VroniPlag Wiki

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Herausragende Quellen[]

  • Grimm (1990): Es gibt sehr umfangreiche wörtliche Übernahmen aus Grimm (1990) auf den Seiten 173-176 der Dissertation. Meist ist die Quelle zwar irgendwo angegeben, die seitenlangen wörtlichen Übernahmen sind aber nicht ausgewiesen. Beispiele:
    • Die zwei Seiten 173 und 174 wurden nahezu vollständig und wörtlich von Grimm (1990) übernommen. Die zwei mittig eingestreuten Verweise auf Grimm machen dies nicht deutlich.
    • Fragment 175 02: Eine Übernahme ohne Verweis auf die Quelle (eher untypisch für die untersuchte Arbeit)
  • Achterberg (1973): Substantielle Übernahmen aus einer Publikation aus dem Jahre 1973. Typischerweise ist die Quelle zwar angegeben, oft am Ende des Absatzes, die weitläufigen wörtlichen Übernahmen sind jedoch nicht gekennzeichnet. Beispiele:
    • Fragment 137 01: Die Übernahme setzt sich nach dem Quellenverweis weiter fort und umfasst auch einen Literaturverweis.
    • Fragment 152 01: Eine ganze Seite stammt aus der Quelle.
  • Preuß (1979): Eine weitere Quelle mit sehr umfangreichen Übernahmen. Meist ist die Quelle genannt, die weitläufigen wörtlichen Übernahmen sind jedoch nicht gekennzeichnet. Beispiele:
  • Peine (1979): Die Seiten 134-136 werden im Wesentlichen mit dieser Quelle bestritten.

Herausragende Fundstellen[]

  • Fragment 066 01: Eine ungekennzeichnete Übernahme, die auch zwei Quellenreferenzen miteinschließt.
  • Fragment 118 13: Eine für diese Arbeit in gewisser Weise typische Übernahme: die Quelle ist am Ende des Abschnitts genannt, als Hinweis auf die sehr lange wörtliche Übernahme inklusive Quellenarbeit jedoch keinesfalls geeignet.
  • Fragment 185 01: Eine ganzseitige wörtliche Übernahme, die zwar Verweise auf die Quelle enthält – jedoch sind diese in Zahl und Art der Einstreuung geeignet, den Leser darüber zu täuschen, dass tatsächlich die gesamte Seite aus fremder Feder stammt. Bemerkenswert: ein Satzteil vor dem Verweis auf die Quelle steht in Anführungszeichen und ist damit als Zitat aus der Quelle ausgewiesen. Dadurch wird die Anmaßung der Urheberschaft für den Rest des Textes verstärkt. Ähnlich auch hier: Fragment 120 05, Fragment 155 04
  • Fragment 175 123: Auf der Seite 175 gibt es zwei Fußnoten mit jeweils langen Zitaten aus der Quelle Preuß (1979), die in beiden Fällen angegeben ist. Eines der beiden Zitate ist mit Anführungszeichen gekennzeichnet, das andere nicht.
  • Fragment 237 102: Eine wortwörtliche Übernahme ohne Verweis auf die Quelle derselben.
  • Fragment 285 103: Eine thematisch unpassende Endnote wird wörtlich übernommen.
  • Fragment 018 03: Eine ungekennzeichnete Übernahme schließt auch die Übernahme einer fehlerhaften Quellenangabe mit ein.
  • Fragment 279 14: Hier wurde die Primärliteratur nicht direkt rezipiert, sondern aus der Sekundärliteratur übernommen, ohne dass dies kenntlich gemacht wäre. Siehe auch Fragment 280 01.
  • Folgende Kapitel bestehen vollständig oder nahezu vollständig aus wörtlichen und sinngemäßen Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind:
    • [Teil IV:] 2c cc (Ausländische Rechtsordnungen, S. 140-141) – [vollständig]
    • [Teil IV:] 2d cc (Die Einbeziehung moralischer Prinzipien in den Rechtsbegriff und die Folgen für die Rechtsstruktur, S. 147) – [nahezu vollständig]
    • [Teil IV:] 2d ee (Die Unvereinbarkeit von verfaßter Demokratie und Selbstlegitimation der Verwaltung, S. 152-153) – [vollständig]
    • [Teil V:] 1e aa (Ausdifferenzierung spezifischer Armutsrisiken in der Armenfürsorge, S. 284-286) – [nahezu vollständig]
    • [Teil V:] 2c bb (Übernahme vom Mietrückständen nach § 15 a BSHG, S. 305) – [vollständig].

Andere Beobachtungen[]

  • Zahlreiche Fundstellen stellen wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung des Zitats – z.B. durch Anführungszeichen – dar, bieten jedoch jeweils eine Quellenangabe. Allerdings finden sich in der Dissertation zahlreiche Zitate, die korrekt kenntlich gemacht sind, z.B.:
    • Fragment 198 11: ein prägnanter Begriff sowie ein Halbsatz sind mit Anführungszeichen als Zitate gekennzeichnet.
    • Fragment 185 01: ein Satzteil vor dem Quellenverweis am Ende des Absatzes ist mit Anführungszeichen als wörtliches Zitat kenntlich gemacht.
    • Auf Seite 254 werden vor der Fußnote 548 Aussagen von Jost Pietzcker korrekt in indirekter Rede präsentiert.
  • Die zur Zeit der Abgabe der Dissertation gültige Promotionsordnung findet sich hier. Dort heißt es unter anderem: "§ 9 [...] Dem Antrag sind beizufügen; [...] eine eidesstattliche Versicherung mit folgendem Wortlaut: "Ich erkläre an Eides Statt: Ich habe die vorgelegte Dissertation selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt. Alle Textstellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften entnommen sind, und alle Angabe, die auf mündlichen Auskünften beruhen, sind als solche kenntlich gemacht." Diese Erklärung ist in die Dissertation einzuheften."
  • Es gibt in der Dissertation ungekennzeichnete Übernahmen aus der Publikation Steinmeier & Brühl (1989) (Web archiv) (z. B. S. 87, Z.4-13 der Dissertation stammt von dort). Da jedoch der Autor der Dissertation gleichzeitig auch Co-Autor dieser Publikation ist, und im Vroniplag Wiki sog. Eigenplagiate grundsätzlich nicht mit Fremdplagiaten gleichgesetzt werden, wurden diese Übernahmen vorerst nicht dokumentiert.

Statistik[]

  • Es sind bislang 116 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei 13 von diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“). Bei 103 Fragmenten ist die Quelle zwar angegeben, die Übernahme jedoch nicht ausreichend gekennzeichnet („Bauernopfer“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 395 Seiten im Hauptteil. Auf 96 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 24.3 % entspricht.
    Die 395 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 299
0 % - 50 % Plagiatsanteil 53
50 % - 75 % Plagiatsanteil 19
75 % - 100 % Plagiatsanteil 24
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 9 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Folgende Grafik illustriert das Ausmaß und die Verteilung der dokumentierten Fundstellen. Die Farben bezeichnen den diagnostizierten Plagiatstyp:
(grau=Komplettplagiat, rot=Verschleierung, gelb=Bauernopfer)

Fws col2

Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen beabsichtigt.

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