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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 104-107
Quelle: Hegel 1963
Seite(n): 55, Zeilen: 4ff
80 Über die rechtliche Grundlage dieses Weisungsrechts besteht Unklarheit. Nach früher vertretener Auffassung ließ es sich aus einem besonderen Gewaltverhältnis ableiten, in welchem der Eingewiesene der Ordnungsbehörde gegenübersteht, solange sich diese genötigt sieht, zur Vermeidung einer Störung der Öffentlichen Ordnung auf einen Nichtstörer zurückzugreifen (Hegel, H., Die Unterbringung Obdachloser in privaten Räumen, Stuttgart 1963, S. 55), Die Weisungsbefugnis selbst läßt sich allerdings einfacher aus einem besonderen Gewaltverhältnis ableiten, in welchem der Eingewiesene der Ordnungsbehörde gegenübersteht, solange sich diese genötigt sieht, zur Vermeidung einer Störung der öffentlichen Ordnung auf einen Nichtstörer zurückzugreifen20.

20 [...]

Anmerkungen

Die wörtliche Übernahme ist nicht gekennzeichnet, die Quelle ist aber angegeben.

Sichter
Hindemith