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Untersuchte Arbeit: Seite: 153, Zeilen: 15-18 |
Quelle: Peine 1979 Seite(n): 49, Zeilen: 18ff |
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Entfällt aus den hier zusämmengetragenen Gründen also der Schutz der öffentlichen Ordnung als Eingriffsermächtigung, so stellt sich die Frage, ob danach nicht eine Lücke in das abgeschlossene System der Eingriffsermächtigungen der Polizei geschlagen wird.169
169 Peine, F.-J., Die öffentliche Ordnung als polizeirechtliches Schutzgut, Die Verwaltung 1979, S. 49. |
Entfällt nach der zuvor getroffenen Feststellung der Schutz der öffentlichen Ordnung als Eingriffsermächtigung, so stellt sich die Frage, ob danach nicht eine Lücke in das abgeschlossene System der Eingriffsermächtigungen der Polizei geschlagen wird. |
Die Quelle ist angegeben, eine wörtliche Übernahme aber nicht gekennzeichnet. |
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