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Untersuchte Arbeit: Seite: 246, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Eichert 1986 Seite(n): 99, Zeilen: 17ff |
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Der dem Einschreiten immanente Vorwurf ist dabei bei den bewußt Handelnden darauf gerichtet, daß diese pflichtwidrig sich gefährden, da sie bestimmte Grenzen überschreiten. In diese Grenzen werden sie mit Polizeigewalt zurückgedrängt.509
509 Eichert, C., Obdachlosigkeit und polizeiliche Intervention, Konstanz 1986, S. 99. |
Der dem Einschreiten immanente Vorwurf ist dabei bei den bewußt Handelnden darauf gerichtet, daß diese pflichtwidrig sich gefährden, da sie bestimmte Grenzen überschreiten. In diese Grenzen werden sie mit Polizeigewalt zurückgedrängt. |
Eine Kenntlichmachung des wörtlichen Charakters der Übernahme fehlt. Die Übernahme beginnt auf der Vorseite: Fws/Fragment_245_04 |
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