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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 121 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-05 11:03:02 Guckar
Fragment, Gesichtet, Gjb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Weiß 2001

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 121, Zeilen: 1-29 (komplett)
Quelle: Weiß 2001
Seite(n): 5, 6, 7, Zeilen: 5: 19-27 ; 6: 15-23 ; 7: 9-11
Kulturell abweichende Gruppen sind dann von der Kontrolle über die legitimen Normen in einer Gesellschaft ausgeschlossen.296 Und insofern ihre selbstverständlichen Vorstellungen, Praktiken, Werte und Ansichten von denen der dominanten Gruppe abweichen, gelten sie als falsch. Das bringt, u. a. mit sich, dass sie die gemeinsamen Institutionen nur schwer für die Durchsetzung ihrer Interessen nutzen können.

In der Marginalisierung von dominierten Gruppen vermischen sich de facto bestehende kulturelle Unterschiede mit der dominanten Zuschreibung von kultureller Abweichung mit der Ausgrenzung aus dominanten Institutionen. Machtunterschiede, die durch kulturelle Dominanzverhältnisse zustande kommen, bleiben für die Konfliktparteien tendenziell unsichtbar. Bordieu [sic] benutzt den Begriff der „symbolischen Macht“, um eine Form von Herrschaft zu beschreiben, die nicht auf direktem Zwang oder körperlicher Gewaltanwendung basiert, sondern einen Schleier von kulturellen Selbstverständlichkeiten, über objektive Machtunterschiede legt. Einen vergleichbaren Ansatz bietet Galtungs Konzept der strukturellen Gewalt.297 Ähnlich wie Bordieu [sic] stellt er fest, dass die implizit in den Strukturen einer Gesellschaft vorhandene Gewalt genauso gefährlich sein kann, wie physische Gewaltanwendung.

Von symbolischer Macht kann man dann sprechen, wenn Dominanzverhältnisse in einer Gesellschaft so gut institutionalisiert sind, dass die subjektiven Bestrebungen der Individuen zu ihren objektiven Möglichkeitsspielräumen passen, dass die Beherrschten also das wollen, was sie wollen sollen. „Symbolic power is that invisible power which can be exercised only with the complicity of those who do not want to know that they are subject to it or even that they themselves exercise it”.298


296 Siehe MITCHELL 1991.

297 Dazu GALTUNG 1975.

298 BORDIEU [sic] 1991, S. 164.

Kulturell „abweichende“ Gruppen sind dann von der Kontrolle über die legitimen Normen in einer Gesellschaft ausgeschlossen (Mitchell 1991). Und insofern ihre selbstverständlichen Vorstellungen, Praktiken, Werte und Ansichten von denen der dominanten Gruppe abweichen, gelten sie als „falsch“. Das bringt u.a. mit sich, daß sie die gemeinsamen Institutionen, z.B. Gerichte, nur schwer für die Durchsetzung ihrer Interessen nutzen können.

In der Marginalisierung von dominierten Gruppen vermischen sich de facto bestehende kulturelle Unterschiede mit der dominanten Zuschreibung von kultureller Abweichung und mit der Ausgrenzung aus dominanten Institutionen. [...]

Machtunterschiede, die durch solche kulturellen Dominanzverhältnisse zustande kommen, bleiben für die Konfliktparteien tendenziell unsichtbar. Bourdieu benutzt den Begriff der „symbolischen Macht“2, um eine Form von Herrschaft zu beschreiben, die nicht auf direktem Zwang oder körperlicher Gewaltanwendung basiert, sondern einen Schleier von kulturellen Selbstverständlichkeiten über objektive Machtunterschiede legt. Von symbolischer Macht kann man dann sprechen, wenn Dominanzverhältnisse in einer Gesellschaft so gut institutionalisiert sind, daß die subjektiven Bestrebungen der Individuen zu ihren objektiven Möglichkeitsspielräumen passen, daß die Beherrschten also das wollen, was sie wollen sollen. [...]

"Symbolic power is that invisible power which can be exercised only with the complicity of those who do not want to know that they are subject to it or even that they themselves exercise it" (Bourdieu 1991: 164).


2 Einen vergleichbaren Ansatz bietet Galtungs Konzept der strukturellen Gewalt (1988). Ähnlich wie Bourdieu stellt er fest, daß die implizit in den Strukturen einer Gesellschaft vorhandene Gewalt genauso gefährlich sein kann, wie physische Gewaltanwendung. [...]

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Ganzseitige Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow02) Singulus



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