden, das Verwaltungsverfahren zum Titelentzug müsste eigentlich trotzdem anlaufen. Bei Tj hat das funktioniert, anderswo nicht so gut. Von den DFG-Empfehlungen bleibt dies jedenfalls unberührt.Strafjurist (Diskussion) 08:21, 5. Jul. 2013 (UTC)
Kleiner Nachtrag: Zumindest der Präsident der DFG, Prof. Strohschneider, scheint dies sehr ähnlich zu verstehen, was ich beruhigend finde [9]. Bleibt die Diskrepanz zwischen DFG und HRK [10], wegen der ich die Petition auch nach wie vor für richtig und wichtig halte, ergänzt um den Hinweis, dass sich diese nunmehr vor allem an die HRK richtet und dass sich diese dringend überlegen sollte, sich das Verständnis der DFG (oder zumindest ihres Präsidenten) zu eigen zu machen und den unsäglichen Passus, Veröffentlichung von Kritik statt vorheriger Einschaltung des Ombudsmannes sei ihrerseits wissenschaftliches Fehlverhalten, wieder zu streichen.
Allerdings ist auch zu vermerken, dass auch die Empfehlungen der DFG in ihren Erläuterungen folgende Passage enthalten:
"Die Vertraulichkeit des Verfahrens ist dann nicht mehr gegeben, wenn sich der Whistleblower mit seinem Verdacht zuerst an die Öffentlichkeit rich-tet, ohne zuvor die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Hinweis des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu informieren. Die untersuchende Einrichtung muss im Einzelfall entscheiden, wie sie mit der Verletzung der Vertraulichkeit umgeht. Es ist nicht hinzunehmen, dass die frühzeitige Herstellung der Öffentlichkeit durch die informieren-de Person einen Reputationsverlust des Betroffenen zur Folge hat."
Wenn Prof. Strohschneider dies nun ausschließlich darauf bezieht, dass nach einer anonymen Kritik eben erst einmal kein Ombudsverfahren mehr zur Verfügung steht, ggf. aber natürlich das davon unabhängige Titelentziehungsverfahren, ist dies trotz großer Nähe der Formulierungen in den Papieren zueinander eine erhebliche Umdeutung - aus meiner Sicht in die unbedingt richtige Richtung. Strafjurist (Diskussion) 08:51, 9. Jul. 2013 (UTC)
Das sehe ich ähnlich. Bemerkenswert finde ich hierbei auch, dass Strohschneider den Begriff "Whistleblower" in neuester Lesung ausschließlich als Bezeichner für Personen verstanden wissen will, die das Ombudsverfahren in Anspruch nehmen. Niemand sonst ist gemeint. Diese Distanzierung ist bemerkenswert, das "Zurückrudern" ist beachtlich. Die Nähe in der Formulierung zum HRK-Vorstoß war vielleicht zuletzt schwer zu vermeiden und dieser nachträgliche Kunstgriff ist nun der Notausstieg. Man hätte meines Erachtens den Schaden deutlich besser begrenzen können, wenn man sehr früh der HRK gegenüber klar kommuniziert hätte, dass eine hochschulinterne Steuerung von Kritik und eine Kriminalisierung und Bekämpfung der Wissenschaftsfreiheit von der DFG keinesfalls mitgetragen wird. Nun ist viel Porzellan zerschlagen und das Ombudsverfahren ist dabei auch nicht besonders gut weggekommen. Martin Klicken (Diskussion) 09:43, 9. Jul. 2013 (UTC)
Die Umdeutung durch die DFG verfestigt sich, nicht nur ihre Repräsentanten, sondern auch die DFG als Körperschaft legt nun Wert auf die alleinige Geltung der Vertraulichkeit für das Ombudsverfahren [11]. Mal schauen, wie lange es dauert, bis auch die HRK zurückrudert. Strafjurist (Diskussion) 12:12, 10. Jul. 2013 (UTC)
Insgesamt ist das ein Schlag ins Gesicht der HRK. Ich gehe nicht davon aus, daß dort ein ähnliches Zurückrudern zu beobachten sein wird. Man wird das Thema schlicht: ausschweigen. KayH (Diskussion) 12:46, 10. Jul. 2013 (UTC)

Vermutlich ging es der HRK hauptsächlich darum, dass man hochschulintern so qualifiziert mit substanziellen Vorwürfen umgehen kann, wie es in diesem Video zu sehen ist:

Scientific_Fraud_at_the_Charité

Scientific Fraud at the Charité

. --Sotho Tal Ker (Diskussion) 15:45, 10. Jul. 2013 (UTC)