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Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 138, Zeilen: 14-19
Quelle: Peine 1979
Seite(n): 46, Zeilen: 0
Offensiv alle Bestimmtheitsbedenken hinter sich lassend vertritt er die Auffassung, daß es nicht darauf ankomme, ob sich objektiv mathematisch beweisen lasse, daß außerrechtliche Normen mehrheitlich anerkannt seien, sondern entscheidend sei, daß die Polizei bei Ausschöpfung aller verfügbaren sozialen Indizien mittels der ihr zu Gebote stehenden Erkenntnismethoden, die außerrechtliche Norm als mehrheitlich anerkannt bewerten durfte.113

113 Erbel, Der Streit um die "öffentliche Ordnung" als polizeiliches Schutzgut, DVBl 1972, S. 480.

Erbel92 spricht davon, daß es nicht darauf ankomme, ob sich objektiv mathematisch beweisen lasse, ob außerrechtliche Normen mehrheitlich anerkannt seien, sondern entscheidend sei, daß die Polizei bei Ausschöpfung aller verfügbaren sozialen Indizien mittels der ihnen zu Gebote stehenden Erkenntnismethoden die außerrechtliche Norm als mehrheitlich anerkannt bewerten dürfte.

92 In DVBl. 1972, S. 480.

Anmerkungen

Bei Erbel (S. 480, re. Spalte: 26ff) steht:

"Damit sind nicht Normen gemeint, für die sich ein allgemeiner Konsens oder eine Mehrheit objektiv, mathematisch beweisen läßt, vielmehr solche Normen, die die Polizeibehörden bei Ausschöpfung aller verfügbaren sozialen Indizien mittels der ihnen zu Gebote stehenden Erkenntnismethoden als allgemein oder mehrheitlich anerkannt bewerten dürfen."

Obwohl sowohl Quelle als auch die Dissertation sehr nahe an Erbel sind, wird am Anfang des Fragments doch deutlich, dass hier aus Peine übernommen wurde, und nicht aus der Primärquelle.

Sichter
(Hindemith)