VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 196, Zeilen: 101-106
Quelle: Böckenförde 1990
Seite(n): 23, Zeilen: 109-116
----

[325 Grimm (Die Zukunft der Verfassung, Staatswissenschaften und Staatspraxis 1990, S. 27; Das Grundgesetz nach vierzig Jahren, NJW 1989, S. 1309), der rechtfertigend - ebenso wie Hermes (Das Grundrecht auf Schutz von Leben und Gesundheit. Schutzpflicht und Schutzanspruch aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, Heidelberg 1987, S. 211 f.) - auf die Vermittlungsbedürftigkeit grundrechtlicher Wertentscheidungen verweist, sieht die Folgen nicht in der notwendigen Schärfe, vgl. zur Kritik daran Böckenförde, E. W., Grundrechte als Grundsatznormen. Zur gegenwärtigen Lage der Grundrechtsdogmatik, Der Staat 1990, S. 23, insbes. Fn. 92, der dort gleichzeitig herausarbeitet, daß der auch von Robbers (Sicherheit als Menschenrecht, Baden-Baden 1987, S.] 144) und Hermes (S. 166, 175) gebrachte Hinweis, mit der objektiven Grundsatzwirkung der Grundrechte werde nur ihre ursprüngliche Bedeutung wieder zurückgewonnen, nur bedingt richtig ist. Die zur Zeit der französischen Revolution und im frühen 19. Jahrhundert in der Tat bestehende Grundsatzwirkung war nur eine solche, die erst und allein durch den Gesetzgeber realisiert wurde, juristisch gesehen also nur programmatischen Charakter hatte, nicht dem Gesetzgeber als eine (verfassungs-) gerichtlich einforderbare Rechtsbindung vorauslag.

----

92 [...] Der nicht selten gebrachte Hinweis, mit der objektiven Grundsatzwirkung der Grundrechte werde nur ihre ursprüngliche Bedeutung wieder zurückgewonnen, ist nur bedingt richtig. Die zur Zeit der Französischen Revolution und im frühen 19. Jh. in der Tat bestehende Grundsatzwirkung war nur eine solche, die erst und allein durch den Gesetzgeber realisiert wurde, juristisch gesehen also nur programmatischen Charakter hatte, nicht dem Gesetzgeber als eine (verfassungs-)gerichtlich einforderbare Rechtsbindung vorauslag.

Anmerkungen

Wortwörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung. Selbst wenn der Autor genannt wird, wird nicht deutlich, dass die Passage fast identisch schon so bei Böckenförde steht.

Sichter
(Graf Isolan), Hindemith