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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Marcusb, Frangge
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 161, Zeilen: 1-36
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 41, 43, Zeilen: -
Das TRIPS-Abkommen aus dem Jahre 1994 baut auf bestehenden WIPO Übereinkünften auf und legt den Grundstein für eine globale Konvergenz, durch die ein besserer Schutz des geistigen Eigentums erreicht wird. Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, beim Schutz des geistigen Eigentums die Grundsätze der nationalen Behandlung und den Status der meistbegünstigten Nation (MFN) anzuwenden. Anders als die meisten internationalen Vereinbarungen zu Rechten am geistigen Eigentum legt das TRIPS-Abkommen Mindeststandards für den Schutz jeglicher Form von geistigem Eigentum fest: Urheberrechte, Marken, Dienstleistungszeichen, geographische Angaben, Industriedesign, Patente, Planungsentwürfe für integrierte Schaltkreise und Betriebsgeheimnisse. [FN 392]

In jedem Bereich legt das Abkommen die Hauptaspekte des Schutzes fest, den zu schützenden Gegenstand, die zu übertragenden Rechte und die zulässigen Ausnahmen von diesen Rechten. Als erstes internationales Abkommen über geistiges Eigentum befaßt sich TRIPS mit der Durchsetzung von Rechten am geistigen Egentum und sieht dazu grundlegende Maßnahmen vor, mit denen sichergestellt wird, daß im Falle einer Verletzung der Schutzrechte Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Bei Auseinandersetzungen zwischen WTO-Mitgliedern bezüglich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit TRIPS gelangen die Schlichtungsverfahren zur Anwendung, die auch für andere WTO-Abkommen gelten. Die Bestimmunen des TRIPS-Abkommens wurden Anfang 1996 für alle Unterzeichnerstaaten wirksam, wobei Entwicklungsländern eine vierjährige Übergangszeit eingeräumt wurde. Ausgenommen davon sind jedoch die Pflichten, die sich auf die nationale und die MFN-Behandlung beziehen. Entwicklungsländer können für Produktpatente in Bereichen der Technologie, die nicht von 1996 geschützt wurden (gilt für pharmazeutische Produkte), eine zusätzliche Übergangszeit von fünf Jahren in Anspruch nehmen. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird eine Übergangszeit bis zum Jahr 2006 eingeräumt, wobei auch hier die nationale und die MFN-Behandlung ausgenommen sind. [FN 393]

Verschärfte Rechte am geistigen Eigentum können Entwicklungsländer in zweierlei Hinsicht benachteiligen: Indem sie das Wissensgefälle vergrößern und den Erzeugern des Wissens, die zum Großteil in Industrieländern ansässig sind, eine bessere Verhandlungsposition verschaffen. Das wirft Fragen bezüglich der Folgen für die Verbreitung auf. Besonders schwerwiegend können diese Folgen unter Umständen aufgrund der relativ schlechten Verhanldungsposition von Entwicklungsländern bei Preisverhanldungen mit Alleinanbietern dann sein, wenn es um die Auswirkungen von Patenten auf den Preis geht. [FN 394]

[FN 392 Weltbank (1999), S. 40.] [FN 393 Weltbank (1999), S.40 f.] [FN 394 Weltbank (1999), S. 43.]

Das TRIPS-Abkommen aus dem Jahre 1994 baut auf bestehenden WIPO Übereinkünften auf und legt den Grundstein für eine globale Konvergenz, durch die ein besserer Schutz des geistigen Eigentums erreicht wird. Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, beim Schutz des geistigen Eigentums die Grundsätze der nationalen Behandlung und den Status der meistbegünstigten Nation (MFN) anzuwenden. Anders als die meisten internationalen Vereinbarungen zu Rechten am geistigen Eigentum legt das TRIPS-Abkommen Mindeststandards für den Schutz jeglicher Form von geistigem Eigentum fest: Urheberrechte, Marken, Dienstleistungszeichen, geographische Angaben, Industriedesign, Patente, Planungsentwürfe für integrierte Schaltkreise und Betriebsgeheimnisse.

In jedem Bereich legt das Abkommen die Hauptaspekte des Schutzes fest, den zu schützenden Gegenstand, die zu übertragenden Rechte und die zulässigen Ausnahmen von diesen Rechten. Als erstes internationales Abkommen über geistiges Eigentum befaßt sich TRIPS mit der Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum und sieht dazu grundlegende Maßnahmen vor, mit denen sichergestellt wird, daß im Falle einer Verletzung der Schutzrechte Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Bei Auseinandersetzungen zwischen WTO-Mitgliedern bezüglich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit TRIPS gelangen die Schlichtungsverfahren zur Anwendung, die auch für andere WTO-Abkommen gelten. Die Bestimmungen des TRIPS-Abkommens wurden Anfang 1996 für alle Unterzeichnerstaaten wirksam, wobei Entwicklungsländern eine vierjährige Übergangszeit eingeräumt wurde. Ausgenommen davon sind jedoch die Pflichten, die sich auf die nationale und die MFN-Behandlung beziehen. Entwicklungsländer können für Produktpatente in Bereichen der Technologie, die nicht vor 1996 geschützt wurden (gilt für pharmazeutische Produkte), eine zusätzliche Übergangszeit von 5 Jahren in Anspruch nehmen. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird eine Übergangszeit bis zum Jahr 2006 eingeräumt, wobei auch hier die nationale und die MFN-Behandlung ausgenommen sind.

[...]

Verschärfte Rechte am geistigen Eigentum können Entwicklungsländer daher in zweierlei Hinsicht benachteiligen: Indem sie das Wissensgefälle vergrößern und den Erzeugern des Wissens, die zum Großteil in Industrieländern ansässig sind, eine bessere Verhandlungsposition verschaffen. Das wirft Fragen bezüglich der Folgen für die Verbreitung auf. Besonders schwerwiegend können diese Folgen unter Umständen aufgrund der relativ schlechten Verhandlungsposition von Entwicklungsländern bei Preisverhanldungen mit Alleinanbietern dann sein, wenn es um die Auswirkungen von Patenten auf den Preis von Medikamenten geht.

Anmerkungen

Fast ganze Seite abgeschrieben, mit minimalen Änderungen, Fortsetzung von Seite 160 -- Fußnoten verweisen auf korrekte Quelle, aber wegen fehlender Anführungszeichen wird verschleiert, dass sich die ganze Seite um ein (fast) wörtliches Zitat handelt. Schreibfehler "Egentum", "Bestimmunen", "Verhanldungsposition", "Preisverhanldungen"

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